WDI Forum für Verantwortungsbewusste
Jedoch kann ich ihrer Aussage zum Journalisten nicht zustimmen, obwohl ich selber bis Oberkante Unterlippe in WDI investiert bin und mir so etwas passen würde.
Wenn ich diese Worte wie Bartz und p... eingebe erscheinen bei mir nur Seiten oder journalistische Beiträge des Schreibers. Das Wort "pädophil" ist stets durchgestrichen also nicht im Text erfasst.
Es könnte zum Teil daran liegen das einem die Suchergebnisse des Google Algorhythmus einen Streich spielen, oder auch etwas verworren sind wenn man selbst schon einmal nach so etwas "gesucht" hat.
Deshalb die Bitte bei all ihrer fachlichen Kompetenz, bitte beim Thema bleiben, denn "argumentum ad hominem" helfen uns in dieser Lage nicht weiter.
VG und ich freue mich auf ihren nächsten sachbezogenen Post
Zeitpunkt: 22.12.22 12:23
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
"Tatsächlich ist es durchaus möglich, Daten von einer Plastikkarte auszulesen. Dafür nötig ist nur ein NFC-Lesegerät, das es im Internet in hundertfacher Ausfertigung ab 20 Euro zu kaufen gibt. Oder eine App wie „Scheckkartenleser“, die aus dem Google Play Store einfach aufs Smartphone heruntergeladen werden kann. Aktiviert man die App und hält die Plastikkarte direkt ans Smartphone, kann man Daten leicht kontaktlos auslesen."
Zum einen funktionieren Kartenausleser, ob als Gerät oder als App, nicht auf einer Entfernung von mehreren Metern, wie mitunter kolportiert wird, sondern nur, wenn man sie ganz nahe an die Bankkarte hält. Zudem wird das Auslesen schwierig, wenn die Karte in einer Brieftasche steckt.
Das elektromagnetische Feld eines gewöhnlichen Lesegeräts wie im Supermarkt reicht nämlich höchstens vier Zentimeter weit. Das heißt, um Daten abzufischen, müsste ein Betrüger an der Kasse sehr eng an den Kunden und seine kontaktlose Karte heranrücken. So viel Nähe duldet niemand.
Nach maximal fünf Transaktionen oder sobald eine Summe von 150 Euro erreicht wurde, ist kontaktloses Bezahlen ohne Pin-Eingabe gar nicht mehr möglich. Außerdem bleibt ein Betrüger beim Bezahlvorgang nicht unerkannt. Wer Kartenauslesegeräte benutzt, muss sich vorab legitimieren. Und da sowohl die Ladenkasse als auch der Zahlungsabwickler zertifiziert sind, können betrügerische Machenschaften nachvollzogen werden. Sogar dann, wenn ein Betrüger versucht hat, die Technik zu manipulieren.
„Der Betrug mit NFC-fähigen Bankkarten ist somit kein effizientes Geschäftsmodell.“ Lukrativer als der Datendiebstahl ist es für Betrüger, die Bankkarte gleich ganz zu klauen; womöglich sogar noch mit der dazugehörigen Pin auf einem Zettelchen im Portemonnaie."
Und dann ein User-Kommentar:
"Darum geht es gar nicht. der ganze Hype hat nur einen einzigen Sinn: Das Abgreifen von Daten.
Bei jedem bargeldlosen Bezahlvorgang wird übermittelt wer was wo gekauft hat.
Willkommen in der schönen neuen Welt! "
Es gibt doch bstimmte Fristen wo Insider wie MB nachkaufen dürfen.
Kann mir das einer sachlich kurz erklären- also was da einzuhalten ist ?
Wäre natal ein starkes zeihen wenn der Vorstand hier mal zu Weihnachten die Schatulle richtig offen machen würde.
Das dürfte dann wohl auch ein richtig starkes Zeichen in Richtung des ausstehenden Berichtes sein für Außenstehende.
Da ich kein Steuerberater noch Finanzler bin habe ich an die Fachleute dann doch mal eine entscheidende Frage.
Wenn mir die Bank einen Kredit gewährt, dieser dann als Bürgschaft mit meinem eigenen Geld abgesichert werden muß, dann hat die Bank auf einem gesonderten
Konto mein eigenes Geld festgesetzt. Rechnet meine Bank dann dieses Geld bei Ihrem Jahresabschluß mit ein?
Jetzt meine Frage im Bezug auf Wirecard.
Wenn ja ??? Dann ist es doch bei Wirecard auch nicht ungesetzlich.
Dann verstehe ich nun wirklich nicht mehr, warum das so dramatisch publiziert wird.
Aber die Schlüsse aus dem Nebenwerte Magazin sind derer von Tobias Krieg ähnlich. Wurde bisher noch ansatzweise Material geliefert, so wird jetzt nur noch Schmutz geworfen. Es scheint wirklich so, also ob der FT nun das letzte Material ausgegangen ist.
Ob zulässig oder nicht: Wenn ein Unternehmen Treuhandgelder von Kunden als eigenen Cashbestand verbucht, dann ist das irreführend.
