Gruppenvergewaltigung durch Syrer - Freiburg
Volkmar V.
vor 4 Stunden
Fundstück aus einem anderen Forum:
"Müsste den Gegendemonstranten doch langsam auch auffallen, dass sie in allen Teilen Deutschlands mittlerweile jeden Monat mal auf die Straße müssen. Irgendwas kann da ja nicht stimmen. "
https://www.welt.de/vermischtes/article182921404/...rgewaltigung.html
Dafür, dass die Demonstranten nicht demonstrieren dürfen? Das wäre antidemokratisch.
Dafür, dass alles bleibt, so wie bisher? Wenn ich mich recht erinnere, lag gegen den
Hauptverdächtigen ein Haftbefehl vor, der nicht vollstreckt wurde. Die Tat hätte also
verhindert werden können. Das ist also so in Ordnung?
werden und die vermutlich nur die Spitze eines Eisbergs darstellen. Gegen solche
Versäumnisse zu demonstrieren ist berechtigt und sogar notwendig. Das zeigt sich
auch im Zusammenhang mit dem Mordfall gegen eine Studentin, ebenfalls in Freiburg.
https://www.tagesspiegel.de/politik/...k-gibt-luegen-zu/20287324.html
Außerdem hatte Hussein K. drei Jahre zuvor in Griechenland bereits eine Studentin überfallen und schwer verletzt, als er sie über eine Klippe warf. Mit einer Amnestie der Regierung Tsipras war er aber freigekommen. Der innereuropäischen Datenaustausch funktionierte im Fall K. offensichtlich nicht, auch Hussein K.s Asylantrag vom November 2015 wurde im überlasteten „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (Bamf) monatelang nicht bearbeitet.
So heisst der Mörder von Maria L. in den Medien nur Hussein K., der Mörder von Susanna aus Mainz nur Ali B., der "Bonner Siegauenvergewaltiger" nur Eric X. und im aktuellen Freiburger Fall wird nur von M. als Hauptverdächtigen gesprochen. Lediglich der Breitscheidt-Attentäter Anis Amri war allseits unter vollem Namen bekannt (ok, da ging es auch um Terrorismus und nicht "nur" um "normale" Verbrechen).
Bei deutschen Tätern hat man scheinbar weniger Probleme. So weiss jeder, dass der "Kannibale von Rotenburg", der gerade mal wieder in den Schlagzeilen war wegen seiner politischen Aktivität bei den Grünen, mit vollem Namen Armin Meiwes heisst.
Heute morgen kam auf SWR 1 ein Bericht über Nils Högl, den mittlerweile lebenslänglich verurteilten Krankenpfleger, der bis zu 100 Menschen umgebracht haben soll. Mehrfach wurde sein voller Name genannt und nicht nur von "Nils H." gesprochen.
Warum gibt es da so krasse Unterschiede?
https://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2013/09/05/...-namen-abkuerzen/
Wurde damals an irgendeiner Stelle von Markus G. geschrieben? Ich kann mich nicht daran erinnern.....
Das aktuelle Abgekürzel von Namen bei Tätern mit Migrations- bzw Fluchthintergrund erscheint schon sehr befremdlich und lässt in der Tat eine spezielle Art Bonus vermuten.....
Wenn an gewissen Stellen mal von Beate Z. geschrieben wird hat das absolut nix zu bedeuten - da anderweitig schon 500 x von unterschiedlichsten Quellen der vollständige Name genannt wurde und jeder weiss das das Z. für Zschäpe steht!!
Wo bitte stehen aber umgekehrt die vollständigen Namen von Hussein K, Eric X oder Ali B. ??? Wer kennt die richtigen Namen? Bitte min. 3 Quellen mit vollständiger Angabe der jeweiligen Namen posten!
Also, bitte beim Thema bleiben und nicht ablenken....
Aktenzeichen-Posse-um-schwarzen-Vergewaltiger
https://www.welt.de/vermischtes/article145484123/...ergewaltiger.html
"Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der
Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen
Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen
Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei
denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten,
dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ziffer 12 und die zugehörige Richtlinie 12.1 enthalten kein Verbot, die Zugehörigkeit
von Straftätern und Verdächtigen zu Minderheiten zu erwähnen. Sie verpflichten die
Redaktion jedoch, in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden,
ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein begründetes öffentliches
Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung
überwiegt".
https://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/...itsaetze_RL12.1.pdf
" Im Pressekodex ist fixiert (Link hier, Seite 11), dass Verdächtige oder Täter nicht identifizierbar dargestellt werden sollen, um den Betroffenen eine spätere Resozialisierung so leicht wie möglich zu machen.
