NEWS - Allerthal Werke Investor bei Mühl ?
Seite 26 von 69 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:59 | ||||
Eröffnet am: | 29.06.11 15:06 | von: PennyChance. | Anzahl Beiträge: | 2.701 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:59 | von: Katjacevza | Leser gesamt: | 280.289 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 116 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 23 | 24 | 25 | | 27 | 28 | 29 | ... 69 > |
Charttechnisch befinden wir uns jetzt in einer komfortablen Lage. Könnte bald wieder nach oben laufen.
In der Tat. Die letzten Tage hatte sich noch weitaus mehr nach unten ins BID bewegt.
Wobei ich der Auffassung bin, dass das gehandelte Volumen seit Mitte Dezember insgesamt nicht sehr groß ist im Verhältnis zu den Gesamtstücken/Streubesitz hier, oder ?
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mühl Product & Service AG, Frau Sandy Möser, Gießener Straße 42, 35410 Hungen
- Schuldnerin -
-
erlässt das Amtsgericht Erfurt am 12.01.2017 folgenden
Beschluss
-
Der durch die Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin am 15.06.2016 vorgelegte und
im Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 20.12.2016 geänderte Insolvenzplan in der
Fassung vom 20.12.2016, der von den Beteiligten angenommen wurde, wird nach Anhörung
des Insolvenzverwalters und der Schuldnerin sowie des Gläubigerausschusses, der
Gläubiger und der Anteilsinhaber gemäß § 248 a InsO gerichtlich bestätigt.
-
Gründe:
-
Der Plan wurde von den Gläubigern angenommen, da in der einzigen bestehenden Gruppe
die erforderlichen Mehrheit erreicht wurde.
Die Schuldnerin hat dem Plan zugestimmt.
Der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss wurden gehört.
Ein Antrag gem. § 251 InsO liegt nicht vor.
Ausweislich der Insolvenzakte und dem Protokoll vom 20.12.2016 sind die Vorschriften
über den Inhalt des Plans und die Herbeiführung der Entscheidung der Gläubiger in
allen wesentlichen Punkten beachtet worden. Ein Anhaltspunkt dafür, dass die Annahme
des Plans aufgrund unlauterer Begünstigungen einzelner Gläubiger herbeigeführt wurde,
liegt ebenfalls nicht vor.
Die im Insolvenzplan genannten Bedingungen gemäß § 249 InsO, dass die für die
Schuldnerin positiven Entscheidungen der Finanzbehörde und der Gemeindebehörde zum
Sanierungsgewinn (d.h. keine Steuer aus der Umsetzung des Insolvenzplans etc.)
vorliegen müssen, sind zwischenzeitlich erfüllt.
...
Quelle:
Registereintrag vom 17. Januar 2017
www.insolvenzbekanntmachungen.de
es kommen bald Zeiten, in denen sich die User hier mit Beiträgen überschlagen werden!
Guten Morgen ,-)
Sogar das Finanzamt und die örtlichen Behörden haben zugestimmt. Klasse!
Die Gewinnmitnahmen nach der ersten Meldung von letzter Woche scheinen erst mal vorbei zu sein!