Ich geh mal eben kotzen oder heulen


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Neuester Beitrag: 22.04.05 14:29
Eröffnet am:15.03.05 12:13von: AbsoluterNe.Anzahl Beiträge:50
Neuester Beitrag:22.04.05 14:29von: ottifantLeser gesamt:27.770
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24466 Postings, 7358 Tage EinsamerSamariter@Happy ... goto #11 o. T.

 
  
    #26
16.03.05 09:34

19524 Postings, 8703 Tage gurkenfredhab mir grad p15 nochmal durchgelesen...

 
  
    #27
16.03.05 09:39
mannomann, das geht schon megamäßig an die nieren. es ist unfaßbar, wozu "menschen" fähig sind.
diese ohnmacht, es nicht mehr rückgängig machen zu können...

SHIT.


mfg
GF

 

282 Postings, 7207 Tage BimBamdiese Bestien sollte man einfach

 
  
    #28
16.03.05 09:39
mal zwei Tage auf dem Marktplatz (Pflastersteine vorher etwas lockern) anketten.

Wenn es eine Art Geheimbund zur sofortigen angemessenen Vergeltung in solchen Fällen gäbe, würde ich ihn finanziell unterstützen!

 

28 Postings, 7195 Tage Alwin@all

 
  
    #29
16.03.05 09:47
TODESSTRAFE für Mutter und ihren Freund lehne ICH ab, DENN dies ist viel viel zu wenig.

Ich denke da eher an Sachen wie:

1 ausgehungerte Ratte in einem Zinkeimer wird über dem Bauch von beiden festgebunden.
Dann wird der Zinkeimer schrittwiese ganz sanft erhitzt. Ratet mal was die Ratte dann macht!!

War beliebtes Folterinstrument während des 2. Weltkriegs.

Sowas in der Art wäre für BEIDE absolut passen, wobei ich dies immernoch zu milde finde!!!
 

4515 Postings, 8621 Tage RealerNeee

 
  
    #30
16.03.05 09:49

es muss was richtig unwürdiges sein!

Ich wäre für Tierfutter! Dann dient der Abschaum wenigstens noch als Nahrung für irgendwelche Raubtiere!

 

25551 Postings, 8591 Tage Depothalbierertierfutter !?? jetzt reicht es aber !!

 
  
    #31
16.03.05 09:56
die armen tiere !  

58960 Postings, 7947 Tage Kalli2003Lest doch bitte nochmal #22

 
  
    #32
16.03.05 10:11

was dann bleibt ist Entsetzen über die Tat und die Feststellung (Ohnmacht), dass diese Tat nicht adäquat bestraft werden kann. Alles andere ist Gelaber!

So long (oder doch besser short?)  

...be happy and smileKalli  

 

19524 Postings, 8703 Tage gurkenfredso ist es wohl

 
  
    #33
16.03.05 10:26
leider, kalli :-((


mfg
GF

 

6506 Postings, 8504 Tage Bankerslastdie Bestie hat Drogenkonsum

 
  
    #34
16.03.05 19:02
hinter sich. Jahrelang Cannabis konsumiert, danach härtere Drogen.
Prozeßbeobachter rechnen mit einer geringeren Strafe aufgrund der eingeschränkten Schuldfähigkeit in Bezug auf Drogenkonsum. D.h. geringere Strafe bzw. Unterbringung in einer Psychiatrischen bzw. Forensischen Anstalt.

Noch Fragen Cannabis-Freunde?  

58960 Postings, 7947 Tage Kalli2003wollt ihr das?

 
  
    #35
17.03.05 08:41

das wäre dann wohl das Ende eines zivilisierten Deutschlands ...


Mittwoch, 16. März 2005
Vor jubelnder Menge
Hinrichtung im Iran  

Unter dem Jubel tausender Zuschauer ist am Mittwoch im Iran ein Serienmörder ausgepeitscht und hingerichtet worden. Der wegen 21-fachen Mordes zum Tode verurteilte Mohammed Bidscheh wurde in Handschellen und mit freiem Oberkörper auf den Hauptplatz der Stadt Pakdascht südlich von Teheran geführt. Zuerst schlugen ihn Justizbeamte 100 Mal mit Elektrokabeln. Dann brach der Bruder eines Opfers aus der Menge aus und stach auf seinen Rücken ein, bis die Polizei einschritt.

Die Mutter eines anderen Opfers schlug dem Verurteilten anschließend mehrere Male ins Gesicht, verfluchte ihn und legte ihm eine Nylonschlinge um den Hals. Ein Kran zog das Seil in die Höhe. Der Verurteilte blieb die ganz Zeit stumm. Die Zuschauer applaudierten, pfiffen und schrien "Gott ist groß" und "Lasst ihn kreisen, damit er mehr leidet".

Bidscheh wurde in den staatlichen Medien als "Vampir der Teheraner Wüste" bezeichnet. Er war zusammen mit einem Komplizen im September festgenommen und im Oktober für schuldig schuldig befunden worden, mehr als zwei Jahre lang überwiegend kleine Jungen entführt, vergewaltigt und ermordet zu haben. Sein Taten blieben lange unentdeckt, weil viele der Opfer aus Familien illegal eingewanderter Afghanen stammten, die sich nicht trauten, das Verschwinden ihrer Kinder zu melden.

Die beiden Täter hatte den Verwesungsgeruch der Leichen überdeckt, in dem sie tote Hunde und Katzen neben sie legten. Bidschehs Komplize verbüßt eine 15-jährige Haftstrafe.

In dem moslemischen Religionsstaat kann die Todesstrafe für Mord, Vergewaltigung, Ehebruch, Drogenhandel, bewaffneten Raub und Gotteslästerung verhängt werden.

So long (oder doch besser short?)  

*kopfschüttel*




Kalli
 

 

19524 Postings, 8703 Tage gurkenfreddenke nicht, daß das die methode

 
  
    #36
17.03.05 08:53
sein sollte, das könnte man auch etwas geschmeidiger anstellen....
ich bin mir aber auch nicht sicher, ob wir das zivilisierte deutschland nicht sowieso schon hinter uns gelassen haben, wenn die oma in der straßenbahn angepöbelt wird, der lehrer mit dem messer bedroht wird oder hilflose kinder in plattenbauten verhungern.

mfg
GF

 

58960 Postings, 7947 Tage Kalli2003gurke, der Ansatz ist wohl (leider) korrekt

 
  
    #37
17.03.05 08:56

aber soll denn der Staat dann in die gleiche Kerbe hauen und solchen Idioten noch Futter geben?

So long (oder doch besser short?)  

...be happy and smileKalli  

 

4515 Postings, 8621 Tage RealerNaja

 
  
    #38
17.03.05 08:57

zivilisiert wäre das zwar nicht, aber schon RICHTIG oder?

...be happy and smile

 

24466 Postings, 7358 Tage EinsamerSamariterDas kann doch wirklich nicht wahr sein, oder???

 
  
    #39
21.03.05 21:00
Karolina

Gutachter entlastet Mehmet A.

Im Prozess um den qualvollen Tod der dreijährigen Karolina hat ein Psychiater dem mutmaßlichen Mörder eine schwere seelische Abartigkeit bescheinigt.

Bei dem 31-Jährigen bestehe ein schwere Drogenabhängigkeit sowie eine mehrfache Persönlichkeitsstörung, sagte der Gutachter Norbert Nedopil am Montag vor dem Memminger Landgericht. Dies äußere sich in Impulsivität, Aggressivität und einer geringen Gewaltschwelle. Der Angeklagte vermittele einen einschüchternden und bedrohlichen Eindruck.

Durch langen Drogenkonsum sei die Steuerungsfähigkeit des Hauptbeschuldigten vermindert. Daher sei der Angeklagte nur bedingt schuldfähig, erklärte der Psychiatrieprofessor Nedopil.

Wie gestört ist Mehmet A.?

„Er will uns für dumm verkaufen oder er ist so gestört, dass er dies nicht merkt", sagte Nedopil über den 31-Jährigen. „Er ist geprägt von planloser Impulsivität aus momentaner Kränkung.“

Zusammen mit Karolinas Mutter ist der Mann wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Sein Anwalt hatte zuvor ein zusätzliches Gutachten beantragt, das sadistische Neigungen seines Mandanten ausschließen soll. Für den Verhandlungstag am Montag war die Anhörung weiterer Sachverständiger geplant. Karolina war im Januar 2004 zu Tode misshandelt worden.

Quelle: focus.de

...be invested
  
Der Einsame Samariter

 

24466 Postings, 7358 Tage EinsamerSamariterSelbst die Gutachter sind erschüttert

 
  
    #40
22.03.05 08:04
Totgefolterte Karolina

Selbst die Gutachter sind erschüttert

Memmingen – Auf dem Richtertisch liegen grausame Fotos. Die Angeklagten müssen vortreten, sich die Bilder ansehen. Die Aufnahmen zeigen Ärmchen und Beinchen der totgefolterten Karolina († 3). Zarte Kinderhaut, die von Brandwunden übersät ist. Schaut her, will der Richter sagen, schaut genau hin, was ihr dem kleinen Mädchen angetan habt!

