GiV Insolvent was nun?
Seite 131 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:01 | ||||
Eröffnet am: | 01.09.12 09:39 | von: geldistmeins | Anzahl Beiträge: | 4.264 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:01 | von: Gabrieletkjm. | Leser gesamt: | 651.147 |
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... zu den jüngsten Ereignissen um GIV der/eurer Gruppen(an)führerin, sollte den Gruppen(ange)hörigen von “Gemeinsam gegen GIV“ zu (nach)denken geben ... etwa in der Art und Weise sich jetzt umzubenennen in: “Gemeinsam für GIV“ vielleicht !? ... verbunden mit einem: Entschuldigung !! Matti Malkamäki
Mein "Schweigen" darfst du fortan gerne als mangelndes Interesse an der hiesigen Diskussion und als das Ignorieren deiner Person werten.
Kann mir gut vorstellen, dass ich im Rahmen eines Zivilprozesses, beispielsweise im Zuge einer Güteverhandlung, auch einige direkte Worte an Herrn Malkamäki richten würde.
Du scheinst tatsächlich zu glauben, dass es jemals dazu kommen würde: Güteverhandlung : gütiger Himmel: gib Elfe(a)riva ein Zeichen, dass dieses Szenario auf Erden nicht stattfinden wird, und: auch nicht im Himmel
Kein Grund persönlich zu werden, auch wenn ich ganz offensichtlich ins Schwarze getroffen habe.
Du bist entweder verlogen oder unwissend; vielleicht auch beides. Spätestens in der Weihnachtszeit wird dir ein Lichtlein aufgehen - versprochen!
Beim Chapter 7-Verfahren wird ein Insolvenzverwalter (trustee) bestellt, der das Vermögen der Schuldnerin verwertet.
Zitat:
"Die Mehrheit der Insolvenzverfahren werden gemäß Chapter 7 durchgeführt. Sie dienen der vollständigen Auflösung der Insolvenzmasse zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger. Es beinhaltet die Bestellung eines vom Gericht ausgewählten Insolvenzverwalters, der das nicht befreite Eigentum des Schuldners einzieht, es verkauft und den Erlös dann an die Gläubiger verteilt.
Ein solches Verfahren dauert vom Zeitpunkt des Insolvenzantrags an bis zum endgültigen Abschluss ungefähr drei Monate. Ist ein Insolvenzverfahren nach Chapter 7 beantragt, darf ein Gläubiger seine Forderungen nicht weiter beim Schuldner eintreiben. Werden Schulden dennoch eingetrieben, können wegen Missachtung des Gerichts Strafen verhängt werden und Schadensersatzpflichten entstehen." http://www.el-law.com/practicedeu-insolvenzrecht.html
Die Klage ruht mMn solange bis die Insolvenz (nach Chapter 7) abgeschlossen ist.
So wie ich das sehe, wurde der Antrag auf Privatinsolvenz am 09.10.14 in Kalifornien gestellt, wobei der Antrag zunächst abgelehnt wurde (Formfehler/fehlende Unterlagen). Der Fall wurde dann offensichtlich wiedereröffnet (am 03.11.14). Am 09.12.14 fand ein Treffen (341 meeting) zwischen der Schuldnerin und Gläubiger(n) statt. Die nächste Deadline ist offenbar nun der 09.02.15 (Deadline for objecting to discharge). Siehe dazu zB: http://www.nolo.com/legal-encyclopedia/...e-bankruptcy-discharge.html
Quelle: PACER