WDI Forum für Verantwortungsbewusste
die nötige Relevanz hatte, um es hier in die Breite zu implementieren, weil
hier im Hintergrund erst noch die nötigen Arrangements getroffen werden.
Das Thema: „Financial/Payment-Blocking für unerlaubtes Online Glücksspiel“ ist uralt. Nicht nur das Vorgehen, als auch die jeweilige Einschätzung der Bundesländer, welcher Anbieter „unerlaubt“ ist, ist seit Jahren umstritten. Hier ist keine klare Linie bzw. Einigung erkennbar.
Der Glückspiel(änderungs)staatsvertrag wird seit 2009 kontinuierlich verschlimmbessert…ob die neue Fassung von 2021 diesbezüglich kohärenter wird, wage ich zu bezweifeln …
Solange es jedoch keine übergreifende politische Einigung gibt, werden sich m.E. die Banken und die Zahlungsdienstleister nicht zum Erfüllungsgehilfen von einigen bzw. wenigen Bundesländern/Parteien machen, da sie im Zweifel Schadenersatzpflichtig sind, sollte es sich herausstellen, dass das Payment Blocking doch nicht rechtens war. Und da es hierzu keine übergreifenden Rechtssicherheit gibt… dreht sich seit Jahren alles im Kreis…
Die Politik ist unfähig die Rechtssicherheit zu schaffen…die Banken und Zahlungsdienstleister sind nicht bereit auf diese „fragile rechtliche Basis“ das Risiko bzgl. Schadenersatz zu tragen…und die Gerichte verweisen ebenfalls zurück auf die Politik….
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...t-blocking-staatsvertrag/
https://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/128150.html
Im übrigen wird in dem HB Artikel lediglich darauf verwiesen, dass Visa seine Händlerbanken informiert hat „Im Hinblick auf Transaktionen bei Onlineglücksspielen in Deutschland gilt: Wir haben die Händlerbanken vor Kurzem daran erinnert, sicherzustellen, dass nur legale, ordnungsgemäß lizenzierte Transaktionen abgewickelt werden“
Es gibt jedoch wie obern beschrieben keine übergreifende Einigung darüber, was legal bzw. illegal ist. Weder auf Bundesebene, geschweige denn auf EU-Ebene.
Technische sind die Transaktionen über den Merchant Category Code 7995 „Betting (including Lottery Tickets, Casino Gaming Chips, Off - track Betting and Wagers)“ zu identifizieren. Aber wie gesagt, das Problem ist politisch.
Nach meiner Einschätzung ist der Artikel für WireCard nicht relevant.
also meine Sicht der Dinge ist folgende -
lt Satzung der Wirecard AG müssen zwischen Tag der HV (02.07.2020 lt Homepage) und Tag der Einberufung 30 Tage liegen
"
ABSCHRIFT DER SATZUNG
DER WIRECARD AG (STAND Juni 2016)
IV. DIE HAUPTVERSAMMLUNG
§ 16
Ort und Einberufung
...
(2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den
Aufsichtsrat einberufen. Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung einzuberufen, Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach
§ 17 Absatz 1 der Satzung. Der Tag der Hauptversammlung und der Einberufung sind bei der Berechnung
der Einberufungsfrist nicht mitzurechnen.
Quelle: https://ir.wirecard.com/download/companies/...derSatzung_Juni2016.pdf
Dies entspricht auch den regulären Vorgaben des Aktiengesetztes:
"§ 123 Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis
(1) Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen."
Dementsprechend müsste die Einberufung bereits spätestens am 01.06.2020.
Gleichzeitig müsste von diesem Tag an u.a. der Jahresabschluss 2019 veröffentlicht werden:
Aktiengesetz
§ 175 Einberufung
(2) Der Jahresabschluss, ein vom Aufsichtsrat gebilligter Einzelabschluss nach § 325 Absatz 2a des Handelsgesetzbuchs, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen zu erteilen. Bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) gelten die Sätze 1 und 2 auch für den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber. Die Verpflichtungen nach den Sätzen 1 bis 3 entfallen, wenn die dort bezeichneten Dokumente für denselben Zeitraum über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind.
Da - wie wir ja ebenfalls über die HP IR von Wirecard wissen, dass die 2019er Zahlen erst am 04.06.2020 veröffentlicht werden sollen, würde man diese Frist verpassen - mal abgesehen davon, dass der 01.06. ein Feiertag ist nach einem langen WE, d.h. der Freitag davor am 29.05. wäre praktikabler...
