Ebay-Aktie vor Abspaltung kaufen - Finanzamt!?


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Neuester Beitrag: 22.02.17 18:23
Eröffnet am:02.07.15 13:59von: Olaf.Anzahl Beiträge:97
Neuester Beitrag:22.02.17 18:23von: Antares2016Leser gesamt:85.052
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6 Postings, 3431 Tage Olaf.Ebay-Aktie vor Abspaltung kaufen - Finanzamt!?

 
  
    #1
2
02.07.15 13:59
Hallo,

ich habe einige Ebay-Aktien und überlege, ob ich vor der Abspaltung noch verkaufe oder kaufe.
Es wird, denke ich, beiden Aktien gut tun, wenn sie getrennt gehandelt werden. Ich weiß nur nicht, wie die Abspaltung steuerlich in Deutschland behandelt wird.
Für eine Ebay-Aktie gibt es am 17.07.15 ja eine PayPal-Aktie.
Sollte man vorher lieber verkaufen und beide Aktien nach der Abspaltung kaufen oder kann man sich ruhig vor der Abspaltung noch einige Ebay-Aktien ins Depot legen? Es könnte ja auch sein, daß die PayPal-Aktie am ersten Handelstag nach oben schnellt.
Hat jemand von euch Kenntnis über die weitere steuerliche Behandlung?

Danke.

Grüße
Olaf  
71 Postings ausgeblendet.
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4 Postings, 3412 Tage Madeira123ING DiBA - Steuer + Soli eingezogen

 
  
    #73
1
21.07.15 19:06
Die ING DiBA hat heute von meinem Referenzkonto sowohl Kapitalertragssteuer (25%), als auch Soli (5,5%), eingezogen. Sprich 30,5% des Einbuchungskurses der PayPal -Aktie, ihr könnt euch ja mal ausrechnen, was dabei rauskommt! Unglaublich!

Wäre das vorher angekündigt worden, hätte ich meine ebay-Aktien am 17.7. verkauft!

Mir entzieht sich dabei jegliche Logik, da ebay ja aufgeteilt wurde, sprich die Aktienkurse beider Unternehmen nur knapp über dem Kurs der eBay-Aktie vor dem Splitt lagen. Hier von einer Sach-Dividende zu sprechen, ist hahnebüchen!

Gibt es jetzt überhaupt noch eine Möglichkeit das Geld irgendwie wieder reinzuholen?
Kann man bei Verkauf der ebay-Aktie den Verlust gegen diese Sachdividende verrechnen?  

13787 Postings, 4945 Tage Maxxim54Bin auch

 
  
    #74
21.07.15 19:23
bei der ING. Hab noch nicht darauf geschaut, aber wird wohl so sein.

Du kannst Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen, alle anderen Verluste - also auch Aktienfonds - sind im Verrechnungstopf "sonstige Veräußerungsverluste" und können mit Zins- und Dividendengewinnen sowie sonstgen Kursgewinnen verrechnet werden.

Ich würde, und das werde ich tun, da einen Widerspruch schreiben. Zumindest ist da eine Gesetzeslücke hinsichtlich der Besteuerung von Spin-Offs. Die Säcke von den Finanzämter haben da zu ihren Gunsten absichtlich so gelassen, da sie so auch Jene Ausländer abzocken können, die in Deutschland ein Depot haben.

Falls genügend Leute da widersprechen, werden die wohl auf diese Angelegenheit eingehen müssen. So war das glaube ich bei Google Split. Die Widerspruchsfrist ist 1 Monat. Das sollte man auf jeden Fall tun. Bei ING einfach eine Mail. Falls da etwas passiert, würde man eventuell sein Geld von der Bank zurückbekommen.

Ansonsten gab es so eine Richtlinie BMF, wann eine Abspaltung als Sachdividende zu sehen ist. Man hätte Paypal mit EK=0 bewertet und damit mit Verlussten der Ebay aufrechnen können, wenn vor dem Stichtag die Aktie nicht handelbar gewesen wäre. Aber Paypal war ja zuvor handelbar und insofern ist das als "Sachdividende" zu interpretieren.

Die Banken gehen da eine Nummer sicher und behalten schon mal die Steuer.

Das ist Mist mit Spin-Offs und Splits in Deutschlad. Ich fürchte, wir haben da schlechte Karten. Bleibt nur der Weg über Lohnsteuererklärung...  

5245 Postings, 4808 Tage Der_Heldtja, wie befürchtet bzw. vorausgesagt (siehe #5)

 
  
    #75
21.07.15 19:26
Manchmal fragt man sich, warum man überhaupt irgendwas in Threads postet, wenn es offensichtlich eh' niemanden interessiert... :-/

Gegen die Besteuerung könnt ihr nix machen, da es sich - im Gegensatz zum Google-Aktiensplitt - um einen "echten" Spin-Off, d. h. eine Abspaltung eines neuen Unternehmens handelt. Eine Verrechnung (des besteuerten/eingebuchten Abspaltungswertes) mit etwaigen Verlusten aus Aktienverkäufen ist leider auch nicht möglich, da diese Verluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden können, hier handelt es sich ja aber um eine (Sach-)Dividende.

Nachzulesen auch nochmal im entsprechenden BMF-Schreiben unter Randziffer 133 ff.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/...ationFile&v=3  

5245 Postings, 4808 Tage Der_Heldwen(n)s tröstet, ihr seid nicht allein...

 
  
    #76
21.07.15 19:34
Voriges Jahr haben die Vodafone-Aktionäre geblutet, als Verizon "entflechtet" wurde.  

13787 Postings, 4945 Tage Maxxim54Das Dokument

 
  
    #77
21.07.15 19:36
ist von Oktober 2012....mittlerweile gab es da einige Änderungen und Schreiben seitens des BMF...

Dazu Ergänzend wichtig

https://www.google.de/...M&usg=AFQjCNHjVACKqUUY-MRu6ewQOK7-sWwlRQ
 

13787 Postings, 4945 Tage Maxxim54Ja...

 
  
    #78
21.07.15 19:46
...sieht schlecht für uns aus...Keine Chance...

Hier zwei Artikel ...

http://www.ovb-online.de/wirtschaft/...ltung-einer-firma-2797549.html

und das dort erwähnte BFH Urteil...

https://openjur.de/u/161062.html

Ergo....Aktien zuvor verkaufen und dann wieder einsteigen....Das erklärt, warum die Aktien gestern gestiegen sind...

Ist aber eine Schweinerei, dass das BMF mittlerweise keine Lösung dafür gefunden hat....  

3 Postings, 3413 Tage philipp2500Fußstapfen-Theorie

 
  
    #79
21.07.15 22:51
Nach dem Artikel hier müsste der Split-Off doch steuerneutral gehandhabt werden. Jedoch scheinen einige Banken noch nicht richtig mit der Situation umzugehen.

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/...uer-Faehrtenleser-2671653  

717 Postings, 3782 Tage Geldmeister 2014Ebay: @Madeira123 Nicht ganz 30,5 Prozent

 
  
    #80
22.07.15 08:02
Der Solidaritätsbeitrag in Höhe von 5,5 Prozent errechnet sich aus dem Betrag den die 25 prozentige Kapitalertragsteuer ergibt. Dieser Betrag ist die Bemessungsgrundlage.

Ergibt insgesamt 26,375 Prozent Kapitalertragsteuer inkl. Solibeitrag! Ich weiß, das ist immer noch viel zu viel und ärgerlich, aber wenigstens stimmt die Rechnung.

Jeder der bisher hier im Forum in der Lage war ein paar Zeilen zu schreiben ohne dass ihm dabei das Gehirn abgeraucht ist, der ist auch fähig bei seiner Depotbank einfach mal schriftlich Einspruch gegen die steuerliche Behandlung bei Ebay/PayPal, einzulegen. Nicht labern, dass es eh nichts bringt, sondern einfach machen und schauen was dabei rauskommt.