4. Prozeßtag gegen die Foltereltern Zaneta C. (26) und Mehmet A. (31) am Landgericht Memmingen (Bayern). Was zu sehen und zu hören ist, es ist nur schwer zu ertragen.

Gerichtsmediziner Prof. Wolfgang Eisenmenger (61) sagt aus. Er hat den toten Körper der kleinen Karolina untersucht. 25 Brandwunden hat er gezählt.

Am Po, an den Unterarmen, den Beinen und an den Händen. Die 2,5 bis 4 Zentimeter großen Wunden hat der Stiefvater dem Kind zugefügt – mit erhitzten Flaschenverschlüssen und Feuerzeugflammen.

Und die Folter-Mutter ließ es offenbar geschehen. Sie sah auch zu, wie ihr Freund das Kind immer und immer wieder verprügelte.

„Ich scheue mich, das überhaupt zu sagen. Aber das Kind war rundum grün und blau geschlagen“, so der Mediziner.

„Das Mädchen hätte wie am Spieß brüllen müssen vor Schmerzen. Aber dadurch, daß es immer in kalten Räumen, wie im Keller, auf dem Balkon, in der kalten Abstellkammer an der Wand stehen mußte, war es stark unterkühlt. Die Körpertemperatur von 29 Grad sind ein Beweis dafür. Das ist so, als ob man Eisbeutel auf offene Wunden legt. Ein kleiner Trost, daß das Kind durch die Unterkühlung die Schmerzen nicht voll gespürt hatte.“

Todesursache war ein Faustschlag gegen Karolinas Kiefer. „So wie bei einem Boxer kam es zu einer Rotation des Kopfes, mit 80facher Erdbeschleunigung“, erklärt der Mediziner.

„Dadurch wurde die Brückenvene abgerissen. Das sauerstoffarme Blut konnte vom Hirn nicht zurück zum Herzen fließen. Das bedeutet: Tod!“

Was ist das nur für ein Mensch, der ein Kind so mißhandelt, so brutal foltert?

„Der Angeklagte weist eine seelische Abartigkeit auf und hat eine mehrfache Persönlichkeitsstörung“, sagte Psychiater Prof. Norbert Nedopil (57).

„Er ist aggressiv, impulsiv, launisch und erkennt die Realität nicht. Außerdem ist er ausgesprochen empfindlich und kränkbar. Es liegt eine erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit vor. Seine Hemmschwelle, was Gewalt angeht, ist sehr gering.“

Die qualvollen Mißhandlungen Karolinas wertete der Psychiater als „Erniedrigung anderer zur Erhöhung des eigenen Selbstwertgefühls“. „Eine erzieherische Maßnahme mit Foltermethoden des 16. Jahrhunderts paßt nicht mehr in unsere Vorstellungswelt.“

Der Psychiater beobachtete den Stiefvater genau, als der sich die grausamen Fotos von Karolina am Richtertisch anschaute. „Das habe ich noch nie erlebt! Der Angeklagte hat dabei über eine längere Zeit hinweg keine Miene verzogen. Er hat keine Regung gezeigt.“

Für ihn ist der Stiefvater schwer therapierbar. Er empfahl, Mehmet A. zusätzlich zur Haftstrafe in die Psychiatrie einzuweisen.

Quelle: Ist das nicht mittlerweile egal?

Mensch, was ist mir flau im Bauch, wenn ich das durchlese!!!!!

...be invested
  
Der Einsame Samariter

 

58960 Postings, 7947 Tage Kalli2003da wird einem echt anders ...

 
  
    #41
22.03.05 08:09

aber schon krass, mit welcher Phantasie Psychiater und Anwälte nach Ausreden suchen.

So long (oder doch besser short?)  

...be happy and smileKalli  

 

19524 Postings, 8703 Tage gurkenfredin der zeitung war heute ein foto von ihm...

 
  
    #42
22.03.05 08:26
unvorstellbar, daß ein mensch sowas tun kann.
ich hab dabei immer meine eigenen beiden kleinen vor augen.
da fehlen einem die worte...

mfg
GF

 

24466 Postings, 7358 Tage EinsamerSamariterKarolinas Peiniger lächelte nur

 
  
    #43
22.04.05 09:42
Kindermord

Karolinas Peiniger lächelte nur

Mit Empörung haben viele auf das milde Urteil im Prozess um die zu Tode gefolterte Karolina reagiert.

Mehrere Zuschauer im Gerichtssaal riefen bei der Urteilsverkündung „pfui“. Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner sagte, er sehe die Tat weiterhin als Mord an. Die „Bild“-Zeitung fragte am Freitag: „Warum werden sie nicht für immer weggesperrt?“ Während viele Zuschauer empört reagierten, habe der Täter lächelnd den Gerichtssaal verlassen, berichtete die Münchner „Abendzeitung“.

Zehn Jahre für Karolinas Peiniger

Im Prozess um den Mord und das Martyrium der dreijährigen Karolina wurde der 31-jährige Haupttäter zu zehn Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Gleichzeitig verfügte das Gericht am Donnerstag die Einweisung von Mehmet A. in die Psychiatrie. Die 26-jährige Mutter des Mädchens erhielt eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. Beide sah das Landgericht Memmingen für schuldig an, Karolina ermordet zu haben. Damit blieb das Gericht deutlich unter dem geforderten Strafmaß der Anklage geblieben.

13 Jahre wurden gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 31-Jährigen wegen grausamen Mordes 13 Jahre Gefängnis und die Einweisung in die Psychiatrie verlangt.

Für die Mutter hatte Oberstaatsanwalt Kreuzpointner acht Jahre Haft beantragt. Die Verteidigung hatte für die wegen Mordes durch Unterlassung angeklagte Mutter Freispruch beantragt, für den Haupttäter eine Gefängnisstrafe unter zehn Jahren und eine schnellstmögliche Therapie.

„Schwere seelische Abartigkeit“

Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung für den Verurteilten das Ergebnis des Gutachters, der dem Peiniger Karolinas eine „schwere seelische Abartigkeit“ attestiert hatte. Karolinas Mutter wurde ihr umfassendes Geständnis und die Mithilfe bei der Aufklärung der Tat strafmildernd angerechnet.

Tagelang brutal gefoltert

Karolina war Anfang 2004 von dem Angeklagten fünf Tage lang gequält, misshandelt und geschlagen worden. Die beiden Verurteilten hatten das bewusstlose, nackte und kahl geschorene Kind in einer Damentoilette des nordschwäbischen Krankenhauses Weißenhorn abgelegt und waren geflüchtet. Karolina war später gestorben. Tage danach waren die Mutter und ihr damaliger Freund in Italien festgenommen und ausgeliefert worden.

Quelle: Focus.de

10 Jahre NUR? Was für ein Staat ist das hier nur????????

...be invested
  
Der Einsame Samariter

 

19524 Postings, 8703 Tage gurkenfredwenn ich das richtig verstehe,

 
  
    #44
22.04.05 09:52
hat sich die „schwere seelische Abartigkeit“ strafmindernd ausgewirkt.
nix gegen juristen, aber diese logik ist typisch für nen völlig weltfremden berufsstand, dessen meiste mitglieder die bodenhaftung verloren haben.


mfg
GF

 

1148 Postings, 8100 Tage Desaster_MasterTut mir leid, wenn ich widerspreche,

 
  
    #45
1
22.04.05 10:06
Gurke, ist nicht gegen dich persönlich und ich kann als Familienvater auch eine sehr andere Sichtweise einnehmen. Tatsache ist aber, dass das Gericht bei der Urteilsfindung die Gesamtumstände der Tat umfassend würdigen muss. Und umfassend würdigen bedeutet, dass das Gericht auch die entlasstenden Aspekte zu berücksichtigen hat. Ich will hier überhaupt nicht darüber diskutieren, ob der Täter hier eine Entlastung "verdient". Unser Rechtssystem ist eben so aufgebaut und cum grano salis zeigt die Erfahrung, dass dies so gut läuft. Stellt euch vor, ihr stündet selbst vor einem Gericht (nicht als Mörder; sagen wir, fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall). Würdet ihr nicht versuchen, alle entlastenden Aspekte aufzuführen und würdet ihr von eurem Anwalt nicht verlangen, dies zu tun? Ich weiss, dass dies in einem solchem Fall schwer zu verstehen ist, weil es uns alle emotional sehr berührt. Aber Juristen haben den Job, hier die Emotionen draussen zu halten und eine gerechte Strafe zu finden. Das Urteil scheint mir vertretbar. Und das hat nichts damit zu tun, dass ich die Bodenhaftung verloren hätte oder weltfremd wäre. MFG D_M  

19524 Postings, 8703 Tage gurkenfredäääh, DM, das war ein

 
  
    #46
22.04.05 10:57
mißverständnis: ich habe absolut NICHTS dagegen, objektiv strafmindernde umstände auch als solche anzuerkennen. das ist absolut erforderlich. so ist es aus meiner sicht o.k., daß die mutter eine geringere strafe erhält, wenn sie gesteht und sich dem gericht gegenüber kooperativ verhält.
es ging mir vielmehr darum, daß das vorhandensein einer „schweren seelische Abartigkeit“
strafmindernd wirkt. das will nicht in meinen einfach gestrickten kaufmannsschädel :-))

kurz: es ging mir nicht um das "dass", sondern um das "was"?

insofern bleibe ich auch bei meiner (zugegeben sehr pauschalen) bewertung juristischer denkstrukturen (ist aber nicht gegen dich persönlich, falls du jurist sein solltest...)


mfg
GF

 

1148 Postings, 8100 Tage Desaster_Master@gurke

 
  
    #47
22.04.05 11:03
Der Tag ist gerettet. Du bist der Beweis, dass selbst bei Ariva zwei erwachsene Männer vernünftig miteinander reden können. Und das mit den Denkstrukturen: prinzipiell hast Du recht: Ausbildung und Sozialisation sorgen bei Juristen dafür, dass die Denke oftmals eine sehr spezielle ist. Deswegen bin ich froh, trotz meiner Ausbildung nicht als Jurist zu arbeiten.  

