Gerechtigkeit in Deutschland? das war einmal
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 12.09.03 16:16 | ||||
Eröffnet am: | 12.09.03 13:44 | von: Mentor_delux. | Anzahl Beiträge: | 20 |
Neuester Beitrag: | 12.09.03 16:16 | von: satyr | Leser gesamt: | 3.215 |
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Ich las vorhin in dem Erbschaftssteuer-Thread einige Meinungen und kam zu dem Entschluß, dass sich kaum einer ernsthafte Gedanken um die Abzocksteuer Namens Erbschaftssteuer gemacht hat.
Ein Vater kaufte ein Haus für 1 Million Mark...der stirbt und die Mutter erbt.
Jetzt werden 30% Steuer fällig...also 300.000 Mark. Jetzt stirbt die Mutter und der Sohn erbt. Der zahlt jetzt wieder 30% Steuer. Der Sohn kommt bei einem Verkehrunfall ums Leben und dessen Sohn erbt...wieder 30%.....ähm...jetzt bleibt eigentlich nur noch die Garage, den rest kassierte der Staat ohne je einen Finger gekrümmt zu haben...ist das Gerecht?
stirbt erbt die Mutter nur die Haelfte, denn die andere Haelfte gehoerte ihr bereits zu lebzeiten.
Der Sohn erbt nach dem Tod der Mutter immerhin noch ueber die Haelfte. Dessen Sohn dann natuerlich weniger.
Aber die aus meiner Sicht entscheidende Frage ist: Wiso erbt der Sohn ueberhaupt etwas ? Der hat doch nichts, aber auch wirklich ueberhaupt garnichts getan oder geleistet. Der bekommt einfach Geld geschenkt. Warum bekommt das Geld nicht der Sohn vom Nachbar ?
mfg
Du hast Recht, Freibeträge sind nicht berücksichtigt, weil sie auch kaum der rede wert sind.
Zu wetty:
du bist entweder unüberlegt, oder du gehörst zu den nichterbenden, dann wiederum ist es neid...beides ist nicht gut. Der Sohn erbt, weil er vom Fleisch und Blut der Eltern abstammt und es seit Jahrtausenden so gehandhabt wird. Vom Vater zum Sohn usw.
Du darfst aber eines auch nicht vergessen, das was wegen erbschaft versteuert werden muss, ist bereits von versteuertem geld gekauft worden...also ist es eine doppel- und dreifachbesteuerung.
falsch ist, dass der frau bereits zu lebzeiten die hälfte gehört, es sei denn, sie haben eine gütergemeinschaft.
Unternehmen, die sich in privater Hand befinden!
Milch-«Baron» Müller: Erbschaftssteuer würde Unternehmen gefährden
Aretsried (dpa) - Der schwäbische Milch-«Baron» Theo Müller (63) hat seine Wohnsitzverlagerung in die Schweiz mit der «Existenz gefährdenden deutschen Erbschaftssteuer» begründet. Im Falle der Übertragung des Unternehmensvermögens an seine Nachkommen müsse er eine dreistellige Millionensumme an Schenkungs- und Erbschaftssteuer zahlen, erklärte Theo Müller in Aretsried bei Augsburg. Diese Steuerzahlung würde den Fortbestand des Unternehmens («Müller-Milch») mit mehr als 4400 Mitarbeiter gefährden, sagte Müller. Bei einer öffentlichen Veranstaltung in Freising soll Müller nach Zeitungsangaben den zu zahlenden Steuerbetrag auf rund 200 Millionen Euro bei gut 501 Millionen Euro Eigenkapital beziffert haben. Müller wies darauf hin, dass weder Aktiengesellschaften noch Molkereigenossenschaften Erbschaftssteuer zahlen müssten. Dadurch sei die Müller-Gruppe im Vergleich zu ihren Hauptwettbewerbern «erheblich benachteiligt». Der Wohnsitzwechsel in die Schweiz ist für den November geplant. Dies werde zunächst keine Auswirkungen auf die deutschen Werke der Unternehmensgruppe haben, hieß es in einer Presseerklärung. Die in Deutschland erzielten Gewinne seien weiterhin in Deutschland in vollem Umfang steuerpflichtig. Das Unternehmen wollte aber nicht ausschließen, weiteres Wachstum künftig von einer Schweizer Managementgesellschaft steuern zu lassen. Der 63-jährige Theo Müller ist Alleingesellschafter der Unternehmensgruppe «Müller-Milch». Sie erzielte mit rund 4400 Beschäftigten im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund 1,8 Milliarden Euro. Die Bilanzsumme lag nach Unternehmensangaben bei rund 910 Millionen Euro.
