Finanzamt kappt neues Elterngeld
Seite 1 von 5 Neuester Beitrag: 29.09.06 11:25 | ||||
Eröffnet am: | 04.05.06 06:10 | von: ich_will | Anzahl Beiträge: | 116 |
Neuester Beitrag: | 29.09.06 11:25 | von: lassmichrein | Leser gesamt: | 15.325 |
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von Claus Hulverscheidt, Berlin
Das von der Bundesregierung geplante Elterngeld wird für viele Familien spürbar geringer ausfallen als bislang erwartet. Grund ist, dass die Finanzämter die neue Lohnersatzleistung bei der Berechnung des Gesamteinkommens beider Ehepartner in Rechnung stellen und teilweise zur Steuer heranziehen sollen.
Das würde dem Staat 300 Mio. Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen. Zwar hatte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) diesen so genannten Progressionsvorbehalt nach dem Koalitionstreffen am Montagabend erwähnt. In der Öffentlichkeit hatte die Regierung jedoch stets den Eindruck erweckt, dass das Elterngeld von maximal 1800 Euro ohne Abzüge ausgezahlt wird. Tatsächlich wird es jedoch in vielen Fällen 200 bis 300 Euro geringer ausfallen.
Von der Leyen will mit Hilfe des Elterngelds vor allem Akademikerinnen vermehrt dazu bewegen, Kinder zu bekommen. Gut ausgebildete Frauen verzichten aus Sorge um die Karriere häufig auf Nachwuchs - ein Grund für die niedrige Geburtenrate. Das Elterngeld soll bis zu 14 Monate lang zwei Drittel des Einkommens ersetzen und maximal 1800 Euro betragen. Dafür wird das Erziehungsgeld als reine Sozialleistung abgeschafft.
Höherer Durchschnittssteuersatz
Das Elterngeld wird jedoch bei der Steuererklärung dem Verdienst des Ehepartners zugeschlagen. Zwar muss es nicht wie ein normales Gehalt versteuert werden, es sorgt jedoch dafür, dass das Einkommen des Partners mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird.
Dadurch reduziert sich etwa das Elterngeld einer Frau, die zuvor 3000 Euro im Monat verdient hatte und deren Mann 100.000 Euro Gehalt im Jahr bezieht, rechnerisch auf 1525 Euro. Verdient der Partner 60.000 Euro, bleibt ein Elterngeld von 1568 Euro, bei 30.000 Euro sind es 1562 Euro. Besser sind Spitzenverdiener dran: Weil der Durchschnittssteuersatz in höheren Gehaltsregionen immer langsamer ansteigt, liegt das maximale Elterngeld eines Elternteils, bei dem der Partner 250.000 Euro verdient, bei 1662 Euro.
Auch diese Regierung wird es ganz sicher nicht schaffen, den Sozialfall Deutschland zu sanieren.
Servus
flatliner ____________________________________________
Besser noch : Solche Gelder erst gar nicht gieskannenmäßig verteilen.
Der Staat nimmt zuviel und gibt zuviiel, so kommen diese Schwachsinnskonstrukte zustande
x
"Besser sind Spitzenverdiener dran..."
-> es wird echt zeit für nen aufstand, der sich gewaschen hat...
lassen.
Bin gespannt wann dann der letzte aufgehört hat zu arbeiten´....
gruß Maxp.
aus meiner sicht ist dieser vorschlag von götz werner wirklich ne überlegung wert!
es ist bezeichnend, was geld in dieser welt zählt! dies wird nicht nur im strafrechtlichen bereich deutlich, wo man für einen steuerbetrug bald härter bestraft wird als für eine körperverletzung. sondern auch z.b. bei den gehältern der manager! mit welchem grund bekommt ein ackermann (um das klassische beispiel zu bemühen) viele millionen!? verantwortung!? -> so ein bullshit! das risiko hat nicht er, sondern die aktionäre. ein polizist oder ein busfahrer (usw.) dagegen tragen tagtägliche verantwortung und risiko - und werden abgespeist mir peanuts...
es ist so: geld regiert diese welt wie noch nie zuvor - aber diese welt ist keinen penny des geldes wert, das auf ihr gedruckt wird... die frage ist nur, wie lange das noch gut geht!! und ich vermute und hoffe "nicht mehr lange"...
Wer will schon bevor er Kinder bekommt einen 500 Seiten starken Antrag beantworten deren Fragen die Persönlichkeitsrechte verletzten!
Das die Elterngeld das von der Vermögenssteuer gespeist wird bereits jetzt ausgehölt wurde bevor es überhaupt zu laufen gebracht wurde überrascht einwenig! Aber was soll's, es werden am Schluss nur ein paar Genossen- und Beamteneltern dieses Almosen bekommen weil die Quadratur des Kreises nur noch durch mogeln erreicht werden kann!
Fazit:Armes Deutschland und schon wieder ein Gesetz in die Wand gefahren und schon wieder wurde einmal mehr bestätigt wie elternfeindlich dieses überalterte Land ist!
Gesellschaft habe als Du. Wir haben nur unterschiedliche
Ansätze den Mißstand anzupacken.
Also ich würd nix mehr arbeiten, wenn ich meinen Lebenstandard auch aus Transferleistungen sichern könnte. Geb ich gern zu und nehm auch keinem
übel der es so macht. Daher müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dies ausschließen sonst ist der Sozialstaat zum scheitern verurteilt. Der von Dir propagierte Aufstand vermute ich mal geht in Richtung
Umverteilung und nicht in Richtung Leistungsanreiz
Was mir beim lesen der Pos. 1-4 sofort in den Sinn gekommen ist, ist die Neid- und Mitnahmementalität in unserem Land. Pos. 1 suggeriert, dass
allen mehr weggenommen wird als den Spitzenverdienern und das ist schlichweg falsch.
