Kleiner Junge tot in Kühltruhe entdeckt
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Eröffnet am: | 11.10.06 07:09 | von: denkidee | Anzahl Beiträge: | 28 |
Neuester Beitrag: | 14.10.06 16:29 | von: Don Rumata | Leser gesamt: | 2.799 |
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Behörde wollte Zweijährigen abholen - Vater süchtig
Bremen - Ein kleiner Junge ist in Bremen tot im Kühlschrank seines 41-jährigen drogensüchtigen Vaters entdeckt worden. Die Polizei fand die Leiche am Dienstag, als Beamte des Jugendamtes den Zweijährigen aus Sorge um sein Wohl abholen wollten. Der Vater selbst hatte die Beamten auf den Kühlschrank hingewiesen, er wurde festgenommen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Mutter starb vor einem Jahr
Die Todesursache und der Todeszeitpunkt sind noch unklar. Sie sollen durch eine Obduktion ermittelt werden. Ergebnisse würden für Mittwoch erwartet, erklärte die Polizei. Gegen den Vater läuft bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des ungeklärten Todes der ebenfalls drogensüchtigen Mutter vor einem Jahr. Der Staatsanwaltschaft zufolge starb die Mutter damals an inneren Verletzungen. Das Kind stand seit dem unter der Vormundschaft des Jugendamtes.
Der Arzt des Vaters habe den Jungen zuletzt im Juli lebend gesehen, sagte Jugendamtsleiter Jürgen Hartwig. Wann Mitarbeiter der Sozialbehörde zuletzt nach dem Kind sahen, müsse noch geklärt werden. Sie hätten regelmäßigen Kontakt zu Eltern und Arzt gehabt und sich vergewissert, "dass die Dinge richtig laufen", sagte der Behördenchef. Terminvorgaben für Besuche gebe es nicht, dies werde nach Einzelfall entschieden.
Sozialsenatorin Karin Röpke kündigte an, Konsequenzen aus dem Fall zu prüfen. Man werde feststellen, inwieweit es Fehleinschätzungen gegeben habe.
Vater wollte offenbar keine Hilfsangebote
Der Vater hatte den Jungen seit dem Tod der Mutter im November 2005 allein erzogen und mit ihm in Gröpelingen, einem sozialen Brennpunkt Bremens, von Arbeitslosengeld II gelebt. Die verstorbene Mutter war nach Informationen der Sozialbehörde ebenfalls drogenabhängig. Sie habe Gewalt gegen den Jungen ausgeübt, weshalb die Familie seit der Geburt des Jungen vom Jugendamt begleitet worden sei, sagte Hartwig.
Nach einer einstweiligen Anordnung vom 2. Oktober habe der Junge aus der Familie herausgeholt werden sollen, weil der Vater sich weigerte, die Hilfsangebote zu akzeptieren. Auch sei er zwei Mal Ladungen des Gerichts nicht gefolgt. Die außerordentlich intensive Beziehung des Vaters zu seinem Kind habe befürchten lassen, dass er gewalttätig gegen Dritte werden könnte. Deshalb habe das Jugendamt die Polizei um Amtshilfe gebeten, um das Kind abzuholen. (md/AP)
In diesem Wohnhaus im Bremer Stadtteil Gröpelingen wurde die Leiche des Jungen gefunden. (Foto: dpa)
Kleiner Junge tot in Kühltruhe entdeckt
Behörde wollte Zweijährigen abholen - Vater süchtig
http://channel1.aolsvc.de/index.jsp?cid=1046539207&sg=News_Panorama
In dem hier geposteten zusammenhang ueber die feinheiten der deutschen grammatik zu schwadronieren hat schon was bizarres.
mfg
GF
BREMEN
Leichenfund zwingt Senatorin zum Rücktritt
Der grausige Fund einer Kinderleiche in einem Bremer Kühlschrank wird zum Politikum: Der Zweijährige lebte trotz Amtsvormundschaft in der Wohnung seines drogensüchtigen Vaters. Jetzt hat Sozialsenatorin Röpke Versäumnisse ihrer Behörde eingeräumt - und ist zurückgetreten.
