Magforce die neue/alte Nano-Perle
Seite 158 von 167 Neuester Beitrag: 01.12.23 13:36 | ||||
Eröffnet am: | 11.11.13 11:58 | von: Bozkaschi | Anzahl Beiträge: | 5.174 |
Neuester Beitrag: | 01.12.23 13:36 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 1.711.759 |
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Juni 2020: 2,5 Mio
Juni 2021: 1,5 Mio
Das sind 5 Mio insgesamt. Die Wandelanleihen hatten mW. eine kurze Lauzeit hatten von nur einem Jahr.
Es sind also max noch 1,7 Mio die eventuell im Juni 2022 zurück gezahlt werden mussten: damit kann man natürlich eine Insolvenz auslösen und zwar mit 4 Woche grace period noch im Juli 2022. Und zwar dann wenn einem die Vorrang-Konditionen von Lansdowne nicht schmecken.
Gleichzeitig hat man wohl bei MagForce lieber den teuren vorrangigen Kredit von Lansdowne genommen als sich an die Yorkville Wandelanleihen zu halten. Darüber war Yorkville bestimmt nicht sehr erfreut...
Damit hätten wir doch ein plausibles Szenario?
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Zeitpunkt: 26.08.22 13:29
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Zeitpunkt: 26.08.22 13:31
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"Bis zum 31.12.2021 wurden im Rahmen der Ausübung von Wandlungsrechten ein Betrag von Mio 3,3 EUR in Eigenkapital gewandelt."
Soll das etwa nicht von Yorkville gewandelt worden sein....???
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Zeitpunkt: 26.08.22 13:32
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Zeitpunkt: 26.08.22 13:32
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https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT05010759
NEU:
Estimate Primary Completion Date: June 2023
Und das nur für die ersten 30 Patienten. Damit war die AG, die ja chronisch defizitär ist, wohl einfach nicht mehr zu halten.
hab nun den Bericht gelesen, aber warum sprechen wir dann noch über YV?
So wie ich das von Paion kenne haben die ihre gewandelten Stücke sicher verkauft und denen stehen also noch maximal 0,2mio aus. YV also sowieso erledigt.
Aber egal: die US Studie scheint nicht zu laufen. Das ist das Grundproblem.
https://magforcestudy.com/
Frag mich nur wieso die erst Juni 2023 fertig sein werden. Was für ein Problem gibt es da?
Das wird nicht der letzte Versuch gewesen sein, uns mit solchen Behauptungen von juristischen Schritten abzuhalten – seid auf der Hut mit strategischen Äußerungen.
"In der (eröffneten) Eigenverwaltung bestehen keine Unterschiede mehr, egal welches Verfahren der Eigenverwaltung voranging. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Verfahrensarten besteht darin, dass beim Schutzschirmverfahren keine Zahlungsunfähigkeit vorliegen darf. Eine vorläufige Eigenverwaltung ist auch bei Zahlungsunfähigkeit möglich."
"Voraussetzung für die Bilanzkontrolle nach §§ 106 ff. WpHG ist die Zulassung der Wertpapiere zum Handel am organisierten Markt. ESMA veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine Liste der organisierten Märkte. Nicht zu den organisierten Märkten gehört etwa der Freiverkehr an inländischen Börsen."
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...tel1_2_1_node.html
MagForce AG
A0HGQF
XETR
https://www.boerse-frankfurt.de/aktien/segmente/scale