Kleine Frage zur Spekulationsfrist


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Neuester Beitrag: 01.07.08 16:21
Eröffnet am:01.07.08 16:03von: digithaliAnzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:01.07.08 16:21von: digithaliLeser gesamt:2.435
Forum:Börse Leser heute:1
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82 Postings, 6029 Tage digithaliKleine Frage zur Spekulationsfrist

 
  
    #1
01.07.08 16:03
Wie wird folgender konkreter Fall gehandhabt?

1. Kauf von z.B. 2 Stück einer Aktie zum Zeitpunkt A, der bereits knapp über 1 Jahr her ist.

2. Nachkauf von 2 Stück dieser Aktie zu einem späteren Zeitpunkt B, der noch kein volles Jahr her ist.

3. Will nun 2 Stück Aktien aus diesem Depot (mit 4 Stück Aktien) verkaufen!

Wie werden diese nun steuerlich behandelt, da ja mein DiBa-Depot nicht nach Erwerbszeitraum differenziert ist? Sind die 2 verkauften Aktien nun die Erstgekauften oder die Letztgekauften oder ...?  

9108 Postings, 6468 Tage metropolisFifo-Prinzip

 
  
    #2
01.07.08 16:08
First in - first out. Der Verkauf ist daher steuerfrei.

Näheres: http://www.fondsvermittlung24.de/...ngssteuer-first-in-first-out.html  

159 Postings, 6609 Tage MilquetoastGanz klar

 
  
    #3
01.07.08 16:11
Es gilt das Fifo-Prinzip, d.h. die älteren Aktien werden verkauft. D.h. in Deinem Falle ist das nicht steuerpflichtig. Die Diba macht das in der Jahressteuerbescheinigung meistens auch richtig. Manchmal musst Du aber selber bei der Steuererklärung nachweisen, wann Du welche Aktien gekauft und verkauft hast.

Ab 2009 übernehmen das die Banken im Rahmen der Abgeltungssteuer für Dich ;-) da dann sofort beim Verkauf die Steuer abgeführt werden muß und die Banken deshalb selbst die Orderhistorie nachhalten müssen (falls sie diese Systeme überhaupt zum Laufen bekommen, arbeite gerade in einem IT-Projekt daran...)  

82 Postings, 6029 Tage digithaliDankeschön

 
  
    #4
01.07.08 16:21
Vielen Dank für die schnelle Antwort - das Schlagwort hat halt für die Suche gefehlt
 

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