Hilfe: Rechtschutzversicherungen
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 11.08.06 20:59 | ||||
Eröffnet am: | 10.08.06 10:33 | von: Slater | Anzahl Beiträge: | 19 |
Neuester Beitrag: | 11.08.06 20:59 | von: hotte39 | Leser gesamt: | 3.037 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Auf was muß ich achten?
Welche könnt ihr empfehlen?
ca. 9000 Euro und der Anwalt hat sich 2000 in die Tasche gesteckt
für nix, Klageschrift ein paar Telefonate und schon ist er reicher geworden
2. ich hatte mal einen unfall im ausland - war damals im rechtsschutz der DAS. die zahlten keinen "korrespondenzanwalt", d.h. man konnte nicht einfach in deutschland zu einem beliebigen anwalt gehen, der dann die sache weiterbearbeitet (tat ich zwar, musste das aber fast selbst bezahlen) - in so einem fall sucht einem die versicherung einen anwalt vor ort raus und das war in meinem fall entweder eine niete ohne abschluss oder ein gelangweilter versicherungsbeamter, der gar keinen bock auf seinen job hat - ich musste jedenfalls über 4 jahre auf meine kohle warten - ich glaube gerade beim teuren verkehrsrechtschutz empfielt sich der adac
3. es gibt einige einschlägige kritikseiten vom bund der versicherten - schau da mal rein
gruss bb
Kann dir die Roland empfehlen. Gute Leistungen. Kann dir gerne auch sagen was dich das kostet wenn du magst! ;-)
Wichtig, die Selbstbeteiligung weglassen, weil viele Sachen im Bereich bis € 150,00 vergütet werden (wenn man häufiger streitet - als Arbeitgeber z.B. oder nichtgewerblicher Vermieter).
Es gibt auch einen Haufen Ausschlüsse (genehmigungspflichtige Bauten z.B.), die sich in extra-Paketen teilweise versichern lassen. Hier sind aber hohe Selbstbehalte dabei (bis zu €1000,00) und die Prämien sind sehr hoch. Also eher was für Leute mit Geld, die viel zu verlieren haben. Dann ist zum Beispiel auch das Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt versichert, wie es im Normalfall nicht mitversichert ist.
Ein Problem sind im Strafrecht Vorsatztaten, die nicht mitversichert sind, aber bei einer Einstellung wegen Unschuld § 170 II STPO auch keine staatliche Kostenerstattung bieten (außer nach Durchsuchungen z.B.). Hier sind einige RSV kulant, andere nicht.
Tja, was braucht man?
Arbeitnehmer mit Haus: Arbeits-, Verkehrs-, Grundeigentums-RS
Arbeitnehmer ohne Haus: Arbeits-, Verkehrs-, Miet-RS
Arbeitgeber: Arbeits-, Verkehrs-RS
Gerade Arbeit und Verkehr sind heftige Kostenauslöser:
BSP: Unfall mit Personenschaden
- fahrl. Körperverletzung
- falls Verfahrenseinstellung mangels öffentl. Interesses: Bussgeldverfahren anschließend
- Haftpflichtstreit (/gegenüber Gegner - bezahlt eigene Haftpflichtversicherung, soweit nicht Vorsatz, dann Regress)
- Haftpflichtstreit gegenüber Gegner
- Kaskostreit (gegenüber eigener Kasko)
- eventuell: Insassenstreit
- eventuell: behördliche Massnahmen (MPU, Führerscheinentzug)
- eventuell: Verwaltungsgericht wegen beördlichen Massnahmen
und alles wegen eines Unfalls.
Hoffe, es hat ein bisschen geholfe, ist auch nicht vollständig sondern nur einleitend.
MfG,
der Anwalt
kann daher nicht beurteilen ob die gut ist,
billig ist sie jedenfalls
gruß Maxp.
Gewinnt man den Prozess, hat die Gegenseite die Kosten zu tragen (Ausnahme: Arbeitsrecht inkl. 1. Instanz).
Gruss,
bioman
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz. Mit 150,-- EUR Selbstbeteiligung für jeden Fall! Jahresbeitrag derzeit ca. 160,-- EUR. Fast jedes Jahr eine Erhöhung, dieses Jahr ausnahmsweise nicht.
