Netcents Schlusskurs 2020 Tippspiel
Seite 1 von 4 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:12 | ||||
Eröffnet am: | 24.01.20 09:05 | von: AlexBoerse | Anzahl Beiträge: | 99 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:12 | von: Brigitteqzhla | Leser gesamt: | 62.846 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 34 | |
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analog zum Tippspiel des letzten Jahres, wird es es auch dieses Jahr wieder ein Tippspiel geben.
Dazu bin ich mal so frei und übernehme die Beschreibung aus dem letzten Jahr:
"" 1. Wie kann ich Mitspielen?
Die Teilnahme erfolgt durch das Posten eines eigenen Tipps in der Form € XX,XXX Username. Es kann bis zur dritten Stelle hinter dem Komma getippt werden. Wenn schon weitere Tipps vorliegen, wird erwartet, das man die schon vorhandene Liste des letzten vorangegangenen Posting kopiert (Zwischenablage des eigenen Rechners), den eigenen Tipp an der passenden Stelle (Höchster Tippwert oben - niedrigster Tippwert unten) einfügt und vor dem Einstellen des eigenen Tipps die Vorschaufunktion nutzt, um festzustellen ob zwischenzeitlich ein neuer Tipp hochgeladen wurde. Sollte das der Fall sein wird das eigene Posting noch mal angepasst und dann erst eingestellt. "" Quelle: ranger100
Have Fun!
NETCENTS TECHNOLOGY INC
WKN A2AFTK
ISIN CA64112G1054
Marktmanipulation liegt vor, wenn jemand absichtlich falsche Angaben über bewertungserhebliche Umstände macht oder veröffentlichungspflichtige Angaben verschweigt, und die falschen bzw. unterlassenen Angaben dazu geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis bestimmter Wertpapiere zu beeinflussen.
Ein typisches Beispiel sind Aktiengesellschaften, die überhöhte Umsätze oder Gewinne angeben, um die Kurse ihrer Aktien in die Höhe zu treiben. Verboten sind auch sonstige Täuschungshandlungen, die vorgenommen werden, um auf den Preis eines Vermögenswerts einzuwirken. Darunter fallen z.B. unlautere Handelspraktiken oder das Streuen von Gerüchten zum Zweck der Preisbeeinflussung.
Die BaFin kann Verstöße gegen das Verbot der Marktmanipulation als Ordnungswidrigkeit ahnden. Ist erwiesen, dass die verbotene Handlung tatsächlich zu einer Kursbeeinflussung geführt hat, kann die Tat auch als Straftat geahndet werden. In diesen Fällen gibt die BaFin das Verfahren zur weiteren Verfolgung an die Staatsanwaltschaft ab.
Was meint ihr dazu?