Ich gehe daher davon aus, dass der Vorstand intern die verkürzte Frist von 21 Tagen beantragt hat im Sinne von Corona - sprich der 11.06.2020 wäre der späteste Einladungstermin.
Hier müsste lediglich der AR zustimmen intern - eine Pflicht auf Veröffentlichung dieser Massnahme habe ich nirgendwo gefunden - evtl kann die IR Abteilung hier aufklären...
Wie ist die verkürzte Einladungsfrist von 21 Tagen zu berechnen?
Die Einladungsfrist kann auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung verkürzt werden (§ 1 Abs. 3 Satz
1 COVID-19-MaßnahmenG).
Bei der Berechnung ist der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen. Es müssen also zwischen
der Veröffentlichung der Einladung im Bundesanzeiger und dem Tag der Hauptversammlung 20 Tage
frei bleiben. Die Einladungsfrist wird nicht um die Anmeldefrist verlängert.
Quelle:
https://www.dirk.org/dirk_webseite/static/uploads/...virtuelle_HV.pdf
Berücksichtigt man nun, dass der Jahresabschluss intern auch noch dem AR zur Prüfung etc vorlegt werden muss - erkennt man wie eng die Zeitrahmen sind, in denen noch eine Testatverweigerung mit allen Konsequenzen wahrscheinlich ist...
Zum Grossteil liegt dieser intern bereits vor behaupte ich - 7 Arbeitstage vor dem geplanten Veröffentlichungstermin...
Danke für die Ergänzung
@NeoCortex
Danke für die Einschätzung, aber in einem Punkt liegst du falsch:
"""werden sich m.E. die Banken und die Zahlungsdienstleister nicht zum Erfüllungsgehilfen von einigen bzw. wenigen""" <-- Dieser Abschnitt ist seit ca. 4 Tagen hinfällig, und das ist mein Punkt.
Visa hat in DE de-fakto den entsprechenden Code gesperrt. Das sieht man z.B. an den Seiten bei Einzahlmöglichkeiten für DE (habe ein paar Online-Casisons geprüft, Poker-Seiten und im Casino-Forum auch geschaut seit wann das so ist [das ist teils erst seit dieser Woche])
Das widerrum führt zu:
1. Der Umsatz fällt für den Acquirer weg, wenn z.B. auch Mastercard / GiroPay / Sofort gesperrt wird.
2. Warum macht Visa das genaue Gegenteil von deiner Vermutung?
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=4422.0
Für mich relevant.
Lt. HB: 90Mio/Tag Umsatz
Annahme: 3% bleiben z. B. wo hängen.
Das sind dann knapp 1 Mrd. (90 Mio. * 365 * 3%)
Und Wirecard macht doch in diesem Bereich etwas. Für mich ist das relevant.
...ist mit „corona/gesetz auf 21 tage verkürzt worden, hatte ich auch nicht auf dem schirm:
(3) Abweichend von § 123 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 5 des Aktiengesetzes kann der Vorstand entscheiden, die Hauptversammlung spätestens am 21. Tag vor dem Tag der Versammlung einzuberufen.
https://www.gesetze-im-internet.de/...covbekg/BJNR057000020.html
So etwas kommt praktisch nie vor und wäre ökonomischer Suizid. WDI wird den WPs jeden Wunsch erfüllen, damit ein uneingeschränktes Testat erteilt wird. Und, wie bereits früher von mir bemerkt: Der Jahresabschluss soll nur einen EINBLICK in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Das bedeutet auch, dass gewisse Fehlertoleranzen nach oben und unten durchaus zulässig sind, wenn es eben genauer nicht geht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten.
Wer ernsthaft darauf spekuliert, dass das uneingeschränkte Testat nicht erteilt wird, hat entweder keine Ahnung, zuviel Zeit, oder er möchte mit Absicht verunsichern. Etwas anderes kommt da für mich nicht in Frage. Nicht einmal zu 0,01%.
Und was das Glückspiel betrifft: Für WDI ein Non-Event. Denn erstens betrifft es nur Deutschland, zweitens nur das 'nicht lizensierte' Glücksspiel, drittens ist das Urteil nicht rechtskräftig, viertens ist nicht einmal klar, ob WDI erkennen kann, wofür es Zahlungen abwickelt und wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat, und fünftens ist vermutlich der Anteil der Einnahmen am Glücksspiel in Deutschland für WDI so gering, dass er vermutlich vernachlässigt werden kann.
Das war vermutlich selbst dem berühmten Autor des HB Artikels bekannt.