Bremen - Die Bremer Sozialsenatorin Karin Röpke ist wegen des Todes des kleinen Kevin zurückgetreten. Sie übernehme damit die politische Verantwortung für das Schicksal des vernachlässigten Kindes, erklärte die SPD-Politikerin. Der Zweijährige war gestern von Mitarbeitern des Jugendamtes und der Polizei tot im Kühlschrank der väterlichen Wohnung entdeckt worden. Kevin stand unter der Vormundschaft des Jugendamtes, lebte aber mit Zustimmung der Behörden dennoch bei seinem drogensüchtigen Vater.
Bremens Sozialsenatorin Karin Röpke: Sie trat heute zurück
Die 51 Jahre alte Röpke ist seit März 2002 Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen. Zuvor war die Verwaltungsfachkraft lange Geschäftsführerin der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Bei der Pressekonferenz räumte sie ein, schon früher persönlich mit dem Schicksal des Jungen befasst gewesen zu sein.Nach dem Fund der Leiche waren Fragen über mögliche Versäumnisse der Behörden bei der Betreuung des Jungen laut geworden. Das Kind stand unter der Vormundschaft des Jugendamtes und wurde im Juli zuletzt lebend gesehen. Zunächst war nicht klar, wann zuletzt ein Sozialarbeiter Vater und Sohn besuchte, die im Brennpunktviertel Gröpelingen lebten. Jugendamtsleiter Jürgen Hartwig hatte am Dienstag erklärt, Mitarbeiter der Sozialbehörde hätten regelmäßigen Kontakt zu Eltern und Arzt gehabt und sich vergewissert, "dass die Dinge richtig laufen".
Der Vater hatte den Jungen seit dem Tod der Mutter im November 2005 allein erzogen und mit ihm von Arbeitslosengeld II gelebt. Gegen den Vater läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des ungeklärten Todes seiner Lebensgefährtin. Die ebenfalls drogensüchtige Frau starb nach Angaben der Staatsanwaltschaft an inneren Verletzungen. Nach Informationen der Sozialbehörde habe sie Gewalt gegen den Jungen ausgeübt, weshalb die Familie seit der Geburt des Jungen vom Jugendamt begleitet worden sei, sagte Hartwig. Nach dem Tod der Mutter hatte das Jugendamt die Vormundschaft übernommen. Nach einer einstweiligen Anordnung vom 2. Oktober habe der Junge aus der Familie herausgeholt werden sollen, weil der Vater sich weigerte, Hilfsangebote zu akzeptieren. Auch sei er zwei Mal Ladungen des Gerichts nicht gefolgt.
Heute erwirkte die Bremer Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den 41-jährigen Vater. Der drogensüchtige Mann stehe im Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen und des Totschlags, sagte ein Sprecher der Behörde.
Die Kinderleiche weise äußerliche Gewaltmerkmale auf. "Es wurden gewisse Verletzungen festgestellt", sagte ein Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft. Ob der zweijährige Junge an den Verletzungen gestorben sei, müsse noch geklärt werden. Mit dem Ergebnis der Obduktion sei erst in ein paar Tagen zu rechnen. "Es müssen noch toxikologische Nachuntersuchungen gemacht werden." Unter anderem werden Blut und Urin daraufhin untersucht, "ob sich darin Stoffe befinden, die dort nicht hingehören." Der Zweijährige sei verhungert, berichtete die "Bild"-Zeitung. Zuletzt wurde der Zweijährige vom Arzt des Vaters im Juli dieses Jahres lebend gesehen.
