Frage an die Moderatorenschaft
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 16.09.12 02:02 | ||||
Eröffnet am: | 14.09.12 14:55 | von: bashpusher9. | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 16.09.12 02:02 | von: alice.im.börs. | Leser gesamt: | 3.787 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Kann mir mal jemand erklären, worin diese Begründung ihre Rechtfertigung hat?
Wenn ich am Bahnhof einen Graffitisprayer ertappe, der gerade eine Wand verziert, und ich rufe die Ordnungshüter, sagen die dann auch: "Die Sachbeschädigung richtet sich nicht gegen Ihr Eigentum, also kümmern wir uns nicht darum"?
Wenn schon Bordregeln aufgestellt werden, dann sind Verstöße zu ahnden, ganz gleich wer sie meldet. Wenn Ariva wegen Duldung von offensichtlich rechtswidrig eingestellten Bildern oder Videos balangt wird, kann man sich dann wohl auf mit dem Argument wehren: "Der Regelverstoß ist uns bekannt, wir haben das Bild/ Video aber nicht entfernt, weil nicht der Berechtigte die Verbreitung beanstandet hat, sondern ein anderer"???
Irgenwie seid Ihr da schief gewickelt, oder irre ich?