Trotzdem kann man diese Informationen verwenden, die Hühner in ihrem Stall aufzuscheuchen. Das ist die eigentliche Nachricht daran. Das keine Nachricht zu absurd ist, um weitere Verunsicherung herbeizuführen.
Das ist das eigentlich bemerkenswerte an der Nachricht. Kaum einer denkt noch nach und versucht die Informationen sachlich zu bewerten.
Selbst wenn das so geboomt hätte in den zurückliegenden Wochen, wie Streaming!
Es sieht wohl so aus, dass der Bereich gerade vom Finanzamt Niedersachsen gesperrt wird. Man wird wohl kaum nur VISA sperren. Daher ist seit dieser Woche für mich das Risiko in diesem Bereich viel höher.
OK. Wenn ihr davon ausgeht, dass der Bereich Online-Glückspiel in DE für Wirecard nicht soo wichtig ist, dann bin ich doch beruhigt :)
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Aber bedenkt auch: Wenn Mastercard noch gesperrt wird, dann landet das Thema in der nächsten Zeit in den Medien. Und der nächste Journalist stellt sich dann die gleichen Fragen wie ich. Und dann habt ihr das Thema wieder im Forum.
Ich lasse es mit diesem Posting jetzt aber mal sein.
Was den moralinhaltigen Teil des Themas betrifft, da sollte die BaFin dann ggf. erstmal bei giropay ansetzen, denn damit kann ich ja nach der HB-Logik sogar von meiner guten alten Tante Sparkasse unterstützt Geldwäsche über online-Casinos betreiben. Übrigens stört mich die unterschwellige Gleichstellung von online-gambling mit Geldwäsche. Das gibt es natürlich, aber das gibt es auch bei Immobiliengeschäften und Autokäufen.
Jedenfalls als Thema immer als Allzeckwaffe von shortsellern geeignet. Genauso wie Adult Entertainment. WDI sollte sich da durchaus mal etwas Schlaues überlegen - das hatte ich ja bereits früher angeregt.
Ich bin seit 2018 in Wirecard investiert. Leider zum Höhepunkt eingestiegen, aber dank eurer Beiträge habe ich mich stets bestärkt gefühlt, in die richtige Zukunftsaktie investiert zu haben. Durch bestimmt 10 weiter Zukäufe konnte ich mein EK auf 128 Euro reduzieren.
Wir werden es gemeinsam allen zeigen, dass Wirecard das zukünftige Zugpferd des Dax wird.
Markus Braun ist ein Visionär, von denen es weltweit nur wenige gibt. Welcher CEO kann heute schon sagen, in 10 Jahren wird der Aufgabenbereich ein ganz anderer sein und das große Geld wird anderweitig vedient. Bis jetzt hat er all seine Versprechen gehalten und er hat unser Vertrauen verdient.
NmM
eure neue Wissbegierige 1961 ;)
==> Weitere Untersagungsverfügungen sind in der Vorbereitung und werden voraussichtlich folgen.
Also das Thema wird in den nächsten Wochen hier wieder aufploppen, da Niedersachsen das jetzt stilllegt.
Quelle: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/...ungsverkehr-187810.html
Zur Anzeige bringen kann man Vieles.
Die eigentliche Frage daran ist: Kann man auch genügend Beweise vorbringen, die eine erfolgreiche Klage erwarten lassen? Das halte ich hier für höchst unwahrscheinlich. Für Außenstehende praktisch unmöglich, denn sie kennen die Interna der Prüfung nicht. Damit ist die Einstellung des Verfahrens absehbar. Wenn schon das Verfahren gegen Fraser Perring praktisch nichts gebracht hat, dann kann man sich das Ergebnis dieser Anzeige leicht denken.
Die nächste Frage, die sich mir stellt: Auf welchen Abschluss soll sich die Anzeige beziehen? Der Abschluss für 2019 kann es ja wohl kaum sein, denn der Bericht liegt ja noch nicht einmal vor. Das ist aber derjenige, auf den es jetzt bald ankommt. Alle anderen sind übernächste Woche schon Schnee von vorgestern.
Und wer glaubt, dass man deswegen jetzt 'genauer' prüft, der ist schief gewickelt. Der WP prüft den Abschluss, der ihm von der Gesellschaft vorgelegt wird. Nach immer den gleichen Standards des Berufsstandes. da gibt es wenig Spielraum.
