Löschung
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 01.12.12 23:51 | ||||
Eröffnet am: | 01.12.12 10:54 | von: 1-2-oder-3 | Anzahl Beiträge: | 63 |
Neuester Beitrag: | 01.12.12 23:51 | von: hokai | Leser gesamt: | 6.471 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 8 | |
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aber war zumindest nett von dir, "Schweine, Behinderte, Hinterwäldler, Kranke und andere Psychos" in einer Aufzählung zu nennen. Das macht Sinn.
Und entschuldige nochmal die Sache mit der fehlenden Bewertung!
Sofern es der Realität entspricht....
So können eure beiden Kommentare wieder getrost in die Tonne wandern.....wie das meiste, was sich in euren Twin-Hirnen entwickelt!
Nachforschen hat noch keinen geschadet....und wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Oh mein geistig armes Vaterland!
Und nun verurteilt die anderen Blätter auch noch...die beliebte "Nazi Keule" oder der "Rassismus Hammer" ist auch noch nicht geschwungen worden!
Kann ja noch kommen *grins
http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/...-heiraten-id7347485.html
http://www.zukunftskinder.org/
Schönes WE noch....und viel Spass beim weiteren Müll schreiben.
*Beleidigungen dürfen jetzt folgen,was anderes ist man ja nicht gewohnt von euch!
Lasst euch gehen...lasst euren Gefühlen freien Lauf!
Primitive,unzivilisierte Handlungen werden von euch jetzt erwartet.
30 dausend und heirat....
wieviel haette wohl der brave willi mueller dafuer auf den tisch gelegt?...
hoffentlich wird die kleine bald wohlbehalten wieder auftauchen..da hat sich wohl jemand die jugendliche hormonwallung gleich zu nutzen und naegel mit koepfen gemacht...
ich komme einfach nicht klar damit.
Nur Ehewillige, die auch ehefähig sind, können auch heiraten. Für die Ehefähigkeit müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Ehemündigkeit
Die sogenannte Ehemündigkeit wird mit Eintritt der Volljährigkeit erlangt, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ausnahmsweise sind aber auch Nichtvolljährige ehefähig. Voraussetzung ist, dass der Ehewillige das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehepartner bereits volljährig ist. In diesem Fall kann der Ehewillige beim Familiengericht einen Antrag auf Befreiung stellen.
Ohne das Familiengericht geht hier also nichts. Wenn es dem Antrag auf Befreiung zustimmt, haben der/die gesetzlichen Vertreter die Möglichkeit, der Entscheidung des Gerichts zu widersprechen. Für den Widerspruch müssen allerdings bedeutende Gründe sprechen. Andernfalls kann das Familiengericht der Eheschließung des Minderjährigen auch entgegen dem Willen des/der gesetzlichen Vertreter(s) zustimmen.
Im Ergebnis ist es somit auch einem Minderjährigen möglich, ohne die Zustimmung der Eltern zu heiraten."
http://www.internetratgeber-recht.de/...liessung/eheschliessung_2.htm
Ein Besuch kürzlich bei der Schwiegermamma (die hört immer SWR4, also den Sender der über 70jährigen) haben die doch tatsächlich im Radio gespielt: "aber am Abend da spielt der Zigeuner..." (angebl. Sindy und Bert, so sagt die Schwiegermutter aufgrund meiner entsetzten Anfrage). Ich kann der Mamma aber nicht sagen, sie soll das Radio ausmachen.