Ist ja auch eine grundsätzliche Lebenseinstellung, wenn man mit etwas nicht einverstanden ist, sich zu Wort zu melden, Fragen zu stellen und gegebenenfalls auch Widerstand zu leisten und zu seiner Haltung zu stehen. Sollte man der lieben Gesellschaft und sich selber eigentlich schuldig sein. Aber viele haben heutzutage den Irrglauben man müsse einfach nur möglichst viel Geld verdienen, um die ganzen Ungerechtigkeiten, Abzockereien, Draufzahlereien, Qualitätsverschlechterungen usw. mit denen jeder konfrontiert ist, sich besser leisten und ertragen zu können, anstatt mal gegen diese negativen, immer mehr auf die spitze getriebenen Tendenzen vorzugehen. Aber Zivilcourage ist halt genau das Thema welches auf den immer länger werdenden Todo-Listen wahrscheinlich am seltensten vorkommt. Ich hoffe dass ich mich irre und die Realität einfach nur falsch wahrnehme, wäre ja schön.

Allen einen erträglichen Hitzetag, und Eis essen nicht vergessen. ;-)






 

717 Postings, 3782 Tage Geldmeister 2014Ebay: Einschätzung durch Zacks

 
  
    #81
22.07.15 14:52
http://www.zacks.com/stock/quote/EBAY

A ist am besten und F am schlechtesten.

Auch die Finanzkennzahlen mal beachten. Da kann man wirklich nicht meckern.

Eine lustig absurde Variante wäre es auch wenn Ebay und Yahoo fusionieren würden, um dann anschließend von Alibaba und seinen 40 Räubern wahnsinnig freundlich übernommen zu werden. Geht natürlich auch ohne Yahoo! Dann hieße es endlich auch für uns Aktionäre, Sesam öffne Dich zur Schatzkammer mit den steigenden Kursen. ;-)

Die amerikanische Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit wäre bestimmt nicht von einer Übernahme einer Internet Ikone wie Ebay durch ausgerechnet einen chinesischen Online Giganten wie Alibaba, Baidu oder Tencent begeistert. Das bedeutet, dass eine solche China-Übernahme nur äußerst freundlich oder gar nicht geschehen darf, also zu einem absoluten Wucherpreis, zur Freude der Ebay Aktionäre und zur Beruhigung des kapitalistischen amerikanischen Gemüts.

Alles nur Spekulation, aber dafür ist man ja schließlich an der Börse. :-)
 

4 Postings, 3409 Tage EBAYPAYPALAkt.Spin Off PAYPAL/EBAY Steuer Skandal

 
  
    #82
1
24.07.15 11:24
Große Nachteile entstehen langjährigen EBAY-Aktionären, die vor 2009 und damit vor Einführung der Abgeltungsteuer gekauft haben. Sie müssen nun Steuer auf den Wert der Paypal Aktie zum Kurs der Einbuchung zahlen, obwohl diese sonst bei Verkauf vor dem Spin Off steuerfrei geblieben wären.

Außerdem verlieren die Aktionäre für die Hälfte ihres Investments die Aussicht auf künftige steuerfreie Kursgewinne, da als Kaufdatum für die neuen Aktien das Datum des Splits gilt.

Wenn so mit Keinaktionären in Deutschland umgegangen wird, braucht sich niemand zu wundern, dass sich keine Aktienkultur entwickelt.
 

505 Postings, 4333 Tage keeeEbay - Paypal Steuerliche Behandlung

 
  
    #83
24.07.15 15:42
Es hätte so einfach sein können.

eBay spaltet am 17. Juli 2015 seine Bezahldivision PayPal ab. Anleger bekommen dann je eBay-Aktie ein PayPal-Papier in ihr Depot gebucht. Ab dem 20. Juli 2015 können sie dann ihre neuen Aktien an der Börse handeln.


Steuerlicher Aspekt beim PayPal- Spin-off
.
Im Gegensatz zum Google-Aktiensplit, bei dem Anlegern im April 2014 auf den Kurswert neu zugeteilter Papiere Abgeltungsteuer abgezogen worden war, droht eBay-Aktionären kein sofortiger Steuerabzug: „Depotbanken werden die Einbuchung der PayPal-Aktien vo­raussichtlich steuerneutral behandeln“, erklärt Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München.