4506 Postings, 8737 Tage verdiNochmals ein (langer) Artikel dazu...

 
  
    #48
22.04.05 13:50

Die feindlichen Eltern

Karolina und Jessica leben nicht mehr, sie wurden von ihren Eltern bis in den Tod misshandelt. Ihr Schicksal machte Schlagzeilen. Wer tut seinen Kindern so etwas an? Ein Blick in ein Milieu, aus dem sich der Staat zu häufig heraushält

Niemand hat sie mit Schreien des Hasses empfangen. Nur die Scheinwerfer der Fernsehkameras richten sich auf die Täter, und die Blitzlichter der Pressefotografen tauchen sie in grelles Licht. Sonst schweigen alle, als Mehmet Akul in Fußfesseln und Zaneta Copik auf High Heels von Polizeibeamten in den Verhandlungssaal des Memminger Landgerichts geführt werden.

Was sie getan haben, weiß das ganze Land. Im Januar 2004 haben sie ein dreijähriges Mädchen vier Tage lang zu Tode gequält und es sterbend in der Damentoilette des Krankenhauses im bayerisch-schwäbischen Weißenhorn abgelegt. Tagelang war das ins Erträgliche retuschierte Foto der kleinen, namenlosen und kahl geschorenen Leiche durch die Zeitungen und das Fernsehen gegangen: Wer kennt dieses Kind? Dann wurden die polnische Mutter und deren Freund auf ihrer Flucht in die Türkei in der italienischen Hafenstadt Brindisi festgenommen. Jetzt wusste man, das Kind hieß Karolina. Die Anklage gegen ihre Mutter und deren Liebhaber lautet auf Mord.

Zaneta Copik und Mehmet Akul lernen sich im November 2003 kennen und ziehen sofort zusammen. Beide sind gescheiterte Existenzen: Er schwer drogensüchtig, meistens auf Entzug oder wegen diverser Gewaltdelikte im Gefängnis, sie Table-Dancerin aus Polen, illegal in Deutschland, auf der ewigen Suche nach einem Mann, der sie aushält. Zuerst leben sie bei Zanetas Mutter, wo es bald Krach gibt, dann ziehen sie in ein abgelegenes Haus aufs Dorf zu einem Alkoholiker. Das Kind nehmen sie mit, drei Wochen später ist es tot.

Die beiden haben gestanden. Am langen ersten Verhandlungstag erzählt die 26-jährige Zaneta Copik von den letzten schrecklichen Tagen ihrer Tochter. Der Raum ächzt förmlich in allen Fugen, er kann das Ausmaß der Qual nicht fassen. Karolinas Existenz stört das Paar von Anfang an, sie wird geschlagen, wenn sie nicht schlafen will, sie wird geschlagen, wenn sie zu langsam isst. In den Garten darf sie nicht. Den Nachbarn fällt auf, dass man das Kind nie sieht. Im Inneren des Hauses steigern sich die »Erziehungsmaßnahmen« zur wahren Folterorgie. Karolina muss in einer »kalten Kammer« bei Minusgraden und aufgerissenem Fenster stundenlang auf einem Bein mit dem Gesicht zur Wand stehen. Die Haare werden ihr in Büscheln ausgerissen, weswegen die Mutter das geschundene Kleinkind irgendwann kahl rasiert.

Karolina wird mit Stöcken auf die Hände geschlagen, nachts allein in den eisigen Keller gesperrt oder auf einen hohen Schrank verbannt, mit Gürteln gepeitscht, bis sie nur noch robben kann, in heißes Wasser getaucht, mit dem Kopf an Wände und Möbel geschlagen, sie wird nachts nackt auf die winterliche Terrasse gestellt, ihre Finger werden mit dem Feuerzeug verbrannt und das Gesäß und die Beine mit glühenden Plastikschraubverschlüssen verschmort. 25 große und tiefe Brandwunden hat die Rechtsmedizin München auf dem kleinen Körper gezählt, noch nie hat man dort ein so zugerichtetes Kind auf den Seziertisch bekommen. An einem Faustschlag, der Blutgefäße im Gehirn platzen ließ, ist die Dreijährige schließlich gestorben. Karolinas Anblick war so entsetzlich, dass das Krankenhauspersonal der Klinik Weißenhorn, wo man sie noch zu retten versuchte, psychologisch betreut werden musste.

Der Haupttäter ist Zanetas Liebhaber, der Deutschtürke Mehmet Akul, ein Fleischberg von gut hundert Kilo, der manchmal kopfschüttelnd, aber sonst mit ungerührter Miene die Hauptverhandlung verfolgt. Er hat die Taten eingeräumt, besteht aber darauf, dass Zaneta – meistens betrunken – die Quälereien des Kindes geduldet, sich bisweilen sogar daran beteiligt habe, nur manchmal habe sie gemeint: »Es reicht jetzt.« Für sie sei das uneheliche Kind, das sie sich von einem polnischen Zuhälter geholt habe, sowieso nur ein Klotz am Bein gewesen. Als sie der stark verschwollenen Kleinen den Kopf geschoren hatte, habe sich Frau Copik über die schwer verletzte Karolina noch lustig gemacht: »Guck mal, Bastard sieht aus wie Boxer.« Man habe häufig Sex gehabt in jenen Tagen. »Jetzt weint sie, Euer Ehren«, sagt Akul zum Vorsitzenden, »damals hat sie nicht geweint, sondern Witze gemacht.«

Zaneta Copik – die in der Hauptverhandlung die tapfere kleine Frau gibt – will sich vergeblich schützend vor ihr Kind geworfen haben, sie wälzt alle Schuld auf Akul. Allerdings kann sie keine Erklärung dafür bieten, warum sie mit Karolina nicht das Weite gesucht hat, Gelegenheiten hätte es genug gegeben. Als Akuls Verteidiger, Georg Zengerle, sie fragt, warum sie Mehmet denn nicht mit einem Messer angegriffen, sondern beim Foltern ihres eigenen Kindes tatenlos zugesehen habe, ist es, als treffe der Zahnarzt den Nerv. Sie springt auf und kreischt: »Ich kann das alles nicht hören!«

Mehmet Akul ist das, was man früher einen Psychopathen nannte, heute spricht man von einem Mann mit gestörter Persönlichkeit. Der Kriminalpsychiater Norbert Nedopil diagnostiziert in seinem Gutachten mehrere Persönlichkeitsstörungen im Sinne einer »schweren seelischen Abartigkeit« mit sadistischen Elementen und einer chronischen Abhängigkeit von Betäubungsmitteln. Akul sei weitgehend unfähig zum Mitleid und zur Kontrolle seiner Affekte. Folgt das Gericht den Vorschlägen des Sachverständigen, so wird Akul für lange Zeit, vielleicht für immer, im Maßregelvollzug verschwinden.

Viel interessanter aber ist die Angeklagte Copik. Sie gilt als psychisch gesund. Und doch fand sie sich mit einer Lage ab, in der eine Mutter den Verstand verlieren müsste. Dass Kinder von Psychopathen grausam umgebracht werden, kommt immer wieder vor. Dass aber die Mutter danebensteht und weder eingreift noch Hilfe ruft, ist das Unbegreifliche. Offensichtlich hatte Zaneta Copik Angst, nach Polen abgeschoben zu werden. Sie war froh, endlich von ihrer eigenen krebskranken Mutter – die nur knapp 17 Jahre älter ist als sie selbst – fort zu sein und eine eigene Wohnung zu haben. »Sie wollte, dass ich sie heirate und sie hier bleiben kann«, sagt Akul. »Sie wollte ein neues Leben anfangen.« Und die Angeklagte Copik sagt zum Gericht: »Mehmet hat versprochen, er hält mich.« So bleibt nur eine plausible Erklärung: Zaneta Copik hat Karolina drangegeben, um ihr eigenes Wohlergehen zu sichern. Sie verkörpert gewissermaßen den auf den Kopf gestellten Muttermythos: Nicht sie opferte sich für ihr Kind, sondern sie opferte ihr Kind zum eigenen Nutzen.

