WDI Forum für Verantwortungsbewusste
Und wenns analog Adyen geht, dann müsste der Kurs ungefähr 8mal so hoch stehen wie aktuell (ohne Short sqeeze)
Aber es sind aktuell noch nicht Mal die noch offenen KPMG-Punkte gelöst!
Ein testierter JA 2019 sollte aber Kurse von 125-160 erst Mal ermöglichen.
Alles andere ist mir zu viel Gier/Rackete, auch wenn es mittelfristig so kommt.
@isa Frag doch bitte hier an: https://ir.wirecard.com/websites/wirecard/English/...ir-services.html
Irgendwann mussts auch hier mal aus dem Ruder laufen ;)
Der Anlass, dir zu schreiben, basierte insbesondere auf deine "Angriffe" ggü. H.I., der (was mir gefiel) nicht den üblichen Sermon von „ach, wie toll und unbefleckt ist WDI“ herunterleierte.
Wenn man in einem Forum nur noch liest, wie einer nach dem anderen WDI einen Heiligenschein verpasst, dann ist so ein Forist wie H.I. für mich eine wohltuende Abwechslung. Leider waren seine kritischen Äusserungen sein Verhängnis. Seine Fähigkeiten als Anwalt wurden sogar angezweifelt. Auch wurde hinterfragt, ob er überhaupt Anwalt sei und dies beweisen könne.
Die Konsequenz, also dass H.I. die Reißleine zog, kann ich gut verstehen. Ich hätte genauso gehandelt.
H.I. hat seine Bedenken zu Al Alam geäussert und ich teile seine Bedenken. Die WDI-Aussagen auf deren Transparenzseite haben meine Fragen nicht beantwortet, weshalb ich der IR-Abt. geschrieben habe; deren Antwort steht noch aus; ich denke jedoch, dass WDI mich nicht viel mehr wissen lassen wird, als bereits auf der Transparenzseite am 15.05. und 18.05. publiziert wurde.
H.I. hat m.E. zu recht in Frage gestellt, weshalb eine Firma, die sich in ihrer Reputation beschädigt sieht, liquidiert wird und dafür nun eine neue Gesellschaft gegründet wird. Das klingt in der Tat komisch und ich kann diejenigen verstehen, die hinterfragen, ob durch diesen Vorgang vielleicht doch etwas vertuscht werden sollte.
Leider hält sich WDI auch mit der Info bedeckt, welches Unternehmen innerhalb (oder etwa ausserhalb?) des Al Alam-Konzerns nun künftig anstelle von Al Alam Solution Provider das TPA-Geschäft für WDI abwickelt. Mich würde so eine Info sehr wohl interessieren.
H.I. fügte hinzu, dass ihn das alles ratlos macht und dass es aus fachlicher Perspektive aufgrund der hohen Margen nach einem Geldwäschekonstrukt riecht. Damit behauptete er jedoch nicht, dass Geldwäsche vorliegt und macht sich somit– sofern ich § 43a Abs. 3 BRAO richtig interpretiere - mit so einer Äusserung auch nicht strafbar, was ihm hier vorgehalten wurde.
Tatsache ist doch letztlich, dass niemand von uns weiss, wie das alles noch ausgeht, obwohl wir als WDI-Aktionäre die starke Hoffnung haben, dass das Unternehmen ein uneingeschränktes Testat von EY erhält und auch KPMG nach Abschluß der Überprüfung der Datensätze aus 12/2019 für WDI einen sauberen Freispruch erteilt.
Kurz zum Hintergrund:
In meiner zweiten Analyse zum KPMG Bericht bin ich auf mögliche Risiken eingegangen und habe in dem Zusammenhang auf Verstöße gegen das GwG verwiesen, da ich die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Verdacht der Bilanzmanipulation erhärtet, als unwahrscheinlich erachte.
Überdies habe ich mehrfach, die desaströse Kapitalmarktkommunikation seitens WDI gerügt, welche sich nunmal den besonderen Umständen anpassen sollte. Zumindest dann, wenn man den Anspruch hat neben SAP als seriöses DAX Unternehmen wahrgenommen zu werden. Zudem ist Wirecard als AG nunmal den Aktionären verpflichtet.
