Ein fast schon amüsantes Lehrstück des Lobbyismus


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Neuester Beitrag: 15.08.03 15:54
Eröffnet am:14.08.03 11:19von: KannibaleAnzahl Beiträge:8
Neuester Beitrag:15.08.03 15:54von: SahneLeser gesamt:3.632
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742 Postings, 9121 Tage KannibaleEin fast schon amüsantes Lehrstück des Lobbyismus

 
  
    #1
14.08.03 11:19
Relativ langer Text - lohnt sich aber.

Wie die Dosenlobby sich die Zahlen schön rechnet

Bis zum Bundesverfassungsgericht war der Einzelhandel gezogen, um die angeblichen Milliardenkosten des Dosenpfands abzuwehren - vergeblich. Um die Verfahrenskosten zu minimieren, legt die Lebensmittelkette Norma nun eine ganz andere Rechnung vor und enttarnt die früheren Horror-Kalkulationen als Luftnummer.

Berlin - Ihr Klient, das stand für die Anwälte des Lebensmittel-Discounters Norma unzweifelhaft fest, würde nach Einführung des Dosenpfands in ganz, ganz schwere Wasser geraten. Für Rücknahmeautomaten in den gut 1100 Filialen wäre eine "Einmal-Investition in Höhe von 60,5 Millionen Euro" fällig, dazu "Betriebskosten in Höhe von jährlich 7,5 Millionen Euro." Bedrohliche Zahlen, die eine akute Existenzbedrohung der Handelskette nahelegen sollten. Am 22. Juli 2002 trugen die Juristen ihre Kalkulation erstmals dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vor und danach immer wieder, durch alle Parallelverfahren und Folge-Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Die Klage endete für Norma und seine 32 Co-Kläger bekanntermaßen im Desaster. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Sammelklage diverser Großbrauereien, Getränkeabfüller, Verpackungshersteller und Lebensmittelhändler gegen das Dosenpfand im Januar 2003 in letzter Instanz "vollumfänglich kostenpflichtig" ab - und löste bei den Norma-Verantwortlichen einen überraschenden Erkenntnisprozess aus.

Weil vor Gericht die Verfahrenskosten proportional zum so genannten Streitwert steigen und zu Lasten der unterlegenen Kläger gehen, kommt die Rechtsanwaltskanzlei Bissel und Partner in Erlangen jetzt zu einer völlig anderen Kostenrechnung. In einem windungsreichen Schriftsatz vom 4. Juli 2003 (Aktenzeichen: BVerwG 7C31.02) werden die Kosten des Dosenpfandes auf 20 Seiten der Realität angepasst. Zweck der Operation: Norma wünscht sich vom Bundesverwaltungsgericht eine "Nachprüfung" des Streitwerts.

Ein "Irrtum" im Eifer des Gefechts

Fälschlicherweise, beginnen die Norma-Advokaten ihr Rechenstück, sei man seinerzeit bei der Kostenkalkulation von zwei Rücknahmeautomaten pro Filiale ausgegangen. Doch selbst in stark frequentierten Norma-Läden hätte einer locker ausgereicht, um die leeren Verpackungen in Empfang zu nehmen. "Ein Irrtum", so die Juristen, der im Eifer des Gefechts schon mal passieren könne. Doch das ist erst der Anfang. Ein Automat hätte nämlich "keinesfalls Investitionskosten in Höhe von 55.000 Euro notwendig gemacht", wie seinerzeit für zwei Maschinen behauptet und auch nicht, wie man annehmen könnte, die Hälfte. Vielmehr seien derlei Rücknahme-Systeme - lege man das aktuell günstigste Angebot eines Herstellers zugrunde - schon für 1.200 Euro zu haben.

Die Kosten schrumpfen und schrumpfen und mit ihnen die Verfahrenskosten für Norma. Doch es ist noch immer zu viel. Denn, fahren die Juristen in ihrem Antrag fort, bei Licht betrachtet, sei es so, dass Norma "überhaupt keinen Automaten anschaffen musste und auch nicht muss." Beim früheren Vorbringen vor Gericht habe es sich genau genommen "um fiktiv und überschlägig ermittelte unzutreffende Kosten" gehandelt, für den mittlerweile nur noch theoretischen Fall, dass tatsächlich zwei Automaten in allen 1100 Filialen hätten aufgestellt werden müssen.

Also kein Automat nirgends, in keiner der 1100 Filialen. In der realen Welt, die wenig zu tun hat mit der vor den Gerichten präsentierten "Fiktion", seien Norma nach der Einführung der Pfand-Übergangsregelung im Januar tatsächlich Kosten entstanden. Insgesamt 80.000 Euro für "Werbeinformationen" für "alle Filialen im Bundesgebiet". Weil zudem in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf nur gegen das Land Nordrhein-Westfalen (und nicht gegen den Bund) geklagt worden sei, argumentieren die Juristen weiter, könnten auch nur anteilig die Kosten für die dortigen Filialen in die Streitwertbemessung einfließen - bleibt schließlich von den ursprünglich 60,5 Millionen plus 7,5 Millionen Euro jährlichen Kosten eine einmalige Belastung von 5.696 Euro.

