NATO-Einsatz: Erster Soldat tot!!!
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 07.09.01 19:02 | ||||
Eröffnet am: | 27.08.01 12:06 | von: Boersiator | Anzahl Beiträge: | 31 |
Neuester Beitrag: | 07.09.01 19:02 | von: Adrenalinjun. | Leser gesamt: | 3.297 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Na, Herr Schröder, bin ja mal gespannt was Sie hierzu in den Medien abgeben werden!
Da sprechen die Bürokraten von Spitzenausrüstungen etc. und duch einen "Steinwurf" kommt ein Soldat ums Leben!
Ein fassungsloser und trauriger
B O E R S I A T O R
was genau macht Dich daran fassungslos ?
Ist das nicht immer ein Risiko bei einem Nato-Einsatz ?
Ein verständnisloser,
Tyler Durdan
Soldat bedeutet. Töten und getötet werden...
Wer einmal bei der Bundeswehr war, weiß was das für ein träger, bürokratischer Haufen aus Blitz Illu
Lesenden, eimernden Sesselpupsern ist.
So what!
In anderen Laendern, Middle East, Israel, Pakistan, India etc. wird
nicht soviel Medienrummel veranstaltet wenn ein Soldat stirbt.
in Rotenburg a. d. Fulda abgeleistet
(Nähe Bad Hersfeld)
In diesem Sinne dran, drauf, drüber
War sicher eine Nachschub oder Nillenflicker-Kompanie!
Jeder der sich verpflichtet ist sich des Risikos bewußt
das etwas schief gehen könnte. Ich jedenfalls war stolz
so ein gutes Gerät wie den LeopardII gehabt zu haben und
war auf diesem auch gut ausgebildet.
Gruß
ernu... wieder
Ich bin auch verdammt stolz darauf, daß ich damals ein so gutes Gerät wie mein Bobby Car hatte und war darauf auch echt klasse ausgebildet.
Grüsse,
Tyler Durdan
P.S. Bin ich etwa John Wayne, oder sind sie das ?
Das jedem Soldaten das Risoko bewusst sein sollte, ist wohl kaum ein Thema, doch dass es dann auch schon nach wenigen Stunden das erste Opfer gibt, hätte wohl niemand gedacht, oder? Und dann ausgerechnet durch einen Steinwurf!
Ich denke kaum einer von uns Wehrpflichtigen war sich bewußt, was das bedeutet... im Falle eines Falles.
In diesem Sinne ...
http://www.wmdd.de/teledata/...order=Descending&art=news&frei=1&-find
Sofort explodierten die Öl-Futures.
Da liegt wieder was in der Luft, was wir alle ausbaden müssen.
Storfner-Bloomberg NY
verweigerer ,muß sagen das jukt mich nicht die bohne.binn auch der meinung das ein soldat der sich für einen nato einsatz verpflichtet damit rechnen muß das er getötet wird.
im grund, und ich spreche aus erfahrung (kenne genug dumpfbacken),verpflichten sich die meisten wegen der kohle und dem lockeren leben beim bund.
wenn es aber dann zu einer haarigen situatin kommt scheißen alle die harten zeitsoldaten in die hose und verstecken sich hinter so fadenscheinigen ausreden wie familie .
außerdem sterben mehr soldaten weil sie besoffen (in einer Truppenübung)irgend eine scheiße bauen als bis jetzt deutsche in einem einsatz getötet wurden.
und noch mal ganz klar zum schluß!
wer sich als soldat verpflichtet hat einen eid geschworen und braucht sich nicht beklagen wenn er diesen erfüllen muß.
soldaten werden nunmal zu kämpfen und töten ausgebildet.
wenn ihnen ein anderer zuvor kommt ...pech für die kuh elsa!
soldaten sind mörder!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
..
..
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
das risiko getötet werden zu können bergen alle potentiell tödlichen berufe und freizeitbeschäftigungen. NUR wird da dann medial kein so wind drum gemacht, bzw. das läßt leser dann NICHT empörte postings verzetteln.
wenn bspw. ein polizist in ausübung seines dienstes zu tode kommt (auch nicht, wenn es durch einen steinwurf sein sollte).
oder - Da sprechen Hersteller und Bürokraten von Spitzenausrüstungen etc. und wie viele kommen täglich durch autos ums Leben .............
grüße
stiller teilhaber
C. Die Verfassungsbeschwerden sind,soweit zulässig, begründet. Die angegriffenen Entscheidungenhaben das Grundrecht der Bf. aus Art. 5 I 1 GG nicht indem erforderlichen Umfang beachtet.