Bestimmte Umstände allerdings rechtfertigen, den vollen Namen von Angeklagten zu nennen und Bilder zu zeigen. Etwa dann, wenn “das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt”. Das ist im NSU-Prozess der Fall. Beate Zschäpe wird verdächtigt, als Haupttäterin an der Mordserie beteiligt gewesen zu sein, ebenso wie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt."
nicht zu verstehen gibt? Beate Zschäpe hieß auch lange Zeit nur Beate Z.
Wo soll das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an den Klarnamen von Hussein K, Eric X oder Ali B. liegen? Der "normale" Vergewaltiger von hinten links um die Ecke wird auch nur als Andreas K. bezeichnet. Hier wird mal wieder ein Popanz aufgebaut.
Und diese logischen Schlüsse gilt es lt. links-grüner Ideologie unter - im Wortsinne ALLEN Umständen (weitere Ermordete, Vergewaltigte etc etc)- zu vermeiden.
die-details-seiner-tat-auf-korfu-
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/...schland-kam-7240938.html
Besser wäre es die Identitäten der Menschen, die Deutschlands und Grenzen der EU überschreiten akribisch zu prüfen. (Siehe auch Fall Eric X. und viele andere).
Diese Politik des "alle, auch ohne Identitätsnachweis, dürfen erstmal rein" muss aufhören, insbesondere da diese Männer schon oftmals im Vorfeld kriminell aufgefallen sind. Da Taten wie die von Hussein K. auch für das Versagen von deutscher Politik und Behörden stehen, sehe ich da ein sehr starkes öffentliches Interesse. Es geht um den Schutz der Bevölkerung vor Mehrfachtätern und um entsprechende Verantwortlichkeiten.
Zum anderen sprichst Du von einer Chance auf eine "spätere Resozialisierung". Soll das ein Witz sein? Diese abartigen Verbrecher gehören eingebuchtet. Gerne auch in Zellentrakten, in denen sie auf sich alleine gestellt sind und sich nicht wieder feige in der Gruppe verstecken können. Und anschließend gehören sie sofort nach Syrien abgeschoben. Da bedarf es also keiner Resozialisierung bzw. das dürfen dann gerne die Syrer übernehmen.
Welches "berechtigte Interesse" hatte denn die Bevölkerung an Armin Meiwes, dem "Kannibalen von Rotenburg"? So abscheulich seine Taten waren - er stellte keinerlei Bedrohung für die Bevölkerung dar! In seinem Wohnort war er der mustergültige Nachbar, engagierte sich sogar in Vereinen etc. Seine Opfer suchte er unter Gleichgesinnten, die den selben Trieb wie er hatten. Die Tötung erfolgte sogar mit Einverständnis des Opfers - es bestand keine Gefahr, dass er sich wahllos ein Opfer aus seiner Umgebung aussuchte.
Also, warum hiess er nicht nur einfach Armin M.? Wo war das "berechtigte Interesse der Bevölkerung"?
Es gab keins ----- nur die Sensationsgier der Presse! Wow, ein Kannibale....daraus liessen sich perfekte Horrorgeschichten schreiben um die Auflagen zu steigern.
Es ging (mir) allein um die Frage, wann ein Name voll genannt, wann abgekürzt in der Presse genannt wird.
Was ihr jeweils unter berechtigtem öffentlichen Interesse versteht, wann hier jemand rafft, was meine Aussage, was ein Zitat ist, was den Fall einer Vergewaltigung von dem größten Verbrechen der dt. Nachkriegszeit unterscheidet - mir voll egal. Ich verstehe nur den Drang nicht, dauernd alles auf Flüchtlinge zu schieben (hui, die werden sogar bei der Namensnennung in der Presse bevorzugt! ). Nachweislich Schwachfug, aber es gilt mal wieder: egal ob die Geschichte wahr ist oder nicht, ich glaube sie.
Nils Högel wurde übrigens über Jahre (!) in der Presse nur als Nils H. geführt...
"In Bayern wird offenbar gegen ein Gruppe junger Männer ermittelt, die eine Jugendliche vergewaltigt haben soll. Fünf von ihnen sitzen Medienberichten zufolge in Untersuchungshaft. "