LBC könnte noch diesen Monat Insolvenz anmelden!
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.02 09:01 | ||||
Eröffnet am: | 02.03.02 16:20 | von: Reipower | Anzahl Beiträge: | 49 |
Neuester Beitrag: | 25.04.02 09:01 | von: JOHN MILLN. | Leser gesamt: | 8.425 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 8 | |
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Auch werden nächste Woche wieder grosse Pakete zum VERKAUF gestellt! Von wem fragt Ihr wohl? Erinnert Ihr Euch als der letzte Vorstand ausgeschieden ist? Der hatte damals auch sein Paket bestens verkauft.Und nächste Woche wird es noch schlimmer denn es sind gleich 2 Vorstände ausgeschieden.Die verkaufen weil sie jetzt noch was bekommen.
Gruss
Warum sollte dann LBC Insolvenz anmelden? Das tun sie sicherlich nicht. Ganz im Gegenteil. Die Verlustbringer werden abgestoßen, die Gewinnbringer ausgebaut. Aber Ihr werdet es ja an den merken. Ihr seid so dumm und verkauft die Aktie. Die neuen Vorstände und Inverstoren freuen sich, daß Sie LBC für 0,02 € erhalten haben. Glückwunsch. Die Aktie wird bald über 0,010 € notieren und ihr verkauft. Aber Dummheit schützt nicht!
Gruß Manu13
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Letsbuyit launches final attempt to survive
By Caroline Daniel, IT Correspondent
Published: March 3 2002 17:59 | Last Updated: March 4 2002 00:13
Letsbuyit.com, the ailing online retailer, will on Monday announce the latest in a series of restructuring efforts, and will put its Swedish operations into bankruptcy in a last-ditch attempt to survive.
The group, once one of Europe's biggest e-tailing ventures, raised more than E180m ($156m) from investors and a listing on Germany's Neuer Markt, valuing it at E320m.
However, Letsbuyit has lurched from one disaster to another and is on the brink of being delisted from the Neuer Markt as the shares trade below E1.
John Palmer, chief executive and founder, said: "We have had more lives than a cat."
The company, which saw chairman Johan Stael von Holstein quit last month, will also announce the resignation of its two-man supervisory board.
Mr Palmer said the closure in Sweden would save about E5m. However, it owed E4m to the parent group, which would not be repaid.
"We believe we are a viable proposition, and will be in the black by the end of the year," he said.
A year ago the group cut 60 per cent of its workforce, leaving it with more than 200 employees.
On Monday Letsbuyit.com will announce plans to cut a further 60 per cent of its staff, leaving it with just 22 employees. "If nothing else we are consistent," said Mr Palmer.
Letsbuyit, which brought buyers together over the internet to use bulk ordering to drive down prices, has since adopted a different business model.
It now acts as an internet channel for other retailers, selling their wares over its IT platform, rather than seeking to buy and sell itself.
The internet group generates gross sales of about E1m a month, earning about a 10 per cent commission on those sales.
Mr Palmer said it had enough cash to reach profitability.
Asked why he had stuck with the business, he replied: "Perhaps I'm flatly mad or masochistic. But this is something I started three years ago. I believe this is a viable business which has a healthy future as currently structured
verkauft, das nu das Lager leer ist. Die müssen erst mal wieder neue Waren beschaffen.
Wenn aber keine Waren da sind, die geliefert werden könnten ist es doch besser, wenn nix bestellt wird. Lieferunfähigkeit verärgert schliesslich Kunden.
DAS IST DER WAHRE GRUND FÜR DIE ABSCHALTUNG
Pieter ;-)
vielen Dank für Ihre email und Ihr Interesse an LBI.
Unsere Homepage ist seit dem Wochenende nicht erreichbar. Der Grund dafür ist, dass wir die IT-Platform von Schweden nach England transferieren, bzw. eine neue Platform in England errichten. Das führt leider zu ein paar
Verzögerungen und natürlich zu technischen Problemen. Wir hoffen aber, dass wir morgen mit der neuen Platform wieder online sind und bitten Sie dafür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Anja Schmidt
LetsBuyIt.com
Legal Assistent
Nymphenburgerstraße 86
80636 München
Tel.: +49-(0)89-12003-130
Fax: +49-(0)89-12003-111
anja.schmidt@letsbuyit.com
http://www.letsbuyit.com
Die Schutzgemeinschaft hat heute bei der Staatsanwaltschaft München 1 aufgrund von § 88 Börsengesetz Strafanzeige gegen das Management der Letsbuyit.com eingereicht. Die SdK wirft Letsbuyit vor, in ihrer gestern veröffentlichten ad Hoc-Mitteilung unrichtige Angaben gemacht und die Anleger bewusst getäuscht zu haben.
