Eilt! Großbritannien verbietet 500-Euro-Noten
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 23.07.16 18:30 | ||||
Eröffnet am: | 13.05.10 20:05 | von: Super YOGI | Anzahl Beiträge: | 33 |
Neuester Beitrag: | 23.07.16 18:30 | von: julian gold | Leser gesamt: | 4.490 |
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Von sofort an dürfen in Großbritannien 500-Euro-Banknoten nicht mehr verbreitet, ausgegeben oder gehandelt werden. Man darf diese EU-Geldnoten, wenn man sie bei der Einreise mitbringt, nur noch bei britischen Banken in einem Depot lagern. Die Regierung begründete den ungewöhnlichen Schritt zunächst mit der angeblichen illegalen Nutzung der 500-Euro-Euro-Banknoten. Angeblich werden 500-Euro-Banknoten in Großbritannien fast ausschließlich von Kriminellen genutzt.
http://edition.cnn.com/2010/WORLD/europe/05/13/...n.euro.note/?hpt=T2
Empfehlung Thread
http://www.ariva.de/Goodbye_EURO_und_US_t356233Ist immer wieder witzig....
Übrigens sind die verpflichtet, das Geld anzunehmen. An der Tanke genauso. Da können die Schilder schreiben wie sie wollen.
In Zeiten des Bargeldlosen zahlens ist der 500er völlig überflüssig....
Die Kosten für die Auflegung dieses Geldscheins hätte die EU sich sparen können....
Ein einziger Geldschein, welcher mehr wert ist, als in manch einem EU Land (Rumänien,Bulgarien,Ungarn) an Durchschnittgehalt für
ein ganzes Monat gezahlt wird ist prepotent...
Wenn Du was kaufen willst, dann bleibt es IN JEDEM FALL dem Verkäufer überlassen, ob er Dir das auch tatsächlich verkauft.
Ich kenne jetzt nicht den entsprechenden Paragraphen im Gesetz, aber so wurde es mir beigebracht.
Stell Dir mal vor, Du tankst und die Tankstelle hat einfach nicht genug Wechselgeld da. Dann bleibst *Du* in der Schuld und nicht die Tankstelle.
Fortress Paper Ltd. ist der alleinige Hersteller des Schweizer Franken sowie Hersteller des Euro für mehrere Länder.
Alles über die Herstellung von Banknoten und die neuesten Sicherheitsmerkmale könnt ihr unter www.banknoten-blog.de nachlesen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
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Gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel, durch dessen Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann und die ein Gläubiger zu akzeptieren hat (man spricht auch von Annahmepflicht oder schuldbefreiendem Annahmezwang):
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In den teilnehmenden Mitgliedsstaaten der EWU ist seit dem 1. Januar 2002 das Euro-Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel: gemäß Artikel 128 Absatz 1 Satz 3 EUAV (inhaltsgleich im deutschen Recht § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz) sind hierbei die von der EZB ausgegebenen Euro-Scheine das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel.
Beim Euro-Münzgeld gibt es hingegen eine eingeschränkte Annahmepflicht, denn gemäß der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998, Art. 11 Satz 3 ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde […] niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“
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An der Tankstelle wird normalerweise erst getankt und dann bezahlt. Durch das Betanken seines Fahrzeuges wird der Autofahrer Schuldner des Tankstellenbetreibers. Der Autofahrer kann sich von dieser Schuld dadurch befreien, dass er dem Tankstellenbesitzer den Betrag in Euro zahlt. Der Tankstellenbesitzer MUSS annehmen.
Anders wäre es vermutlich, wenn erst gezahlt wird (oder hinterlegt wird, wie oft in den USA) und danach erst getankt wird. Dann besteht vor der Geldübergabe noch kein Schuldverhältnis. Der Tankstellenbetreiber kann es dann ablehnen, das Geld anzunehmen und diesen Kunden zu bedienen.