Der WP stellt formal keinen eigenen Jahresabschluss auf. Natürlich kann der WP Wünsche und Erwartungen im Rahmen der Prüfung äußern. Aber letztlich zählt nur die von mir zuvor schon erwähnte Zielsetzung: Verschafft der Jahresabschluss einen zutreffenden Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Wer's ncit glaubt, sollte sich mal mit einem Handbuch für Wirtschaftsprüfung ein paar Tage zurückziehen. Täte allen Beteiligten gut. Die einen lernen etwas, und die anderen werden nicht weiter mit unhaltbaren Spekulationen behelligt, die an den Haaren herbeigezogen sind.
Zu
"Die VISA-Sperre von vor ein paar Tagen ist das Entscheidende!
Paypal sagt in 2018 wegen der Klage --> Online-Glückspiel wird nicht mehr akzeptiert
VISA sagt jetzt (Mai 2020!) ohne näheren Grund -> Online-Glückspiel wird nicht mehr akzeptiert <--> Es gibt aktuell keine rechtliche Verpflichtung, im Gegenteil, Personen in Schleswig-Holstein (SH) können jetzt nicht mehr bei lizenzierten Online-Glückspielseiten Einzahlungen vornehmen.
Die Frage ist: Wann zieht GiroPay nach, wann Mastercard."
Ich vesteh nicht so recht die Diskussion. WDI ist doch NUR Zahlungsabwickler in diesen genannten Beispielen (Spieler sind NICHT Kunden der WDI) . Klar können KÜNFTIG weniger Umsatze anfallen. Aber ist das von der Größenordnung sehr relevant? Immerhin geht es ja offensichtlich zum um SH. Deshalb wurde (vermutlich) auch WDI nicht im HB-Artikel (den ich nicht gelesen habe) benannt.
Vielleicht kommen auch HF noch auf dumme Ideen, ddann müsste halt WDI gegenhalten.
"Testat 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erteilt. Was hat sich geändert in 2019?"
M.E. hat sich an der Rechtmäßigkeit der Testate nichts geändert. Ansonsten hätte EY ggfls auch schon Testate Widerrufen müssen.
Ich gehe nach wie vor, auch bei Berücksichtigung des ZWISCHENberichtsergebnisses der KPMG, von ein uneingeschränkten Testat für 2019 aus.
O2 kündigt seit ca. einem Monat eine neue Bank an.
Dem angekündigten Angebot und mM nach könnte das
sehr gut Wdi sein. Siehe auch Kooperation mit O2 ch seit etwa einem
Jahr. Bekanntgabe soll ja Ende Mai sein, Kontoeröffnung ab 31. möglich. Ok - Spekulation - aber käme morgen die Meldung - wäre die Eurer Meinung nach gut oder der Hammer, den wir alle erwarten???????
Hierzu habe ich in meinem obigen Beitrag ausgeführt:
- das Thema Paymentblocking ist politisch motiviert
- es gibt jedoch seit Jahren keinen politischen Konsens, um eine saubere rechtliche Basis zu schaffen
- deshalb gibt es seit Jahren Entscheidungen von LGs, die auf der Ebene der OLGs wieder kassiert werden, im Sinne der Zahlungsdienstleister
Ob und warum Visa tatsächlich übergreifend etwas gesperrt haben soll, kann ich ….und will ich nicht persönlich verifizieren...dann müsste ich schon prüfen, ob dies in den jeweiligen Bundesländern z.B. auf Basis der registrierten Adressen des Spielers unterschiedlich gehandhabt wird….etc.
Skeptisch bin ich auch bei den Diskussionen in dem von dir verlinkten Forum, denn
1. die Betreiberin des Forums, ist die besagte Ilona Füchtenschnieder, mit einer klar politisch motivierten Agenda.
§https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,482.msg
2. derjenige, der die Diskussion zum Paymentblocking in diesem Forum gestartet hat, schreibt „Quelle: Darf ich hier nicht nennen,…“….und dann wird genüsslich über alle möglichen Auswirkungen spekuliert…ohne dass man die Quelle verifizieren kann.
d.h. ich persönlich sehe momentan keine Grundlage für weiterführende Spekulationen zu diesem Thema…insbesondere wenn man versucht einen Zusammenhang zu Wirecard Umsätzen herzustellen…dies hat nicht mal Holtermann versucht… :-)
Ich stimme dir jedoch in dem Punkt zu, dass wir das Thema aus diesem Forum heraushalten sollten…
„...
hgschr 22:23
3Testat
2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erteilt. Was hat sich geändert in 2019?...“
da sag ich nur:
FC-wire, stern des südens....
:))))