Vergleichen wir nur mal den Gut- und den Spitzenverdiener
Gutverdiener
100.000 p.a =8.333 € p.m.
ergibt bei StKl III 1 Kind
5.080 netto Abzüge beim Verdiener von 3.253 €
dagegen Elterngeld (netto) 1.525 €
macht ein Staats/Sozialsponsoringssaldo von 1.728 €
Spitzenverdiener
200.000 p.a =16.666 € p.m.
ergibt bei StKl III 1 Kind
9.453 netto Abzüge beim Verdiener von 7.213 €
dagegen Elterngeld (netto) 1.662 €
macht ein Staats/Sozialsponsoringssaldo von 5.551 €
beide sind ohne den Staat besser dran, Geringverdiener
(wie Busfahrer und manche Polizisten) und insbesondere
Nichtverdiener dagegen besser.
Ich bin für das Elterngeld aber nur weil es einkommensabhängig
ausgestaltet, damit Berücksichtigt was das Elternteil zuvor für
die Gesellschaft geleistet hat ist und keine reine Wurfprämie darstellt.
gruß Maxp.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/69930.html?mode=commentaries
Prof. Hanspeter Stihl
ElterngeldWenn der Ehepartner 100 000 € im
Jahr verdient, sehe ich es nicht als
dramatische Entwicklung an, wenn
das Elterngeld der Frau/Mutter von
1800 auf ca 1500 € sinkt. Die Differenz
auf 1800 sollte der Mann/Vater aus
seinen 100 000 € leicht bezahlen
können. Als Vater ist er sowieso un-
terhaltspflichtig, 300 € im Monat ist
nicht die Welt. Also bitte auf dem
Boden bleiben!
Finanzbürgermeister der Stadt Dresden Prof. Hanspeter Stihl
Fazit: Staatsdiener die von Steuergelder leben sind hier die größten Neidhammel!
ohne Aussage zum Threadinhalt;
sondern Menschen wie..., alternativ ...Stammtisch..., alternativ BILDzeitung...
ist man gewohnt;
man merkt schon dass Du Beamter bist:
eine eigene Meinung zu artikulieren macht Arbeit.
gruß Maxp.
Und zu Deinen beliebten Berechnungen hinsichtlich der Spitzenverdiener braucht man sich ja wirklich nicht mehr zu äußern. Mir kommen gleich die Tränen...
Eine persönliche Aussage wie ich mich verhalten würde
als Stammtischfloskel zu werten ist schon tolldreist.
Äussere Dich nicht, ist mir lieber. Ich kommuniziere
lieber mit usern wie blindfish, auch wenn sie anderer Meinung sind.
Dein Problem ist, dass Du für Dich andere Meinungen keine Meinungen sind.
gruß Maxp.
Wie sonst kann man als vernunftbegabter Mensch fordern, dass Spitzenverdiener stärker entlastet werden?
Setze Dich lieber mal für die wirklichen Lösungsvorschläge wie Abschaffung steuerlichen Unterstützung der Institution Ehe, Erwerb wirklicher Rentenansprüche des erziehenden Elternteils, ausreichendes Einkommen aufgrund eines verdienenden Elternteils ein.
Erwerb wirklicher Rentenansprüche
Beamte wollen wirklich mal echte Rentenansprüche generieren?
Happyend ich muß wirklich lachen sowas von Dir zu hören!
Das Problem bei Beamten ist nicht, dass sie keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen (dafür sind ja die Bruttobezüge entsprechend geringer), sondern dass der Arbeitgeber - der Staat also - das hierfür vorgesehene Geld nicht für die Pensionsverpflichtungen zurückstellt, sondern z.B. zum Stopfen aktueller Haushaltslöcher verwendet...
(falls Du das mit Deiner Bemerkung #19 geimeint haben solltest)
Wo hab ich das gefordert?? Mir scheint als
ob Du ziemlich viel Interpretationsdrang hast.
Hier geht es darum den Sozialstaat zu retten,
und da gibt es zwei verschiedene Ansätze:
1. Einnahmengesteuert
- die Leistungsträger stärker zu belasten
2. Ausgabengesteuert
- duch Entlastungen (Senkung von Sozialabgaben/Steuern)
Leistungsanzeize zu schaffen.
Beide sind legitim und diskutabel:
Deine "wirklichen Lösungsvorschläge" sind m.E. teilweise
unfinanzierbar bzw. schliessen sich gegenseitig aus. Hab mich am
25.Apr. schon dazu geäußert
http://www.ariva.de/board/254059?pnr=2519659#jump2519659
pos.7
gruß Maxp.
Wie das Elterngeld bei nichtverheirateten eheähnlichen Partnerschaften geregelt werden soll?
Wie werden Selbständige beim Elterngeld behandelt?
Können Selbständige die Betreuung des Kindes übernehmen, gleichzeitig weiterarbeiten (bspw. wenn Büro im gleichen Haus)und trotzdem das Elterngeld bekommen?
Wie soll die steuerliche Regelung aussehen, wenn folgender Sachverhalt gegeben ist:
Frau abhängig beschäftigt, Mann selbständig und in eheähnlicher Partnerschaft lebend?
Ich hätte noch eine Reihe weiterer Fragen aber das sollte erst mal langen!