Der Einzelhandel profitiert von der Pfandregelung

Doch auch die fällt nicht wirklich an. Im Gegenteil, die über Jahre erbittert bekämpfte Pfandregelung erweist sich für Norma im wirklichen Leben als profitable Angelegenheit, was die Anwälte nun erstmals in ihrem Schriftsatz - nicht einmal kleinlaut - eingestehen. Zunächst spart Norma die bisher an das Duale System Deutschland, DSD ("Grüner Punkt") abgeführten Verpackungsgebühren. Sie fallen nicht mehr an, weil Pfand-Einwegverpackungen künftig nicht mehr über das DSD entsorgt werden. Von dieser "Gesamtersparnis" benötigt der Discounter etwa zwei Drittel für die Einrichtung eines eigenen Rücknahmesystems (eine so genannte Insellösung). "Das restliche Drittel bleibt eingespart", frohlocken die Anwälte.

Darüber hinaus könne Norma auf "mögliche Umsatzzunahmen" hoffen, weil (a) Konkurrenten Einweg-Getränke aus den Regalen nehmen, (b) "nicht alle Pfandverpackungen zurück gebracht werden" und (c) ein "attraktives, kundenfreundliches Rücknahmesystem", wie es Norma vorschwebe, ebenfalls "den Warenumsatz steigert" - rosige Aussichten durch Zwangspfand.

Ganz nebenbei geben die Norma-Anwälte auch einen Einblick in das Kampfgebaren der Großen der Branche und ihrer Lobby-Verbände. Norma, entschuldigen sich die Anwälte, habe in dem Rechtsstreit die Kostenkalkulationen und "falschen Preisangaben" der Handelskette Rewe "irrigerweise als realistisch übernommen." Rewe gehörte ebenfalls zum Klägerkartell gegen das Dosenpfand und gab bei Gericht Investitionskosten von 142,5 Millionen Euro, plus jährliche Betriebskosten von 30 Millionen Euro an, sollte das "Zwangspfand" Realität werden.

Den wahren Zahlen wurde absichtlich nicht nachgegangen

Auf die naheliegende Frage, warum Norma sich seinerzeit nicht direkt an die Automatenhersteller gewandt habe, um dort die wahren Preise für Rücknahmeautomaten zu erkunden, geben die Anwälte eine frappierende Antwort: Man habe darauf verzichtet, "weil der BFS (Bundesverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungs-Warenhäuser, inzwischen aufgegangen im Hauptverband des deutschen Einzelhandels, HDE.) allen Mitgliedern dringend empfohlen hat, eine Kontaktaufnahme zu unterlassen, woran sich Norma gebunden fühlte, wie auch die anderen Mitglieder" des Verbandes.

Das Motiv der Verbandsfürsten für das von ihnen verhängte Kontaktverbot mit den Automatenherstellern lag auf der Hand. Sie waren es, die damals mit immer schwindelerregenderen Zahlenspielen Öffentlichkeit und Verbandsmitglieder ihren Feldzug gegen den Wahnsinn Dosenpfand nahebringen wollten. Bundesweit 175.000 Rücknahmeautomaten müssten aufgestellt werden, behauptete der Branchenriese Metro. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels ermittelte mal gut zwei Milliarden, mal vier Milliarden Euro Kosten für die Einrichtung eines Pfandsystems. Und: "Die Einführung des Zwangspfandes wäre der Todesstoß für viele Unternehmen." Die realen Angebote der Automatenhersteller, die um ein Vielfaches tiefer lagen, hätten da nur für Irritationen gesorgt.

Mittlerweile urteilt nicht nur Norma milder über das "Zwangspfand". Der Einzelhandel insgesamt fährt opulente Sonderprofite ein, seit zum 1. Januar die Übergangsregelung in Kraft trat, die vorsieht, dass Einweg-Verpackungen in der Regel nur dort zurückgegeben werden können, wo sie zuvor gekauft wurden. Jeder dritte bis vierte Dosenkonsument zieht nach Schätzungen von Insidern aus dieser Zumutung seine Konsequenzen: Er entsorgt den Müll irgendwo und verzichtet auf seine 25 Cent Pfand. Das summiert sich. Bis zum mutmaßlichen Ende des Pfand-Provisoriums am 1. Oktober werden so rund 400 Millionen Euro in die Kassen des Handels gespült.

