Na endlich
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 20.01.07 22:15 | ||||
Eröffnet am: | 20.01.07 20:59 | von: ottifant | Anzahl Beiträge: | 10 |
Neuester Beitrag: | 20.01.07 22:15 | von: Dr.UdoBroem. | Leser gesamt: | 1.825 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Im US-Bundesstaat Michigan hat Richter William Murphy am Berufungsgericht eine Grundsatzentscheidung betreffend des Fremdgehens Verheirateter getroffen. Demnach stelle dies ein Sittenverbrechen dar und könne mit lebenslanger Haft bestraft werden.
In Michigan ist der Ehebruch, ob durch den Mann oder die Frau, ein Straftatbestand. Jedoch datiert die letzte Verurteilung eines Ehebrechers aus dem Jahre 1971. Mit der außerehelichen sexuellen Penetration sei ein Sexualdelikt erster Klasse gegeben.
Mit dem Urteilsspruch sagte der Richter aber auch, dass das Gesetz geändert werden müsse. Der Sprecher des Generalstaatsanwalts meinte, dass dieses Urteil sehr bizarr sei. Erst letzten Herbst gab der Generalstaatsanwalt eine Affäre zu.
Quelle: de.news.yahoo.com
was für ein wahnwitzig krankes Land bzw. Bundesstaaten.
Back to the middle Age:-)(wie kann ich helfen um das zu beschleunigen?
Ändern wir jetzt immer Gesetze wenn ein Herr Generalstaatsanwalt Scheiße verbockt?? *lol*
Wäre wohl auch die einzige (Rest)Chance für die Republikaner, zumindest nicht ganz in der Bedeutungslosigkeit zu versinken.
Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
Da gibts Bundesstaaten wo man sich eine Strafe einhandelt, wenn man mit der eigenen Frau Oral- und/oder Analverkehr hat!!
Wenn Dir also der Nachbar durch Fenster guckt, dann kriegt nicht der Spanner eine Strafe sondern Du!!
Das Gesetz bezüglich Seitensprung finde ich persönlich gut, ich hab da einen Fall in meiner Verwandtschaft wo wegen dem Fremdgehen in Brüche ging!!
Für mich gibts da nur 2 Wege: Entweder nicht heiraten oder heiraten und dann aber auch das zu Halten was man gelobt und verspricht!!
mfg J.B.
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Call oder Put?? Tja, so ist das Leben, manche wissen es und viele nicht!!
Durch die Verurteilung setzt er den Gesetzgeber unter Handlungszwang.
Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.