Ähnlicher Fall sorgt für Entsetzen in Frankreich
Nach Medienberichten prägten gewalttätige Auseinandersetzungen auch die Beziehung der nicht verheirateten Eltern. Nachbarn des Mannes in dem Bremer Brennpunktviertel Gröpelingen beschrieben ihn als Trinker, der oft Streit mit den anderen Bewohnern des Mietsblocks bekam. Den kleinen Sohn hätten sie seit Monaten nicht gesehen.
Unterdessen sorgt ein ähnlicher Fall für Entsetzen in Frankreich. Ein Ehepaar aus Tour ist seit gestern in Polizeigewahrsam, nachdem vor gut zwei Monaten in der Gefriertruhe ihrer Wohnung in Seoul zwei Babyleichen entdeckt worden waren. Ein Genanalyse hat ergeben, dass die Kinder mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99 Prozent von den Beschuldigten abstammen.
Trotz der erdrückenden Beweislast bestreitet das Paar die Elternschaft. "Wir sind nicht die Eltern der toten Babys, und wir werden alles tun, um das zu beweisen", sagte der 40-jährige Ingenieur der Zeitung "Le Figaro". Das Paar war im Frühjahr 2002 nach Südkorea ausgewandert, wo es mit seinen zehn und elf Jahre alten Söhnen lebte. Am 23. Juli will der Vater in der Gefriertruhe die Leichen der Säuglinge entdeckt haben. Die südkoreanische Justiz verdächtigt die Franzosen seither des Kindermordes. Daraufhin wurde die Genuntersuchung in Frankreich angeordnet. Offizielle Ermittlungen wurden von der französischen Justiz noch nicht gegen das Ehepaar eingeleitet.
Pflicht zu Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Als Reaktion auf die zahlreichen Fälle von vernachlässigten Kindern hat der Kriminologe Rudolf Egg gefordert, die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen gesetzlich vorzuschreiben.
Die Kinderärzte dürften nicht zum verlängerten Arm der Staatsanwaltschaft gemacht werden, seien auf der anderen Seite aber verpflichtet, die Gesundheit der Kinder zu schützen, sagte der Leiter der Kriminologischen Zentralstelle von Bund und Ländern in Wiesbaden. "Die ärztliche Schweigepflicht hat ihre Grenzen, das ist medizinrechtlich längst geklärt", sagte Egg. Bei einer Untersuchungspflicht hätten zudem die Jugendämter einen Ansatzpunkt, möglichen Fällen im Verborgenen auf die Spur zu kommen. Die Ärzte müssten bei Verdachtsmomenten nachfragen. Ebenso in der Pflicht seien Lehrer und Betreuer in den Kindergärten.
Die Jugendämter seien im Kampf um das Kindeswohl in einer schwierigen Situation, da Familie und die eigene Wohnung hoch geschützte Rechtsgüter sind. "Bekannt werden nur die Fehler", beschrieb der Kriminologe. Die Ämter seien aber verpflichtet, etwaigen Hinweisen konsequent nachzugehen. Ob dies in allen Einzelfällen wie zuletzt bei dem zweijährigen Kevin aus Bremen, der tot im Kühlschrank seines Vater gefunden worden war, geschehe, könne er nicht beurteilen.
Neben der körperlichen Verwahrlosung und Vernachlässigung gebe es nach seiner Beobachtung zunehmend Fälle von psychisch und sozial isolierten Kindern. "Die haben zwar genug zu Essen und Anzuziehen, erfahren in ihren Familien aber sonst keine Zuwendung. Die Isolation vor der elektronischen Spielkonsole führe zu Leistungsmängeln, erklärte Egg unter Hinweis auf die Studien seines Kollegen Christian Pfeiffer aus Hannover.
dab/jjc/ddp/dpa/APgruß Maxp.
irgendwelche Fakten habt...................hauptsache anprangern......
vieleicht war der kleine Junge ein Eisjunki......................und das letzte Eis am Stil lag ganz unten rechts in der Truhe....................
und schwups war er weg..................der Deckel zu................
