Löschung


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Neuester Beitrag: 27.09.03 21:04
Eröffnet am:27.09.03 19:12von: ElmaxAnzahl Beiträge:5
Neuester Beitrag:27.09.03 21:04von: HansEberLeser gesamt:791
Forum:Talk Leser heute:1
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14 Postings, 7615 Tage ElmaxLöschung

 
  
    #1
1
27.09.03 19:12
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben gerade dieses Posting wegen Verstoßes gegen die Forumrichtlinien aus dem ARIVA.DE-Diskussionsforum gelöscht.

Ihr ARIVA.DE-Team  

4428 Postings, 7873 Tage Major TomNein, ein "antisemetis" bist du nicht, aber

 
  
    #2
27.09.03 19:33
einfach kreuzdumm!

Lohnt sich nicht, mit Wichten deiner Sorte zu diskutieren.  

10957 Postings, 7933 Tage Cashmasterxxantisemitis

 
  
    #3
27.09.03 19:47
ist das sowas wie karies?  

305 Postings, 7612 Tage unhappy...und der Depp ist noch nicht gesperrt???

 
  
    #4
27.09.03 20:49
    beleidigend     Löschung  25.09.03 10:18  24.09.03 17:50  
    beleidigend     Löschung  24.09.03 18:31  24.09.03 17:50  
    beleidigend     Löschung  19.09.03 23:08  19.09.03 19:09  
 

4 Postings, 7699 Tage HansEberBeitrag von Elmax - 27.09.03, 19:12

 
  
    #5
27.09.03 21:04
Sehr geehrte Damen und Herren,

dieser Beitrag hat eine strafrechtliche Relevanz. Entweder er wird umgehend gelöscht oder es erfolgt Strafanzeige.

Einige abgeschlossene Verfahren:
In einem Fall handelte es sich um einen Mann, der als [...] sein Unwesen trieb und inzwischen rechtskräftig verurteilt wurde. Zuvor wurde bei einer Hausdurchsuchung festgestellt, daß über dem PC des Täters eine Hakenkreuzfahne hing, die wohl einen inspirierenden Eindruck auf seine Aktivitäten im Internet entfaltete. Gefunden wurde in der Wohnung nach Täterangaben auch rechtsextreme Literatur.

Ein Freiburger Student, der sich in denselben Foren als "..." ausgab, leugnete die Schoah. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe (6 Monate auf Bewährung) verurteilt.

Der auch in Verfassungsschutzberichten erwähnte Ex-NPD-Funktionär Axel Möller aus Stralsund erhielt einen Strafbefehl, wonach er wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe zahlen sollte. Er legte gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein, allerdings sehr erfolglos, denn die Anzahl der Tagessätze wurde im Gerichtsurteil erhöht.

Erwähnenswert ist auch ein gutsituierter Weinbauer aus dem Burgenland, der sich in einem Forum unter dem Pseudonym "..." betätigte. Er wurde im Jahr 2000 vom Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen eines Verstoßes gegen das österreichische Verbotsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

MfG
HE  

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