Nun zur Geldwäsche:
Wirecard unterliegt als deutsche Aktiengesellschaft bestimmten Sorgfaltspflichten. Eine dieser Sorgfaltspflichten ist das Prinzip: Know your Customer, was u.a. in § 10 GwG manifestiert ist. Das bedeutet, die Identifizierung des Vertragspartners, die Überprüfung der Vertretungsverhältnisse, die Einhaltung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Geschäftsbeziehung und die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich der Transaktion, ist die Pflicht von Wirecard zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche.
Zu beachten ist allerdings, dass es sich bei dem überwiegenden Teil der von WDI abgewickelten Transaktionen um Geschäftsbeziehungen mit geringem Risiko handelt. Aus dem Grund gelten gem. § 14 GwG reduzierte Anforderungen.
Allerdings liefert der KPMG Bericht Hinweise auf mögliche Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 10 GwG.
Zu nennen wäre die 2015 von WDI getätigte Indien Akquisition. Hierzu schreibt KPMG auf Seite 50, (53), dass der wirtschaftlich Berechtigte des Fund 1 nicht identifiziert werden konnte. Da die Transaktionshöhe 230 Millionen Euro , zuzüglich 110 Millionen Euro beträgt, handelt es sich nicht um eine Transaktion mit geringen Risiko.
Ferner handelt es bei einem Unternehmenskauf unzweifelhaft um eine Transaktion mit potenziell höheren Risiken, sodass WDI sogar gem.§ 15 GWG verstärkte Sorgfaltspflichten gehabt hätte.
Somit gilt der § 15 GwG und WDI müsste demgemäß Auskunft über den wirtschaftlich Berechtigten geben können. Da aber nicht einmal KPMG den Berechtigten ermitteln konnte, hätte die Transaktion unter diesen Voraussetzungen nicht vollzogen werden dürfen. Eine funktionierende Compliance Abteilung würde solche Vorgänge jedenfalls verhindern.
Aus diesem Grund ist es auch so wichtig, dass WDI diese Schwäche erkannt hat und die Compliance mit einer Person wie James Freis stärkt - der im US Finanzministerium insbesondere für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständig war.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dies nur ein kleiner Ausschnitt des Berichts war. Dennoch wirft dieser kleine Ausschnitt bereits viele Fragen auf. Da hilft es übrigens auch nichts, wenn man sagt: " Ach alte Lamellen, Schnee von gestern". Denn Fakt ist: Die Bafin prüft den Sonderaudit auch und teilte bereits mit, dass man bei Indizien für strafrechtliche Verstöße eine Strafanzeige erstatten werde. Im schlimmsten Fall - freilich nur bei Häufung solcher Delikte - könnte WDI der Verlust der Banklizenz drohen.
Und wie ihr alle mitbekommen habt, wurde bereits eine Strafanzeige gegen WDI bei der Staatsanwalt München I wegen Untreue erstattet. Auch wenn die Strafanzeige von TCI stammt und die Intention selbst den Staatsanwälten bekannt sein dürfte, kann es sein, dass diese Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen WDI aufnimmt. Über diese Risiken habe ich euch in der Vergangenheit bereits aufgeklärt und wurde von "Experten" wie Zwetschge nicht ernst genommen. Viele in diesem Forum sollten sich deshalb Fragen, ob sie sich tatsächlich der Risiken bewusst sind. Denn nach Veröffentlichung des Sonderaudits ist der Aktienkurs nicht einfach so 40% gefallen und die Leerverkaufsquote nicht ohne Grund immer noch so enorm hoch.
Nichts desto trotz halte ich mit einer verkleinerten Position an Wirecard fest.
