Eurographics AG
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:26 | ||||
Eröffnet am: | 05.12.14 10:39 | von: iwanooze | Anzahl Beiträge: | 72 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:26 | von: Franziskamjq. | Leser gesamt: | 20.484 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 3 | |
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Dann ist es i.d.R. besser schon vorher investiert zu sein. Oder?
Good Trades all
Wie viele Eigenverwaltungen schaffen eine Sanierung ohne Verkauf der Assets ?
aber dass man zwei ausgewiesene Sanierungsexperten in den Vorstand
geholt hat, war eine sehr gute Entscheidung. Dazu entschließt sich nicht
bei weitem nicht jedes Unternehmen in ähnlicher Situation.
Eigenverwaltung ist angeordnet.
Die Marktkapitalisierung liegt mit 120.000 Euro schon unter dem
Wert so machen hoffnungslosen Börsenmantels.
Hier ist aber operatives Geschäft vorhanden, von dem die Unternehmensleitung
ausgeht, dass es sanierungsfähig ist. Ansonsten hätte man auf die Dienste dieser
beiden Sanierungs-Experten verzichten können.
Letzteres wäre der Dolchstoß für alle Aktionäre. NmM.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.09.2017
Insolvenzbekanntmachungen.de
Wissen da einige bereits mehr ? Wir werden es sicherlich bald erfahren.
Meine Meinung.
Will Dir da auch gar nicht widersprechen.
Die Stücke die angeboten werden finden allerdings auch immer schnell Abnehmer,
was mich etwas wundert bei einem solch kleinen und wirklich unbekannten Wert.
Als Infineon bei 40 Cent stand war ich mir auch sicher, das Ende ist nah. Wobei ich
diese beiden Aktien natürlich nicht vergleichen möchte. Das hier ist keine konservative
Anlage, sondern eine Wette mit Einsatz 9 Cent je Aktie. Das werden aber vermutlich
auch alle hier Investierten wissen. Die wollen nicht 5% p.a. sondern ein oder zwei 00
mehr im Erfolgsfall.
Die echte Sanierung im Mantel der bestehenden AG hätte nach meiner Ansicht
den Vorzug der Nutzung der vorhandenen Verlustvorträge nach dem Turnaround.
Bei einem Asset-Deal gingen diese verloren.
Eine Einigung mit dem Gläubigerausschuss ist ohnehin
bei beiden Formen der Sanierung erforderlich.
So einfach wie das manchmal erscheint, ist dieses Thema leider nicht. Hier eine Anregung, sich mit den grundlegenden Fakten vertraut zu machen:
http://www.bdp-team.de/steuerberatung/...ustvortraege-nicht-verlieren
Die meisten Investoren dürften den Weg des geringsten Widerstandes und der aussichtsreichsten Rendite gehen, denke ich.
Die Rechtsprechung bezog sich seinerzeit in erster Linie auf den Handel mit Verlustmänteln.
Wenn kein schädlicher Anteilseignerwechsel vorliegt, sollte es hier keine Einschränkungen
geben. Man könnte durchaus im Rahmen dieser Grenzen agieren. Und auch der Branchen-
fokus bleibt erhalten.
Es gäbe hier aber auch die Möglichkeit sich von einzelnen Tochtergesellschaften
(GmbHs) zu trennen, ohne die aufgelaufenen Verlustvorträge im Mutterkonzern (AG)
zu verlieren.
Die rechtlichen Grundlagen werden den beiden Sanienern im Vorstand aber
weitaus geläufiger sein als mir. Waren nur so meine ganz persönlichen
Gedanken dazu.
Die Rechtssprechung bezieht sich zudem auf JEDE Sanierung. Auch ein ggfls. entstehender Erlass zur Besteuerung von Sanierungsgewinnen bezieht sich auf JEDE Sanierung. Ich finde in den Gesetzestexten keine Ausnahme, unter die Eurographics fällt.
Oder kannst du auch hierzu eine Quelle posten ? Danke.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...ls20170329_2bvl000611.html
Mehr kann ich leider nicht bieten.
Zukünftig bitte Aussagen mit Quelle belegen oder besser unterlassen.
Man kann nur abwarten. Man könnte aber zumindest die Statistiken bemühen und mal schauen, wie viele Sanierungen es tatsächlich bis zur Rettung einer AG im Ganzen schaffen.... ;-)
Mal sehen, ob die AG genauso wie die beiden hier erwähnten Töchter auch wegen Zahlungsunfähigkeit UND Überschuldung in die Insolvenz geschickt wurde....
Das habe ich aber auch nicht behautet.
Bitte genau lesen. Es stand da: "wenn"
Es stand nicht da: "es liegt vor"
Und mit im Rahmen der Grenzen agieren,
meinte ich unter der 25% Grenze bleiben.
Hier noch mal meine Aussage:
Wenn kein schädlicher Anteilseignerwechsel vorliegt, sollte es hier keine Einschränkungen
geben. Man könnte durchaus im Rahmen dieser Grenzen agieren.
Quelle gibt es natürlich immer wenn eine solche vorhanden ist.
Hoffe nun ist alle klar, und alle Missverständnisse ausgeräumt?
Im Nachbarthread wurde sogar mit Uhr AG verglichen, was ich überhaupt nicht sehe. Es sei denn, hier schaut inzwischen auch die Bafin auf den Handel.
Aber derart Vergleiche dürfte es auf Ariva bereits seit etlichen Jahren geben. Vermutlich schon so lange wie die Zocker sich hier tummeln. ;-)
Eben meine Meinung.
Interesse scheint auf jeden Fall vorhanden zu sein
Good Trades all