Fluxx AG news,news und nochmal news
oder bewertet ihr das anders???
(SN). Beim Europäischen Gerichtshof sind derzeit zumindest sechs Verfahren zum Thema Glücksspiel anhängig, drei davon spielen auch nach Österreich. Weitere Fälle betreffen etwa Belgien, Italien, Frankreich oder die Niederlande. Im wesentlichen geht es immer um die Frage, ob ein staatliches Monopol für Lotto, Casinos oder Wetten gerechtfertigt ist oder ob gegen die in den EU-Verträgen garantierten Grundfreiheiten - hier insbesondere Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit - verstoßen wird.
In einem der Verfahren wird am Dienstag eine Vorentscheidung erwartet. Der Generalanwalt beim EuGH legt seine Schlussanträge vor, das entspricht einem Vorschlag eines Rechtsgutachters für ein Urteil. Die EU-Richter in Luxemburg sollen dann in einigen Monaten entscheiden, ob die Sponsortätigkeit des österreichischen Sportwettenanbieters bwin in der höchsten Fußballliga Portugals mit dem Glücksspielmonopol in Portugal vereinbar ist.
Lizenz aus Gibraltar
Das endgültige Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Der Fall wird vor der so genannten Großen Kammer bei EuGH verhandelt und gilt als richtungsweisend für die gesamte Branche. In Portugal ist Werbung für Glücksspiele und Sportwetten nur der gemeinnützigen Vereinigung Santa Maria di Misericórdia erlaubt. Daher erhielten die an der Wiener Börse notierende bwin und die Liga Portuguesa je rund 75.000 Euro Strafe. Im Berufungsverfahren wandte sich das portugiesische Gericht in Porto an den EuGH und ersuchte um eine Vorabentscheidung. Fraglich ist dabei auch, ob das portugiesische Glücksspielmonopol auf das Internet ausgedehnt werden kann. bwin, das auch andere Vereine wie Real Madrid sponsert, operiert über ein Unternehmen namens Baw International Ltd. mit Sitz in Gibraltar, das auch die Lizenzen hat. Bemerkenswert: Portugal agiert bei Automatenglücksspiel sehr liberal, hat aber ein Monopol bei Sportwetten.
Quelle:http://www.isa-guide.de
Regelung, die Santa Casa das Monopol für Internet-Wetten
einräumt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sein, wenn
bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden
http://www.isa-guide.de/mediafiles/2008-10/...00010080-49k18054vk.pdf
lg
forsale
EuGH-Generalanwalt: Portugal darf bwin-Aktivitäten einschränken / Portugal hätte Regelung an EU-Kommission melden müssen - Urteil dürfte noch von Zusatzprüfungen abhängen
Ein Glücksspielmonopol, wie etwa in Portugal für Internet-Sportwetten, verstößt nicht grundsätzlich gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit. Zu diesem Schluss kam der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Yves Bot am Dienstag im Fall des börsenotierten österreichischen Online-Sportwettenanbieters bwin bzw. der portugiesischen Fußballliga gegen Portugal. Demnach darf Lissabon die Aktivitäten von bwin unter bestimmten Voraussetzungen einschränken, hätte das aber der EU-Kommission melden müssen.
Ein Urteil in dem richtungweisenden Fall wird in spätestens sechs Monaten erwartet. Die Luxemburger Richter folgen in vier von fünf Fällen der Meinung der Generalanwälte.
bwin hat vor einiger Zeit einen Sponsoringvertrag mit der portugiesischen Fußballliga Liga Portuguesa de Futebol Profissional abgeschlossen. Nachdem laut portugiesischem Recht nur die gemeinnützige Santa Casa da Misericordia für Glücksspiel und Sportwetten werben darf, wurde eine Strafe über die Liga verhängt. Dagegen hat die Fußballliga Berufung eingelegt, die die portugiesischen Richter dem EuGH zur Klärung vorgelegt haben.
Nach Ansicht des Generalanwalts muss nun das nationale Gericht prüfen, ob der Entwurf der portugiesischen Regelung der EU-Kommission vorgelegt wurde. Sollte dies nicht geschehen sein, dürfe das Gesetz weder gegen bwin noch der Liga eingesetzt werden.
Zur Frage, ob ein in einem Staat geltendes Glücksspielmonopol auf das Internet ausgedehnt werden kann, heißt es in dem Schlussantrag, nur wenn ein Mitgliedstaat Glücksspiele als eine echte wirtschaftliche Tätigkeit behandle, bei der es um die Erzielung möglichst hoher Gewinne gehe, sollte er verpflichtet sein, sie für den Markt zu öffnen.
