Neues Thema Neovasc
Vancouver und Minneapolis – (NewMediaWire) – 09. Februar 2021 – Neovasc, Inc. ("Neovasc" oder das "Unternehmen") (NASDAQ, TSX: NVCN) gab heute bekannt, dass es eine schriftliche Mitteilung von der Nasdaq Stock Market LLC (Nasdaq) erhalten hat, die das Unternehmen darüber informiert, dass es die Einhaltung der Mindestgebotspreisanforderung gemäß Nasdaq Listing Rule 5550(a)(a)(2) gemäß Nasdaq Listing Rule 5810 für die weitere Notierung an der Nasdaq wiedererfüllt hat.
Derzeit entspricht das Unternehmen noch nicht der Mindestmarktwertanforderung, die in den Nasdaq-Regeln für die weitere Notierung an der Nasdaq festgelegt ist. Nasdaq Listing Rule 5550(b)(2) verlangt von Unternehmen, einen Mindestmarktwert von 35 Millionen US-Dollar beizubehalten; das Unternehmen hat bis zum 8. Juni 2021 Zeit, diese Compliance wiederzuerlangen.
Das Unternehmen ist auch an der Toronto Stock Exchange notiert und die Wiedererlangung der Compliance an der Nasdaq hat keinen Einfluss auf den Compliance-Status des Unternehmens bei einer solchen Notierung.