307.000,-- € Ehegattenfreibetrag
zuzüglich 256.000,-- € Versorgungsfreibetrag.
Falls der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht, ist darüberhinaus der Zugewinn (tatsächlicher Zugewinn oder wahlweise pauschal 1/4 des Nachlasses) erbschaftsteuerfrei.
Kind:
205.000,-- € Kinderfreibetrag
zuzüglich Versorgungsfreibetrag je nach Alter des Kindes (bis 27. Lebensjahr) zwischen 10.300,-- € und 52.000,-- €.
Enkelkinder oder Eltern des Verstorbenen:
51.200,-- € Freibetrag.
Geschwister:
10.300,-- € Freibetrag.
alle anderen Erben:
5.200,-- € Freibetrag.
Hinzu kommen Freibeträge für einzelne Nachlaßgegenstände, z.B. mindestens 10.300,-- € für Hausrat und mindestens 256.000,-- € für Betriebsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften.
Hatte ich ja auch im anderen Thread geschrieben. Auch mit Hinweis auf den Neid.
However, die Begruendung "weil er vom Fleisch und Blut der Eltern..." und "..es seit Jahrtausenden.."
ist fuer mich irgendwie zu duenn.
Ich meine es war auch Jahrtausende lang Tradition das die Soehne der Herrscher nach dem Tode der Vaeter die Herrschaft uebernamen, die Sklavenhalterei hat auch jahrtausendelange Tradition usw.
Ich bleibe dabei: Es ist gerechter das Geld ueber den Staatsaeckel an die Allgemeinheit zu verteilen als es den Erben zu schenken. Ab einer gewissen "hohen" Grenze, die ich im anderen Thread mit "z.B. 100 Mio Euro" beziffert habe.
mfg
Wir sind einfach ne Erbengeneration (also manche vielleicht noch net *g*)!
...und das ist auf Dauer nicht gut. Man könnte fast sagen, ein Erbe hat niemand verdient. Ich mein, die Verwandschaft kann sich ja keiner raussuchen.
Die Steuer is zwar sicherlich ärgerlich, wenns einen betrifft, aber irgendwie auch gerechtfertigt!
Gruß
Wenn ich sehe, wie der Staat mit unseren Steuern umgeht, ist es mir lieber, das Geld bleibt in privater Hand...und wenn sich die Erben dann den dritten Rolls-Royce, die zweite Villa oder die vierte Yacht davon kaufen...oder die dritte Putzfrau und einen
zusätzlichen Wagenwäscher oder Butler dafür einstellen...oder alles verprassen....
Fazit ist, das Geld kommt unter die Leute und schafft Arbeitsplätze!
Das ist alles viel positiver, als wenn der Staat davon neue Beamtenstellen schafft oder
Sozialhilfe nach Florida überweist...von anderen Fehlausgaben des Staates ganz zu schweigen...
kein wunder, daß es bei uns keine bill gates und steve jobbs gibt...wäre bei der
Neid- und Steuerpolitik auch gar nicht möglich...
Neuer Streit in der SPD: Nachdem führende Sozialdemokraten gefordert haben, die Erbschaftsteuer zu erhöhen, erteilt das Bundesfinanzministerium den Plänen jetzt eine Absage. Die Opposition ist ohnehin längst auf den Barrikaden.
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Sein Haus habe keine Pläne für eine Erhöhung der Erbschaftsteuer, erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Freitag in Berlin. Gegenwärtig sei "kein Handlungsbedarf erkennbar".
