Falsche Bankauskunft, was tun?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.05.00 13:33 | ||||
Eröffnet am: | 08.05.00 09:40 | von: splitter | Anzahl Beiträge: | 18 |
Neuester Beitrag: | 18.05.00 13:33 | von: ruebe | Leser gesamt: | 6.690 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
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Kauforder über 150 Stück FJA für 47 Euro bei der Hypovereinsbank
Tel. wird der abgewickelte Kauf durch den Sachbearbeiter bestätigt
Jetzt, 8 Wochen später, wird festgestellt, das der Kauf nicht getätigt wurde
Der Sachbearbeiter jedoch bestätigt, das er damals diese Aussage (Kauf wurde durchgeführt) getätigt hat.
Dessen Vorgesetzte jedoch wollen den angerichteten Schaden nicht ausgleichen, sondern sind der Meinung, daß der Sachbearbeiter nicht dafür da ist, Depotkäufe zu überwachen
Die Depotauszüge konnten von mir aufgrund berufl. Abwesenheit nicht überwacht werden
Habt Ihr ähnliches erlebt?
Wie würdet Ihr reagieren?
Dauberus
PS: Bei der aktuellen Kursentwicklung ist das ja wirklich unangenehm...
du solltest zunächst nochmal mit dem Bankangestellten sprechen (am besten persönlich und mit Zeuge) und fragen wie es zu dem Vorfall kommen konnte und wie Ihr Euch einigen könnt.
Danach das selbe Gespräch mit den Vorgesetzten (z.B. Filialleiter.
Sollte das nicht helfen, so wende Dich an den Ombudsmann des deutschen Bankenwesens (Telefonnummer bei jeder Bank und im gesamtdeutschen Telefonbuch).
Ich persönlich schätze, Du hast sehr gute Chancen den Schaden ersetzt zu bekommen.
Hans
erzengel: Re: Hi Splitter, bin auch noch bei der Hypovereinsb. und hatte Ähnlichse erlebt.
08.05.00 10:51
Gespräch eine Bandaufzeichnung (weiß zwar nicht wielange die aufbewahrt werden) die in solchen Fällen genutzt werden. Sollte sich Dein Auftrag
bestätigen, müssen die Dir das gutschreiben. Haben Sie bei mir damals auch
gemacht.
Viel Erfolg
Erzengel
Gruß ruebe
Viel Erfolg!
Der Bankangestellte ist eigentlich ein sehr fähiger junger Mann,
der vor allen Dingen mit viel pers. Engagement bei der Sache
ist, dennoch wird er sicherlich massiv probleme kriegen,
Aber die Geschichte wird noch interessanter, da ich Fja zuerst für 55 Euro
in mein Depot aufgenommen habe, um nicht nur Zockerwerte zu besitzen.
Nach Absturz auf 47 Euro gab ich ihm tel. den Auftrag, alle FJA zu verkaufen und gleichzeitig nachzukaufen, um Verluste beim Finanzamt geltend zu machen.Damals ging ich davon aus, FJA länger als 1 Jahr zu halten.
Nachmittags bestätigte er mir tel. den Verkauf für 49 und!!! Kauf für 47 Euro.
Wir haben uns in der Folgezeit des öfteren über FJA unterhalten und uns über deren Perfektes Timing aufgeregt, prinzipiell gute News an Crashtagen zu bringen, sahen aber auf die Sicht von 1 Jahr darin kein Problem.
Da ich beruflich abwesend war, konnte ich Auszüge nicht prüfen, sah dazu allerdings auch keinen Anlaß.
Am Donnerstag letzter Woche stellte ich nach Durchsicht meiner Belege fest, daß FJA nicht im Depot war. Der Kurs war zu diesem Zeitpunkt bei 50,5 Euro, der Schaden also noch gering.
Ein Anruf bei dem Bankangestellten ergab, daß es laut EDV lediglich eine nicht ausgeführte Order mit Limit 48 Euro gegeben hatte, diese aber nicht ausgeführt wurde, da tagesgültig.
Die Frage, die sich nun stellt, ist folgende. Wie kann mir ein Kauf für Limit 47 Euro bestätigt werden, wenn es laut EDV nur eine Order mit Limit 48 gegeben hat? Der Bankangestellte behauptet, Limit 48 auf 47 geändert zu haben und hat mir den Kauf damals so bestätigt! Laut EDV gab es an diesem Tag jedoch kein Kauf oder Kaufversuch mit Limit 47 Euro.
Genauere Nachforschungen sollten diese Woche durchgeführt werden, aber durch Förtsch entwickelt sich dieses nun zum Problem.