Man könne die ganze Welt befrieden, wenn man den Leuten Bilder von Kindern zeigen würde, fand einst der Verhaltensforscher Irenäus Eibel-Eibesfeld. Er meinte damit, dass sich die untereinander verfeindete Menschheit doch mindestens über das Naturgesetz des Welpenschutzes einig sei: Kleinen Kindern tut man nichts! Und doch gibt es das Phänomen der Kindesmisshandlung, und das durchaus nicht nur bei psychisch Kranken. Vielleicht wohnt der Kindesmisshandler sogar in jedem Menschen. Nach der Geburt eines Kindes liegen die Nerven der Eltern oft blank, nichts ist, wie es war in Beruf und Liebe. Die Ich-Fixierung der Erwachsenen weicht nur unter Schmerzen dem Altruismus, der Verantwortung und der Selbstgenügsamkeit zugunsten des Neuankömmlings. Eine Mutter, die einmal an ihrem Säugling oder Kleinkind verzweifelte – also fast jede –, kennt die bösen Fantasien der Gewalt. Doch die allermeisten rennen dann heulend in den Garten oder ins Treppenhaus, rufen eine Freundin an oder drücken dem Vater den Schreihals in den Arm.

Und einige schlagen zu. Warum versagt bei ihnen in der Krise die Steuerung und die Kontrolle? Warum prügeln bestimmte Väter und Mütter auf ihre Kinder ein oder lassen sie einfach liegen – manchmal, bis sie sterben? Wer sich bei der Kriminalpolizei oder in der Gerichtsmedizin Opferbilder ansieht, weiß, dass die menschliche Fantasie keine Grenzen kennt, wenn es darum geht, Kindern Leid anzutun. Etwa hundert Kinder, die meisten unter vier Jahre, werden in Deutschland pro Jahr zu Tode misshandelt – das ist die offizielle Zahl. Gerichtsmediziner gehen von mehr Opfern aus, weil einem getöteten Baby oft von außen gar nichts anzusehen ist und nur jedes zweite obduziert wird. Fast alle getöteten Kinder werden im Kreise der Familie umgebracht, weniger als fünf Prozent fallen jenen ominösen fremden Kindermördern zum Opfer, von denen in den Zeitungen so viel die Rede ist. Die größte Gefahr droht einem Kind von Mama und Papa. 4168 Misshandlungs- und Vernachlässigungsfälle von Kindern wurden 2003 in Deutschland polizeilich bekannt, doch die Behörden sind sicher, dass das nur die Spitze des Eisbergs ist. Die Dunkelziffer soll über 90 Prozent ausmachen.

Die Misshandlung der kleinen Karolina war im Ausmaß ihrer Grausamkeit wohl exzessiv, doch die Fallgestaltung an sich ist nichts Ungewöhnliches. Bei über 50 Prozent aller aktiv zu Tode misshandelten Kinder ist der Täter identisch mit dem neuen Lebensgefährten der Mutter. Nicht selten dulden die Frauen die Grausamkeiten des Geliebten gegenüber dem Kind, manchmal unterstützen sie ihn sogar. Auch hierin ist der Fall der Karolina keineswegs einzigartig. »Wenn in Nordamerika ein Vater von Kindern unter zwei Jahren nicht mehr zu Hause lebt und ein nicht verwandter Mann oder Stiefvater seinen Platz einnimmt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder getötet werden, um das 70-fache«, schreibt die amerikanische Professorin für Anthropologie Sarah Blaffer Hrdy in ihrem Werk Mutter Natur.

Um dieses Verhalten zu begreifen, ist die Primatenforscherin in die Katakomben der Menschheit hinabgestiegen und hat sich mit dem mütterlichen und väterlichen Verhalten von Affen beschäftigt. Hier beobachtete sie, dass bei vielen Affenarten die neuen Herren des Rudels gezielt die Jungen des Vorgängers mit großer Aggression hetzen und töten. Die Affenmütter schützen ihre Brut nicht, sie geben die Kleinen auf, dienen sich dem neuen Männchen an und pflanzen sich mit ihm fort. Ein unmenschliches, aber genetisch intelligentes Diktat der Evolution. Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung, glaubt Hrdy, haben ihre Wurzeln auch in solchen Archaismen: in der Ablehnung eines Stiefvaters, Kraft und Energie in ein (auch genetisch) fremdes, abhängiges, zugleich aber unersättliches und forderndes Junges zu investieren. Und in der Weigerung der Mutter, dieses chancenlose Kind entgegen den neuen Machtverhältnissen weiter zu hüten. Solch tief verwurzelte Aversionen wirkten als heimliche Kraft unter dem Firnis von Humanität und Zivilisation fort.

Biologische Faktoren können Grausamkeiten gegen Kinder jedoch nicht erschöpfend erklären, denn die Mehrzahl der menschlichen Stiefväter sind freundlich zu den Kindern der Frau. Kommt nun aber als zusätzlicher Risikofaktor der Zustand innerer Unreife beim Mann hinzu, steigt die Gefahr für das Kind. Misshandelnde Männer wie Mehmet Akul empfinden keinen Respekt vor den Bedürfnissen von Kindern, weil sie selbst in der Versorgungsanspruchshaltung stecken geblieben sind. Sie haben einen unterentwickelten Charakter und treten oft in ein regelrechtes Konkurrenzverhältnis zum Kleinkind. Sie verübeln es dem Kind, dass sie Liebe, Zeit und Aufmerksamkeit der Mutter mit ihm teilen müssen, und sind nicht in der Lage, ihre Eifersucht zu rationalisieren. Gesellen sich nun noch weitere Gefährdungspotenziale hinzu, wie eine dissoziale Persönlichkeit des Mannes, hohe Reizbarkeit und eine krankhafte Unfähigkeit, eigene Affekte zu beherrschen sowie der durch die Abgeschiedenheit des Tatorts bedingte Ausfall jeglicher sozialer Kontrolle, so ist eine klassische Hochrisikolage geschaffen, wie sie der kleinen Karolina zum Verhängnis wurde.

Wird ein Kind misshandelt oder vernachlässigt (also passiv misshandelt), spielen neben biologischen Ursachen und individuellen Defiziten des Misshandlers immer auch gesellschaftliche Faktoren mit. Arbeitslosigkeit, schlechte Bildung, Zerfall sozialer Bindungen, menschenfeindliche Behausungen, Alkoholismus und wirtschaftliche Nöte können in den Familien einen enormen Stress produzieren, der sich dann an den Kleinsten und Schwächsten entlädt. Auch die Akzeptanz von Gewalt in der Gesellschaft spiegelt sich im Umgang mit den Kindern wider. Noch im kürzlich vergangenen Jahrhundert fand das ganze Arsenal der schwarzen Pädagogik Anwendung in deutschen Kinderzimmern. Körperliche Züchtigung war das ganz normale Vorrecht der Eltern, Angstmachen und Einsperren sollte die Kleinen auf den rechten Pfad führen. In Schulen verteilten die Lehrer Stockhiebe und Ohrfeigen. Alte Kinderbücher vermitteln noch einen Eindruck von der allgemein anerkannten massenhaften Kindesmisshandlung, die man einst Erziehung nannte. In Deutschland fand die Ächtung von Gewalt in der Erziehung erst im Jahr 2000 ihren Platz im Bürgerlichen Gesetzbuch. Seither ist jede Form der körperlichen Züchtigung von Kindern verboten. Und auch wenn sich die Einhaltung des Paragrafen 1631 Absatz 2 nicht wirksam kontrollieren lässt, schafft er doch eine öffentliche Atmosphäre der Ablehnung von Gewalt.

Trotzdem kommen schwere Kindesmisshandlungen auch heute immer wieder vor. Oft dreschen die Mütter mit Kleiderbügeln auf ihre Kinder ein, brechen ihnen Rippen und Beinchen, setzen sie ins heiße Wasser oder dulden die Ausschreitungen durch Vater oder Stiefvater. Aus der Bindungsforschung weiß man, dass eine Mutter, die so handelt, immer eine tief gestörte Beziehung zu ihrem Kind hat. Die Störung kann auf unterschiedlichen Ursachen beruhen, ihre Wurzel ist aber ganz am Anfang der Mutter-Kind-Beziehung zu suchen. Die innere Bindung und unbedingte Solidarität einer Mutter zu ihrem Säugling ist ein unsichtbarer Schutzschirm, der das Kind bis ins Erwachsenenalter behütet. Er baut sich – auch das ist ein Erbe der Primaten – nicht sofort durch Beschnuppern auf, sondern ganz allmählich in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt. Wird die Herstellung der Mutter-Kind-Beziehung jedoch gestört, können keine oder nur schwache Bindungen zum Kind wachsen. Die Mutter entwickelt dann kein Gefühl für Leid und Not ihres Kindes. Eine solche Störung tritt oft auf, wenn die Mutter ihrerseits ein misshandeltes oder vernachlässigtes Kind war. 70 Prozent der Kindesmisshandler waren einst selbst Opfer von Gewalt oder sozialer Kälte.