Der stellvertretende SPD- Fraktionschef Joachim Poß, der mit einem Zitat in der "Welt" die Debatte ausgelöst hatte, plädierte im Bundestag jedoch indirekt für eine höhere Besteuerung von Erbschaften bei großen Vermögen. "Wir können uns vorstellen, dass große Vermögen stärker herangezogen werden", sagte er - die SPD diskutiere darüber. Grundsätzlich gelte aber: "Wir wollen keine stärkere Besteuerung normaler Erbschaften, wir wollen keine stärkere Belastung des Mittelstandes im Generationenübergang."
Die Frage einer stärkeren Belastung von großen Vermögen gehöre zur Diskussion um die soziale Gerechtigkeit, sagte Poß - und genau dies sei das große Thema beim SPD-Bundesparteitag Mitte November in Bochum. Zudem spiele ein in naher Zukunft anstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Rolle. Dabei gehe es um die Frage der ungleichen Bewertung von Kapital- und Immobilienvermögen. Nach dem Urteil des Gerichts müsse der Gesetzgeber dann bis Ende 2005 eine entsprechende Änderung umsetzen. "Wir werden diese Neuregelung wieder sozial ausgewogen angehen", sagte Poß.
SPD-Fraktionsvize Joachim Poß: ''Großvermögen müssen stärker besteuert werden
DPA
SPD-Fraktionsvize Joachim Poß: "Großvermögen müssen stärker besteuert werden
Der Streit entstand durch einen Bericht der "Welt", laut dem führende Sozialdemokraten für den Parteitag mehrere Anträge vorbereiten würden, die eine gerechtere Besteuerung von Erbschaften forderten. Joachim Poß zitierte die Zeitung mit den Worten: "Großvermögen müssen stärker als bisher besteuert werden." Gemeinsam mit Finanzminister Hans Eichel, SPD-Generalsekretär Olaf Scholz und Schleswig-Holsteins SPD-Chef Claus Möller würden derzeit entsprechende Vorschläge erarbeitet. Sie sollten in einen Perspektivantrag einfließen, der am 29. September im Vorstand vorgestellt und über dann abgestimmt werden solle.
Während Erben großer Vermögen stärker als bisher zur Kasse gebeten werden sollten, solle das selbst genutzte Eigenheim auch künftig für Ehepartner und Kinder weitgehend steuerfrei sein, so die "Welt". Bei kleinen und mittleren Betrieben solle die Reform so gestaltet werden, dass ein Generationswechsel nicht erschwert werde.
Auch die "Demokratische Linke" in der SPD beschränke sich auf die Erbschaftsteuer, weil sie mit ihren Forderungen nach Wiedereinführung der Vermögenssteuer gescheitert sei, schrieb die Zeitung darüber hinaus und zitierte Linken-Sprecherin Andrea Nahles: "Wir werden auf dem Parteitag nur einen Antrag zur Erbschaftsbesteuerung stellen." Vize-Sprecher Detlev von Larcher sagte: "Reiche Erben müssen ihre Verantwortung für den Sozialstaat beweisen. Es geht um soziale Gerechtigkeit."
Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Meister, lehnte eine Erhöhung der Erbschaftssteuer ab. "Sie steht im Widerspruch zu den von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachten Gesetzen, mit denen die Bundesregierung Steuern senken und eine Brücke in die Steuerehrlichkeit bauen will."
Ähnlich äußerte sich die FDP. "Wer in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage Steuererhöhungen unter dem Deckmantel der sozialen Gerechtigkeit fordert, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt", erklärte deren Finanzexperte Carl-Ludwig Thiele.
mfg
nur weil man monate oder jahrelang undentgeltlich seinen eltern geholfen hat, die werte also gewissermaßen zusammen geschaffen hat.
aber man könnte es auch weiter auf die spitze treiben.
was zum beispiel wenn man seinem unehelichen kind von seinen bruttogehalt 100 € vererbt, damit wurde zuvor eine eigentumswohnung gebaut und verkauft. von dem geerbten geld geht das kind dann z.b. tanken oder kauft sich zigaretten.
wieviel musste dann brutto verdient werden um 1l zu tanken?
natürlich reden wir hier nur von 100€ symbolisch
man kann hier sicherlich noch einige zwischenschritte einfügen.
das kann man endlos diskutieren...
Denn wenn man das Haus selbst bewohnt nicht vermietet hat zahlt man in der Regel überhaupt nichts und der DM Freibetrag lag damals bei 160000DM.