In der am 08. April um 13.39 Uhr erschienenen Meldung hieß es:
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LetsBuyIt.com gibt Jahresabschluss 2001 bekannt
LetsBuyIt.com, Europas führender CoShopping Anbieter, gibt seinen
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2001 bekannt.
Während eines für die Branche herausfordernden Jahres konnte LetsBuyIt.com bei einem Umsatz von EUR 4.7 Millionen ihren Gewinn um 300% auf EUR 1.3 Millionen steigern. Der Verlust pro Aktie sank von EUR 1.83 in 2000 auf EUR 0.48 in 2001. Der Nettobetriebsverlust und die betrieblichen Aufwendungen konnten jeweils um 70 % gegenüber dem Vorjahr verringert werden.
John Palmer, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, sagt dazu: „Wir haben uns Ende 2001 stärker positioniert, neue Investments getätigt, das neue Geschäftsmodell erfolgreich implementiert und das Unternehmen schlanker gestaltet. Durch diese Veränderungen konnten wir erheblich Kosten senken und uns auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren. Ausgehend von kontinuierlich steigenden Verkaufszahlen haben wir für LetsBuyIt.com die Möglichkeit geschaffen, innerhalb der nächsten 12 Monate die Gewinnschwelle zu erreichen.“
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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Der Kurs stieg aufgrund der Meldung gestern um zeitweise 50 Prozent. Erst um 16:48 Uhr Nachmittag und nach Aufforderung der SdK hat die Gesellschaft die Meldung in dem Punkt des „Gewinns“ wie folgt korrigiert:
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LetsBuyIt.com N.V. gibt Klarstellung zum Jahresabschluss 2001 bekannt
Um Missverständnisse zu vermeiden, stellt LetsBuyIt.com N.V. klar, dass es sich in der deutschen Version seiner heutigen Ad hoc-Mitteilung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2001 bei der 300%igen Steigerung des Gewinns auf EUR 1,3 Mio. um den Bruttogewinn (Bruttoergebnis vom Umsatz), wie in der englischen Version veröffentlicht, handelt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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Dem erst am Abend des 08. April in englischer Sprache veröffentlichten Geschäftsabschluss ist zu entnehmen, dass die Meldung trotz Korrektur ein völlig falsches Bild des Unternehmens darstellt.
Im ersten Satz der Meldung wird der Anschein erweckt, dass das Ergebnis des Unternehmens sich besser entwickelte als die Branche. Das ist jedoch keinesfalls so.
In der ad Hoc-Meldung ist zwar die Höhe des Umsatzes von 4,7 Millionen Euro erwähnt, nicht jedoch die Tatsache, dass sich dieser im Vorjahr noch auf 38,1 Millionen Euro belief und dramatisch eingebrochen ist.
Des weiteren wurde dargestellt, dass der Verlust pro Aktie von 1,83 Euro auf 0,48 Euro gefallen ist, nicht erwähnt wurde jedoch, dass die Anzahl der Aktien, auf die sich der Verlust verteilt, erheblich gestiegen ist.
Nicht erwähnt wurde zudem der katastrophale absolute Gesamtverlust, der sich auf 50,45 Millionen Euro beläuft und damit mehr als zehnmal so hoch ist wie der Umsatz von 4,74 Millionen Euro.
Nicht erwähnt wurde, dass die liquiden Mittel von 15,3 Millionen Euro per 31.12.00 auf nur noch 0,58 Millionen Euro per 31.12.01 gefallen sind.
Nicht erwähnt wurde die Tatsache, dass die Wirtschaftprüfungsgesellschaft PWC aufgrund des negativen cash flows am 04. April 2002 erhebliche Zweifel an einer operativen Überlebensfähigkeit der letsbuyit.com äußerte.
Diese unserer Meinung nach ad Hoc-meldepflichtigen Tatsachen hat das Unternehmen nicht bzw. falsch dargestellt, um Anleger zu täuschen.
