Neu ab September2008:Was wird günstiger, was teure
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 01.09.08 20:10 | ||||
Eröffnet am: | 01.09.08 20:05 | von: sauter | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 01.09.08 20:10 | von: Grinch | Leser gesamt: | 1.388 |
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http://www.mdr.de/nachrichten/neu-ab-2008/5730473.html
Wohnriester, Einbürgerungstest und Gepäckaufpreis
Das Geld aus einem Riestervertrag kann von nun an komplett zur Finanzierung einer selbstgenutzen Immobilie ausgegeben werden. Für Bauarbeiter gilt ein Mindestlohn. Und: Wer mit dem Flugzeug verreist, muss für Mehrgepäck tiefer in die Tasche greifen. Wie andere Fluggesellschaften verlangt nun auch die Lufthansa höhere Gebühren für zu schwere Koffer.
Rechte: ddp
Strafgebühren für schwere Koffer
Der gestiegene Ölpreis veranlasst nun auch die Deutsche Lufthansa dazu, ihre Gebühren für Mehrgepäck anzubeben. Bei Inlandflügen kassiert die Airline mindestens 30 Euro von allen, die die 20-Kilo-Freigrenze in der Economy Class überschreiten. Ist das Reisegepäck mehr als sechs Kilo zu schwer, wird es teurer. Es gilt: fünf Euro für jedes überzählige Kilo. Wer ein Ziel in Europa anfliegt, muss zehn Euro pro Kilo Mehrgepäck zahlen und für Reise nach Japan verlangt die Lufthansa sogar 30 Euro pro Kilo. Sonderregelungen gelten für Strecken über den Nordatlantik und für einige Länder Südamerikas. Auf diesen Flügen sind zwei Gepäckstücke à 23 Kilo frei. Wer damit nicht auskommt, muss 100 Euro Gebühren zahlen. Ein drittes Gepäckstück kostet 150 Euro zusätzlich. Weitere Einzelheiten können Sie auf den Internetseiten der Lufthansa nachlesen.
Handygespräche aus dem Ausland werden billiger
Schon vom 30. August an kann man preiswerter mit dem Handy aus dem EU-Ausland nach Hause telefonieren. Waren bislang maximal 58 Cent pro Minute fällig, darf eine Minute nun nur noch höchstens 55 Cent kosten. Auch die Gebühren für den Empfang von Anrufen sinken ein wenig: statt 28 Cent, sind jetzt höchstens 26 Cent fällig. Für Datenverbindungen wie SMS, MMS und Internet gilt die Gebührensenkung nicht.
Riester für Häuslebauer und Bonus für Jungsparer
Wer einen Riestervertrag hat, kann das gesparte Geld von nun an vollständig für den Kauf oder die Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums nutzen. Auch der Darlehensvertrag kann über die Riesterförderung bezuschusst werden. Geregelt ist das im sogenannten Eigenheimrentengesetz, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Neu ist auch, dass Menschen, die eine Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, Zuschüsse zu Riesterverträgen vom Staat erhalten. Anspruchsberechtigt sind sie allerdings nur dann, wenn sie vor dem Bezug der Rente in der Rentenversicherung pflichtversichert waren.
Jugendliche, die noch vor Vollendung ihres 25. Lebensjahres einen Riestervertrag abschließen, bekommen einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.
Weitere Einzelheiten können Sie auf den Internetseiten des Bundesarbeitsministeriums nachlesen.
Urheberrecht
Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie wird das deutsche Urheberrecht an europäisches Recht angepasst. Es stärkt die Schöpfer materieller oder geistiger Güter, indem es ein schärferes Vorgehen gegen Produktpiraterie erlaubt oder Urhebern die Verfolgung von Missbräuchen erleichtert. Zugleich werden überzogene Abmahnungsgebühren bei eher geringfügigen Urheberrechtsverletzungen beschnitten.
Ausbildungsförderung
Betriebe, die bis 2010 schlecht qualifizierte Jugendliche ausbilden, erhalten einen finanziellen Zuschuss zwischen 4.000 und 6.000 Euro. Das "Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen" zielt darauf ab, bis 2010 100.000 neue Ausbildungsplätze vor allem für Jugendliche zu schaffen, die bislang weniger Chancen auf dem Ausbildungsmarkt hatten. Das Gesetz tritt am 30. August in Kraft.
Weitere Einzelheiten können Sie auf den Internetseiten des Bundesarbeitsministeriums nachlesen.
Mindestlohn im Baugewerbe
Am 1. September 2008 tritt die "6. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe in Kraft". Für Bauarbeiter in den alten Bundesländern und Berlin steigen die Mindestlöhne um 1,6 bis 2,9 Prozent, in Ostdeutschland bleiben sie dagegen unverändert.
Weitere Einzelheiten können Sie auf den Internetseiten des Bundesarbeitsministeriums nachlesen.
Mit 33 Fragen zur Einbürgerung
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen will, muss sich vom 1. September an einem Einbürgerungstest unterziehen. Mit dem Test sollen einbürgerungswillige Ausländer Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Er besteht aus 33 Fragen, die aus 100 bundesweit einheitlichen sowie zehn weiteren Fragen zum jeweiligen Bundesland ausgewählt werden. Zu jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, von denen jeweils eine stimmt. Bei 17 richtigen Antworten gilt der Test als bestanden. Für den Test wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Er kann beliebig oft wiederholt werden. Mit dem Fragenbogen erweitern sich die Anforderungen, die an Einbürgerungswillige gestellt werden: So müssen sie unter anderem seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und ihren Lebensunterhalt verdienen.
Geldwäschebekämpfung
Schon seit Ende August ist das sogenannte "Geldwäschebekämpfungs-Ergänzungs-Gesetz" in Kraft. Es setzt EU-Vorgaben um. Das Gesetz soll helfen, die Finanzierung des internationalen Terrorismus zu unterbinden. So müssen in Zukunft nicht nur Kreditinstitute sondern auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer die Behörden informieren, wenn sie den Verdacht haben, dass es um die Finanzierung terroristischer Aktivitäten geht.
Weitere Informationen können Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums nachlesen.
Bessere Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen
Bereits Mitte August ist ein Gesetz in Kraft getreten, dass die Kapitalbeteiligung an jungen und mittelständischen Unternehmen fördert. Beteiligungsgesellschaften, die gezielt in junge Unternehmen investieren, können steuerlich entlastet werden, zum Beispiel durch eine Befreiung von der Gewerbesteuer.
Weitere Einzelheiten können Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung nachlesen.
Risikobegrenzung bei Finanzinvestitionen
Ein Bündel von Maßnahmen soll dafür sorgen, dass unerwünschte Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, unterbunden werden. Dabei sollen die Handlungsmöglichkeiten der Investoren jedoch nicht eingeschränkt werden. Wesentlicher Aspekt des "Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" ist auch der Verbraucherschutz bei Kreditverkäufen. Außerdem sollen Belegschaften bei Betriebsübernahmen besser geschützt werden.
Weitere Einzelheiten können Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums nachlesen.
wollte ich euch das nicht vorenthalten:)
zudem ist der originallink dabei...........hab spaß