Insolvenz, Kurzarbeit
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 29.01.10 19:39 | ||||
Eröffnet am: | 29.01.10 18:21 | von: schlurp | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 29.01.10 19:39 | von: WahnSee | Leser gesamt: | 5.303 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 4 | |
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Mal ne Frage an die Experten hier.
In der Firma in der ich arbeite ist seit April 2009 Kurzarbeit.
Ende Januar wurde Insolvenz angemeldet.
Meine Frage:
Im Januar hatte ich 6 Kurzarbeitertage, aber durch den Insolvenzantrag Ende Januar haben wir erfahren, das die Insolvenz von Anfang Januar bis Ende März laufen soll.
Gibt es im Insolvenzverfahren Kurzarbeit oder sind das dann Freistellungstage durch den Insolvenzverwalter?
Im Dezember habe ich für 23,75 Stunden nur 128,75 € bekommen, was nach meiner Rechnung einem Stundensatz von 5,42 € ausmacht- das sind aber nicht mal 30 % von meinem Stundenlohn, zustehen müßten mir aber doch eigentlich 67 % ( Kind auf der Steuerkarte ) .
Habe ich einen Denkfehler- nach Reklamation bei der zuständigen Abrechnungsfirma sagten die mir , das wäre Richtig so.
Könnt ihr mir das mal erklären ( Kurzarbeit in der Insolvenz bzw Berechnung von Kurzarbeitergeld)
MfG
Schlurp
Für
Jedenfalls ist der dein alleiniger Ansprechpartner und nicht die Abrechnungsfirma oder der ( ehemalige ) Chef.
Sofern keine Gesamtbetriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen getroffen wurden (Mitarbeiterbeiträge im Rahmen eines Sanierungskonzeptes) gilt Dein normaler AV mit den dortigen Konditionen.
Ansprechpartner für Dich ist der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter und sonst KEINER, auch dein ehemaliger GF nicht. Infos einholen bzgl. des Sachstandes kannst Du beim Betriebsrat (sofern vorhanden). Beim AA was die Berechung des Kurzarbeitergeldes betrifft.
Konkursausfallgeld hat mit der ganzen Sache rein gar nichts zu tun; zumal es ja auch keine Konkurse mehr gibt (seit Einführung des Insolvenrechtes). Insolvenzausfallgeld wird vom AA für 3 Monate gezahlt, wenn der Arbeitgeber gar nicht mehr gezahlt hat.
Auf jeden Fall solltest Du dich von einem Arbeitsrechtler beraten lassen, da viele Insolvenzverwalter bewusst in die Trickkiste mit gekürzten Lohnzahlungen (und deren verschiedenen Varianten) greifen . Und noch so einige andere Tricks;- das würde hier jetzt aber zuweit führen.