Gerade hier in diesen Foren wurde doch immer darauf verwiesen, dass die Umsätze und Gewinne nicht aufgeblasen sein können, weil sich angeblich der Cashflow nicht fälschen lasse.
An diesem Beispiel sieht man aber, dass es eben doch möglich ist, einen Cashflow vorzutäuschen, den es so gar nicht gibt.
Konto mein eigenes Geld festgesetzt. Rechnet meine Bank dann dieses Geld bei Ihrem Jahresabschluß mit ein? <<<
Das Geld für die Bürgschaft ist eine Verbindlichkeit an den Kunden, stehen somit auf der Passivseite in der Bilanz. Dieses Geld gehört nicht dem Unternehmen. Es ist quasi ein Kredit an das Unternehmen. Das Unternehmen könnte allerdings damit arbeiten, wie bei jedem Kredit auch, muss das Geld alllerdings zurückzahlen, wenn der Kunde es anfordert. Im Insolvenzfall wird nur aus der Konkursmasse ausgezahlt. Ob nun bei WC die gesetzliche Einlagensicherung greift, das weiss ich allerdings nicht. Bei der WC-Bank müsste das eigentlkch schon so sein.
Es ging bei der Fragestellung lediglich darum, ob die Forderungen angesetzt werden oder nicht. Wenn IFRS den Ansatz vorschreibt, dann ist das als Vermögen anzusetzen und die Verbindlichkeiten sind im Gegenzug auch anzusetzen - da kann die Financial Times hier rumstänkern wie sie will... bzw. Wirecard ist der falsche Ansprechpartner, wenn den Krumms & Co.s die Bilanzierungsvorschriften nicht passen, dann sollen sie sich direkt an das International Financial Reporting Standards -Board wenden, das im übrigen aus dem International Financial Reporting Standards Commitee hervorging und durch die Umbenennung im Telefonbuch deutlich weiter nach vorne rückte (kleiner Scherz am Rande).
Auch Ihnen vielen Dank.
Genau darum geht es ja scheinbar bei der FT.
Und genau darum verstehe ich ja nicht warum dann so ein Wirbel gemacht wird.
Wenn es entsprechend gefordert wird, und Wirecard es ordnungsgemäß verbucht hat, dann kann ich aber doch nicht einfach von
Bilanzbetrug reden.
Ich kann dann auch verstehen, das es einfach nur noch nervig ist, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Jetzt denke ich mal laut weiter.
Wie wird es denn bei Adyen gehandhabt?????
Wenn auch dort genau nach diesen Vorschriften gearbeitet wird, und es dann angezweifelt wir, dann kann ich diese hohe Bewertung von
Adyen nicht wirklich verstehen. Oder anders gesagt, warum wird es dann dort nicht angezweifelt?
Oder hat sich keiner mit dem Konstrukt von Adyen befasst.
Wenn es so ist, dann muß man doch als Anleger hinterfragen, warum da mit zweierlei Maß gemessen wird.
Dann würde ich als Anleger doch ernsthaft fragen, ist die Bewertung bei Adyen nur aufgeblasen, kommt da dann das grausige erwachen??????
Für die Produktion soll eine Maschine für 60.000 gekauft werden. Die OHG beantragt 30.000 Euro Kredit bei der Bank. Der Kredit wird gewährt und die Bank bucht zu Lasten des Darlehenskontos an das Girokonto. Somit hat die OHG nun 70.000 Cash. Das Eigenkapital der OHG wird dadurch nicht angetastet! Es wird gerne immer wieder in schlechten Artikeln so getan als wäre Cash = Eigenkapital, um dumme Leute zu ver...chen.
Nun kauft die OHG für 60.000 eine Maschine. Es kommt zu einem Aktivtausch. Auf der Vermögensseite stehen nun nur noch 10.000 Cash und 60.000 Anlagevermögen.
Das Eigenkapital bleibt unverändert bei 40.000.
"Unabhängig davon, ob Wirecard kurzfristige Forderungen an Händler oder an sonstwen als Kassenbestand, Guthaben auf dem Laufenden Konto, Kredit oder (besonders abwegig und rein dahingestellt) als Immobilienvermögen verbucht, es erfolgt IMMER eine Gegenbuchung bei den Verbindlichkeiten."
Es sind ja gerade nicht "Forderungen an Händler", sondern von Wirecard zurückbehaltene Gelder, die den Kunden zustehen. Auf solche Treuhandgelder darf die Firma gar nicht zugreifen. Da nützt es auch nichts, wenn diese Gelder auf der Passivseite den Verbindlichkeiten zugeschlagen werden, denn es ist dort ja nicht zu erkennen, dass sich ein Teil der Verbindlichkeiten auf Positionen bezieht, die in der Bilanz gar nichts zu suchen haben, weil sie der Verfügung durch das Unternehmen entzogen sind. Ich nenne so etwas "kreative Buchführung".
Treuhand-Gelder sind aber in jedem Fall Fremdkapital und können somit nicht als Cash-Bestand , also Eigenkapital verbucht werden.