F.A.M.E. Wiederaufnahme des operativen Geschäfts
Seite 113 von 117 Neuester Beitrag: 24.09.21 18:40 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.11 15:52 | von: stockworld88 | Anzahl Beiträge: | 3.918 |
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Berlin
– ISIN DE000A0BVVK7 / WKN: A0BVVK –
Bezugsangebot
Die außerordentliche Hauptversammlung der Deutsche Cannabis AG, Berlin (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) hat am 05.09.2014 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EURO 2.255.000,00 um bis zu EURO 4.510.000,00 auf bis zu EURO 6.765.000,00 zu erhöhen, und zwar durch Ausgabe von bis zu 4.510.000 neuen – auf den Inhaber lautenden – Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von einem EURO. Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts angeboten. Für jeweils eine auf den Inhaber lautende Stückaktie können zwei neue – auf den Inhaber lautende – Stückaktien bezogen werden.
Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht von den Altaktionären bezogene neue Stückaktien können von der Gesellschaft benannten Dritten gezeichnet werden.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn nicht bis zum Ablauf des 28. Februar 2015 mindestens 250.000 neue Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 250.000,00 gezeichnet sind.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 30.01.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 31.01.2015 beschlossen, den Ausgabepreis auf EUR 1,00 festzulegen und die Gewinnberechtigung der neuen Aktien ab dem 01.01.2011 festgelegt. Das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zugelassen wird mit der Verpflichtung, sie den Aktionären im Verhältnis 1 : 2 zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je neuer Aktie zum Bezug anzubieten.
Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende
Bezugsangebot
bekannt:
Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit
vom 09.02.2015 bis zum 23.02.2015 (jeweils einschließlich)
bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, als Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Entsprechend dem Bezugsverhältnis kann für 1 alte Aktie 2 neue Aktien zum
Bezugspreis von EUR 1,00 je neuer Aktie
bezogen werden.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Deutsche Cannabis AG Aktien in der ISIN DE000A0BVVK7 nach Börsenschluss am 06.02.2015. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A14KTC1 / WKN A14KTC) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert.
Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind innerhalb des Aktionärskreises übertragbar. Allerdings werden weder die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG noch die Deutsche Cannabis AG den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln.
Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 1:2 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis abzugeben (Überbezug). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Etwaige Überbezugswünsche müssen bei Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags, welcher von den Depotbanken zusammen mit den Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis zum 23.02.2015 angebracht werden.
Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre bis spätestens 23.02.2015 bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, aufzugeben und den Bezugspreis ebenfalls bis spätestens zum 24.02.2015 auf das folgende Konto bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, einzuzahlen:
Konto Nr.: 9855022966
Bezeichnung: „Deutsche Cannabis Kapitalerhöhung 2015“
IBAN: DE17 1013 0800 9855 0229 66
BLZ: 101 308 00
BIC/SWIFT: BIWBDE33XXX
Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugs- und Überbezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 23.02.2015 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 1155 der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, zu übertragen. Bezugserklärungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn bis zum 23.02.2015auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, gutgeschrieben ist.
Für den Fall, dass nicht alle Aktien im Rahmen des Bezugsangebots aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts oder aufgrund verbindlicher Überbezugsorder bezogen werden, werden die verbleibenden Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung bei interessierten Investoren zum Bezugspreis platziert werden. Zur Zeichnung von Aktien gegen Bareinlagen im Rahmen der Privatplatzierung wird die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, zugelassen. Sofern nach Ablauf der Bezugsfrist infolge ausgeübter Bezugsrechte nicht genügend neue Aktien zur Verfügung stehen, werden zunächst die jeweiligen Überbezugsorder und so dann die Aktien, die im Rahmen der Privatplatzierung gezeichnet worden sind, repartiert zugeteilt. Die Aktionäre bzw. die Investoren erhalten in diesem Fall den Betrag zurückerstattet, der für die Zahlung des Bezugspreises für die im Rahmen des Überbezugsrechts bezogenen neuen Aktien bzw. der Privatplatzierung zugeteilten neuen Aktien nicht benötigt wird.
