STEINHOFF Reinkarnation
Moderation
Zeitpunkt: 04.06.23 13:14
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Kommentar: Beleidigung
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Kommentar: Beleidigung
Court in sept 2021, if you want to learn something about the proceedings WHOA in Court and a Judge's deliberations on homologation, then read this court judgment for Steinhoff, very interesting.
About Loyens and Loeff, the Lawyers G4 and G7:
https://www.quotenet.nl/zakelijk/rechtszaken/...-fraude-goede-doelen/
Ein vernünftiger Richter wird sein Augenmerk darauf legen, dass sich die strittigen Parteien einigen werden und dann wird das WHOA auch durch gehen.
Nach der Bezahlung unserer Stimmen werden wir auch dem Vorschlag zustimmen. Wie viel das sein wird, das kann ich nicht beurteilen, da wird uns wohl hoffentlich die SdK lenken.
Ein guter Vergleich wäre besser als ein schlechtes Gerichtsurteil. Am Ende ist es immer wieder ein Vergleich vor Gericht und nur ganz selten wird wirklich bis zum Ende alles durchgefochten.
Mindestens dumm von Steinhoff. Meine Meinung. Hätte man in den 407 Seiten schwärzen müssen
Daniel Bauer hat sich zu den 0,09 Euro geäußert und diesen als fairen Ausgleich gedeutet.
Quelle des Posting von heute Nachmittag Facebook Gruppe Steinhoff Aktionäre.
Daniel Bauer
Um das mal einzuordnen: Es gab mehrere Gespräche vor der HV mit steinhoff, da wurden mehrere Szenarien diskutiert. Damals war u.a. die Diskussion, dass steinhoff die aus unserer Sicht nötige Meldung unterlassen hatte, dass die darlehengeber nicht verlängern werden über den 30.6.23 hinaus. Der Kurs vor dem 15.12. lag bei ca. 9 Cent. Daher stammen diese 9 Cent. Generell würde das aus unserer Sicht einen fairen Ausgleich darstellen. Bei einem Vergleich müssten beiden Parteien nachgeben. Werte vonoder um die 1 Euro je Aktie lassen sich nicht darstellen. Wir hatten bei den Gesprächen auch Vertraulichkeit vereinbart. Später kam dann steinhoff auf uns zu und hat rechtlich Druck gemacht, die Unterlagen v.a. Faber, nicht zu veröffentlichen. Nun hat man diese selbst publiziert. Sobald das Verfahren durch ist, werden wir das gerne auch publizieren, dann können wir auch diskutieren was gut und was weniger gut gemacht wurde von unserer Seite.
Ich habe keine Verbindung zur SDK und weiß nicht, was die vorhaben. Ich weiß aber, dass mir ohne SDK Hilfe ein Totalverlust droht. Deshalb werde ich mich vor jedem Zweifel an die SDK hüten.
Den PwC Bericht trotz Urteils nicht rausgeben, die Managementprognosen nicht rausgeben, andere interne Dokumente den internen (Aktionäre) nicht geben.
Was für ein Mist. Aktiengesellschaften kann man abschreiben. Bevor die den Profit kriegen, würde ich es sogar Seifert eher in den Rachen stopfen.
Bezirksgericht Amsterdam
Datum der Entscheidung
01-06-2023
Datum der Veröffentlichung
02-06-2023
Aktenzeichen
C/13/734187 / FT RK 23.386
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht
Besondere Merkmale
Bestellung
Inhaltlicher Hinweis
Antrag auf Bestellung eines Sanierungsexperten abgelehnt
Feststellungen
Rechtspraak.nl
Erweitertes Urteil
Urteil
LANDGERICHT AMSTERDAM
Insolvenzteam - Plenarkammer
Entscheidung nach § 371 Fw
Aktenzeichen: C/13/734187 / FT RK 23.386
Datum des Urteils: 1. Juni 2023
Beschluss über den am 23. Mai 2023 bei der Kanzlei eingegangenen Antrag der:
SDK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger E.V.,
mit Sitz in München, Deutschland,
Prozessbevollmächtigte: Frau S.I.P. Schouten und Herr O.J. Hennis, Zustellungsanschrift in Amsterdam,
nachstehend bezeichnet als: SdK,
mit dem Antrag auf Bestellung eines Sanierungsexperten gemäß § 371 FW in Bezug auf:
Die Aktiengesellschaft
Steinhoff International Holdings N.V.,
mit eingetragenem Sitz in Amsterdam,
eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 63570173,
Prozessbevollmächtigte: Frau P. Kuipers, D.A.M.H.W. Strik und M.L.J. Noldus,
nachstehend bezeichnet als: SIHNV.
1 Das Verfahren
1.1.