Ob der Angestellte bei seiner Version bleibt, weiß ich zwar nicht, da es wahrscheinlich um seinen Job geht, aber Nachgeben sehe ich auch nicht ein.
zu mädels: Worum ging es bei Dir genau?
zu jole1 : Habe den Fehler bei 50,50, am Donnerstag bemerkt und reklamiert
Bank wollte diese Woche prüfen, Förtsch kam dazwischen
an Erzengel: Ging leider über Filiale, die zeichnen anscheinend nicht auf.
an Ruebe: Sicher bin ich mir nicht, da er mittlerweile nur noch glaubt, mir den Kauf bestätigt zu haben, was er aber nicht abstreitet, ist, daß der Auftrag hieß: Verkaufen und Kaufen (Verlust für Steuer, s.o.)ohne Kursangabe
Und den hat er zweifelsfrei nur zu 50% ausgeführt
Was meinst Du mit Öffentlichkeit? Soll ich dem Filialleiter mit Presse drohen? Es ist nebenbei die einzige Hypobank in meinem Wohnort (ca. 100.000 Einwohner)
Gruß
Splitter
prinzipiell und aus meiner erfahrung heraus glaube ich auch, dass du gute chancen hast, den schaden ersetzt zu bekommen, denn letztlich sind es für die bank doch nur "peanuts", und bevor die sache an die große glocke gehängt wird.....
Der Kunde ist selber Schuld, es sei nicht die Aufgabe der Bank, Kauforder zu überwachen
auch ich habe ein großes problem mit meiner bank, was in ähnlicher form sicher auch schon andere erlebt haben:
es handelt sich um den bio fond sicav (wkn 933808) von der dws, der zeitweise in deutschland nicht vertrieben wurde. konkret:
am 03.03.2000 am vormittag orderte ich diesen fond bei meiner bank. zufällig erfuhr ich hier in diesem forum, daß dieser fond geschlossen bzw. in deutschland bis auf weiteres nicht zugelassen ist (konnte und ist immer noch auf der homepage der dws nachzulesen. in den folgenden tagen erhielt ich keine schriftliche bestätigung über einen erfolgten kauf diese fonds. auch mehrmalige telefonischen anfragen, konnte man mir keine verbindliche auskunft geben. jedenfalls erfolgte keine einbuchung in mein wertpapierdepot. der schock kam am 18.04.00 als ich festtellte, daß eine größere summe von meinem konto abgebucht wurde. am 18.04.00 also sechs wochen später,bekam ich diesen fond in mein depot natürlich zum kurs vom 03.03.00. was inzwischen mit biotech passierte, wißt ihr sicher, der fond war nur noch die hälfte wert! in diesen sechs wochen nichte eine schriftlich information, daß am 03.03.00 doch ein kauf erfolgte, keine möglichkeit zu handeln.
nach einer ersten mündlichen beschwerde bei meinem berater, bekam ich daß argument zu hören, ein fond ist immer langfristig zu betrachten...
nach einer schriftlichen beschwerde (widerspruch gegen die wertpaperabrechnung, die ich erst am 18.04.00 erhalten habe mit valuta 07.03.00), bot man mir an die hälfte des schadens zu erstatten.
ich bin in sachen wertpapiere noch nicht so erfahren, deshlab würde ich mich über gute ratschläge freuen. wie sind meine chancen, den vollen verlust erfolgreich einzuklagen und welche mittel mittel habe ich. wäre ich gezwungen gewesen, meine anteile nach der einbuchung, sofort zu verkaufen, um einen vollen eratzanspruch geltend zu machen?
ich habe gester dieses problen auch der "euro am sonntag" rubrik "rat und tat" geschrieben und hoffe, daß man mir einen rat geben kann.
vielen dank
fraenker
fraenker
M.E. nach wird die Bank dir den Schaden ersetzen müssen, und das wissen die auch ganz genau, ansonsten hätte es kein Angebot über 50% gegeben!
Ombudsmann=neutraler Vermittler
Gruß
Splitter
1. Stimmt diese Willkür der OTC-Börse?
2. Darf consors mich 2 Wochen in Sicherheit wägen, so daß ich meine, nicht handeln zu müssen?
Beim Verbraucherschutz und DAI in Frankfurt räumte man mir wenig Chancen ein.
Für Antworten schon im voraus besten Dank.
gruss
ute
So würde ich vorgehen: Ich würde dem Filialleiter einen Brief (Einschreiben) schreiben, ihm den Vorgang schildern und deine Verluste ab Orderauftrag genau auflisten.
Dann würde ich Ihn bitten den Fall schnell zu klären und deine Ansprüche zu zahlen. Sollte er sich nicht in spätenstens sieben Tagen bei dir melden, siehst du dich gezwungen, anwaltliche und öffentlichkeitswirksame Schritte einzuleiten.
Bevor dies passiert, würde ich nochmals zum Schluß betonen, dass du an einer gemeinsanen Lösung des Problems interessiert bist. Vielleicht sind die ja bereit einen Teil deiner Ansprüche zu begleichen. Sollte er sich nicht melden, liegt es an dir.
Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben
Gruß ruebe