Auf gehts JUBII ( ISIN NL0000233195 )
Seite 38 von 75 Neuester Beitrag: 22.12.21 19:35 | ||||
Eröffnet am: | 07.06.10 11:07 | von: Lemming711 | Anzahl Beiträge: | 2.873 |
Neuester Beitrag: | 22.12.21 19:35 | von: Wählscheibe | Leser gesamt: | 632.486 |
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Ich tippe auf 4cent je Aktie!
Die Rückzahlung von UI beträgt gerademal 3Mio, das sind , 1cent je Aktie.
Wo ist der Verlustvortrag?
Ich werde morgen nachhaken..
1. zum Gerichtsverfahren: Warum ist kein neuer Termin bekannt bzw. warum kümmert sich von Jubii keiner darum, das es mal weitergeht und dass das Gericht einen neuen Termin nennt. Nach so langer Zeit ist das nicht mehr glaubhaft, dass keiner weiß wie und wann es weitergeht mit dem Verfahren.
2. warum schreibt Jubii immer, nach Auflösung der letzten beiden Gesellschaften wird Jubii aufgelöst. Auch Jubii müsste ein Interesse haben und die Verlustvorträge zu nutzen. Möglichkeiten für die Gesellschafter gibt es doch genug. dass die Verlustvorträge nicht mehr nutzbar sind, ist auch nicht glaubhaft.
Oder die sollten mal einen einstellen, der sich darum kümmert, oder im Forum nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt.
Hat noch jemand was auf dem Herzen was ich mit anbringen könnte?
( wurde damals ja viel Arbeit und Herzblut investiert )
http://www.ariva.de/jubii-new_a111362
leider bin ich derzeit krankheitsbedingt nicht im Büro, werde aber sobald wie möglich Ihre E-Mail beantwortet.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle jedoch schon einmal bestätigen, dass Ende 2014 die letzte Rate aus dem Verkauf der united domains AG (ca. 3 MEUR)
ausbezahlt wurde. Diese Angelegenheit ist somit abgeschlossen.
Mit besten Grüßen
XYZ
Ich entschuldige mich noch einmal für die Verzögerung.
Zu Ihren anderen Fragen:
Zu 1) Ich kann Ihnen versichern, dass Jubii Europe sich intensiv um das Verfahren gegen TeliaSonera und seinen Fortschritt
kümmert. Das Verfahren läuft ja auch [im deutschen Recht nennt sich dies "schriftliches Vorverfahren" und dient
der Vorbereitung der Hauptverhandlung], nur hat das Gericht noch keinen Termin für die Hauptverhandlung
festgelegt. Die Verfahrensführung obliegt auch in Schweden dem Gericht.
Zu 2) Natürlich hätte Jubii Europe auch ein großes Interesse daran, die Verlustvorträge zu nutzen.
Wie ich Ihnen jedoch bereits letztens Jahr (E-Mail vom
26.09.2014) mitgeteilt habe, ist dies
nach der jetzigen Rechtslage sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden kaum möglich.
Dies wurde intensiv geprüft und natürlich prüfen wir auch weiterhin dahingehend alle Möglichkeiten.
Ich hoffe diese Antworten helfen Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen
XY
Lässt meiner Meinung nach den Freiraum für Weiterführung des Geschäftsbetriebes
http://www.bdi.eu/download_content/...tigung_ueber_Grenzen_hinweg.pdf
In den Niederlanden müßte es doch möglich sein?