Löschung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 04.10.12 14:57 | ||||
Eröffnet am: | 07.11.11 11:18 | von: Resident | Anzahl Beiträge: | 19 |
Neuester Beitrag: | 04.10.12 14:57 | von: javiera | Leser gesamt: | 4.282 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
Zeitpunkt: 15.05.14 12:35
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Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg - Lt. Löschantrag: "OMTV ist die "Mutter" der Open Market TV AG". Genannte Person ist nicht verantwortlich für das Forum.
Zeitpunkt: 30.12.11 14:53
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Kommentar: Unterstellung - durch Titel
Was ist die genaue Tätigkeit dieser Firma?
Wo sind ihre Zahlen?
http://www.omtv-newsreport.com/?p=eu_disclaimer
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Als wesentliche Informationsquellen für die Finanzanalysen der Open Market TV AG, USA, dienen die Informationen und Auskünfte der Unternehmen sowie für glaubhaft und zuverlässig erachtete Informationen von Drittanbietern (z. B. Newsagenturen, Research-Häuser, Fachpublikationen), die ggf. im Text benannt werden.
Die Open Market TV AG, USA hat durch eine interne Betriebsrichtlinie zur Erstellung von Finanzanalysen, die für alle mitwirkenden Personen bindend ist, organisatorische und regulative Vorkehrungen zur Prävention und Offenlegung von Interessenkonflikten getroffen. Folgende Interessenkonflikte können bei der Open Market TV AG, USA im Zusammenhang mit der Erstellung oder Weitergabe von Finanzanalysen grundsätzlich auftreten:
Die Open Market TV AG, USA oder ein verbundenes Unternehmen halten oder könnten Anteile selbst halten oder unmittelbar darauf bezogene Derivate an dem analysierten Unternehmen bzw. Sachwert.
Der Ersteller oder an der Erstellung mitwirkende Personen/Unternehmen halten oder könnten Anteile halten oder an unmittelbar darauf bezogene Instrumente oder Derivate an dem analysierten Unternehmen bzw. Sachwert.
Die Open Market TV AG, USA oder ein verbundenes Unternehmen hat aktuell oder hatte in den letzten zwölf Monaten eine entgeltliche Auftragsbeziehung für das analysierte Unternehmen (z.B. Research-Coverage oder Email-Werbung).
E.Mail: info@open-market.tv
Zeitpunkt: 30.12.11 14:47
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Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg
Zeitpunkt: 25.11.11 08:33
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Kommentar: Unterstellung - Lt. Löschantrag
Zeitpunkt: 22.11.11 23:44
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Kommentar: Regelverstoß - Falschaussage. Das Verfahren wurde eingestellt.
Zeitpunkt: 30.12.11 15:03
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Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg
Zeitpunkt: 30.12.11 15:09
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Kommentar: Unterstellung - unbelegte Behauptungen.
dejure.org/gesetze/StPO/154.html
1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157)
§ 154
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1. | wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder | |
2. | darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint. |
(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.
(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.
(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.
Zeitpunkt: 22.11.11 18:28
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Kommentar: Unterstellung - lt. geschädigter Person
Zeitpunkt: 22.11.11 18:27
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Kommentar: Regelverstoß - Unterstellung lt. geschädigter Person
Zeitpunkt: 22.11.11 18:30
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Kommentar: Unterstellung - lt. geschädigter Person
Alles "politisch und juristisch korrekt"?
wer ist die "geschädigte Person"? Wer hat für ihn beantragt? Mit ordentlicher Vollmacht?
das posting ist gelöscht. Da kann man sich hier keinen Reim drauf machen.
Wie hat ARIVA gesichert, daß die angeblich "geschädigte Person" nicht selbst mit einer Unterstellung "in schädigender Absicht" aufgetreten ist? Das soll sogar vor Gericht nicht ungewöhnlich sein.
Im übrigen gibt es doch dank KABE die Hinweise auf das richtige Prozedere laut BGH
www.ariva.de/forum/...le-muss-Internetnutzer-vor-Ehrverletzung-453949
Übrigens: Sollte es nicht neutral besser heißen: "betroffene Person"?
Ach, und die bösen links, die KABE dort am Ende einfügt, sollen in Ordnung sein????
Am anderen Ende der links geht es offen auf seine Zielperson los, mit vollem Namen, Adresse usw. während andererseits nur die Rede ist von "Kläger Michael B.".
Wird diese Zielperson damit nicht geschädigt???
Zeitpunkt: 30.12.11 15:11
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Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg
Unterstellung - lt. geschädigter Person - die Lachplatte an sich
welche Personen auch immer das sein mögen, die Wahrheit sieht wohl genau umgekehrt aus:
Die jetzt nur noch zu vermutenden Personen sind die wahren Schädlinge.
Sind das
Schaben oder Schwaben
oder
Schaben bei Schwaben
???
Hoffentlich sind die Schädlingsbekämpfer bald erfolgreich.
Schaben sind sehr zäh und Überlebenskünstler