Intershop Zeit der Wende !
12.310 1 : 3,11 38.268
aber was passiert?...richtig...nix...
bin gespannt, wie lange die 10'000 für 1,80 noch im kauf stehen. fakeorder?
ich mach dann mal mit meiner one man show weiter...
die hoffnung stirbt... bla, bla...
Heute wurde vom Aktionär Axxion ein wichtiger Antrag auf Sonderprüfung gestellt. Damit soll die Zusammenarbeit von Intershop und Ebay unter die Lupe genommen, um herauszufinden, ob diese fair und zu ausreichenden Konditionen gelaufen ist.
Den vollständigen Text findet ihr unter anderem auf www.hv-initiative.de.
Da dieser Antrag auf der nächsten Hauptversammlung mit der Mehrheit der Stimmen beschlossen werden muss, ist es wichtig, dass ihr eure Stimmen auf der HV vertretet. Bitte fahrt selbst hin oder übertragt der HV-Initiative die Stimmrechte.
Jena
- ISIN DE 000A0EPUH1 -
Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 12. Juni 2014
Zur im Bundesanzeiger vom 30. April 2014
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 12. Juni 2014,
um 10.00 Uhr,
in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28, 07745 Jena,
ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen des Aktionärs Axxion S.A., L-6776 Grevenmacher, Luxemburg, fristgemäß am 12. Mai 2014 eingegangen.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird daher - unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 5 - auf Verlangen des Aktionärs gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert und hiermit bekannt gemacht:
Auf Antrag des Aktionärs Axxion S.A.:
TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung von Sonderprüfern gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Untersuchung von Vorgängen der Geschäftsführung von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Intershop Communications AG und der eBay-Gesellschaften im Zeitraum seit 1. Januar 2009 und den Folgen für die geschäftliche Entwicklung der Intershop Communications AG
Die Gesellschaft unterhält umfangreiche Geschäftsbeziehungen zur GSI Commerce Solutions Inc., King of Prussia, Pennsylvania, USA. Die GSI Commerce Solutions Inc. ist größter Einzelaktionär der Gesellschaft und hielt nach den Angaben im Geschäftsbericht 2013 zum 31. Dezember 2013 26,14 % der Anteile an der Gesellschaft. Die GSI Commerce Inc., King of Prussia, Pennsylvania, USA, ist über die GSI Commerce Solutions Inc. indirekt mit 26,14 % an der Gesellschaft beteiligt. Die eBay Inc., San Jose, California, USA, (ISIN US2786421030) hält über die von ihr kontrollierten GSI Commerce Solutions Inc. und GSI Commerce Inc. mittelbar 26,14 % an der Gesellschaft. Nach den Angaben im Geschäftsbericht erbringt die Gesellschaft umfangreiche Beratungs- und Wartungsleistungen an die GSI Commerce Solutions Inc. und vereinnahmt Lizenzerlöse. Die GSI Commerce Solutions Inc. sowie mit dieser im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen (insbesondere die GSI Commerce Inc und die eBay Inc., ausgenommen aber die Intershop Communications AG selbst sowie deren Tochtergesellschaften) werden im Folgenden als die 'eBay-Gesellschaften' bezeichnet.
Die Aktionärin Axxion S.A. schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Gemäß § 142 Absatz 1 AktG findet eine Sonderprüfung statt zur Untersuchung von Vorgängen der Geschäftsführung von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der INTERSHOP Communications AG (im Folgenden zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, die 'Gesellschaft') und den eBay-Gesellschaften seit 01. Januar 2009 und den Folgen für die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft.