1. 1. Die -Äußerungen, deretwegendie Bf. wegen Beleidigung bestraft worden sind, genießenden Schutz von Art. 5 I 1 GG.
Diese Verfassungsnorm gibt jedem dasRecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußernund zu verbreiten. Meinungen sind im Unterschied zu Tatsachenbehauptungendurch die subjektive Einstellung des sich Äußerndenzum Gegenstand der Äußerung gekennzeichnet (vgl. zuletztBVerfGE 90, 241 [247ff.1 = NJW 1994,1779 = NVWZ 1994, 892L). Sie enthalten sein Urteil über Sachverhalte, Ideen oderPersonen. Auf diese persönliche Stellungnahme bezieht sichder Grundrechtsschutz. Er besteht deswegen unabhängig davon,ob die Äußerung rational oder emotional, begründetoder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlichoder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl.B VerfGE 30, 336 [347] = NJW 1971, 1555; BVerfGE 33,1 (141 = NJW 1972, 81 1; BVerfGE 61, 1 [71 = NJW 1983,1415). Der Schutz bezieht sich nicht nur auf den Inhalt der Äußerung,sondern auch auf ihre Form. Daß eine Aussage polemisch oderverletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereichdes Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 [138f.1 = NJW 1980,2069; BVerfGE 61,1 [7f.1 = NJW 1983,1415). Geschütztist ferner die Wahl des Ortes und der Zeit einer Äußerung.Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhauptseine Meinung kundzutun. Er darf dafür auch diejenigen Umständewählen, von denen er sich die größte Verbreitungoder die stärkere Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht.
Bei den Äußerungen, aufgrundderen die Bf. wegen Beleidigung bestraft worden sind, handeltes sich um Meinungen in diesem Sinn, die stets vom Schutz desGrundrechts umfaßt sind. Die Bf. haben mit ihren Äußerungen,Soldaten seien Mörder oder potentielle Mörder, nichtvon bestimmten Soldaten behauptet, diese hätten in der Vergangenheiteinen Mord begangen. Sie haben vielmehr ein Urteil über Soldatenund über den Soldatenberuf zum Ausdruck gebracht, der unterUmständen zum Töten anderer Menschen zwingt. Vom Vorliegeneines Werturteils, nicht einer Tatsachenbehauptung, sind auchdie Strafgerichte ausgegangen.
2. In der Bestrafung wegen dieser Äußerungenliegt ein Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit.
....
grüße
st
hey, wenn ich in diese Gebiete (und darum muss man sich förmlich prügeln, damit man einen der begehrten Plätze erhält) ziehe, um mir nach dem Einsatz davon ein Auto kaufen zu können, dann muss man sich des Risikos bewusst sein.
Mir hat dieser Schei..-Verein auch 10 kostbare Monate gestohlen.
Eigentlich war das mit dem trägen, bürokratischen Verein eher untertrieben.
Es ist in der Tat der grösste ABM-GammelHaufen dieser Republik...
komisch, dass immer solche, die einen wirklich beschissenen Job dort hatten, (panzer putzen, gräben graben) immer am stolzesten darauf sind...
aber jedem das seine...
ausserdem, werden diese 120 Mio. zusaätzlich für diesen Einsatz bereitgestellt??
Ich hab das interessenhalber nicht verfolgt, finde nur, das 120 Mio. für 500 Mann eine ganz ordentliche Summe ist...
Frage an die Soldaten: Findet Ihr das okay, oder fühlt Ihr Euch jetzt...sagen wir mal... politisch verheizt ?
oder warum reagiert ihr so.211 StGB
@woody w
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(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Besonders der zweite Teil trifft voll und ganz auf Soldaten zu!
mfg
rexini
Wieso haben traditionell neutrale Staaten wie Schweden und die Schweiz eine Armee mit Wehrpflicht?
Ich versteh die Welt nicht mehr!
Vielen Dank im voraus
r
Find' es ja ganz witzig, wenn Leute hier auch mal provozieren wollen....
aber mit Verlaub:
Gut gemacht sollte es schon sein...
Daher: Künftig bitte etwas subtiler...
gruß
modeste