Grüße an alle Leser (insbesondere an meinen neuen Freund Zwetschge - ich warte übrigens immer noch auf eine Nachricht bezüglich des Kaffees auf der Hauptversammlung ;) )
HI
Das wichtigste ist aus meiner Sicht allerdings, dass man sich versucht den Risiken bewusst zu sein. Schließlich spielt man hier gegen Hedgefonds, die mit mehreren Milliarden Euro gegen ein Unternehmen wetten, in das sehr viele Kleinanleger investiert sind. Wenn ich in den anderen Foren lese, wie viele hier All In gegangen oder mit einem beträchtlichen Teil ihres Rentendepots investiert sind, dann sehe ich es als meine Pflicht an, das Unternehmen und meine Investition kritisch zu hinterfragen.
Gute Nacht
HI
Wenn wir nun schon bei dem Durchstellen von Paragraphen sind, dann habe ich da auch einen !!!
Unterstellung: Mit diesen rechtlichen Folgen müssen Sie rechnen
Autor: Redaktion Deutsche Anwaltshotline AG. Stand: 25.01.2011
Im Strafrecht kann eine Unterstellung gleichbedeutend sein mit dem Unterschieben eines Sachverhaltes oder einer Behauptung.
Dies kann zum einen eine falsche Verdächtigung gemäß 3 164 StGB (Strafgesetzbuch) sein oder eine üble Nachrede gemäß § 186 StGB oder gar eine Verleumdung gemäß § 187 StGB.
Der für mich alleinig relevante Punkt sind die angeblich frisierten Bücher. Sollte sich das bewahrheiten, wovon ich nicht ausgehe, ist das Negativpotential gigantisch. Einen default risk sehe ich aber nicht. Insofern warte ich gespannt auf den 04.06. Sollte der Jahresabschluss bestätigt werden, lege ich diese Diskussion mental direkt ad acta. Durch die letzten Q-Zahlen bin ich schonmal entspannter und habe zu den Preisen sogar nachgelegt. Wirecards Selbstbewusstsein im Umgang mit den Anschuldigungen ist ungebrochen, das zeigen mir die Q-Zahlen. Es hätte viele Möglichkeiten gegeben etwas anders zu machen (zB Covid als Ausrede für noch niedrigere Zahlen). Es ist aber alles beim Alten. Das stimmt mich positiv. Und fundamental wissen wir ja alle schon was da in Zukunft noch möglich ist.
Ich hoffe wirklich nach dem 04.06 heisst es let‘s get back to work!
richtig und einem testat würde dies auch nicht in wege stehen. dieser einmaliger verstoss wäre mir somit wurscht.
wenn ich mir überlege wieviel projekte ich in der grössenordnung in solch ländern mit einer meiner firma aus der holding durchgezogen habe, die danach auch noch eine dax-firma gekauft hat. obwohl die monate mit gefühlten 30 juristen die DD durchgeführt hatten und 18 monate zuvor eine andere dax-firma ebenfalls eine DD abgeschlossen hatte. dies wurde nicht einmal zum thema. selbst ich könnte nicht beurteilen ob es da ein thema hätte geben können.
unter dem gesichtspunkt muss selbst ich als kritischer gras-wachsen-hörer feststellen, wenn die ganze schei... ma durch ist mit kpmg,testat und der compliance-vorstand seine arbeit aufgenommen hat sollte wtc dann bitte nochmals unter dem gesichtspunkt der fremdvergleiche mit anderen firmen nochmals eine forensische prüfung durchführen und wtc dann vll. hoffentlich vll. für die erstmalige heilig-sprechung einer firma vorschlagen. meinetwegen dann auch gerne eine befristete heilig-sprechung.
amen
finde beide super, doro und zwetschge.
das bussgeldthema indien finde ich hingegegen grauenvoll. a) wegen nicht vorhandener testat-relevanz
und b) weil es wirtschaftlich so sehr ins gewicht fällt wie als wenn lucas morgen früh seine brötchen versehentlich doppelt bezahlt.
aber macht nur.....
Ich bin da sehr auf Seite von Zwetschge und Difi, und finde deine Argumentation sachlich sehr dünn und mit zuviel Emotionalität versehen. Da bleibt dann wenig Diskussionsspielraum.