Die Kinderärztin Ute Thyen, stellvertretende Chefin der Sozialpädiatrie an der Kinderklinik Lübeck, hat regelmäßig mit misshandelten Kindern und deren Eltern zu tun. Ihr fällt auf, dass sich die jungen Leute – oft selbst noch halbe Kinder und aus problematischen Verhältnissen stammend – mit übertriebenen Hoffnungen in das Projekt »eigene Familie« stürzten, in der nun alles besser werden soll. »Sie wollen alle eine heile Familie«, sagt Frau Thyen, »sie hegen immense Erwartungen an den Säugling: Er soll sie endlich lieben.« Aber der Säugling liebt erst einmal niemanden, sondern brüllt – umso lauter, je mehr die Mutter außer sich gerät. »Wenn eine Mutter sich von ihrem Kind abgelehnt fühlt, ist das eine der schlimmsten narzisstischen Kränkungen, die man sich vorstellen kann«, sagt Ute Thyen. So etwas könne zu Entfremdung und damit zu Gewalt gegen das Kind führen. Die betroffenen jungen Mütter verfügen in der Regel nur über wenig psychische und soziale Ressourcen, sie werden – wenn Hilfe ausbleibt – ihr Kind wieder nur so behandeln, wie sie selbst behandelt worden sind. Denn Bindungsfähigkeit, sagt Ute Thyen, sei »sozial ererbt«.

Als weitere Gefahr für eine stabile Mutter-Kind-Bindung gilt eine frühzeitige Trennung von Mutter und Kind – zum Beispiel, weil das Kind krank geboren wird und lange auf der Intensivstation liegen muss. Die Mutter kann das Kind nicht stillen und keinen innigen Kontakt zu ihm aufbauen, es bleibt ihr fremd. Deshalb ist die Misshandlungs- und Vernachlässigungsgefahr bei Frühgeburten signifikant erhöht. Bedroht sind auch ungewollte Kinder, denen die Mütter die Schuld an ihrem »verpfuschten Leben« zuschieben.

Kindesmisshandlung ist kein Unterschichtenphänomen, sondern wird dort nur häufiger registriert. Das mag daran liegen, dass Bessergestellte nicht nur das Delikt effektiver kaschieren können, sie verfügen auch über die Mittel, sich zu entlasten: Sie können Urlaub machen, ins Grüne fahren, Kindermädchen und Putzfrauen engagieren. Einer alleinerziehenden Mutter, die im Hochhausghetto an der sechsspurigen Schnellstraße wohnt, einen alkoholkranken Bekannten hat und von Sozialhilfe lebt, bleiben solche Auswege verschlossen. Bei ihr ist der Tag oft schon gelaufen, wenn morgens die Milch überkocht. Für das Kind bleibt keine Kraft.

Fälle von Kindesmisshandlungen, die so schwer sind, dass die Kinder in Krankenhäusern kuriert werden müssen, sind immer die »erzieherische Spitzenleistung« einer breiten gesellschaftlichen Einstellung. Früher war das Bild der Kindesmisshandlung vor allem ein gewaltsames: ein blaues Auge und Striemen sozusagen als extreme Variante, der allerorts akzeptierten Prügelstrafe. Heute, da die körperliche Züchtigung auf dem Rückzug ist, registriert die Lübecker Kinderärztin Thyen eine wachsende Zahl verwahrloster und ausgemergelter Kinder in ihrer Klinik. Die passive Aggression löse die aktive ab. Die Prügelorgie weiche mehr und mehr dem totalen Desinteresse. Kleine, verkotete Hungergespenster auf ihrer Station verkörpern für Frau Thyen das Spiegelbild einer zunehmend gleichgültigen Gesellschaft.

In der siebten Etage eines trostlosen Hochhauses am Brieger Weg in Hamburg-Jenfeld verhungerte Anfang März 2005 die siebenjährige Jessica. Sie maß nur 1,10 Meter, wog nur 9,5 Kilo, als man sie fand. Ihre 35-jährige Mutter hatte sie jahrelang in einem abgedunkelten Raum gehalten, ohne Heizung, ohne Spielzeug. Kaspar Hauser ähnlich, vegetierte das Kind dahin, und irgendwann hatte man vergessen, dass es Jessica gab. Behördenvertreter klingelten zuweilen und gingen wieder, als niemand auftat, das Schulamt verhängte ein Bußgeld, als Jessica nicht zur Einschulung erschien, aber keiner fasste nach. Im Darm des toten Kindes fanden die Gerichtsmediziner Teppichfusseln und Kopfhaare, die sich Jessica in ihrer Qual ausgerissen und verschluckt hatte. Die arbeitslosen Eltern waren beliebte Stammgäste in der Spelunke Power Point, während nebenan im siebten Stock ihre Tochter umkam.

Erst im Tode wurde Jessica öffentliche Anteilnahme zuteil. Von den Medienberichten verstört, strömten Hunderte zu ihrer Beerdigung, darunter als einziger Angehöriger ihr ältester Bruder, den die Adoption vor einem ähnlich barbarischen Schicksal bewahrte. Er lebt heute in einer netten Familie und besucht das Gymnasium. Der Pastor des Viertels, Thies Hagge, hat Jessica begraben und später deren Mutter Marlies S. im Gefängnis besucht. Die sprach lange mit ihm. Als Hagge sie verließ, hatte er das Gefühl, dass »diese Frau meine Vorwürfe nicht auch noch braucht«. Marlies S. ist selbst ein misshandeltes und vernachlässigtes Kind, zeitweise wuchs sie in Pflegefamilien auf. Warum sie Jessica so mitleidlos sterben ließ, wird den psychiatrischen Gutachter beschäftigen. Doch wer das aufgedunsene Gesicht der Mutter von Marlies S. im Fernsehen gesehen hat, die zu ihrer Tochter seit 20 Jahren keinen Kontakt mehr pflegt und ihr nun über den Sender noch ein paar Verwünschungen nachschickt, der hat beinahe genug gesehen.

Schon beim Gang durch das Viertel, in dem Jessica starb, springt den Betrachter das Elend an. Verhärmte, harte Gesichter kommen da des Weges, manche gezeichnet vom Alkohol. Im Schlepptau ungesund wirkende Kinder. Der Stadtteil gilt als sozialer Brennpunkt. »Viele Eltern sehen ihre Kinder nicht als Aufgabe, sondern als Mitbewohner in dienender Funktion«, sagt Pfarrer Thies Hagge, der jeden Zweiten auf der Straße kennt und grüßt. Die Kleinen hätten nicht selten die schlechtesten Zimmer und stünden am Ende der Hackordnung. »Viele unterdrückte und vergessene Kinder haben wir hier«, sagt Hagge. Sie hausen oft in Familien, die in der dritten Generation von Sozialhilfe leben und den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzen. Manchmal bietet Hagge in seiner Kirche Wochenendfreizeiten für Halbwüchsige an, da reut manche Eltern schon der Fünf-Euro-Beitrag für ihr Kind, obwohl zu Hause drei nagelneue Großbildfernsehapparate stehen, jeder mit Premiere-Anschluss – bezahlt vom Kindergeld.

Materielle Armut gilt bei Fachleuten aber nicht unbedingt als Ursache für Kindesmisshandlung oder Kindesvernachlässigung, dazu gibt es zu viele arme Familien, die sich für ihre Kinder ein Bein ausreißen. Auch musste Jessica sicher nicht verhungern, weil ihre Mutter kein Brot kaufen konnte. Armut und Kindesmisshandlung haben vielmehr oft eine gemeinsame Ursache: die soziale Verkrüppelung der Eltern.

Auch im Hause M. war die Lage desolat, als Lukas starb. Seine Eltern Jennifer und Thomas sind im Februar 2005 vom Landgericht Kiel zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der junge Vater, Thomas M., ein Sonderschüler ohne Abschluss und berufliche Perspektive, ist gewalttätig und zeigt ein ausgeprägtes Herr-im-Haus-Syndrom. Aus Liebe zu ihm bricht die Mutter, Jennifer M., ihre Frisörlehre ab und stürzt sich kopfüber in die Beziehung. Siebzehnjährig zieht sie am Tag nach dem Kennenlernen bei ihm ein. Sie bekommt ein Töchterchen. Eine zweite Schwangerschaft bemerkt sie erst im fortgeschrittenen Stadium und verheimlicht sie dann vor ihrem Mann. Nach der Geburt des Kindes steigert Thomas M. die Brutalität gegen seine Frau, sie begeht mehrere Suizidversuche. Die Familie vereinsamt. Ein Jahr nach seiner Geburt ist der Sohn verhungert.

Im Februar 2004 wird Lukas in einem Zustand, der »mit dem Leben nicht mehr vereinbar« ist, in die Rechtsmedizin Kiel gebracht. Sein ausgezehrter Körper besteht nur noch aus Knochen, die großen toten Augen schauen aus dem Greisengesicht mit leidendem Blick ins Leere. Am Hinterkopf hat er kaum noch Härchen, weil er sich lange nicht bewegt hat und auch nicht berührt worden ist. Krabbeln und sitzen hat Lukas nie gelernt. Sein Unterleib befindet sich im fortgeschrittenen Zustand der geschwürigen Auflösung – niemand hat ihn gewickelt. Bei der Obduktion kommt kaum mehr Blut, so ausgedörrt ist der kindliche Leichnam.

