Fröhlich Bau AG i.A. - Der neue Super-Manteldeal!
Seite 1 von 112 Neuester Beitrag: 24.05.22 06:46 | ||||
Eröffnet am: | 30.03.11 18:53 | von: Kafka | Anzahl Beiträge: | 3.791 |
Neuester Beitrag: | 24.05.22 06:46 | von: Schackelster. | Leser gesamt: | 242.136 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 147 | |
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Es gibt nur 270.000 Stammaktien, so dass die aktuelle Marktkapitalisierung bei nur ca. 90.000 Euro liegt. Die Aktie notiert im geregelten Markt, der Streubesitz liegt bei ca. 48% und die Aktie ist bisher noch nicht gelaufen.
Beste Voraussetzungen für einen kommenden Mantel-Zock.
Beste Voraussetzungen für einen kommenden Mantel-Zock.
Scheint eine automatische Funktion zu sein, welche die Webseiten-Darstellung bei Ariva bedient. Ariva hatte mir zugesagt, das zu ändern. Ich habe festgestellt, dass man sich auch im Hinblick auf andere Datenbereitstellung nicht auf Ariva verlassen sollte und sich stattdessen besser selbst erkundigt.
Das mit den Webseiten ist bekanntlich hier bei Fröhlich nicht der einzige Fall von "falsch".
Das mit den Webseiten ist bekanntlich hier bei Fröhlich nicht der einzige Fall von "falsch".
Branche Bauwerte
Herkunft Deutschland
Website www.f-kran.de
Indizes/Listen CDAX, DAXsector All Construction, DAXsubsector All Construction+Engineerin, General All Share
Aktienanzahl
Diese Aktie
Fröhlich Bau Vz
Gesamt
270.000
140.000
410.000
Marktkap.
Diese Aktie
Fröhlich Bau Vz
Gesamt
0,0035 Mio. €
0,000140 Mio. €
0,0037 Mio. €
Herkunft Deutschland
Website www.f-kran.de
Indizes/Listen CDAX, DAXsector All Construction, DAXsubsector All Construction+Engineerin, General All Share
Aktienanzahl
Diese Aktie
Fröhlich Bau Vz
Gesamt
270.000
140.000
410.000
Marktkap.
Diese Aktie
Fröhlich Bau Vz
Gesamt
0,0035 Mio. €
0,000140 Mio. €
0,0037 Mio. €
Nach Aufhebung des Anschlusskonkursverfahrens steht der Löschung der Fröhlich Bau AG aus dem Handelsregister nun nichts mehr im Wege...
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1 (8) N 2/98 - Das Anschlusskonkursverfahren über das Vermögen der FRÖHLICH BAU AG; vertreten durch den Vorstand Jörg Fröhlich-Gildhoff und Dipl.-Ing. Wolfgang Hainbuch, Mittelhöfer Straße 11-13, 34587 Felsberg, wird nach Abhaltung des Schlusstermins und durchgeführten Schlussverteilungen aufgehoben, § 163 KO.
Melsungen, 19.05.2020
Das Amtsgericht
Quelle:
Amtsgericht Melsungen
Gerichtlicher Teil
Aufhebung des Konkursverfahrens
1 (8) N 2/98
FRÖHLICH BAU AG / Felsberg
04.06.2020
www.bundesanzeiger.de
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1 (8) N 2/98 - Das Anschlusskonkursverfahren über das Vermögen der FRÖHLICH BAU AG; vertreten durch den Vorstand Jörg Fröhlich-Gildhoff und Dipl.-Ing. Wolfgang Hainbuch, Mittelhöfer Straße 11-13, 34587 Felsberg, wird nach Abhaltung des Schlusstermins und durchgeführten Schlussverteilungen aufgehoben, § 163 KO.
