**IN-motion AG movie, TV & music productions**
Seite 7 von 16 Neuester Beitrag: 29.11.12 15:00 | ||||
Eröffnet am: | 24.04.07 16:28 | von: soros | Anzahl Beiträge: | 376 |
Neuester Beitrag: | 29.11.12 15:00 | von: M.Minninger | Leser gesamt: | 49.184 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 22 | |
Bewertet mit: | ||||
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09:37
Disclaimer:
Offenlegung zur hier bestehenden Interessenkollision :
Der Verfasser bzw. der Auftraggeber nachfolgender Kundgabe
hat selbst Short- oder Longpositionen nachfolgender empfohlener Aktie im
Depot.
Die folgende Empfehlung beruht auf reiner Charttechnik.
In-Motion AG
Branche: Unterhaltung/ Freizeit
WKN: 622380
ISIN: DE00062238003
Bewertung: Kauf
Auch nach der ersten HV der Task Force Investor AG am 14.06.2007 rechne Ich
be der In-Motion AG mit steigenden Kursen und ein Kursziel von 0,30 cent.
Risikohinweis: Der Handel mit Aktien dieser Art ist hoch spekulativ.
Das sollte jeder wissen, der in diese Nebenwerte investiert.
Auf der anderen Seite kann es Ihnen auch
Freude bereiten, beim Kursanstieg und begrenzten Risiko nach unten mit dieser Aktie Geld zu verdienen.
Zeit.........Kurs.....Stück
10:36:35 0,215.....60
10:27:08 0,22.......25.050
10:13:19 0,219.....10.000
Die werden immer geiziger! Die letzten Tage wurden für solche Zwecke wenigstens immer mal 50 EUR investiert!!
Guck dir mal bitte den wert an den ich dir heute Mittag gesagt habe.
XL G. meine ich.
Bin nachdem ich mit 70% im Minus war heute wieder fett im Plus.
Warum fallen deine Buden ins unermessliche die du empfiehlst?? und warum sieht man dich plötzlich nach dem du die dicke Kohle gemacht hast nicht mehr???
Hier der Link von deinen Empfehlungen
http://www.ariva.de/board/board_all.m?search_id=soros
Würde ich genau so machen.
Wenn ich meine Gewinne mit genommen habe, warum sollte ich dann noch groß drum rum reden?
Das Kurse fallen ist doch wohl normal oder?
Das sind nun mal Aktien.
Dies wirst du auch hier erleben das der Kurs wieder abfällt.
Aber solange er steigt is doch alles gut.
Wenn ich hier der Ansicht bin das ich genug habe bin ich auch weg.
Denke mal ein Kursziel von 90cent können wir hier erwarten.
Solange bin ich hier auch noch dabei.
Heute ist irgendwie allesim Plus.
Hoffe das das noch ein wenig anhält.
Tele heute Abend noch mal.
-navisite bei etwa 1usd gekauft und ging bis 6-7 usd?(verkauft)
-mamma.com bei über ca. 1,3 usd gekauft und gin ebenfalls 6-7usd?(verkauft)
-versant bei ca.2,5 gekauft und heute 18euro?(schon lange verkauft)
-verticalnet hab ich 46%, waren schon über 100% im plus.( bin wieder drin!)
-in-motion ag (einmal kasse gemacht und nun restposition die ich länger halte)
-datadesign ag (aufgestockt, sehr spannend in zukunft...großauftrag,kooperationsgerüchte...usw...)
-tv-loonland(bin raus und warte ab, wegen split!150% EBITA!)
-goldzack ag (verlust verkauft, watchliste, weiterhin interessant)
-netbank (heute gekauft...spekulativ...übernahme...)
-center tainment (heute gekauft-ein zock mal wert)
-Tripos (verkauft und wieder watchliste erstmal)
-CDV Software AG (raus wegen split, wieder watchliste...)
sooo in etwa...
@DennisStr.:dein tipp mit Netbank heute überdacht und rein, könnte echt laufen, die news waren echt nicht so übel, verbindlichkeiten übernommen usw...bist nicht schlecht magga!
deine xl generation und worldwater waren hammer, hatte mich nicht getraut einzusteigen, mist!
lg
soros
Nachdem gestern eine Gläubigerversammlung zu in-motion stattgefunden hat...
Ich bleibe vorsichtig mit meinen Vorstellungen und beobachte mal nur, aber vielleicht wollt Ihr auch beobachten...
Alle Angaben weitergereicht von Vermeer, ohne Geweer.
___
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverfahren
:
"Ein Insolvenzplan kann dem Insolvenzgericht vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter vorgelegt werden (§ 218 InsO). Der Insolvenzverwalter kann außerdem von der Gläubigerversammlung mit der Planerstellung beauftragt werden (§ 157 InsO).
