Gründung einer Ich-AG
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 05.11.03 11:26 | ||||
Eröffnet am: | 05.11.03 10:31 | von: glotz | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 05.11.03 11:26 | von: glotz | Leser gesamt: | 2.285 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
Ist es grundsätzlich möglich, auch als Student eine Ich-AG zu gründen oder ist das Beziehen von Arbeitslosengeld- oder hilfe zwingende Voraussetzung? Welche anderen Voraussetzungen gibt es, insb. wie streng werden Geschäftsmodelle (auf ihre Funktionalität hin) geprüft? Wie hoch sind die zwingenden Beiträge zur Sozialversicherung? Ich könnte mir denken, die sind so hoch, dass es sich um ein reines Nullsummenspiel handelt.
Sie können sich freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern, müssen dies aber nicht
Erhalten Sie eine finanzielle Förderung durch den Existenzgründungszuschuss, so sind Sie für den Zeitraum der
Förderung verpflichtend Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung
eine Mitteilung über die zu entrichtenden Beiträge.
Bitte erkundigen Sie sich vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rententräger
Als Selbständiger sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Steuererklärung abzugeben
Als Selbständiger sine Sie ebenso verpflichtet, eine Buchführung zu machen, die den Mindestanforderungen genügt,
erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt selbst.
"wie streng werden Geschäftsmodelle (auf ihre Funktionalität hin) geprüft?"
Kann das sein, dass hier jemand missbräuchlicherweise auf Kosten der Allgemeinheit Staatsknete abgreifen will?
Viele Grüße
MadChart
Ich finde es nicht so dolle. Nach meinen Kenntnissen gibt es z.Zt. etwa 26000 Ich-AGs in Deutschland. Macht summasummarum 187,2 Mio. an staatlicher Unterstützung in 2003. Wofür eigentlich?
Das mit dem Missbrauch ist so eine Sache. Er würde sich streng an die Gesetzeslage halten. Wenn die ihn für förderungberechtigt hielte (weiß ich ja nicht), läge der Fehler klar im System. Dann ist das Gesetz so dumm wie seine Macher nur sein können. Ist ein bißchen wie § 3 b des Einkommenssteuergesetzes. Wenn der streng nach Gesetz zur Anwendung kommt, bricht die Empörung los.
Hier gibt es anscheinend auch beim Arbeitsamt Unterschiede!
Grds. kommst man nur dann in den Genuss der Förderung (finanziell oder beratungstechnisch), wenn eine Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt.
Nun hatten wir jedoch auch einen Beschäftigten, dessen Arbeitsvertrag (mit Abfindung) nur noch 1/2 Jahr läuft. Dieser Mann wurde bereits auf die "bedrohende" Arbeitslosigkeit hin (welche ja erst in einem halben Jahr erfolgt) entsprechend der ICH-AG gefördert. Er hat zwar keine finanzielle Unterstützung erhalten (diese erst nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses) aber er nahm bereits die Beratungsförderung im Rahmen der ICH-AG in Anspruch.
Argument des Arbeitsamtes: um zu umgehen, dass dieser Mensch irgendwann einmal in unserer Arbeitslosenstatistik auftaucht, wird er jetzt schon im Rahmen der ICH-AG unterstützt.
Ansonsten hast du recht - die Förderung im Rahmen der ICH-AG reicht gerade mal aus, um die SV-Beiträge zu zahlen. Es gibt aber noch einige andere Förderprogramme... Da stecke ich jetzt weniger drin und weiß echt nicht, weas für dich das beste wäre.
Deswegen empfehle dir wirklich ein Existenzgründungsseminar zu besuchen. Es gibt welche, die komplett von dem Ministerium (Arbeit, Wirtschaft,...) gezahlt werden. Meines hat z.B. keinen Cent gekostet, es ging über 4 Tage (jeweils abends von 16.30-22.00) und es superinteressant, was dort geboten wurde - von Finanzierung, über Marketing, Behördengänge... alles also, was du zur Gründung brauchst. Auch ich habe dabei noch Dinge begebracht bekommen, an die ich überhaupt nicht gedacht hatte.
Gruß+good luck bei der Gründung,
B.
http://www.arbeitnehmerkammer.de/download/...kt/Tagung%20Ich%20AG.pdf