Frage zu meldepflichtigen Käufen von Vorständen
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 21.11.08 11:37 | ||||
Eröffnet am: | 21.11.08 10:56 | von: jooockel | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 21.11.08 11:37 | von: jooockel | Leser gesamt: | 3.625 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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Kaufen oder Verkaufen Führungskräfte einer AG Aktien sind diese Geschäfte doch meldepflichtig bzw. werden veröffentlicht.
Wenn ein Vorstand zum Teil mit Aktien bezahlt wird, ist dies dann ein Kauf von Aktien ?
Also wird diese Handlung, dann als Kauf von Vorstand XY veröffentlicht ?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine ...
Tschau for now
jooockel
Wenn ein Vorstand zum Teil mit Aktien bezahlt wird, ist dies dann ein Kauf von Aktien ?
Also wird diese Handlung, dann als Kauf von Vorstand XY veröffentlicht ?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine ...
Tschau for now
jooockel
nicht so, dass direkt mit Aktien bezahlt wird, sondern mit Aktienoptionen zu dem dann gültigen Kurs. Wenn derjenige dann diese Optionen ausübt, ist das ein Kauf und meldepflichtig.
Aber einen Eid würde ich jetzt darauf nicht schwören ;-)
Aber einen Eid würde ich jetzt darauf nicht schwören ;-)
Also Vorstand erhält Aktienoption, Sobald er diese ausführt wird dies als Kauf meldepflichtig und veröffentlicht.
Danke für die Info