Der Ablauf des Verfahrens ist aus den folgenden Verfahrensunterlagen ersichtlich:
-
der Eingangsvermerk nach Art. 370 Abs. 3 Fw, eingereicht am 29. März 2023;
-
der Beschluss des Gerichts vom 6. April 2023 zur Bestellung von Beobachtern;
-
die Wiederherstellungsanordnung des Gerichts vom 13. April 2023;
-
den Beschluss des Gerichts vom 23. Mai 2023 über die Festsetzung der Kosten der Beobachter;
-
den Antrag der SdK vom 23. Mai 2023 mit Anlagen gemäß § 371 Fw auf Bestellung eines Sanierungsgutachters;
-
die Stellungnahme des SIHNV vom 30. Mai 2023, mit Anlagen;
-
die Stellungnahme der Beobachter vom 30. Mai 2023, mit Anlagen;
-
den Standpunkt der G7 vom 30. Mai 2023;
-
ein Anschreiben der SdK vom 30. Mai 2023 mit zwei Anhängen;
1.2.
Die Petition wird in einer öffentlichen Anhörung am 1. Juni 2023 angehört. Bei dieser Anhörung wurde per Videoschaltung angehört:
von Seiten der SdK:
-
[Name 1] , Direktor
-
R. Schmitt, Dolmetscher
-
S.I.P. Schouten und O.J. Hennis.
für SIHNV:
-
[Name 2] , Geschäftsführer
-
[Name 3] , CFO
-
Herr P. Kuipers
-
D.A.M.H.W. Strik
-
M.L.J. Noldus
-
T. Gevaert und E. van Overstraeten, Dolmetscher.
von Seiten der Beobachter:
-
[Name 4]
-
Herr F. Verhoeven
-
K. van Boekel
-
J. Meester.
von Seiten der G7:
-
J. Dunki Jacobs
-
Herr V. Vroom
-
[Name 5] (Sculptor Capital, Mitglied G7)
-
[Name 6] (Latham & Watkins, im Namen der Mitglieder der G7).
Kopf-an-Kopf-Entscheidung
1.3.
In Anbetracht der Dringlichkeit der Entscheidung wird sie heute getroffen. Die Entscheidung wird spätestens in einer Woche in Kraft treten.
2 Die Entscheidung
Das Gericht:
- Die Klage wird abgewiesen;
Diese Entscheidung wurde von A.E. de Vos, Vorsitzender, F. Damsteegt und
P.J. Neijt, Richter, in Anwesenheit von F.T.M. Bruning, Kanzler, in öffentlicher Sitzung am 1. Juni 2023 verkündet.
Quelle: https://uitspraken.rechtspraak.nl/#!/...p;keyword=steinhoff&idx=1
Aber keine feindliche Übernahme ohne Abfindung an die Aktionäre. Ob sie wollen oder nicht. Sollte der niederländische Rechtsstaat etwas anderes zulassen, könnten sie ihren Kapitalmarkt in Amsterdam dichtmachen.
Auszug aus Newsletter der SDK Nr.23: In Artikel 380 Satz 3 des „Dutch Bankruptcy Code“ wird erwähnt, dass im Falle eines erfolgreichen Antrages auf Bestellung eines Restrukturierungsexperten, der Beobachter abberufen wird. Daher war der Antrag rechtens und nicht von vorneherein aussichtlos.
Find ich hoch interessant.
der "Hausmeister der Wohnanlage".
Allerdings - so möchte ich korrigieren - haben nur 35% der Aktionäre ihr "against" bekundet.
Mittlerweile ist es bei "Hausversammlungen" aber so geregelt, dass die Stimmen der Anwesenden
gewertet werden. Das selbe sollte auch in unserem Fall angewendet sein.
Sonst ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Die größte Frechheit besteht ja seitens der Gläubiger, die Kredite auf "Schnall-Fall" fällig-
zustellen.
Mit dieser Methode könnte jede Bank jeden "Häuslbauer" spontan abzocken, selbst wenn er
brav seine Raten zahlt.
Die Gläubiger wären sicher verpflichtet gewesen, lange vorher, ein Mahnverfahren mit
entsprechenden, für beide Teile erträglichen, Fristigkeiten zur Darlehenskündigung zu
unterbreiten. Ansonsten ist das schlicht und einfach Erpressung.