Papi setzte sich gerade einen Schuss ( das wird ja wohl noch erlaubt sein !!!).....und hats einfach nicht mitbekommen, denn er machte sich ja gerade auf zu einer neuen Ebene....bzw neuem Level..............
es könnte also auch ein böses böses Unglück gewesen sein................
bekomm ich jetzt wieder ne Sperre...........?????????????
Wir machen Jobs die wir nicht wollen, kaufen Dinge die wir nicht
brauchen, von Geld das wir nicht haben um Leute zu beeindrucken, die wir
nicht mögen.............
erst muß doch mal mit aller Kraft an der Aufklärung des Falles gearbeitet werden, und eine Ministerin als oberste Verantwortliche müßte vielleicht auch mal überlegen, welchen Beitrag sie dazu, aber vorallem auch zur Vermeidung weiterer Vorkommnisse in der Zukunft leisten kann, anstatt in Sack zu hauen...
Verantwortung tragen heißt Konsequenzen ziehen - organisatorische, politische, aber erst zuallerletzt persönliche...
Minister/in ist Minister/in --- aber in diesem Fall für mich einfach nur 'ne feige Kuh
MfG
kiiwii
Das Jugendamt hatte eine Amtsvormundschaft für das Kind, also die Verantwortung für Leib und Leben dieses kleinen Wurms und lässt es bei seinem gewälttätigen Vater, ja benötigt angeblich noch einen Gerichtsbeschluß, um das schwer misshandelte Kind in ein sicheres Heim zu bringen zu können.
Das ist mehr als Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, mehr als Körperverletzung mit Todesfolge, das ist Totschlag, wenn nicht sogar noch mehr ! Und zwar "von Amts wegen"!
Und der Bürgermeister kennt persönlich den Fall dieses Jungen, in seiner Funktion als Mitglied des Verwaltungsrats des Kinderheimes, und weist sogar noch die Sozialbehörde bzw. das Jugendamt auf den dringenden Handlungsbedarf hin!
OK, jetzt wird mir klar, warum die Frau Senatorin so schnell zurückgetreteten ist.
Der Fall kennt keine Grenzen.
Bremer Sozialbehörde im Kreuzfeuer
Kinderleiche: Bremer Sozialbehörde im Kreuzfeuer
FOCUS | 11.10.06, 18:12 |
Nach dem Fund der Leiche des zweijährigen Kevin in Bremen ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen die Sozialbehörde.
Es werde wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gegen unbekannte Mitarbeiter des Amtes für soziale Dienste ermittelt, hieß es am Mittwoch. Bei der Obduktion seien bei Kevin Brüche des linken Oberschenkels, des rechten Schienbeins, des linken Unterarms sowie Blutungen auf dem Schädel festgestellt worden. Der Todeszeitpunkt sei weiter unklar.
Die Leiche des Kindes war am Dienstag im Kühlschrank der elterlichen Wohnung gefunden worden. Der Junge war unter der Obhut des Jugendamtes, lebte jedoch beim drogenabhängigen Vater und war seit Juli nicht mehr gesehen worden. Am Dienstag wollten Polizei und Jugendamt den Jungen bei seinem Vater abholen. Gegen den Mann läuft bereits seit dem Tod der drogenabhängigen Mutter im Jahr 2005 ein Ermittlungsverfahren, von dem die zuständige Sozialverwaltung nach eigenen Angaben nichts gewusst hat.
