Mann fand sein Sparbuch, aber Bank zahlt nicht
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 11.03.11 14:13 | ||||
Eröffnet am: | 11.03.11 10:10 | von: RalfBau | Anzahl Beiträge: | 36 |
Neuester Beitrag: | 11.03.11 14:13 | von: lassmichrein | Leser gesamt: | 7.049 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < | 2 > |
Gießen –
Bei all der Trauer muss es doch auch ein kleines bisschen Freude gewesen sein, als der Gießener (51) in der Schublade seiner verstorbenen Mutter das Sparbuch fand: Es wurde bei seiner Geburt auf seinen Namen angelegt. Es weist nur die eine Einzahlung aus: 106.000 DM. Mit Zinsen dürfte es heute fast das Sechsfache wert sein. Doch Pustekuchen...
Das Sparbuch hatte der Vater für seinen Sohn bei der Dresdner Bank in Solingen angelegt. Nach dem frühen Tod des Vaters bewahrte es die Mutter auf. Als der Sohn schließlich damit zur Bank ging, kam die böse Überraschung: Das Sparbuch sei nicht echt, hieß es.
Da schlummert ein kleines Vermögen, doch die Bank zahlt es nicht aus. Werner Otto, Anwalt des 51-Jährigen, schätzt, dass das Spar-Guthaben mit Zinsen heute zwischen 280.000 und 320.000 Euro betragen muss. „Mein Mandant versteht die Welt nicht mehr. Dieses Verhalten ist einer Bank nicht würdig“, sagt er.
Der Gießener zog gegen die Commerzbank, die die Dresdner Bank Anfang 2009 übernahm, vor Gericht. Ein Gutachter untersuchte die Tinte des Stempels und der beiden Unterschriften in dem Sparbuch. Ergebnis: Es ist echt. Der 51-Jährige gewann den Prozess. Die Commerzbank ging in die nächste Instanz. Doch auch das Oberlandesgericht Frankfurt gab dem 51-Jährigen Recht (Az.: 19 U 180/10): Die Bank soll zahlen.
Tut sie aber immer noch nicht. Auf Anfrage kündigte Commerzbank-Sprecher Heribert Klein an: „Wir gehen in Revision.“ Weitere Stellungnahmen wollte er mit Blick auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren nicht abgeben.
http://www.express.de/news/panorama/...ht/-/2192/7947116/-/index.html
Was ist denn das für ´ne Bank, die Konten anlegt und offensichtlich nicht in der Lage ist, diese in der EDV nachzuvollziehen ? Auch wenn sie NOCH so alt sind.....
Tztztz... *Kopfschüttel*
Könnte es sein, dass das Buch aus einer Zeit stammt, in der ein normaler Mensch mit der Abkürzung "EDV" überhaupt nichts anfangen konnte und das Konto - aus welchen Gründen auch immer - überhaupt nicht ins System übernommen wurde?
Vielleicht hat sich auch in grauer Vorzeit ein ungetreuer Bankmitarbeiter das Guthaben unter den Nagel gerissen!
Da der Mann heute 51 Jahre alt ist, nehme ich mal schwer an, das Sparbuch stammt von 1960.
Soviel zur EDV.
Gruß,
T.
Und was spricht gegen einen ungetreuen Bankangestellten? Deine Banker-Ehre?
Evtl war es schon damals eine Fälschung. Die Geschichte stinkt.
Eigentlich sollten Banken wenn sie denn eine EDV einführten (in den 70ern?) alle Sparkonten mit übernehmen, die bisher in Akten gehalten wurden.
Fazit: Wir wissen es nicht! Und bei Banken möchte ich erstmal gar nichts ausschließen. ;-)
Gruß,
T.
Und nochmal: Einen ungetreuen Bankangestellten schließt ihr bei euren Überlegungen auch gänzlich aus?
Aber
1. machen wir sowas nur bei Konten mit Kleinstbeträgen (bei über 100.000 Ökken würden wir den Inhaber kontaktieren) und
2. Gibts auch über diese Sonderkonten eine Übersicht... ;)
wenn bei der übertragung in die edv da was schief gegangen ist, dann muss das bei erfassung aufgefallen sein und es muss zu differenzen gekommen sein.
also ich finde die geschichte schon merkwürdig.
Zu der Zeit war auch ein Sparbuch in D ein sicherer Hort und gesetzlich legitimierte Schnüffeleien durch das Finanzamt gab es nicht.
Zu der Zeit konntest du auch ohne weiteres (von den Banken gern gesehen!) lukrative Tafelgeschäfte machen.
Damals würde scheinbar nichts kontrolliert und überwacht.
Wo das Geld herkam ist völlig irrelevant, die Bank hat auszuzahlen wenn das Gericht dies so beschliesst.
Bin auf den Ausgang der Geschichte sehr gespannt.
Steuerpflicht bestand für das Namenskonto wohl noch nicht mit Anlegen des Kontos, da das Sparbuch vom Schenker nicht aus der Hand gegeben wurde und die Schenkung erst mit Erlangung der Verfügungsgewalt vollzogen wird.
Es wird nämlich folgendes passiert sein: Die Mutter hatte das Sparbuch gut versteckt, und niemand hat es mehr gefunden. Trotzdem kann man dann über sein Geld verfügen. Man muss nämlich nur eine Verlustanzeige bei der Bank über das Sparbuch machen. Dann bekommt der Berechtigte über das Guthaben ein neues Sparbuch (als Nachweis und Urkunde über das Geld auf dem Konto) ausgestellt. Und schon kann man über das Geld auf dem Konto wieder frei verfügen. Ob dann danach dann das ürsprünglich ausgestelle Sparbuch wieder auftaucht, ist völlig gleichgültig, denn das ursprüngliche Sparbuch ist bei der Velustanzeige als ungültig erklärt worden.
Die Bank selbst müsste genügend Aufzeichnungen, und sei es nur die Verlustanzeige oder Ausstellung eines neuen Sparbuches sein, haben. Und solange dies nicht bewiesen wird, kann man natürlich das Gegenteil behaupten. Aber diese Masche ist als solches nicht neu. Und die Geschichte stinkt zum Himmel, und zwar aus Sicht des angeblich geschädigten Sparers. Die Bank wird mit Recht die Auszahlung des Guthabens verweigern.
Hätte die Bank Aufzeichnungen über eine Verlustmeldung und/oder Übertragung des ursprünglichen Guthabens, hätte sie diese wohl schon beim 1. Urteil vorgelegt. Also haben die sowas nicht. ;)
Das Sparbuch von 1961 bleibt ohnehin echt, auch wenn es ungültig sein sollte.
Bei Feststellung der Ungültigkeit ,Beweis muß Bank erbringen , entfällt nur der Auszahlungsanspruch.
Solange hat das Sparbuch wie jede Urkunde , die echt ist, die gesetzliche Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit.