Löschung
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 08.07.12 03:19 | ||||
Eröffnet am: | 05.07.12 17:33 | von: imnotbanksy | Anzahl Beiträge: | 50 |
Neuester Beitrag: | 08.07.12 03:19 | von: imnotbanksy | Leser gesamt: | 4.620 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Moderation
Zeitpunkt: 06.07.12 11:50
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Contenance bitte.....
Zeitpunkt: 06.07.12 11:50
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Kommentar: Regelverstoß - Contenance bitte.....
Vor allem, wenn alle anderen Autos nicht aus besagter Kurve fliegen.
Dann gibt es noch Einschränkungen bei Konsumvergehen, Tüv abgelaufen und was weiß ich noch.
Abhängig von dem zu erstattenden Schaden ist auch die Höhe der Selbstbeteiligung. Berücksichtigen sollte man insbesondere bei geringen Schäden auch, ob die Meldung eines Schadens an den Versicherer überhaupt wirtschaftlich ist -> Stichwort Höherstufung des Schadenfreiheitsrabattes im Schadensfall.
Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Fahrer z. B. einen Schaden in Folge grober Fahrlässigkeit begangen hat, alkoholisiert gefahren war oder unter Drogeneinfluss stand.