Es stimmt wir leben in Zeiten, wo vieles bargeldlos gezahlt wird - mache ich auch.
Nur, vor ein paar Jahren hatte es sich ergeben, das ich anfing mit Frankatur zu handeln. Das war damals echt noch eine tolle Sache - das lag wohl damals vor allem daran, weil durch den Umtausch der alten DM Bestände, sehr viel Ware im Markt war.
Heute ist es grunsätzlich immer mehr üblich geworden, dass man auch Warenlieferungen b2 b- also Hersteller/Importeur zu Grosshandel zu Einzelhändler, komplett bargeldlos zahlt. In vielen Bereichen, wo ständig ähnliche Waren geliefert werden, ist es heute sogar üblich, dass der Verkäufe eine Bankabbuchungsvollmacht erhält- Also keine Einzugsermächtigung, die man normalerweise, sondern eine Abbbuchungsvollmacht. Das heisst, er kann abbuchen und man kann nicht mehr stornieren , aus keinem Grund. Das ist juristisch so, als wenn man es selber überwiesen hätte.
Und das erfolgt sogar bei diesen ständigen Geschäften parallel zur Lieferung. Also ist bei manchen schon morgen um 9 Uhr belastet, und die Ware kommt erst um 11 Uhr.
Aber wir leben auch in einer Zeit, wo es immer mehr leute und Händler gibt, die Pleite sind. Darüber hinaus gibt es auch "Spitzbuben", der mehr oder weniger kriminell handeln wollen.
Nun bei diesem Frankaturhandel sah ich die einzig sinnige Möglichkeit, bar gegen Ware, zu handeln. Dazu musste ich ich manchmal schon weiter fahren, jetzt ist das nur noch selten der Fall.
Wenn man dann für 30.000, Euro 100er mitnehmen muss, dann ist das nicht nur sehr viel Volumen ,sondern dauert auch was zu zählen. Dazu kommt auch die gefahr der Fälschung, wohl bei 500 ern weniger vertreten.
Auch , will ich ja nie den Banken was schenken.
Es kommt immer mal vor, dass hohe Beträge bei der einen bank eingehen, ich aber einen Kauf bei der anderen bezahlen muss. Oder man wechselt die banken bei der Anlage.
Von Bankgruppe zu bankgruppe, dauert das immer mindestens 1 Tag- wenn das über s WE ist, sogar mind 3Tage.
Wenn man nun 100 Tsd transferieren will und es geht um 15 % Zinsen, die man sonst bezahlen müsste, wenn das geld zu spät eingeht, dann sind ein Tag auch schon ca 40 Euro.
Also ich hole das dann bar-und zahle das bei der anderen wieder bar ein; schenke der Bank das Geld nicht!
Ein normales Zahlungsmittel, wir reden jetzt vom Deutschen Recht, muss der Händler grundsätzlich akzeptieren.
Aber, auch das stimmt, es ist das Geschäfts des Händlers, er hat Hausrecht und er hat ein Angebot mit der Darstellung der Ware dem gegenüber gemacht.
Der Kunde hat dadurch, dass er die Ware nimmt, oder in einen Wagen legt etc. dieses Angebot angenommen. Trotzdem ist diese Annahme eigentlich wieder nur ein weiters Angebot des Kunden, "ich möchte die Waren zu dem ausgeschilderten Preis" kaufen.
Grundsätzlich kann dann der Händler den Verkauf aber trotzdem ablehnen.
Auch wenn etwas falsch ausgepreist ist, hat keiner das Recht, diesen Artikel zu dem Preis zu bekommen. Auch der Verkäufer muss nicht verkaufen. Sollte allerdings da Absicht bestehen, umso Kunden au sich aufmerksam zu machen, dann könnte das "unlauterer Wettbewerb" sein - also ein Wettbewerbsverstoss.
Dagegen können im allgemeinen aber nur Konkurrenten oder Institutionen die damit befasst sind vorgehen. wie Verbraucherverein, IHK etc.