Herr Stoiber soll Schwul sein...
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.08.02 01:35 | ||||
Eröffnet am: | 09.08.02 00:13 | von: MadTrader | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 09.08.02 01:35 | von: TK-ONE | Leser gesamt: | 1.604 |
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Scheinheiligkeit». Der Lesben- und Schwulenverband LSVD erklärte, die katholischen Bischöfe hätten mit der Ankündigung ihr wahres Gesicht gezeigt.
Am Vortag hatten Medien eine entsprechende Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz verbreitet. In der Erklärung vom Juni stellen die Bischöfe fest, dass das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gegen das kirchliche Arbeitsrecht verstoße. Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob katholisch oder nicht katholisch, verstießen dadurch gegen ihre Loyalitätsobliegenheiten. Die Bischöfe weisen weiter auf die Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Demnach sei in einem solchen Fall grundsätzlich eine Kündigung gerechtfertigt.
Volker Beck und Christa Nickels von der Grünen-Bundestagsfraktion forderten die katholische Kirche auf, die Gesetze anzuerkennen. Für Homosexuelle mit bestimmten sozialen Berufsausbildungen käme die Regelung faktisch einem Berufsverbot gleich. Die Erklärung mache auch moralisch keinen Sinn, da ein homosexueller Mensch, der in keiner offiziellen Partnerschaft lebe, nicht loyaler sei als einer, der dies öffentlich mache. Man wolle aber mit der Kirche und ihren Verbänden den Dialog suchen.
LSVD-Sprecher Manfred Bruns sagte, die Bischöfe wollten offensichtlich lesbische und schwule Mitarbeiter wie «ansteckende Kranke» aussondern. Er kritisierte, dass das kirchliche Arbeitsrecht nicht nur bei Mitarbeitern im Verkündigungsdienst, sondern auch für Beschäftigte in der kirchlichen Sozialarbeit gelte.
Der Sprecher des Bistums Limburg, Michael Wittekind, sagte, die Erklärung sei auf der Linie dessen, was die Bischöfe immer gesagt habe. Es gebe nun mal ein eigenständiges Arbeitsrecht für die Kirche, und die Mitarbeiter wüssten, dass sie sich daran zu halten haben. Bereits im Juli habe das Bischöfliche Ordinariat Limburg in einem Schreiben alle Mitarbeiter ausdrücklich auf die Regelung hingewiesen. Ebenso werde aber auch in allen anderen deutschen Bistümern verfahren, da die Erklärung der Bischofskonferenz einstimmig und bindend sei.