Ein Monopol eines unter staatlicher Aufsicht stehenden Unternehmens sei dagegen möglich, wenn das Glücksspiel dem Allgemeininteresse dient und die Beschränkungen - vor allem zum Schutz von Spielern - nicht zu weit gehen und nicht diskriminierend sind. Das nationale Gericht müsse nun klären, ob die Ausweitung der portugiesischen Bestimmungen auf Internet und andere Spiele nicht schon weit über das eigentliche Ziel der Santa Casa hinausgeht, so der Generalnwalt. mg/tsk
Autor: APA/mg/tsk
tjo, nun kann man sich mal überlegen, wie die länder es für sich auslegen bzw. hindrehen können, damit es passt...
lg
forsale
was tun die nationalen richter nun...?
lg
forsale
11:05 02.10.08
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name: Geiß
Vorname: Marcus
Firma: Tipp24 AG
Funktion: Geschäftsführendes Organ
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0007847147
Geschäftsart: Aktienkauf
Datum: 24.09.2008
Kurs/Preis: 13,66
Währung: EUR
Stückzahl: 7150
Gesamtvolumen: 97669,00
Ort: Xetra
tja...jetzt heißt es wohl warten bis zum 06.11.oder aber schmeißen....ich werde wohl weiter halten....aber zukäufe bieten sich für mich auch nicht mehr an....
lg
forsale
Ich wiederhole: Bei diesen Umsätzen heute hat die Kursentwicklung überhaupt keine Bedeutung. Solche 40T-Blöcke hatten wir im Jaxxchart regelmässig. So schnell wie sie erscheinen, verschwinden sie auch wieder. Das einzige, dass wir tun können, ist:
Aktie halten und zu einem Fantasiepreis zum Verkauf anbieten.
Solange nur wenige Papiere die Hände wechseln, ist das ganze ein Nullsummenspiel. Jaxx ist und bleibt eine einzigartige Firma mit mehr als guten Aussichten.
Eine Stunde später:
Und siehe da, der 40T-Block ist wieder weg. Dass in diesem Chart derart häufig manipuliert wird, zeigt mir, dass Jaxx für "Heiratsschwindler" eine attraktive Braut zu sein scheint. Ich hoffe, dass diese vor dem "Jawort" deren Ziegenfüsse und Hörner auf dem Kopf entdeckt
SPORTWETTEN.DE AG:Quartalszahlen belegen Restrukturierungserfolg / Gesamtjahreserwartung bestätigt
SPORTWETTEN.DE AG / Quartalsergebnis
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die SPORTWETTEN.DE AG (ISIN: DE0005488514 und DE000A0EPT67) gibt bekannt,
dass sie eine Gesamtleistung in den ersten drei Quartalen des
Geschäftsjahres 2008 in Höhe von insgesamt 19,684 Mio. € erzielte. Im 3.
Quartal 2008 lag die Gesamtleistung bei 6,269 Mio. €.
Aufgrund der erstmaligen vollständigen Vermittlung der Trabrennwettumsätze
auf deutsche Rennen reduzierte sich das Wettvolumen um 1 Mio. € gegenüber
dem Wettvolumen im 2. Quartal. Andere Buchmacher in Deutschland hatten im
3. Quartal 2008 die Wetten der Kunden fast ausschließlich in den eigenen
Büchern gehalten, also nicht in die Totalisatoren der Rennvereine
vermittelt, was zum einen ein Wettbewerbsvorteil ob des breiteren
Wettartenangebotes ist, zum anderen aber künftig aufgrund der
Vertragssituation mit dem Alleinvermarkter der deutschen Trabrennen, der
Win Race GmbH, so nicht mehr möglich sein wird. Der Vorstand erwartet in
der Folge deshalb wieder eine Steigerung des Trabrennwettvolumens der
Kunden der Gesellschaft. Die Vermittlungsprovisionen in die Totalisatoren
der Rennvereine (durchschnittlich 10% der Wetteinsätze) werden als Umsatz
ausgewiesen. Beim Halten der Wetten 'im eigenen Buch' wird dagegen der
gesamte Wetteinsatz als eigener Umsatz ausgewiesen. Dieser geht aber einher
mit hohen Umsatzkosten für die ausgezahlten Gewinne der Kunden. Die
Rohertragsmarge konnte vom 2. auf das 3. Quartal 2008 um einen Prozentpunkt
gesteigert werden.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich
auf 578 T€ (davon allein 428 T€ im 3. Quartal 2008).
Der Überschuss lag nach drei Quartalen mit 371 T€ deutlich im positiven
Bereich, wovon der Ergebnisbeitrag des 3. Quartals 291 T€ betragen hat.
Der Vorstand erwartet für das Gesamtjahr 2008 weiterhin ein Ergebnis vor
Zinsen und Steuern (EBIT) von über 600.000 €.
Hamburg, den 17.10.2008
SPORTWETTEN.DE AG
Klaus Zellmann
Vorstand
17.10.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: SPORTWETTEN.DE AG
Rennbahnstraße 94
22111 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)7221 3989422
Fax: +49 (0)7221 3989430
E-Mail: info@sportwetten-de.ag
Internet: www.sportwetten-de.ag
ISIN: DE0005488514, DE000A0EPT67
WKN: 548851, A0EPT6
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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fallen die zahlen gut aus, dann sehen wir sicher dieses jahr wieder die 2 €. wenn nicht, dann sind die genannten 80 cent sicher kein reines wunschdenken mehr...
die handelsvolumen sind - gemessen auf die gesamtzahl der aktien und in anbetracht des freefloats - in den letzten wochen ja nicht gerade enorm. es könnte bedeuten, dass a) niemand sich vor den zahlen von seinen stücken trennen will oder aber (was ich nicht hoffen will) b) keiner will die aktien mehr haben.
warten wir halt ab.:)
lg
forsale
mybet.com an – Rekord verdächtigt.
http://www.alexa.com/data/details/traffic_details/mybet.com