Hilfe: Bilanzierung nach IFRS statt US GAAP
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.07.04 10:07 | ||||
Eröffnet am: | 15.07.04 08:56 | von: ecki | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 18.07.04 10:07 | von: Bilanzanalyse | Leser gesamt: | 5.893 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Und konkret:
Im Frühjahr hat Morphosys diese Umstellung angekündigt. Was verschiebt sich dann wohin? Warum wird das gemacht?

Grüße
ecki
alberto
Bisher gibt es z.B. Zahlungen für die langfristigen Verträge, die sofort cashwirksam verbucht werden, Umsatzmäßig (und damit vom Gewinn her) auf die Laufzeit verteilt werden.
So entsteht die eigenartige Situation, das der cash steigt, der Umsatz und Gewinn aber nachhängt. Und jeder wundert sich übers Finanzergebnis.
Bleibt das so, oder wird am Ende der Umsatz zurückgebucht?
Grüße
ecki
Ab 2005 müssen bestimmte Unternehmen nach IAS/IFRS bilanzieren
Die IAS/IFRS sind internationale Rechnungslegungsstandards. Es gibt - wie bei den Gesetzen - viele einzelne Standards, die durchnummeriert sind und die z.B. Bewertungs-, Ansatz- bzw. Ausweismethoden in der Bilanz regeln. Die Anwendung dieser internationalen Standards erleichtert z.B. den Banken und Anlegern den Vergleich der offen gelegten Jahresabschlüsse. Und dies weltweit.
IAS = International Accounting Standards des IASC - künftig werden diese IFRS genannt
IFRS = International Financial Reporting Standards des IASB
IASB = International Accounting Standards Board (bisher IASC)
Alle Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem EU-Mitgliedsstaat zum Handel an der Börse zugelassen sind, sind verpflichtet, Ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen. Und zwar für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen.
Klartext: Zur Anwendung sind zum Beispiel alle Aktiengesellschaften verpflichtet, deren Wertpapiere an der Börse gehandelt werden.
Unternehmen können sich auch freiwillig dafür entscheiden, IAS/IFRS anzuwenden. Das kann sich z.B. bei Konzernabschlüssen anbieten - dann müssen die IAS/IFRS allerdings vollständig angewendet werden. Oder bei informativen Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften (z.B. von GmbHs oder AGs), wenn diese zusätzlich zum Jahresabschluss aufgestellt und im Bundesanzeiger an Stelle des HGB-Abschlusses offen gelegt werden.
IAS/IFRS contra Handelsrecht:
Die Bestimmungen der IAS/IFRS weichen stark von denen des Handelsrechts ab. So wird mit der rein steuerlichen Sichtweise Schluss gemacht. Man rechnet sich nicht mehr "arm", denn nur wer "reich" ist, erhält z.B. Kredite.
Die Fremdfinanzierung steht vor der Eigenfinanzierung. Hausbanken werden wohl künftig von Investmentbanken abgelöst. Unternehmen müssen strikter rechnen und ein Risikomanagement einführen, was bisher kaum ein Unternehmen hat. Rückstellungen müssen "hochgerechnet" und abgezinst werden, weshalb Versicherungsmathematiker immer mehr gebraucht werden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nach dem "Umsatzkostenverfahren" berechnet werden. Vom bisher angewendeten Gesamtkostenverfahren müssen die Unternehmen sich verabschieden.
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ist ja nur eine pre-info.. schau aber doch mal bei google usw. nach.. da gibts mit sicherheit ein paar links dazu!
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da wird noch viel durcheinender entstehen.
Aufgefallen ist mir folgendes:
Die Bestimmungen der IAS/IFRS weichen stark von denen des Handelsrechts ab. So wird mit der rein steuerlichen Sichtweise Schluss gemacht. Man rechnet sich nicht mehr "arm", denn nur wer "reich" ist, erhält z.B. Kredite.
Das betrifft ja wohl stille Reserven. Werden die jetzt nicht mehr versteckt, sondern offensiv bewertet, um Kreditwürdig zu bleiben? Das wäre in der Tat eine bedenkliche Entwicklung.
Grüße
ecki
Erreicht werden soll hiermit, dass die Bewertungen realitätsnäher erfolgen.
Bisher galt als Grundsatz der Gläubigerschutz, also war eine vorsichtige Bilanzierung vorgeschrieben.
IFRS ist eine Bilanzierung aus Finanzierungssichtweise.
Wie schon erwähnt soll sich niemand mehr ärmer rechnene können, um seine Steuerlast zu minimieren.
Bei Finanzierungsbedarf bietet diese Bilanzierung ein besseres Bild der Unternehmung.
Ein Beispiel wären die Risikorückstellungen von Versicherungen, aber auch die Aktienbestände von Banken.
Das wird dazu führen, das Risikorückstellungen zurückgeführt werden müssen, was natürlich zuerst mal den zu versteuernden Gewinn erhöht.
Auch Aktienbestände (von z. B. Banken) müssen schneller nach ihren tatsächlichen Wert bilanziert werden, auch hier mit der Folge einer höheren Steuerlast.
Ganz deutlich wird es bei der Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, hier soll eine Bewertung nach dem tatsächlichen Verkehrswert erfolgen, was meiner Meinung nach ernorme "Stille Reserven" freisetzt.
Negativ ist das natürlich für Gewinne erzielende Unternehmen.
MFG