L,G. der Earner
"Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich die beiden zuvor vom Gericht auf Antrag der Gesellschaft bestellten Beobachter gegen die Einsetzung eines Restrukturierungsexperten ausgesprochen, da dadurch die Gefahr bestünde, dass die Gesellschaft mit Laufzeitende der Verbindlichkeiten am 30. Juni 2023 in die unkontrollierte Insolvenz schlittern würde. Wir halten dieses auch von den Gläubigern und der Gesellschaft vorgetragene Argument weiterhin nicht für belastbar. Ersten könnten die Gläubiger mit einfacher Mehrheit die Laufzeit um weitere 6 Monate verlängern, ohne irgendeinen Wertverlust erleiden zu müssen, da die Verbindlichkeiten weiterhin verzinst werden würden. Und zweitens wäre ein (sinnvoller) Verkauf der Vermögenswerte innerhalb von 6 Monaten sowieso nicht möglich. Die Situation mit der kurzfristigen Fälligkeit wurde und wird von der Gesellschaft und den Gläubigern somit selbstverschuldet und wohl auch absichtlich herbeigeführt, um einen kontrollierten und auch von den Aktionären mitbestimmten Verkaufsprozess zu verhindern."
Quelle: https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...hoerung-am-15.-Juni-2023.pdf
gab es auf irgendeinem Kanal heute NACHWEISLICH Infos von der SDK? (Bitte erspart uns allen Antworten ohne prüffähige Quellenangabe)
LG KvK
Sollten 0,09€ als Ausgangsbasis für Verhandlung dienen, wird weniger dabei rum kommen.
Nach sechs Jahren enttäuschend, aber das Thema SNH wäre abgeschlossen.
Ich höre einmal was von 9 Cent, dann springen einige darauf ein (bitte entschuldigt aber alles unter 35 Cent ist lächerlich, da uns dieser Wert Minimum gehört und da wir nichts zu verschenken haben) dann heißt es 12 Cent, dann heißt es 15 Cent, etc.! Leute was soll der Unsinn; Niemand braucht sowas und denkt dran, es stimmt schon, dass die Gegenseite mithört und mitliest. Und was vor allem stimmt ist, dass wir es hier mit Heuschrecken zutun haben, die nur unser Geld wollen, und warum sollen sie es bekommen? Nur weil wir gestern mit dem Antrag nicht durchgerungen sind, einen Sanierungsexperten zu bekommen.
Bitte beachtet, dass wir bereits unser Investment im Bereich von 1 bis 2 Cent so gut wie verloren haben. Und dies nur, wegen der Gier der Hedgefonds; gestern aber ging Ihnen der „Ar… auf Grundeis“ und sie mussten sich komplett ausziehen. Danke dafür; jetzt haben wir es schwarz auf weiß, dass hier nie eine Sanierung, sondern eine Verwertung der Assetwerte zugunsten der Hedgefonds geplant gewesen ist. Das ist im Übrigen eine strafbare Handlung, aber darum werden sich die Staatsanwälte hier und jenseits der Atlantik kümmern.
Und vergisst nicht, wir haben kein Zeitproblem; aber die Hedgefonds angeblich schon, und das Management sowieso; (ohne das Whoa bleibt dem Management nur noch der geordnete Rückzug) und wenn sich am Ende das Gericht nicht dazu einlässt, gegen den Willen der Eigentümer der Gesellschaft zu handeln, und die Hedgefonds plötzlich doch noch verlängern, weil die Insolvenz nie gewollt war, Zahlungsunfähigkeit gar nicht vorliegt, und das Management auch andere Mittel der Schuldentilgung hat, z. B. IPOs wird man sich auch von Seiten des Gerichtes die Frage stellen müssen, wie unseriös das gesamte Konstrukt gewesen ist. Man wird zehn Kreuze machen, dass man sich nicht Teil einer solchen Bande gemacht hat.
Bleibt ruhig und lass die SdK und die Anwälte arbeiten.
Natürlich gibt es hier gewisse Sympathien zu Steinhoff und den Gläubigern. Schließlich kennt man sich bereits vom erfolgreichen SoP in 2021.
Darüber hinaus wurden die beiden SoP Beobachter Kasperl auch extra eingeflogen als Richterin Slingers Steinhoff in Südafrika in die Insolvenz schicken wollte…
Die ganze Argumentation der Gläubiger ist so absurd, da diese „Notsituation“ ja nur durch sie selbst verursacht wird.
Darüber hinaus handelt es sich um hochprofitable Beteiligungen, die man sich nun für einen Spottpreis sichern will.
Also 25cent wäre denke ich fair weil das oder mehr der Durchschnitt wäre denke ich. Ich bin seit 2017 dabei und mein EK ist bei 22cent ich muss für 20k nachkaufen um auf 10cent zu drücken aber ich kann nicht oder will nicht.
Um 100% +1 Aktie auszugeben braucht es eine Abstimmung der Anteilseigner. Hier würde ein niederländisches Gericht deutsches Recht und südafrikanisches Recht aushebeln.
Die Anteilseigner waren gegen Punkt 8 und 9 auf der HV.