KAPITALHERABSETZUNG: an alle BWLer!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 17.07.02 21:55 | ||||
Eröffnet am: | 16.05.02 14:21 | von: derph | Anzahl Beiträge: | 10 |
Neuester Beitrag: | 17.07.02 21:55 | von: PRAWDA | Leser gesamt: | 2.022 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Aktueller Anlass: die heutige HV bei NSE
Da heisst es unter
"TOP 6: Kapitalherabsetzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschliessen:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft von € 11.700.000 ...wird zum Zweck der Deckung von Verlusten in vereinfachter Form (§229 ff.AktG) um € 9.360.000 auf
€ 2.340.000 herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 5:1. ...
..."
Heisst das jetzt, der Aktionär verliert 80 % seines eingesetzten Kapitals?
oder passt sich der Aktienkurs danach an (entsprechend der Umkehrung eines Aktiensplits)?
Bin gespannt auf Eure Beitraege! Vielen Dank im Voraus
MfG
derph
Die Anzahl der Aktien vermindert sich um 80%.
Am vorhandenen Kapital ändert sich nichts. Es war schon vorher in der Höhe
verloren.
Daher dürfte sich zumindest rechnerisch an der Bewertung des Unternehmens
nichts ändern.
Der Aktienkurs müßte sich entsprechend erhöhen, weil das vorhandene Kapital
sich auf weniger Shares verteilt.
Pichel sagt, Kurs bleibt gleich
Wat den nu???
PS: Gibt es einen Unterschied zwischen Kapitalschnitt und Kapitalherabsetzung ?
MfG
derph
Es gibt verschiedene Formen von Sanierungsmaßnahmen.
-Herabsetzung des EK
-Einziehung von Aktien
-Umwandlung Verbindl. In EK
E T C.
In diesem Fall liegt eine Schrumpfungssanierung vor
Bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung bleibt das Gesellschaftsvermögen
voll erhalten. Rückzahlungen an die Aktionäre sind nichtt gestatte.
Die vereinf.Kap.Herabs. dient dem Ausgleich von Wertminderungen, der Dechkung
v. sonstigen Verlusten und der Zuführung zur Kapitalrücklage
ist dir damit geholfen
Aber welche Auswirkungen hat das jetzt auf den Aktienkurs???
Gruß derph
Diese Aktion führt bei Kapitalgesellschaften zur Herabsetzung des Grund- bzw. Stammkapitals. Bei Aktiengesellschaften kann eine Kapitalherabsetzung durch drei verschiedene Maßnahmen erfolgen:
a) ordentliche Kapitalherabsetzung (Teilliquidation)
b) vereinfachte Kapitalherabsetzung (dient der Sanierung)
c) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien.
Der aus der Kapitalherabsetzung frei werdende Betrag ist in der GuV- Rechnung auszuweisen. In jedem Fall ist eine Dreiviertelmehrheit der Aktionäre im Rahmen eines Hauptversammlungsbeschlusses notwendig.
***
Daraus geht aber auch nicht hervor was mit dem Kurs passiert.
Hört sich aber technisch so an wie ein Reverse Split.
Damit sollte der Kurs sich in diesem Fall verfünfachen, weil der Wert
tatsächliche Börsenwert des Unternehmens gleich bleibt.
Wenn's anders wäre müßte ja jeder noch schnell verkaufen!