Der Insolvenzplan besteht aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil (§ 219 InsO). Der darstellende Teil enthält die Beschreibung der Unternehmenslage, der Insolvenzursachen und der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Die Gläubiger und das Insolvenzgericht sollen über das Ziel des Plans und den Weg zu dessen Erreichung unterrichtet werden. Planziele können z.?B. die Eigensanierung, die übertragende Sanierung, die Liquidation oder ein Moratorium zur Stundung von Forderungen sein. Der gestaltende Teil legt fest, wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan verändert wird (§?221 InsO).
Die Gläubiger werden durch den Plan in Gruppen unterteilt. Vom Gesetz vorgegebene Gruppen sind absonderungsberechtigte, nicht nachrangige und nachrangige Insolvenzgläubiger (§ 222 Abs. 1 InsO). Der Planverfasser kann Gläubiger gleicher Rechtsstellung und gleichartiger wirtschaftlicher Interessen zu weiteren Gruppen zusammenfassen (§ 222 Abs. 2 InsO). Eine Gleichbehandlung der Gläubiger findet im Unterschied zum Regelverfahren nur noch innerhalb der jeweiligen Gruppe statt.
Das Gericht prüft den Plan auf formale und konzeptionelle Mängel (§ 231 InsO) und leitet ihn – sofern es ihn nicht zurückweist – an Gläubigerausschuss, Verwalter und Schuldner zur Stellungnahme weiter (§ 232 InsO). Insolvenzplan und Stellungnahmen werden zur Einsichtnahme der Beteiligten niedergelegt (§ 234 InsO).
Das Gericht bestimmt einen Termin, in dem nach der Erörterung und etwaigen Änderungen durch den Planverfasser über den Plan abgestimmt wird (§ 235 InsO).
Gläubiger, deren Forderungen durch den Plan nicht beeinträchtigt werden, haben kein Stimmrecht (§ 237 InsO). Die Gläubiger stimmen in den vom Plan vorgesehenen Gruppen ab (§ 243 InsO). Der Plan wird angenommen, wenn sich in jeder Gruppe eine Mehrheit nach Köpfen und Forderungssummen findet (§ 244 InsO).
Wird in einer Gruppe keine Mehrheit erzielt, so gilt die Zustimmung dieser Gruppe nach § 245 InsO gleichwohl als erteilt, wenn sich z. B. die Stellung der Gruppe durch den Plan nicht verschlechtert oder wenn die Mehrheit der Gruppen zustimmt. Hierdurch soll der Widerstand sanierungsunwilliger Gläubiger gebrochen und die Annahme des Plans erleichtert werden.
Der Schuldner kann dem Plan widersprechen. Sein Widerspruch ist aber unbeachtlich, wenn er durch den Plan keine Verschlechterung seiner Stellung erfährt (§ 247 InsO).
Das Insolvenzgericht bestätigt den Plan nach Annahme durch die Gläubiger (§ 248 InsO). Mit Rechtskraft des Beschlusses treten die Wirkungen des Planes für und gegen alle Beteiligte ein (§ 254 InsO). Anschließend wird das Verfahren vom Gericht aufgehoben (§ 258 InsO)."
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Disclaimer:
Offenlegung zur hier bestehenden Interessenkollision :
Der Verfasser bzw. der Auftraggeber nachfolgender Kundgabe
hat selbst Short- oder Longpositionen nachfolgender empfohlener Aktie im
Depot.
Die folgende Empfehlung beruht auf reiner Charttechnik.
In-Motion AG
Branche: Unterhaltung/ Freizeit
WKN: 622380
ISIN: DE00062238003
Bewertung: Verkaufen
Ich rechne
bei der In-Motion AG mit fallenden Kursen und ein Kursziel von 0,14 cent.
Risikohinweis: Der Handel mit Aktien dieser Art ist hoch spekulativ.
Das sollte jeder wissen, der in diese Nebenwerte investiert.
diese Aktie ist ideal was für Sportreporter :-)
(obwohl, ich hatte mich aus dem klein-klein mal wieder zurückziehen wollen)
bei Euro 0,125- 0,132. Könnte heute getestet werden (WKN:622 380)
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"
Nachdem es gestern schon fast geklappt hat, heute wieder, diesmal mit noch ehrgeizigeren Zielen:
Live bei uns im Forum ist diesmal "Robin" -- Robin, bist Du ein Prophet? Hast Du eine Kauforder bei 0,13 stehen-- und wirst Du sie bedient bekommen, nach diesem Posting?? Das fragen sich mit uns und Robin sicher viele Zuschauer!
Beobachten Sie mit und seien Sie gespannt!
(Und schalten Sie auch morgen wieder ein, wenn es wieder heißt: "...