Wie Karolina, wie Jessica hat auch den kleinen Lukas längere Zeit vor seinem Tod kein Fremder mehr gesehen. Die Eltern nehmen zwar die große Schwester zu den Großeltern mit, Lukas aber bleibt unsichtbar. Er würde »immer nerven«, sagt sein Vater, und außerdem müsse man so viele Sachen mitschleppen, das sei zu stressig. Zu Hause ist Lukas schon ausquartiert, er lebt nicht oben bei der Familie, sondern abgeschieden im Erdgeschoss. Dort wird er nach und nach vergessen. Die 20-jährige Jennifer M. nimmt den Untergang ihres Sohnes zwar irgendwie wahr, kann sich aber nicht dazu aufraffen, etwas dagegen zu unternehmen. Warum Lukas immer dünner geworden sei, könne sie sich nicht erklären, sagt sie später in der Vernehmung, sie habe ihn reichlich gefüttert. Arztbesuche werden mit der Begründung, das Auto habe keinen TÜV, verschoben. Man hofft, das Problem alleine »in den Griff« zu kriegen. Der Ehemann verbietet seiner Frau, mit Dritten darüber zu sprechen, »was mit dem Lütten passiert«. Und irgendwann ist der Punkt gekommen, da verbirgt Jennifer M. das jämmerliche Baby aus Angst, die Behörden könnten ihr die dreijährige Tochter wegnehmen.

Es ist oft das jüngste Kind, das auf der Strecke bleibt, wenn der Mutter die Kraft ausgeht. »Aschenputtelsyndrom« nennen Fachleute dieses Phänomen. Bei der Polizei stellen die Eltern dann gerne die Schutzbehauptung auf, das Kind habe an Ernährungsstörungen gelitten, habe Nahrung verweigert, sich erbrochen oder an Durchfällen gelitten. Ganze fünf Tage überlebt ein Baby bei totalem Nahrungs- und Flüssigkeitsentzug. Die meisten Vernachlässigungsopfer bekommen aber hin und wieder ein wenig zu essen und sterben an Infektionen, gegen die sich der geschwächte Körper nicht mehr wehren kann.

Überlebende Kinder sind in der Regel zusätzlich unterkühlt, verschmutzt, unterentwickelt und verlaust. In einer Untersuchung von 132 Vernachlässigungsfällen stellte die Rechtsmedizin Hamburg fest, dass 60 Prozent der Kinder unter drei Jahre alt waren und fast zwei Drittel männlich. Ihre Familien waren keineswegs kinderreich: In 70 Prozent der Fälle gab es bloß ein oder zwei Kinder. Fast die Hälfte der Elternpaare lebten getrennt, in Scheidung oder waren geschieden. Nur 17 Prozent der Täter gingen einem erlernten Beruf nach, 50 Prozent waren justizbekannt. In den Akten fanden sich die Lebensgeschichten der versagenden Eltern: Heimkinder, Alkoholikerkinder, ungewollte Kinder aus instabilen Partnerschaften – ihnen ging es nicht anders als den eigenen Kindern. Bezeichnend waren die Einrichtungen ihrer Haushalte: Es fanden sich teure Elektro- oder Trimmgeräte, aber keine Babynahrung. 38 Prozent der Wohnungen waren völlig unbewohnbar. Meistens war die Lebensgefahr, in der die Kinder schwebten, nur durch einen Zufall bekannt geworden, mitunter auch durch Nachbarn, die, von Lärm gestört, die Polizei gerufen hatten. Oft waren die Kleinkinder schon tagelang allein in der Wohnung eingesperrt und sich selbst überlassen. In einigen Fällen hatten die Sorgeberechtigten ihre Kinder auch einfach ausgesperrt oder in einer Kaschemme vergessen.

Bis heute wird die Hamburger Gerichtsmedizinerin Dragana Seifert das Bild eines kleinen Jungen nicht mehr los, der in Hemd und Hose in einer eisigen Winternacht aufgegriffen worden war. Er war vor seinen Eltern geflüchtet und schlief nun verwahrlost und zerschlagen auf einem Schreibtisch mitten in der Polizeiwache in Hamburg-Wilhelmsburg. Man hatte ihn zugedeckt und da lag er nun, tief erschöpft, zwischen klingelnden Telefonen und in strahlender Neonbeleuchtung. Um ihn herum hasteten und riefen die Menschen – er aber schlief, als wollte er nie mehr aufwachen.

Bei einer anderen Untersuchung, diesmal der Kindesvernachlässigung mit tödlichem Ausgang, stellte die Rechtsmedizin Hamburg fest, dass die betroffenen Familien den Einrichtungen des sozialen Netzes nur selten bekannt waren. Nur in fünf von 47 Fällen wussten irgendwelche Behörden um die Not der Familien. Nur insgesamt 12 der 47 Kinder waren in ihrem Leben schon einmal beim Arzt gewesen. Drei davon immerhin kurz vor ihrem Tod, die Ärzte hatten allerdings vom finalen Zustand der Kinder nichts bemerkt. Zu einem neun Monate alten, völlig ausgetrockneten Säugling war der Doktor sogar erst fünf Tage vor seinem Ende in die klamme und verpestete Wohnung gekommen. Das Kind litt an einer beidseitigen Mittelohreiterung und hatte heftige Schmerzen. In der Wohnung gab es keinen Herd und keine Heizung, der Strom war schon seit 18 Monaten gesperrt. Die Eltern und ihre vier Kinder lebten vom Kindergeld. Der Arzt sagte später im Strafprozess gegen die Eltern als Zeuge, er habe bei seinem Hausbesuch dem Kind beim Schummerlicht zweier Kerzen in die Ohren geschaut und die Eltern angewiesen, demnächst in die Praxis zu kommen. Einen Grund, das Kind auszuziehen und genauer zu untersuchen, habe er nicht gesehen.

Auch das kommt häufig vor. Ärzte erkennen die Zeichen von Gewalt oder Vernachlässigung am kindlichen Körper nicht. Gerade niedergelassene Mediziner verschließen vielfach die Augen vor der Kindesmisshandlung oder meinen, sie müssten sich an ihre ärztliche Schweigepflicht halten. Manche sind sich bei ihrer Diagnose nicht sicher, andere scheuen die Unruhe in der Patientenschaft und fürchten um ihren Ruf im Viertel, wenn sie die Polizei holen. Fehldiagnosen, Behördenscheu, lückenhafte Rechtskenntnisse und mangelhafte sozialmedizinische Verantwortung von Ärzten tragen bei Kindesmisshandlung zu der hohen Dunkelziffer bei. Angesichts von Brüchen und anderen Verletzungen glauben sie nur zu bereitwillig Geschichten wie die vom Sturz aus dem Hochstuhl und schicken dann das Kleinkind nach der medizinischen Versorgung in die Familienhölle zurück. Bei einer Untersuchung im Rechtsmedizinischen Institut Münster kam heraus, dass bei fast hundert Prozent der dort obduzierten tödlichen Kindesmisshandlungen mindestens ein, meistens mehrere Ärzte im Vorfeld mit Verletzungen des Kindes konfrontiert worden waren. Entweder hatten sie die Misshandlung nicht erkannt oder für sich behalten.

Die Eltern unternehmen freilich auch alle Anstrengungen, ihre Schande nicht an die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Wenn Behördenvertreter auftauchen, werden verhungernden Kindern Rüschenkleider oder fünf Pullover angezogen, um sie dicklich erscheinen zu lassen. Klaus Püschel, Chef der Rechtsmedizin Hamburg, hat den Fall von Anette K. dokumentiert: Von Anfang an stand das Kind auf dem Gefährdungsindex ganz oben – ungewollt und unehelich geboren, war sie überdies viel zu früh und mit einer angeborenen Fußmissbildung zur Welt gekommen. Erst 20 Wochen nach der Geburt kam sie heim zu ihrer problembeladenen Mutter.

Als sie vier Jahre alt ist, wird Anette an einem Frühlingstag dem Hausarzt Dr. S. vorgestellt, wegen einer aufgeplatzten Lippe. Er untersucht das Kind nicht weiter und überweist es an den Chirurgen Dr. G., der Anette – die einen Unfall gehabt haben soll – bloß die Lippe näht. Dass das Kind schwarze, abgebrochene Zähne hat und vor Angst und Schmerz außer sich gerät, wenn man es anfasst, veranlasst ihn nicht zu intensiveren Untersuchungen. Auch Dr. K., ein weiterer Arzt, der Anette nachuntersucht, konzentriert sich ganz auf die Heilung der Mundwunde, das ist fünf Tage vor ihrem Tod. Am Nachmittag kommt noch die Sozialarbeiterin Frau F. vom Jugendamt, denn die Mutter ist im Umgang mit ihrer Tochter schon einmal aufgefallen. Die Wohnung ist blitzblank, Anette liegt, obwohl es draußen sehr warm ist, dick angezogen mit einer Mütze auf dem Kopf auf dem Sofa. Sie steht nicht auf, wirkt fiebrig. Die Sozialarbeiterin nimmt dem Kind nicht einmal die Mütze ab. Eine Nachbarin hilft Anette später die Treppe hinauf, sie merkt, dass das Kind am ganzen Körper zittert. »Die ist ja totkrank«, sagt sie zur Mutter, sonst unternimmt sie nichts. Auch als sie Anette die nächsten zwei Abende lang nacheinander bis Mitternacht schreien hört, ruft sie die Polizei nicht. Am dritten Abend ist das Kind tot.