Hinzu kommen eingesparte DSD-Gebühren, die für Dosen und Einwegflaschen nicht mehr erhoben werden, außerdem der Verkauf des in den Läden gut sortierten PET-Plastikmülls, für den die Entsorger erhebliche Vergütungen zahlen - insgesamt noch einmal rund 200 Millionen Euro in den neun Monaten des Pfand-Provisoriums. Für die Blockade-Haltung des Handels, resümierte kürzlich die "Lebensmittel-Zeitung" lakonisch, seien deshalb nicht nur die wortreich beklagten und größtenteils selbst herbeigeführten Rechtsunsicherheiten verantwortlich, sondern "handfeste kaufmännische Motive." Der Handel hat keine Eile: Er klagt öffentlich und kassiert still.

Die Anwälte des seinerzeit von insgesamt 33 Unternehmen wegen des Dosenpfands verklagten Landes Nordrhein-Westfalen sind über die Rechenkunststücke ihrer Norma-Kollegen wenig amüsiert. Der Schriftsatz, heißt es in der Entgegnung an das Bundesverwaltungsgericht, sei "in einem Maße dekuvrierend, wie es das Land nicht für möglich erachtete." Die Kläger hätten offensichtlich einen millionenschweren Popanz aufgebaut und wegen einer Kostenbelastung von weniger als 6.000 Euro wiederholt das Bundesverfassungsgericht angerufen. Ein solches Verhalten dürfe nun nicht mit einem verringerten Streitwert und günstigen Prozesskosten honoriert werden. Allenfalls komme eine "Missbrauchsgebühr" wegen Verletzung der "prozessualen Wahrheitspflicht" in betracht.


Quelle: SPIEGEL Online


 

8215 Postings, 8605 Tage SahneDie sollten

 
  
    #2
14.08.03 11:26
die Prozesskosten und noch 'ne saftige Strafe wegen unnötiger Belastung unserer Gerichte zahlen.

Grüsse  

16600 Postings, 8169 Tage MadChartUnglaublich!!!

 
  
    #3
14.08.03 11:27
Erst redet man von 2*55000 Euro pro Filiale, und wenn's um die Gerichtskosten geht, stellt man nachträglich fest, dass es nur 1200 Euro, bzw. 0 Euro gewesen wären. Das entspricht einer anfänglichen Falschberechnung von 99% bzw. 100%.

Die Dummdreistigkeit dieser Winkeladvokaten schlägt ja wohl dem Fass den Boden aus. Da fehlen mir echt die Worte.

Ich kann nur hoffen, dass die an einen Richter geraten, der diesen Betrügern die vollen Gerichtskosten auf Basis des anfänglichen Streitwertes aufbrummt. Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden (ich weiss, das interessiert keine alte Sau) sollte man den Leuten zusätzlich noch ne Strafe wegen "versuchter Verarschung" aufbrummen.




*MOTZ*



MadChart  

Clubmitglied, 50584 Postings, 8840 Tage vega2000Ein nicht unerheblicher Teil der gekauften

 
  
    #4
14.08.03 11:36
(pfandpflichtigen) Getränkedosen werden von Kunden nicht zurückgebracht. Demnach haben Norma & Co. einen schönen Zusatzverdienst. Danke Jürgen  

1229 Postings, 8510 Tage ElendTse Tse Tse ...

 
  
    #5
15.08.03 13:36
Wenn die Kosten so niedrig sind, dann hätten sie nicht vor Gericht ziehen brauchen. Da sie es aber wollten, brauchten sie einen ordentlichen Streitwert. Somit gibts kein Rabatt oder so, denn wer auf mögliche Schäden in einer bestimmten Höhe klagt, der soll auch dafür die Gebühren bezahlen ...  

1147 Postings, 8224 Tage wettyWenn die Kosten tatsaechlich nahe Null liegen,

 
  
    #6
15.08.03 13:53

dann fragt sich doch warum der Verband uns seine Mitglieder das einheitliche System ueberhaupt torpediert haben.

Und die einzige Anwort ist offenbar der Sonderverdienst durch zusaetsliche nicht eingeloesste Pfandmaerkchen.

Trittin sollte einige Exempel statuiren, Pauschal 100 Mio Strafzahlung fuer jedes an der Klage beteiligte Unternehmen !




mfg  

13475 Postings, 9272 Tage SchwarzerLordIch kaufe schon längst keine Dosen mehr.

 
  
    #7
15.08.03 15:48
Die sind ökologisch nicht angemessen und die Rückgabe ist nicht ordentlich geregelt. Ich habe auch schon vor dem 1.1. kaum noch Dosen gekauft, seither aber kaufe ich aber bewußt keine mehr. Mehrweg ist besser!  

8215 Postings, 8605 Tage SahneSehr vernünftig SL

 
  
    #8
15.08.03 15:54
Ich kaufe in Tankstellen nur noch Tetrapacks oder Caprisonne o.ä.
Red Bull kaufe ich keins mehr.
Da gibt es sowieso was besseres: Big Pump 1,5 Liter für ca. 2 EUR
schmeckt genauso...
 

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