Die SdK bittet die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen gegen das Unternehmen aufzunehmen. Dabei möge die Staatsanwaltschaft auch prüfen, ob die Gesellschaft in der Vergangenheit meldepflichtige Tatsachen falsch dargestellt hat oder nicht ad hoc gemeldet hat. So hat die Gesellschaft beispielsweise im Dezember 2001 an ProSieben die Anzahl von 60 Millionen Aktien für die Schaltung von Werbespots ausgegeben, ohne Anleger ad Hoc über dieses Geschäft zu informieren.
Die Schutzgemeinschaft wendet sich mit der Strafanzeige an die Münchner Staatsanwaltschaft, weil sich dort ein Firmensitz der Gesellschaft befindet und dort bereits Ermittlungen gegen den in Untersuchungshaft befindlichen Letsbuyit-Investor Kim Schmitz laufen.
Die SdK sieht hier Zusammenhänge, da die Herrn Schmitz vorgeworfenen kriminellen Insidergeschäfte nur durch die von der Letsbuyit zu verantwortende ad Hoc-Meldung vom 25.01.01 möglich waren. Darin wurde bekannt gegeben, dass die Kimvestor AG formal Interesse bekundet hat, noch vor Ende Februar ein Investment von bis zu 50 Mio. Euro in LetsBuyIt.com zu tätigen. Die Meldung löste einen extremen Kursanstieg aus. Dass die Kimvestor AG überhaupt nicht für 50 Millionen Euro solvent war, hätte vor der Meldung überprüft werden müssen und wäre einfach festzustellen gewesen.
Besonders fragwürdig erscheint dieser Sachverhalt jetzt, da bekannt geworden ist, dass es offensichtlich von einem Großaktionär Insidervorwürfe gegen das Management gibt, die derzeit untersucht werden.
Die Schutzgemeinschaft hat neben der Staatsanwaltschaft auch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel gebeten, die gestrige ad Hoc-Mitteilung und die anderen erwähnten Vorgänge bezüglich möglicher Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz zu untersuchen.
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Quelle aus dem Börsengesetz
Die Schutzgemeinschaft beruft sich bei ihrer Strafanzeige gegen Letsbuyit auf den §88 Börsengesetz, der wie folgt lautet:
VI. Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften
§ 88
Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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München, 09. April 2002
LBC verbrennt schon lange nicht mehr soviel kohle wie in 2001
ich bin der meinung das zu diesem zeitpunkt bereits kostendeckend arbeiten
warum viele heute bei 0,02 verkaufen verstehe ich nicht
hoffentlich nicht wegen der lächerlichen Strafanzeige der SdK
da kommt eh nichts raus, in 4 Wochen wird eingestellt, wenn überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden
ich habe in letzten Jahr 6 Strafanzeigen gegen geschäftliche Betrüger erstattet, außer bei einer Ausnahme alles eingestellt und bei Ausnahme habe ich 10000000000 %ige Beweise vorgelegt sodas sogar Vorschulkind erkannt hätte
Strafe : DM 300,00 an Staatskasse
Staatsanwaltschaft und Strafanzeige könnt ihr voll vergessen
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Börse darf sechs Aktiengesellschaften vorerst nicht wegen ihres niedrigen Börsenwerts vom Neuen Markt verbannen. Die von der Börse angeführten Gründe für einen Zwangsausschluss rechtfertigten keine so harte Maßnahme, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag. Die Entscheidung schützt fünf im NEMAX All Share notierte Kläger - NSE Software , LetsBuyIt.com , e.multi , GfN AG und Wizcom ,- so lange, bis in einem normalen Hauptsacheverfahren ein Urteil in erster Instanz fällt. InfoGenie hatte eine Schonfrist bis 30. September beantragt und erhalten.
Angesichts dieser Niederlage ist es gut möglich, dass die Börse die Regeln für Billigaktien ("Penny Stocks") für alle Unternehmen aussetzt - zumindest vorübergehend. Am 27. April hatten alle Kläger bis auf Wizcom sowie die Gesellschaft FortuneCity.com ihre Zulassung für den Neuen Markt verlieren sollen. Bislang schied noch kein Unternehmen wegen eines niedrigen Börsenwerts aus.
Im Oktober hatte die Börse die umstrittenen Regeln eingeführt. Mit ihnen sollten Aktien, deren Kurs zu lange unter 1,00 Euro notiert, vom Neuen Markt entfernt werden. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig, da es sich um Eilverfahren handelte./DP/tv