Bürgermeister und Senatorin wussten Bescheid
Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) räumte bei ihrem Rücktritt ein, sie habe von dem Fall Kevin seit Anfang des Jahres gewusst. Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) habe sie seinerzeit darauf aufmerksam gemacht. Böhrnsen erklärte, er sei vom Leiter eines Bremer Kinderheims zunächst anonymisiert über zwei Fälle informiert worden und habe darauf gedrängt, dass den Kindern geholfen werde. „Bei Kevin müssen wir davon ausgehen, dass er für die Eltern eine Last war. Und sie haben ihn offenbar misshandelt.“ Röpke habe ihm versichert, alles in die Wege geleitet zu haben. „Doch das dringend und zwingend Nötige ist nicht geschehen, dass wissen wir heute.“
Hin und Her zwischen Heim und Behörden
Kevin war bereits im Alter von acht Monaten für kurze Zeit im Kinderheim. Später wieder, nachdem die Mutter gestorben war und das Jugendamt die Vormundschaft übernommen hatte. Nach Auffassung der Heimleitung sollte das Kind nicht zurück zum Vater, berichtete Böhrnsen. Die Entwicklung Kevins sei beeinträchtigt, das Gewicht nicht altersentsprechend gewesen und es seien Brüche der Unterschenkel im Babyalter festgestellt worden. Auch die Richterin, die Kevin unter die Vormundschaft des Jugendamtes stellte, habe sich mehrfach an die Behörden gewandt, „dass dringend etwas geschehen müsse“.
Der betreuende Sozialarbeiter habe sich allerdings für die Rückkehr des Jungen ausgesprochen, wenn begleitende Hilfen für den Vater eingeleitet würden, so Röpke. Er habe diese Entscheidung in Rücksprache mit den behandelnden Ärzten getroffen, die eine positive Prognose abgegeben hatten. Zudem habe der Vater den starken Wunsch geäußert, den Sohn zurückzubekommen. Auf einer Konferenz mit allen Beteiligten sei entschieden worden, dass der Junge bei seinem Vater bleiben dürfe. Der gesetzliche Vormund habe dem nicht widersprochen.
Röpke persönlich erschüttert
Böhrnsen nannte Röpkes Rücktritt „richtig und unvermeidlich“, nach dem, was dem Jungen widerfahren sei. Er betonte, Bremens gesamtes Hilfesystem zum Schutz der Kinder müsse auf den Prüfstand. „Wir haben die moralische und menschliche Verpflichtung bis ins Detail aufzuklären, woran es in diesem Fall gelegen hat“, sagte Böhrnsen.
Röpke sagte, sie sei „tief erschüttert“ über den Fall. Der Tod des Jungen belaste sie persönlich, da ihr die Vorgeschichte bekannt gewesen sei. Da das Jugendamt als Vormund eingesetzt war, habe der Staat wesentlich die Verantwortung für das Kind übernommen. Dies sei in diesem Fall auf tragische Weise misslungen.
„Süchtige Eltern besser als gar keine“
In der Hansestadt sei es offizielle Linie, Kinder eher bei ihren drogenabhängigen Eltern zu lassen, kritisierte die Leiterin des Bremer Kinderschutzzentrums, Petra Stern. „Ich sehe die derzeitige Praxis mit großer Skepsis.“ Sie favorisiere besonders im Fall von Heroinabhängigen wie Kevins Vater die Unterbringung der Kinder in Heimen oder bei Pflegefamilien.
„Das ist allerdings wesentlich teurer“, sagte Stern. Die Idee hinter der Bremer Kinderschutzpolitik sei, dass süchtige Eltern besser als gar keine Eltern seien. Gerade Junkies hielten sich aber oft nicht an die Auflagen und Termine. „Man braucht viel Arbeitskapazität, um da hinterher zu sein“, denn bei Drogenabhängigen sei ein „besonders waches Auge“ gefragt. „Wenn die Eltern nicht entgiftet und clean sind, sollten die Kinder nicht bei ihnen leben.“ Im aktuellen Fall hatten die Behörden darauf verwiesen, dass der Vater ein Methadon-Programm absolvierte.
Misstrauensantrag gegen Röpke
Röpke war zuvor bereits wegen dubioser Machenschaften des ehemaligen Geschäftsführers des Klinikums Ost in die Kritik geraten. Am Donnerstag sollte ein Misstrauensantrag gegen sie gestellt werden. Zudem soll ein Untersuchungsausschuss die Vorgänge genau unter die Lupe nehmen. Der Rücktritt habe nichts mit der Klinikaffäre zu tun, so Röpke.