Lieferung
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht.
Die Lieferung der Neuen Aktien (WKN A0BVVK / ISIN DE000A0BVVK7) in die Depots der Erwerber erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft, Einbeziehung der Neuen Aktien in die Girosammelverwahrung durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt, und Börsenzulassung im regulierten Markt (General Standard) durch die Frankfurter Wertpapierbörse. Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.
Die neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2011 gewinnberechtigt.
Börsenhandel
Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft „ex-Bezugsrecht“ notiert.
Die Neuen Aktien sollen zum Börsenhandel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.
Prospektfreiheit
Dieses Bezugsangebot dient ausschließlich der Information der Aktionäre der Gesellschaft gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes. Es stellt kein Angebotsdokument und keinen Prospekt gemäß der Richtlinie 2003/71/EG (Prospektrichtlinie) dar. Die Neuen Aktien werden in Deutschland auf der Grundlage einer Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nach Maßgabe des Wertpapierprospektgesetzes angeboten.
Verkaufsbeschränkungen
Dieses Angebot stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen dar. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind nicht und werden auch nicht nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen, außer in Ausnahmefällen auf Grund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act, in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung von US-Personen weder direkt noch indirekt angeboten, verkauft oder dorthin geliefert werden.
Das Bezugsangebot ist ferner nicht für Aktionäre in Kanada, Australien oder Japan bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffende Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Kanada, Australien oder Japan übersandt und die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.
Hinweis an unsere Aktionäre
Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn nicht bis zum Ablauf des 28. Februar 2015 mindestens 250.000 neue Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 250.000,00 gezeichnet sind.
Risikohinweis
Anlegern wird dringend empfohlen, sich vor Bezugserklärung umfassend über die Gesellschaft zu informieren und insbesondere die veröffentlichten Finanzberichte und sonstigen Veröffentlichungen der Deutsche Cannabis AG aufmerksam zu lesen, die unter http://www.fame.de bzw. http://www.deutschecannabis.com abrufbar sind.
Die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, ist berechtigt, unter bestimmten Umständen von ihrer Vereinbarung („Mandatsvertrag“) mit der Gesellschaft bezüglich der Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebotes zurückzutreten. Die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG ist insbesondere dann zum Rücktritt von diesem Mandatsvertrag berechtigt, wenn nach Ansicht der Bank für Investments und Wertpapiere AG eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft eingetreten oder wahrscheinlich ist oder wenn nach Ansicht der Bank für Investments und Wertpapiere AG ein Ereignis eingetreten ist, das auf den Finanzmarkt, in dem die Neuen Aktien zum Bezug angeboten werden sollen, erhebliche negative Auswirkungen hat. Ein Rücktritt ist ebenfalls möglich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zu einem zwischen den Parteien des Mandatsvertrages abgestimmten Termin in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen ist. Darüber hinaus hat jede der Parteien des Mandatsvertrags das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Berlin, im Februar 2015
Deutsche Cannabis AG
Der Vorstand
Das Risiko ist hoch, Chancen bestehen. Nur meine Meinung.
sollte die KE überhaupt funktionieren! GROSSE EINKAUFSTOUR mit 250 TSD EURO LOL
Die Hürde für den Abschluss der Kapitalerhöhung liegt allerdings nicht besonders hoch: Nur wenn bis Ende Februar nicht mindestens 250.000 Aktien gezeichnet werden, wäre der Kapitalerhöhungsbeschluss unwirksam. Aber mit einer Viertelmillion Euro wird Siegemund kaum auf große Einkaufstour im US-amerikanischen Cannabis-Business gehen können – außer er rückt ab von Beteiligungsunternehmen und setzt eher auf Naturalien.
Ich werde auch zeichnen.
Die Story ist erst ganz am Anfang
Gruß an alle Investierten
Kann also gut sein, das sich der Freefloat danach kaum verändert.
Mal schauen wie es letztendlich ausgeht...bleibt weiter spannend.