Noch nie in Anspruch genommen. Wollte allerdings gegen eine Ärzte-Gemeinschaftspraxis vorgehen, weil mir, als Privatversichertem, einmal eine viel zu hohe Rechnung gestellt worden ist. Vor allem wurden Leistungen in Rechnung gestellt, die nie erbracht worden sind. Konnte ich alles genau belegen. Aber der seinerzeit von der DAS empfohlene Arzt, ca. 70 bis 75 Jahre alt, hatte gar keine Lust, überhaupt etwas zu tun. Er sagte nur, wohl aus Erfahrung, dass ein Vorgehen gegen einen Arzt in dieser Sache völlig sinnlos sei. Enttäuscht verließ ich seine Praxis. Ursprünglich wollte ich einen anderen Anwalte nehmen. Habe es aber gelassen. Die Arztrechnung habe ich nur zur Hälfte bezahlt und den Ärzten einige böse Briefe geschrieben. Ich wollte mal abwarten, was da noch auf mich zukam. Und blieb ganz ruhig, dank meiner RSV.
VON DEN ÄRZTEN, DIE MIT DEM GERICHT USW. GEDROHT HATTEN, KAM NICHTS MEHR!
Wie gesagt, ich habe die Arztrechnung nur zur Hälfte bezahlt.
Ich habe mich seinerzeit auch an die Ärztekammer gewandt und geschildert, wie es in der besagten Arztpraxis zugeht. Von dort habe ich auch nicht viel Hilfe bekommen (welche Krähe hackt schon einer anderen die Augen aus?). Liegt alles schon Jahre zurück.
Vor einigen Monaten bekam ich ein Angebot für einen Börsenbrief aus der Schweiz (ich weiß inzwischen, dass der Verlag bzw. der Herausgeber in Bonn seinen Sitz hat. Wenn man interessiert sei, sollte man ein Probexemplar anfordern ("Sie brauchen nichts mehr tun, wenn sie den Börsenbrief beziehen wollen", schrieben sie mir. Ich forderte ein Probeexemplar an. Aber ein Probeexemplar kam nicht. Stattdessen kam nach Ablauf der Frist gleich der Börsenbrief und die erste Rechnung über 133,- EUR. Ich habe alles gleich wieder in die Schweiz - "Annahme verweigert"!- zurückgeschickt. Teilweise habe ich noch Briefmarken drauf geklebt, da die Post über Frankreich und Belgien kam. Die DP wollte die Briefe gar nicht annehmen, weil sie angeblich nicht über sie zugestellt worden sei. Sie lagen halt in meinem Briefkasten. Aber das ging noch Monate so weiter. Inzwischen haben sie die Sache einer Inkassofirma übergeben, die in Schleswig-Holstein ihren Sitz hat, übergeben. Alle drohten mit schweren Folgen für mich. Ich habe nie gezahlt. Alle mir gesetzten Zahlungstermine sind verstrichen. Böse Briefe haben sie auch alle bekommen. Irgendwie musste ich mich ja abreagieren, über solch' eine bodenlose Frechheit. Sie versuchen es auf allen Gebieten. Jeden kann es treffen.
Wie wäre ich so ruhig geblieben, hätte ich keine RSV gehabt?
Habe mir schon ein paar mal überlegt, die ADAC-Versicherung zu nehmen, aber der Zweitwagen wird bei ihr extra berechnet. Dann wird wieder mal das Kündigen vergessen. Und deshalb bin immer noch bei der DAS.
MMn ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unbedingt erforderlich! Aber auch dann gleich noch noch die Privat-RSV sowie die Berufs-RSV dazu.
Man kann ruhiger schlafen, und das ist doch auch wichtig!
Gruß Hotte
"Aber der seinerzeit von der DAS empfohlene Rechtsanwalt, ca. 70 bis 75 Jahre alt, hatte gar keine Lust, überhaupt etwas zu tun. Er sagte nur, wohl aus Erfahrung, dass ein Vorgehen gegen einen Arzt in dieser Sache völlig sinnlos sei".