Der Sonderprüfer soll im Rahmen der Sonderprüfung insbesondere prüfen, ob die von der Gesellschaft erbrachten Leistungen (insbesondere Beratungs-, Wartungs- und Lizenzumsätze) gegenüber eBay-Gesellschaften zu marktüblichen Konditionen vereinbart und abgerechnet wurden, ob die Zusammenarbeit mit eBay-Gesellschaften nachteilige Folgen für die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft hatte, ob es in diesem Zusammenhang zu Pflichtverletzungen von Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat kam, wie hoch der der Gesellschaft entstandene Schaden ist und inwiefern eBay-Gesellschaften, unmittelbar oder mittelbar über Dritte auf die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat Einfluss genommen haben. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Fragen zu klären:
-
Wurden die Leistungen der Gesellschaft (insbesondere Beratungs-, Wartungs- und Lizenzumsätze) im Zeitraum ab 01. Januar 2009 gegenüber den eBay-Gesellschaften und mit ihr im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zu marktüblichen Konditionen vereinbart und abgerechnet? Halten die zwischen den eBay-Gesellschaften und der Gesellschaft getroffenen Vereinbarungen, insbesondere auf Basis der damals vorliegenden Annahmen über die voraussichtliche zukünftige Entwicklung der Gesellschaft (Planung), einem Vergleich zu Vereinbarungen, die mit fremden Dritten getroffen worden wären (Fremdvergleich), stand? Sind die Vereinbarungen so abgefasst, dass bei einer späteren Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eine wirtschaftlich sachgerechte Anpassung der Vereinbarungen möglich gewesen wäre? Der Sonderprüfer soll in diesem Zusammenhang die Marktüblichkeit der Konditionen insbesondere im Hinblick auf folgende Punkte prüfen:
(i)
Laufzeit von Verträgen,
(ii)
Kündigungsrechte (z.B. Kontrollwechsel, Änderung der Verhältnisse),
(iii)
Höhe des Preises und Umfang der Lizenzen (z.B. Enterprise-Lizenz, insbesondere im Vergleich zu anderen Kunden und Neukunden der Gesellschaft),
(iv)
Höhe der Wartungserlöse,
(v)
Service Level und Reaktionszeiten sowie
(vi)
Entwicklungskooperation.
-
Gab es Pflichtverletzungen der Mitglieder von Vorstand und/oder Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Abschluss vertraglicher Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den eBay-Gesellschaften, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss einer im Geschäftsjahr 2010 abgeschlossenen Vereinbarung und einer im Geschäftsjahr 2012 abgeschlossenen Änderungsvereinbarung? Enthielten diese Vereinbarungen marktübliche Konditionen? Wie hoch ist der der Gesellschaft daraus entstandene und ggf. zukünftig noch entstehende Schaden?
-
Haben die eBay-Gesellschaften im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen der Gesellschaft und den eBay-Gesellschaften ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft dazu bestimmt oder die Gesellschaft sonst i.S.d. §§ 117, 311 AktG veranlasst, zum Schaden/Nachteil der Gesellschaft zu handeln? Soweit zulässig, ist Vorstehendes auch im Hinblick auf einen eventuellen Schaden der Aktionäre zu prüfen. Wurde auf (ehemalige) Mitglieder des Aufsichtsrats (insbesondere auf Herrn Peter Georg von der Howen und Herrn Bernhard Wöbker) Druck ausgeübt, bestimmten Geschäften mit eBay-Gesellschaften zuzustimmen? Wie hoch ist der der Gesellschaft daraus entstandene und ggf. zukünftig noch entstehende Schaden?
-
Inwiefern behindern Exklusivitätsvereinbarungen oder Wettbewerbsverbote, die die Gesellschaft mit eBay-Gesellschaften vereinbart hat, die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft? Wie hoch ist der der Gesellschaft daraus entstandene und ggf. zukünftig noch entstehende Schaden? Gab es in diesem Zusammenhang Pflichtverletzungen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats? Ggf. welche?
-
Sind und waren die Konditionen der Entwicklungspartnerschaft und der Vertriebspartnerschaft marktüblich? Inwiefern wurden die Konditionen nach 2010 zum Nachteil der Gesellschaft geändert? Haben die eBay-Gesellschaften ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt? Wie hoch ist der der Gesellschaft entstandene und ggf. zukünftig entstehende Schaden? Gab es in diesem Zusammenhang Pflichtverletzungen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats? Ggf. welche?
-
Inwiefern hat sich die Gesellschaft in der Produktentwicklung darauf konzentriert, Produkte für die eBay-Gesellschaften zu entwickeln? Inwieweit wurden spezielle Features der neuen Software Intershop 7 speziell für eBay-Gesellschaften konstruiert? War das kaufmännisch angemessen, insbesondere war abzusehen, dass diese gegenüber anderen Kunden nicht adäquat vermarktet werden können? Inwiefern und wann haben die eBay-Gesellschaften seit 2010 ihre Strategie insbesondere in Bezug auf den Vertrieb von Produkten der Gesellschaft in den USA sowie die gemeinsame Produktentwicklung geändert; haben sich daraus Nachteile für die Gesellschaft ergeben? Wie hoch ist der der Gesellschaft aus vorstehendem Sachverhalt entstandene und ggf. zukünftig noch entstehende Schaden?
-
Haben gegenwärtige oder frühere Mitglieder des Aufsichtsrats (insbesondere Herr James W. MacIntyre IV) unter Verletzung von Verschwiegenheitspflichten Informationen an eBay-Gesellschaften weitergegeben? Ggf. welche? Ist daraus der Gesellschaft ein Schaden entstanden oder droht solcher - ggf. welcher?
