KTG Energie
Seite 12 von 13 Neuester Beitrag: 10.02.17 21:44 | ||||
Eröffnet am: | 29.06.12 09:41 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 315 |
Neuester Beitrag: | 10.02.17 21:44 | von: youmake222 | Leser gesamt: | 140.918 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 5 | |
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Die KTG Energie macht komplett weiter nur halt im Segment des "open market" und das natürlich aus Kostengründen.
Ich wiederhole mich, das Geschäftsmodell hat sich doch nicht geändert.
Also wie es schon einige Vorredner hier auch richtig dargestellt haben - Ruhe bewahren und warten auf die News die da kommen !!
Telefonat vor 20 Minuten.
Warten wir es ab
Die Anleihegläubiger werden aufgefordert ihre Forderungen bis zum 24.01.2017 beim Insolvenzverwalter Torsten Martini, Berlin anzumelden.
Hat jemand eine Idee, warum das Gericht in Neuruppin zuständig ist, und nicht das Amtsgericht Hamburg wo das Unternehmen seinen Sitz hat?
Quelle: Gestriges Anschreiben meiner Bank.
§ 3 InsO:
(1) Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.
Der Mittelpunkt des Unternehmens ist Oranienburg in Brandenburg im Zuständigkeitsbereich von Neuruppin.
Sonst hätte man ja auch schreiben können "Kündigung des Handelsplatzes in Frankfurt......."
Wer auch immer einen Nutzen aus einem billigen Einstiegskurs hat, diejenigen haben Ihr Ziel auf jeden
Fall erreicht. Alle Angsthasen schmeissen jetzt in Panik ihre Stücke auf den Markt.
Evtl wird auch die nächsten sechs Monate versucht, einen billigen Durchschnittskurs zu erzielen, damit im Fall eines Abkaufangebotes an die bestehenden Aktionäre ein niedrigeres Angebot gemacht werden kann.
Könnte mir vorstellen, dass sobald wieder mehr Kaufinteresse da ist, bestimmt ab und zu mal gedeckelt wird, so wie wir alle es auch von anderen Firmen kennen.
Wenn man jetzt verkauft, kann man wenigstens steuerlich noch die Verluste geltend machen.
"[...]An gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen sieht der Insolvenzplan zunächst eine
vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf Nullvor. Anschließend ist
unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts eine Barkapitalerhöhung des
herabgesetzten Grundkapitals um EUR 100.000 auf EUR 100.000 geplant. Zur
Zeichnung der neuen Aktien gegen Bareinlagen in Höhe von EUR 100.000 werden
ausschließlich die zwei Planinvestoren zugelassen, [...]"
An gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen sieht der Insolvenzplan zunächst
eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf Null vor.
Null ist 0,000 Euro je Aktie. 100 % weg. Totalverlust. ALLES WEG!
Aber es wird ja noch bis ca. zum 20.01. gehandelt. Man kann also zumindest noch den steuerlichen Verlustvortrag retten.
Auch die Anleihegläubiger würden im Falle der Liquidtation ALLES verlieren. Generös werden aber 100.000 Euro neues Eigenkapital eingezahlt und dann die AG in eine GmbH umgewandelt, an deren möglichen Erträgen in den nächsten Jahren die Gläubiger partizieren können.
Wieviel dabei über die Jahre evtl. noch herumkommt, das ist wohl ganz schwer abzuschätzen. Wieviel Gkäubigerforderungen gibt es? - 100 Mio. Euro? - Um bei 100 Mio. Euro auf 10 % Quote zu kommen, müssten 10 Mio. Euro an die Gläubiger ausgeschüttet werden. Wobei die neuen Eigentümer natürlich auch etwas verdienen wollen bzw. das Meiste. Das dauert alles wohl im Optimalfall einige Jahre. Aber auch 1 % Quote in einigen Jahren ist besser als gar nichts.
Das Schöne an diesem Fall ist, das alles so offentsichtlich war. Jeder hatte und hat lange Zeit, noch mehr als 0 zu retten.
Für die Anleihen Besitzer so ähnlich.
Wahrscheinlich ist es am günstigsten jetzt wegen Herr Schäuble alles einmal zu verkaufen.
Es würde mich interessieren wie die Werte die ja vorher in der Bilanz bewertet wurden jetzt bewertet werden.
Eigentlich gehört dem Wirtschaftsprüfer der den letzten Geschäftsbericht geprüft und unterzeichnet hat die Lizenz entzogen.
Aber gut das wär ja gemein...
kann man hier noch widerspruch einlegen?
Zech wird sich die Biogasanlagen durch Nutzung der Insolvenz in Eigenregie geschickt und günstig einverleiben.
Wer sich hier wehren möchte muss klagen.
Das ist sicher recht kompliziert und wird sich wohl nur bei sehr großen Summen rechnen.
Für mich zu teuer.
Mit meiner Anlage in die KTG Energie Anleihe habe ich nur eins gewonnen:
Eine neue Erfahrung.
Wenn unter diesen Menschen, Banken etc. sind, die noch selbst Aktien besitzen, gib es zumindest eine Chance, dass dieser Plan kontrovers diskutiert wird.