Ich akzeptiere was Hi meint, ab ich schließe mich dem nicht an.
H.I. hat seine Bedenken zu Al Alam geäußert. Das ist in Ordnung. Woher weißt du eigentlich das WDI keine reine Weste hat? Wo sind denn die Beweise?
Wer hat denn WDI einen Heiligenschein verpasst? Darf man nicht von einem Unternehmen, das man viele kennt, sehr erfolgreich ist und in dem man ebensolang investiert ist, nicht vertrauen?
Im Übrigen ist es m.E. nicht so, das eine neu Gesellschaft in Dubai gegründet worden ist, sondern so das die Geschäftsbereiche der geschlossenen Al Alam-Tochter auf verschiedene andere Kozerntöchter verteilt worden sind.
warum schreibst du gefühlt 5 Seiten. Ein Zwei- Zeiler mit den richtigen Worten wäre ausreichend gewesen.
Vielleicht sind Doro und ich die beiden einzigen, welche dein o.g. Posting nicht in Ordnung fanden.
Ich habe dir ein - Interessant - gegeben. Bei Interessant kann ich leider nicht Daumen hoch oder runter mit geben.
ein Satz aus # 6849 -- Man merkt dies z.B. auch an den Antworten von diesem "Anwalt". --
Dazu kann ich nur den Kopf schütteln.
Der Vorteil von Foren ist dass viele Mitglieder Informationen beitragen, zu welchen ein Einzelner nicht in der Lage ist.
Im Forum sind Mitglieder aus sehr verschiedenen Berufsgruppen, so dass der eine oder andere bei der Aufklärung mancher Sachverhalte beitragen kann. ( nicht jeder ist Bilanzbuchhalter, Steuerberater, .... ein Handwerker hat sicherlich nicht den Einblick in Bilanzen wie ein Steuerberater )
Foren leben auch von der Meinungsvielfalt.
Ich habe auch kein Problem wenn jemand anderer Meinung ist,
Muss man deshalb andere Mitglieder persönlich angreifen ???
Wie Biker grad schon schrieb, so ticke ich auch.
Gerne andere Meinungen aus verschiedenen Blickrichtungen betrachten, dann wird man auch nicht Betriebsblind.
Ich habe mir seit Ewigkeiten angewöhnt, zum Jahresende jeden organisatorischen, alle Abwicklungstechnischen Vorgänge - aber auch personelle Prüfungen - in Frage zu stellen und gerade deswegen, weil wir jedes Jahr sehr erfolgreich sind.
Dann gibts am 07.01. immer eine Kickoff-Veranstaltung mit dem Außendienst und den Filialleitern, bei denen ich dann die meiner Meinung nach sinnvollen Änderungen bekannt gebe.
Dadurch baue ich den Gewohnheiten bzw. der Komfortzone vor, damit eben bei meinen Mitarbeitern und mir diese Betriebsblindheit nicht eintritt. (Alles verkürzt formuliert)
Genau aus diesem Grund lese ich hier gerne fachlich fundierte Meinungen, gegen Betriebsblindheit...
Meine Anlageentscheidung treffe ich immer (durch div. eigene Analysen etc.) bevor ich überhaupt in so einen Thread schaue.
Also, lasst uns hier sachlich zusammenarbeiten, wir haben hier doch alle das selbe Ziel. Profit.
Gebt euch die Hand und redet sachlich auf Augenhöhe.
Schönen Feiertag und genießt das schöne Wetter.
Wo ich bei dir Rückfragebedarf habe ist das Thema GWG. 1. Frage: Warum ist das GWG und kyc hier einschlägig, wenn WDI keine Gelder empfängt sondern einen Kaufpreis zahlt? 2. Lernfrage: Bei Private Equity Dachfonds können durchaus mehrstufige Beteiligungen an Unternehmen vorliegen. Über wieviele Stufen läuft dann kyc? Muss ein Verkäufer/Käufer einer Beteiligung hier den letzten Investor des Dachfonds ermittelt haben um nach GWG sicher zu sein?