Melsungen, 19.05.2020
Das Amtsgericht
Quelle:
Amtsgericht Melsungen
Gerichtlicher Teil
Aufhebung des Konkursverfahrens
1 (8) N 2/98
FRÖHLICH BAU AG / Felsberg
04.06.2020
www.bundesanzeiger.de
Amtsgericht Melsungen
1 (8) N 2/98
In dem Anschlusskonkursverfahren über das Vermögen der Fröhlich Bau AG, Mittelhöfer Straße 11 – 13, 34587 Felsberg, Aktenzeichen 1(8) N 2/98, fand die Schlussverteilung statt. Es stand nach Abzug der zu begleichenden Masseverbindlickeiten ein Verteilungsbetrag auf festgestellte Konkursforderungen n Höhe von 980.866,81 € zur Verfügung. Auf die Sozialplanforderungen gem. § 4 i.V.m. § 61 Abs. 1 Ziff. 1 KO in Höhe von 3.314.497,70 € war daher eine Quote von ca. 9,86441030 % und auf die festgestellten Forderungen gem. § 61 Abs. 1 Ziffer 1 KO in Höhe von 5.399.375,93 € eine Quote in Höhe von ca. 12,11086825 % auszuzahlen.
Auf die festgestellten Forderungen des Ranges II (in Höhe von 3.875.958,35 €), des Ranges III (in Höhe von 22.047,51 €), der Ränge IV und V (jeweils 0,00 €) und des Ranges VI (in Höhe von 133.606.478,46 €) erfolgte keine Quotenzahlung. Das Verteilungsverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Melsungen, Kasseler Straße 29, 34212 Melsungen zur Einsicht der Beteiligten aus.
Heidelberg, den 04.06.2020
Der Konkursverwalter
Dr. Schreiber, Rechtsanwalt
Quelle: www.ebanz.de
1 (8) N 2/98
In dem Anschlusskonkursverfahren über das Vermögen der Fröhlich Bau AG, Mittelhöfer Straße 11 – 13, 34587 Felsberg, Aktenzeichen 1(8) N 2/98, fand die Schlussverteilung statt. Es stand nach Abzug der zu begleichenden Masseverbindlickeiten ein Verteilungsbetrag auf festgestellte Konkursforderungen n Höhe von 980.866,81 € zur Verfügung. Auf die Sozialplanforderungen gem. § 4 i.V.m. § 61 Abs. 1 Ziff. 1 KO in Höhe von 3.314.497,70 € war daher eine Quote von ca. 9,86441030 % und auf die festgestellten Forderungen gem. § 61 Abs. 1 Ziffer 1 KO in Höhe von 5.399.375,93 € eine Quote in Höhe von ca. 12,11086825 % auszuzahlen.
Auf die festgestellten Forderungen des Ranges II (in Höhe von 3.875.958,35 €), des Ranges III (in Höhe von 22.047,51 €), der Ränge IV und V (jeweils 0,00 €) und des Ranges VI (in Höhe von 133.606.478,46 €) erfolgte keine Quotenzahlung. Das Verteilungsverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Melsungen, Kasseler Straße 29, 34212 Melsungen zur Einsicht der Beteiligten aus.
Heidelberg, den 04.06.2020
Der Konkursverwalter
Dr. Schreiber, Rechtsanwalt
Quelle: www.ebanz.de
Insolvenzverfahren welche möglicherweise unnötig in die Länge gezogen werden / wurden, ohne entsprechend der Insolvenzordnung aktuell, unversehrt und umfassend über den Sachstand zu informieren, wo alles schön im Verborgenen bleibt, u.U. gerade noch so zugänglich für die Gläubiger...die Alteigentümer sozusagen mehrfach in die Röhre schauen....
Dies stellt einen subjektiven Eindruck ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt dar...
Auch soll es keinerlei Handelsaufforderung, wie auch immer zum Ausdruck bringen...
Dies stellt einen subjektiven Eindruck ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt dar...
Auch soll es keinerlei Handelsaufforderung, wie auch immer zum Ausdruck bringen...
"ohne entsprechend der Insolvenzordnung aktuell, unversehrt und umfassend über den Sachstand zu informieren, "
Erstens:
Warum ? Denn es galt bis 1999 das Konkursrecht und nicht das darauf folgend neu geltende Insolvenzrecht.
Zweitens:
Selbst im neueren Insolvenzrecht steht schwarz auf weiss, dass die öffentliche Bekanntmachung auszugsweise erfolgen kann. Diese Form genügt sogar der Information der BETEILIGTEN:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__9.html
Erstens:
Warum ? Denn es galt bis 1999 das Konkursrecht und nicht das darauf folgend neu geltende Insolvenzrecht.
Zweitens:
Selbst im neueren Insolvenzrecht steht schwarz auf weiss, dass die öffentliche Bekanntmachung auszugsweise erfolgen kann. Diese Form genügt sogar der Information der BETEILIGTEN:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__9.html