(abi/ast/dpa/ddp)
MfG
kiiwii
verschiedene statistiken von nem taxiunternehmer gefordert, tausende von soldaten in die pampa geschickt und mitten unter uns verrecken die hilfebeduerftigsten mitglieder unserer gesellschaft. da krieg ich die kraetze.
meine tochter ist so alt wie kevin; ist fuer mich unvorstellbar, wie sowas moeglich ist...
mfg
GF
Aber wie kommt man zu Aussagen wie in #18? Gibts da Zahlen zu? Oder einfach nur mal wieder subjektive Wahrnehmung (hey, da hab ich doch neulich schonmal was von gelesen!)?
Ich kann nur ahnen, was in den Jugendämtern abgeht, ich möchte die Entscheidungen nicht treffen. Und es muss allen klar sein, dass, bevor ein Kind den leiblichen Eltern weggenommen wird, verdammt hohe Hürden genommen werden müssen (hier wars ganz klar der Fall, war es theoretisch bereits passiert).
Gruß
Talisker
Hamburg (dpa) - Ein Passant hat ein totes neugeborenes Baby in einem Gebüsch in Hamburg gefunden. Nach Angaben der Polizei lag der kleine Leichnam in einer Plastiktüte. Der Mann habe etwas Lebendiges in der Tüte vermutet und sie deshalb genauer untersucht, sagte ein Polizeisprecher. Der Mann alarmierte Polizei und Notarzt. Der Mediziner konnte aber nur den Tod des Kindes feststellen. Offensichtlich wurde das Baby kurz nach der Geburt in der Nähe einer Kindertagesstätte abgelegt.
FOCUS News
MfG
kiiwii
Der Fall Kevin hat deutsche Behörden wieder in die Kritik gebracht. Doch gegen viele Probleme ihrer Arbeit hilft auch nicht mehr staatliche Fürsorge, wie sie Familienministerin von der Leyen fordert
VON DANIEL SCHULZ
Der Staat soll sich stärker um die Kinder kümmern. Nach dem Fall Kevin in Bremen will Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit einem so genannten Frühwarnsystem für einen besseren Austausch zwischen Jugendämtern und anderen Behörden sorgen. Problemfamilien sollen auf diese Weise leichter erkannt und begleitet, vernachlässigte Kinder zur Not schneller aus der Familie genommen werden.
"Die Mitarbeiter der Jugendämter arbeiten auf einem schmalen Grat", sagt Peter Senftleben, Stadtrat für Jugend und Familie im Berliner Bezirk Reinickendorf. Vier Probleme gibt es, an denen auch mehr staatliche Fürsorge kaum was ändern kann.
Das erste Problem ist die Zuverlässigkeit von Prognosen: Die Jugendämter und andere beteiligte Behörden versuchen, die Familien nach Möglichkeit nicht auseinanderzureißen, weil sich auch das für die Entwicklung des Kindes verheerend auswirken kann. Gleichzeitig müssen sie das Wohl des Kindes schützen. In Bremen hatte sich der für Kevin zuständige Sozialarbeiter auf die Prognose des Psychologen von Kevins Vater verlassen. Dieser war der Meinung, der Vater könne für den Jungen sorgen. Das stellte sich als verhängnisvoller Irrtum heraus.
Ähnlich sieht es bei der Beurteilung aus, ob ein Kind aus einer Familie herausgenommen wird, nachdem das Jugendamt von Nachbarn oder anderen Hinweise darauf erhalten hat, dass Eltern ihr Kind vernachlässigen oder gar misshandeln. Ob die Eltern der Erziehung des Kindes gewachsen sind, sei für einen Mitarbeiter des Jugendamtes mitunter schwer einzuschätzen, sagt Senftleben.
