Löschung
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 02.05.17 16:56 | ||||
Eröffnet am: | 28.04.17 22:39 | von: blume59 | Anzahl Beiträge: | 35 |
Neuester Beitrag: | 02.05.17 16:56 | von: unsereiner | Leser gesamt: | 24.534 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 12 | |
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Zeitpunkt: 02.05.17 17:01
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Summe 1.410.505
Gesamtaktien 22.735.260§
% Anteil 6,20
Teilnehmer 90
§
Zuletzt zugefügt
spekulanti
derbwler
zivio
apano
nevermind
petersa
geolong
+namgni um 1000 erhöht
Zahlen fehlen noch von den Usern
lynx213
Zonte von Mott
gindants
Eure Teilnahme hattet ihr bestätigt, möchtet ihr eure Zahlen ergänzen?
Schönen Abend allen :)
Genügt eine Bekanntgabe im Internet?
Ich habe schriftlich noch keine Einladung erhalten!
Ferner steht in
§ 124a AktG. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
5. gegebenenfalls die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung oder bei Stimmabgabe mittels Briefwahl zu verwenden sind, sofern diese Formulare den Aktionären nicht direkt übermittelt werden.
Mir wurde nichts übermittelt und auch die Formulare sind auf der Homepage nicht zu finden!
Fazit: Frist nicht eingehalten .... oder????
Summe 1.425.830
Gesamtaktien 22.735.260§
% Anteil 6,27
Teilnehmer 95
§
Zuletzt zugefügt:
chrishamburg
lynx213 (keine Anzahl gemeldet)
fuchskotze
hsv-relegationsmeister
berti67
@hfreezer. Möchtest du mit deinen Stücken auch in die Liste? Auch wenn es rein Informativ ist da du dich ja selber vertreten wirst allem anschein nach.
Ansonsten wird es Heute kein weiteres Update geben... Maibaum setzten ist angesagt. Ich wünsche allen einen schönen Sonntag
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind (Epi hat Namensaktien), erhalten direkt vom Unternehmen die Einladung zur HV per Post. Habe die Einladung auch noch nicht erhalten. Man kann sich nach Erhalt der Einladung über das Aktionärsportal https://ip.computershare.de/epigenomics?plang=de (das Investor Portal ist zurzeit nicht verfügbar)
anmelden. Die Sendung mit der HV-Einladung sollte auch das nötige Formular zur Stimmrechteübertragung enthalten.
Sollte ein Aktionär nicht im Aktienregister eingetragen sein (man kann die Eintragung auch verweigern), ist die depotführende Bank verpflichtet sich an dessen Stelle eintragen zu lassen. Gegenüber dem Unternehmen gilt dann die Depotbank als Aktiionär. In diesem Fall bekommt der Inhaber der Namensaktien keine Information vom Unternehmen und eine Teilnahme an der Hauptversammlung würde eine Vollmacht durch den an Stelle des Berechtigten im Aktienregister Eingetragenen (Depotbank) voraussetzen. Also würde ich sagen: sicherheitshalber mit dem depotführenden Bankinstitut Kontakt aufnehmen und dies abklären.
Die 30-Tage-Frist ist die Einberufungsfrist, d.h. es geht dabei nur darum, das das Unternehmen die HV mindestens 30 Tage zuvor ankündigen muss. Die Anmeldung (Inhaber der Aktien selbst oder Vertreter) muss bis 28. Mai erfolgen.
Hier detaillierte Infos aus der HV-Einladung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am Sonntag, den 28. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Die Anmeldung kann dabei, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der Internetseite, insbesondere über das Internet durch Nutzung des passwortgeschützten Internetportals der Gesellschaft (Aktionärsportal) unter der Internetadresse https://ip.computershare.de/epigenomics?plang=de erfolgen. Den Onlinezugang erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und des dazugehörigen Zugangspasswortes, die jeweils den mit der Einladung übersandten Unterlagen entnommen werden können.
Wird für die Anmeldung nicht das Aktionärsportal verwendet, muss die Anmeldung der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse zugehen:
Epigenomics AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung der Person, der die Aktien gehören, ausüben.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken.
Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung. Vielmehr dient sie lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.
Quelle: http://www.epigenomics.com/fileadmin/site_files/...berufung_Final.pdf
Summe 1.485.750
Gesamtaktien 22.735.260§
% Anteil 6,54
Teilnehmer 104
§
Zuletzt zugefügt:
kürsche
wilderkater
forrest_70
lexington
stksat229081
Vermisst wird clever handeln.
@itechdachs&hfreezer Möchtest ihr mit auf die Liste, auch wenn ihr euch gegebenenfalls selber vertrettet um zu sehen welchen Anteil dieses Forum bietet?
Zahlen fehlen noch von:
Zonte von Mott+
gindants