-
Inwieweit haben die eBay-Gesellschaften Einfluss auf die Produktentwicklung genommen? Haben Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat im Hinblick auf eine auf die eBay-Gesellschaften konzentrierte Produktentwicklung Pflichtverletzungen begangen? Wie hoch ist der der Gesellschaft aufgrund der auf die eBay-Gesellschaften konzentrierten Produktentwicklung entstandene und ggf. zukünftig noch entstehende Schaden?
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Wurde die Personalplanung auf die Bedürfnisse der eBay-Gesellschaften ausgerichtet? Haben die eBay-Gesellschaften die Personalplanung der Gesellschaft beeinflusst? Haben die eBay-Gesellschaften Einfluss genommen, damit zusätzlich ca. 30 Entwickler eingestellt werden? Haben Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat im Hinblick auf die Personalplanung Pflichtverletzungen begangen? Wie hoch ist der Gesellschaft in diesem Zusammenhang entstandene und zukünftig noch entstehende Schaden?
-
Inwiefern wurde es ggf. versäumt, die strategische Positionierung der Gesellschaft als unabhängigem Software-Anbieter für Dritte deutlich zu machen? Wurde die geschäftliche Entwicklung ggf. dadurch behindert, dass Kunden befürchteten, die besten Kräfte und Kompetenzen würden im Wesentlichen den eBay-Gesellschaften zur Verfügung stehen und konzernexterne Kunden würden einen schlechteren Service und schlechtere Betreuung als die eBay-Gesellschaften erhalten? Haben Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat im Hinblick auf die strategische Positionierung Pflichtverletzungen begangen? Wie stark haben die eBay-Gesellschaften die strategische Positionierung der Gesellschaft beeinflusst? Wie hoch ist der der Gesellschaft im Hinblick auf die strategische Positionierung entstandene und ggf. zukünftig noch entstehende Schaden?
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Hat die Gesellschaft im Hinblick auf die Beziehung zu den eBay-Gesellschaften Geschäftschancen nicht wahrgenommen oder haben eBay-Gesellschaften die Gesellschaft veranlasst, Geschäftschancen nicht wahrzunehmen? Kam es in diesem Zusammenhang zu Pflichtverletzungen von Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat? Wie hoch ist der der Gesellschaft in diesem Zusammenhang entstandene und ggf. noch entstehende Schaden?
-
Gab es Vereinbarungen mit eBay-Gesellschaften, wonach eBay-Gesellschaften Intershop-Software auf dem nordamerikanischen Markt vertreiben sollten? Wurden diese Verpflichtungen erfüllt? Hätte die Gesellschaft Kündigungsrechte ausüben können oder Schadensersatzansprüche gegenüber eBay-Gesellschaften geltend machen können? Entsprach der Abschluss solcher Vereinbarungen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung? Wie hoch ist der der Gesellschaft in diesem Zusammenhang entstandene und ggf. zukünftig noch entstehende Schaden? Gab es in diesem Zusammenhang Pflichtverletzungen von Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat, insbesondere durch unterlassene Ausübung von Kündigungsrechten?
-
Hat der Vorstand dem Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Zustimmung zu den Vereinbarungen (bzw. Änderungsvereinbarungen) mit eBay-Gesellschaften (insbesondere im Geschäftsjahr 2010 und 2012) aktuelle, korrekt erstellte Planungsunterlagen vorgelegt oder Tatsachen verschwiegen, die zu einer anderen Beurteilung der vertraglichen Vereinbarungen und den daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die Gesellschaft geführt hätten? Haben Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang Pflichtverletzungen begangen?
b)
Zum Sonderprüfer wird die Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, bestellt. Der Sonderprüfer kann nach seinem Ermessen fachlich qualifiziertes Personal, insbesondere einer Rechtsanwaltskanzlei, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder Personen mit Kenntnissen der Branche der Gesellschaft, hinzuziehen.
c)
Der Sonderprüfer soll über die Ergebnisse seiner Prüfung schriftlich und - soweit zulässig - mündlich an die Hauptversammlung berichten, soweit zulässig ggf. auch im Wege von Zwischenberichten.
Sonstige Hinweise
Unter http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere auch diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens, zugänglich.
Jena, im Mai 2014
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ebay muss ein bisschen Druck bekommen. Sonst lassen die den Wert schlichtweg verkommen.
Mit meinem geplanten dem Nachkauf lasse ich mir auf jeden Fall noch Zeit.