Im Bezirk Berlin-Reinickendorf arbeiten die Mitarbeiter des Jugendamtes daher mit Vorgaben, die sich an den so genannten Stuttgarter Kinderschutzbogen anlehnen. Darin wird zur Risikoermittlung etwa die körperliche und seelische Verfassung des Kindes abgeschätzt, aber auch die Beziehung der Eltern zum Kind und deren soziale Situation. "Psychische Verwahrlosung ist nicht einfach zu ermitteln", so Senftleben.
Verhängnisvoll sind die Sparzwänge, unter denen die klammen deutschen Kommunen zu leiden haben. In Cottbus wurde die Zahl der Betreuer von Problemfamilien zwar von 11 auf 13 erhöht, nachdem dort der sechsjährige Dennis tot in einer Kühltruhe gefunden worden war. Doch jeder dieser Betreuer ist für 75 Fälle zuständig. In Berlin-Reinickendorf sind es 70 Fälle pro Jugendamtsmitarbeiter.
In Bremen sollte die Einweisung vernachlässigter Kinder in ein spezielles Heim zwar nicht nach wirtschaftlichen, sondern ausschließlich nach fachlichen Kriterien erfolgen. Doch in einem Papier der Sozialsenatorin vom August 2006 heißt es: "Die Zahl der Fremdplatzierungen darf nicht gesteigert werden." Doch Senat und Jugendamt hatten die Sparpolitik nach Meinung des Heimleiters schon früher verfolgt. So war die Zahl der Einweisungen in das Heim von 100 Kindern im Jahr 2004 auf 44 im Jahr 2005 zurückgegangen. Kevin war ebenfalls zweimal in diesem speziellen Bremer Heim, doch das Jugendamt veranlasste jedes Mal, dass er innerhalb kürzester Zeit an seine Eltern zurückgegeben werden musste. Das Jugendamt hatte im November 2005 die Vormundschaft für Kevin übernommen, trotzdem konnte ihn sein Vater zurückholen. "Die Schwelle, ein Kind dauerhaft gegen den Willen der Eltern von diesen wegzuholen, ist relativ hoch, weil das Elternrecht eine große Rolle spielt", so Senftleben.
Ein viertes Problem ist der mangelnde Austausch von Informationen zwischen den Behörden. In Kindergärten gibt es zumeist keine Fallkonferenzen mehr, in denen bei Problemfällen Ärzte, Eltern und Erzieher gemeinsam über das Problem diskutieren. Jugendämter dürfen wegen der ärztlichen Schweigepflicht auch nicht unbedingt Auskunft von Kinderärzten verlangen, wenn ihnen eine verdächtige Familie gemeldet wird.
Ministerin Leyen will mit ihrem Zehn-Millionen-Euro-Programm einen besseren Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden erreichen. Wie genau das geschehen soll, ist aber noch unklar.
inland SEITE 7, meinung SEITE 11
taz vom 14.10.2006, S. 18, 139 Z. (TAZ-Bericht), DANIEL SCHULZ
http://www.taz.de/pt/2006/10/14/a0107.1/text
Der taz-Artikel relativiert und wiegelt ab...
Hier gab es eine Amtsvormundschaft, und das Amt war nicht nur befugt, sondern m.E. angesichts der familiären Situation (Mutter tot, Vater drogenabhängig, vorbestraft, unfähig, sich um das schon mehrfach mißhandelte, schwer verletzte, gravierend untergewichtige Kind zu kümmern) geradezu verpflichtet, das Leben und die körperliche Unversehrtheit (das "Wohl" des Kindes) zu schützen...
Das Amt hat gnadenlos versagt. Unentschuldbar.
Scheint aber grade bei diesem Amt in Bremen nicht das einzige Versagen zu sein
MfG
kiiwii
Und das sind dann regelmäßig neue gesetzliche Vorschriften - staatlicher legislativer Aktionismus - statt Anwendung der bestehenden Vorschriften.
...ob Gammelfleisch, Kindsmißhandlungen, Neonazismus - immer muß offenbar erst das "Kind in den Brunnen gefallen" sein, bevor ein Schläfer endlich aufwacht...
MfG
kiiwii