Erst in der Gerichtsmedizin wird die Mütze abgenommen und das Mädchen richtig angesehen. Der Kopf ist vollständig mit Abschürfungen und blutigen Wunden übersät, Brust, Rücken und Gesäß braungeprügelt. Zahlreiche Rippen sind gebrochen, ein alter Oberarmbruch ist schlecht verheilt, ein Unterarmbruch ganz frisch. Das Kind litt an einer eitrigen Brustfellentzündung und einer Lungenentzündung, die – wie auch die meisten Gewaltzeichen – schon bestanden haben müssen, als das Kind die verschiedenen Ärzte aufsuchte. Die Mutter wird zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Anette, Karolina, Lukas und Jessica sind an den Misshandlungen gestorben. Ist ein Kind tot, stellt sich die große Empörung ein, es folgt der Medienauftrieb und der Sensationsprozess. Wer aber fragt nach den vielen Kindern, die das Martyrium zwar überleben, aber körperlich und seelisch verkrüppelt bleiben? Wer psychiatrische Gutachten von Straftätern studiert, liest meistens die Lebensgeschichten solch schikanierter oder vergessener Kinder. Manchmal liegen Jugendamtsakten dabei. Dokumentiert sind darin typische »Drehtürbiografien« der Beschuldigten: Misshandlung oder Verwahrlosung in der Ursprungsfamilie – Heimaufenthalt – Pflegefamilie – zurück in die angeblich gebesserte Ursprungsfamilie – Misshandlung – Heim – Pflegefamilie und so fort. Immer wieder fallen die Verbrechen hinter der Wohnungstür durch alle Behördenraster, weil der Staat auf die Kontrolle der Familie verzichtet. Mütter oder Eltern, die sich der sozialen Gemeinschaft entziehen und denen es gleichzeitig gelingt, nach außen hin einen einigermaßen unverdächtigen Eindruck zu machen, können ihre Kinder regelrecht verschwinden lassen, wie der Fall der verhungerten Jessica zeigt. Wer ein Auto fährt, muss einen Führerschein haben und den Wagen alle zwei Jahre einem Kontrolleur vorzeigen – wer ein Kind hat, muss nichts davon verstehen und kann mit ihm machen, was er will.

»Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht«, heißt es in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes. Wer einem Kind das Leben gibt, sei »von Natur aus bereit und berufen, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen«, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Und das deutsche Kinder- und Jugendhilfegesetz setzt vor allem auf die Kooperation von Behörden und Eltern. Die auffällige Familie wird gestützt und besucht, beraten und therapiert. Ein Kind aus seiner biologischen Familie herauszunehmen gilt als Ultima Ratio. Bei den Jugendbehörden heißt es, die übelste Familie sei immer noch besser als ein Kinderheim oder eine Pflegefamilie. Manchmal trifft das zu, aber oft müssen die Kinder in ihrer schlechten Umgebung bleiben, weil dem Staat das Geld fehlt. Billiger kommt der gelegentliche Besuch bei Problemfamilien, und die Folge ist, dass die Kinder oft weiter geschädigt werden. Denn Kindesmisshandlung ist ein chronisches Familienleiden.

»Komplizenschaft mit den Tätern« nennen Polizisten und Gerichtsmediziner das übermäßige Verständnis der Ärzte und Behörden für Eltern, die ihre Kinder malträtieren, und rufen auf zu »mehr Mut zum Wohle des Kindes«. Für sie geht der Schutz der Privatsphäre allein auf Kosten der Kleinsten. Die Beamten des Kommissariats für Delikte an Schutzbefohlenen im Landeskriminalamt Berlin sind empört über die Verzagtheit vieler Jugendamtsmitarbeiter. Stundenlang kann die Leiterin der Dienststelle, Gina Graichen, von Sozialarbeitern erzählen, die sich mit läppischen Geschichten an der Haustür abspeisen lassen, während im Hinterzimmer ein Kind verkümmert und von Jugendamtsleitern, die verprügelte Kinder wieder zurückschicken, weil die Eltern versprochen haben, sich zu bessern.

653 Misshandlungen und Vernachlässigungen von Kindern wurden 2004 in Berlin angezeigt. Die Hauptstadt ist damit auch im Verhältnis deutsche Spitzenreiterin bei solchen Delikten. Hier hat sich die Zahl der Anzeigen in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Auch im übrigen Bundesgebiet steigen die Zahlen. Fraglich ist nur, ob deshalb auch die Misshandlungen zugenommen haben. Vielleicht nehmen die Leute das Leid von Kindern bloß weniger hin. Mit Plakaten und Pressearbeit versucht die Berliner Polizei die Bevölkerung aufzurütteln. Vor allem die Nachbarn sollen mobilisiert werden. Damit sie nicht im Dschungel der Ämter hängen bleiben, wird die Telefonnummer von Frau Graichens Dienstanschluss verbreitet. Sie selber plädiert für die wirksamere Kontrolle auffälliger Familien, die Meldepflicht der Kindesmisshandlung und die Adoption gequälter Kinder ohne Zustimmung der Eltern.

In den Jugendämtern sieht man das anders. Dort ist die Belastung durch die Kontrolle der vielen gestörten Familien jetzt schon beachtlich. Ein Hamburger Sozialarbeiter beispielsweise ist für rund 45 Problemfamilien zuständig. Eine höhere Überwachungsdichte sei nicht zu leisten, heißt es, schon gar nicht in Zeiten des Personalabbaus. Im Jugendamt des Bezirks Hamburg Nord beispielsweise sind in den vergangenen Jahren ein Drittel aller Stellen gestrichen worden. »Auch lassen sich Gewaltexzesse durch Kontrolle nicht verhindern«, sagt Uwe Inselmann, der dort Abteilungsleiter ist, ganz abgesehen davon, dass beim Eingriff in eine Familie Gewalt als Ursache der kindlichen Verletzung nachgewiesen werden müsse, was nicht immer möglich sei. Absoluten Schutz für Kinder gebe es nicht, die beste Methode sei es darum, die Eltern zu erreichen und zu einer freiwilligen Zusammenarbeit mit der Behörde zu bewegen. Dies aber sei nur möglich, wenn das Jugendamt als hilfreicher Freund und nicht als spionierende Überprüfungsinstanz auftrete. Gerade jene Familien, die im Visier der Ämter stehen, reagieren nämlich empfindlich auf Einmischung. Manche ziehen sogar jedes halbe Jahr um, um der staatlichen Aufsicht zu entrinnen. Drohgebärden, meint Inselmann, führten da zu gar nichts.

Trotzdem hatte Gerhard Suess den Eindruck, er komme irgendwie immer zu spät. Suess war früher Sozialarbeiter bei der Hamburger Jugendbehörde, heute widmet er sich als Professor für Sozialpädagogik an der Hamburger Hochschule für angewandte Wissenschaften der Erforschung mütterlicher und kindlicher Bindung. Bis der Verdacht einer Misshandlung oder Vernachlässigung zum Amt durchgedrungen sei, seien die meisten Opfer schon schwer traumatisiert und oft gar nicht mehr ohne weiteres in Pflegefamilien zu vermitteln, meint Suess. Das bedeutet, die Mittel, die der Staat der Jugendhilfe versagt, muss er dann später in den Ausbau von Strafvollzug und Psychiatrie stecken. Für aufgeweckte Eltern, die sich über ihre Defizite im Umgang mit dem Kind früh im Klaren sind und etwas dagegen unternehmen wollen, gibt es unzählige kirchliche, kommunale und private Beistandsangebote: »Schreiambulanzen, Erziehungsberatung, Kinderschutzzentren und Kompetenztraining. Die jungen Frauen kommen mit ihren Babys freiwillig, und den meisten kann tatsächlich geholfen werden. Solche Mütter wie die von Jessica aber, die Hilfe am allernötigsten hätten, lassen sich dort nicht blicken.

»Alle Formen von Gewalt beginnen mit der Entgleisung von Beziehungen, lange bevor die Gewalt selbst auftritt«, sagt Gerhard Suess. Deshalb hat er das Säuglingsprojekt »0 bis 3« gegründet, in dem versucht wird, gestörte Mutter-Kind-Beziehungen im Anfangsstadium zu erkennen und zu heilen. Jetzt will Suess in seinem neuen Frühinterventionsprogramm Steep nach amerikanischem Muster Hochrisikomütter mit Hilfe von Hebammen und Klinikpersonal schon in der Schwangerschaft oder kurz nach der Entbindung aufspüren und mit Videotherapie zu einem feinfühligen Umgang mit dem Säugling bewegen. Das Zusammensein von Mutter und Kind wird über einen langen Zeitraum aufgezeichnet. So kann die Mutter später ihr eigenes Verhalten von außen betrachten und lernen, die Signale ihres Kindes zu lesen und besser zu verstehen.

Auch in städtischen oder privaten Projekten versuchen Jugendhelfer, an diese Frauengruppe heranzukommen, am besten noch vor der Geburt des Kindes. Adoleszente Mütter werden angesprochen, psychisch belastete Mütter, Mütter mit geringer Bildung oder solche, die gerade von einer Frühgeburt entbunden sind. Die ausgeklügeltste präventive Maßnahme scheitert indessen, wenn die betroffene Frau nicht will. Glaubt sie, ihrer neuen Aufgabe ganz allein gewachsen zu sein, kann die Jugendhilfe auch nichts machen und muss sie mit ihrem gefährdeten Säugling ziehen lassen.

Ende vergangenen Jahres beantragte die CDU-Fraktion des Berliner Abgeordentenhauses, zur Vorbeugung gegen Kindesmisshandlung die zehn freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren aller Kinder, die so genannten U-Untersuchungen, für Eltern zur Pflicht zu erheben. In Berlin ist die Teilnahme an diesem Gesundheitsangebot – zu dem auch die Impfungen gehören – rapide gesunken, und gerade sozial randständige Eltern mit Multiproblemfamilien schwänzen die Termine. Der Vorschlag wurde im Innenausschuss abgelehnt. Die Begründung: Eltern zu zwingen, ihre Kinder regelmäßig einem Arzt vorzustellen, greife unvertretbar in deren Freiheitsrechte ein. Dabei wäre eine solche Maßnahme über die Krankenkassen oder die Gesundheitsämter durchaus zu organisieren gewesen und hätte vielen Kindern, deren Not nun unbekannt bleiben wird, helfen können. Dem vertrockneten Lukas, der verhungerten Jessica, der totgemarterten Anette hätte eine solche kleine staatliche Zuwendung jedenfalls das Leben gerettet.

In der Nachkriegszeit gab es derart verpflichtende Fürsorgetermine für die Eltern noch. Die Babys wurden von Vertreterinnen des Gesundheitsamtes gewogen und untersucht, um die Säuglingssterblichkeit in dem noch von Armut gezeichneten Deutschland zu senken. Mit wachsendem Wohlstand und der aufkommenden Liberalisierung wurden die Familien solcher Kontrollmaßnahmen überdrüssig. Das sozialdemokratische Menschenbild vom mündigen Bürger setzte sich durch, der sich von Vater Staat nicht länger kujonieren lässt, der für eigene Bedürfnisse und die seiner Kinder selbstverantwortlich sorgt. Die Fürsorge erschien den emanzipierten Müttern nun als antiquierte Bevormundung und wurde abgeschafft. Die Betreuung von Säuglingen und kleinen Kindern ging damit von staatlichen Stellen auf die niedergelassenen Ärzte über. Seither zeigen die Mütter ihre Kinder freiwillig.

Oder auch nicht. Die Armut ist nach Deutschland zurückgekehrt und hat inzwischen ganze Stadtteile fest im Griff. Eine Million Kinder leben heute von der Sozialhilfe. Ihre Eltern und Großeltern sind beschäftigungslos und sitzen vor dem Programm von RTL2. Der wirtschaftliche Niedergang des Landes hat Parallelgesellschaften der Ausgegrenzten und Chancenlosen entstehen lassen. Sie nehmen am öffentlichen Leben nicht mehr teil, sind auch für die staatlichen Hilfsangebote nicht mehr erreichbar. Aber sie haben Kinder. Und wer diese Kinder schützen will, wird sich vom Menschenbild des mündigen Bürgers, der Herr des eigenen Lebens ist und nur das beste für sein Kind will, irgendwann verabschieden müssen.

DIE ZEIT

 

 

24466 Postings, 7358 Tage EinsamerSamariter...

 
  
    #49
22.04.05 13:57
"Karolina wird mit Stöcken auf die Hände geschlagen, nachts allein in den eisigen Keller gesperrt oder auf einen hohen Schrank verbannt, mit Gürteln gepeitscht, bis sie nur noch robben kann, in heißes Wasser getaucht, mit dem Kopf an Wände und Möbel geschlagen, sie wird nachts nackt auf die winterliche Terrasse gestellt, ihre Finger werden mit dem Feuerzeug verbrannt und das Gesäß und die Beine mit glühenden Plastikschraubverschlüssen verschmort. 25 große und tiefe Brandwunden hat die Rechtsmedizin München auf dem kleinen Körper gezählt, noch nie hat man dort ein so zugerichtetes Kind auf den Seziertisch bekommen. An einem Faustschlag, der Blutgefäße im Gehirn platzen ließ, ist die Dreijährige schließlich gestorben. Karolinas Anblick war so entsetzlich, dass das Krankenhauspersonal der Klinik Weißenhorn, wo man sie noch zu retten versuchte, psychologisch betreut werden musste."

GRAUSAM! Mögen die Mithäflinge mit ihm Freigang haben! Ich meine, im Internet schon gelesen zu haben, dass sich die Häftlinge auf den Kerl "freuen"... Und das sollte man -denke ich- nicht als "freuen" als solches interpretieren, sondern eher als WUT, RACHE und VERGELTUNG auffassen...

Und nach 10 Jahren kommt der Dreckssack aus dem Knast -ähm der Pychoanstalt- und es geht weiter???

Na wenn der meine Tochter auch nur anhauchen würde, glaub ich, dass ich ausrasten würde...

...be invested
  
Der Einsame Samariter

 

21368 Postings, 8551 Tage ottifantDann schaut Euch mal dieses Urteil an

 
  
    #50
22.04.05 14:29
Ist dieses Urteil gerecht?
Bewährung für einen Vater, der seine Tochter zweimal vergewaltigt hat

Ich weiß auch nicht, was in mich gefahren ist…“ Günther S. (47) gibt vor Gericht ohne Umschweife zu, dass er seine 18-jährige Tochter Nadja (Name geändert) zweimal vergewaltigt hat. Trotzdem kommt der arbeitslose Staplerfahrer billig davon: zwei Jahre Haft auf Bewährung! Die sehr milde Strafe spricht das Gericht unter anderem deshalb aus, weil er eine schwerkranke Mutter (83) zu pflegen hat.


Nadja ist ein uneheliches Kind von Günther S. Jahrelang hatte er sich nicht um das Mädchen gekümmert. Erst als sie zehn war, entwickelte sich ein gutes Vater- Tochter-Verhältnis. Nadja besuchte ihren Papa oft in dessen Wohnung im Münchner Norden, in der auch die betagte Mutter von Günther S. lebt. Diese erlitt Ende 2003 einen schweren Schlaganfall und ist seither auf intensive Pflege angewiesen.

Im Februar 2004 war Nadja wieder bei Vater und Oma zu Besuch. Ein Horror-Erlebnis: Er holte die sehr schlanke junge Frau in ein Nebenzimmer, drückte sie mit seinen bärenstarken Händen auf eine Liege und zog ihre Kleider aus… Trotz des schlimmen Vorfalls zeigte sie den Vater nicht an, traf sich weiter mit ihm. Zwei Monate später machte sie ihm sogar eine freudige Mitteilung: „Du wirst Opa!“ Nadja, die mit einem Freund zusammenlebt, war schwanger. Günther S. darauf: „Das müssen wir begießen.“ Vater und Tochter feierten, tranken zusammen. Plötzlich fiel Günther S. erneut über seine Tochter her!

Er ließ erst von ihr ab, als sie sagte: „Mein Freund kommt gleich.“ Diesmal ging Nadja zur Polizei. Gestern sieht Günther S. zum ersten Mal sein Enkelkind – ein süßes Mädchen von ein paar Monaten. Der Angeklagte ist ganz gerührt. Er will seiner Tochter die Zeugenaussage ersparen und gibt seine Untaten sofort zu. Er sei in beiden Fällen betrunken gewesen, sagt er und beteuert: „Es tut mir furchtbar Leid.“ Dass er alkoholisiert war, bewahrt ihn vor Schlimmerem: Obwohl es keine Anhaltspunkte für die tatsächlich getrunkene Alkoholmenge gibt, will Gerichtsmediziner Prof. Thomas Gilg eine „verminderte Schuldfähigkeit“ nicht ausschließen.

Das verschiebt den Strafrahmen deutlich nach unten. Verteidiger Christian Vorländer bittet das GeParicht um zwei Jahre auf Bewährung – auch aus Rücksicht auf die Mutter des Angeklagten: „Die Familie gerät in eine dramatische Pflege-Notlage.“ Das Schöffengericht schließt sich seinen Argumenten an. Richter Dr. Ludwig Ernst verhängt für den Mann zwei Bewährungsauflagen: Er muss 4000 Euro Schmerzensgeld an seine Tochter zahlen und sich einer Sexual- und Alkohol- Therapie unterziehen. Ist das Urteil gerecht? Die Wiederholungsgefahr halte er für gering, sagt Richter Ernst zur tz. Außerdem müsse man an die betagte Mutter denken. Sie müsste sonst ins Pflegeheim.


 

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