Steuerrechtlich gibt es zwei Möglichkeiten
1.Entweder das Finanzamt behandelt die PayPal-Papiere so, als wären sie für null Euro gekauft worden. Bei der Veräußerung wird dann der komplette Erlös besteuert.
2.Oder die Kapitalmaßnahme wird als Abspaltung eingeordnet. Dann würden die Anschaffungskosten auf eBay- und PayPal-Aktien verteilt – und Steuern sind erst beim Verkauf der Aktien zu bezahlen.

Es wird auf jeden Fall sehr spannend zu sehen, wie das eBay- und das PayPal-Papier am 20.07. an der Börse starten werden! Quelle:

http://www.onlinemarktplatz.de/59675/...-aktiensplit-ebay-und-paypal/



Aber Nein - es kam anders:



Die eBay-Aktionäre konnten nach dem Spin-off von PayPal die neu zugeteilten Paypal-Aktien ab 20.07. an der Börse handeln. Für je eine eBay-Aktie wurde ein Paypal-Papier in das jeweilige Depot gebucht.

Ursprünglich waren die Steuerberater davon ausgegangen, dass die Depotbanken die Einbuchung der PayPal-Aktien steuerneutral behandeln würden. Doch der Spin-off wird steuerlich anders behandelt als zunächst erhofft.


Aktiensplit eBay und PayPal wird steuerlich anders behandelt als erhofft
.
Die Kapitalmaßnahme wird nun als steuerpflichtige Sachausschüttung eingestuft, denn aufgrund einer nicht eindeutigen Sachlage wird von einem steuerpflichtigen Spin-off ausgegangen. Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die Versteuerung mit dem Kurs der PayPal-Aktie zum Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot..

Das ist für viele Experten nicht nachvollziehbar, so auch für den Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München, der zuvor noch von einersteuerneutralen Behandlung ausgegangen war.


Viele Banken hatten im Vorfeld bereits kommuniziert, dass keine Kapitalertragsteuer auf die eingebuchten Paypal-Aktien  einbehalten wird. Die betroffenen Aktionäre können nun innerhalb von vier Wochen nach Abzug der Steuer Einspruch gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung einlegen.  Quelle:

http://www.onlinemarktplatz.de/60153/...anders-behandelt-al​...
 

Optionen

4 Postings, 3409 Tage EBAYPAYPALAkt.Abgeltungssteuer Spin off Paypal EBAY

 
  
    #84
24.07.15 16:25
Die Deutsche Bank hat schonmal vorsorglich die Depotkonten entsprechend belastet.  

505 Postings, 4333 Tage keeeEbay Spinn off Steuern

 
  
    #85
24.07.15 16:57
Nicht nur die deutsche Bank. Andere auch.
Die Kunden sind hellauf begeistert, denn bei den meisten befindet sich das Konto deshalb im Minus.
Faustregel 100 Ebay Aktien kosten rund 1000,-€ Steuer; mit denen keiner gerechnet hat.
Hier hilft nur ein vorsorglicher Widerspruch bei der zuständigen Finanzbehörde der Bank.
 

Optionen

3212 Postings, 3953 Tage kuras15Ebay zerlegt sich derzeit selbst

 
  
    #86
1
24.07.15 17:22
Ist Ebay out? Gibt es stärkere Alternativen oder ist die Auktionsplattform einzigartig? Wir haben unsere Facebook-Fans und Leser gefragt, wie sie die Zukunft von Ebay sehen.

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...NEHMEN_2_TOP-NEWS_12100124  

8 Postings, 3466 Tage MartellEinspruch bei Max blue oder wo?

 
  
    #87
26.07.15 18:02
Bei wem ist der Einspruch gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung denn einzulegen? Gibt es schon Musterschreiben?  

4 Postings, 3409 Tage EBAYPAYPALAkt.Einspruch

 
  
    #88
1
27.07.15 11:50
Erstmal zur Bank. Es wird daraufhin eine Antwort ergehen. Entweder leitet die Bank den Einspruch an das zuständige Finanzamt weiter oder teilt die zuständige Finanzamt mit. Wichtig ist das ganze innerhalb von 4 Wochen zu tun.  

4 Postings, 3412 Tage Madeira123Einspruch beim für die Bank zuständigen Finanzamt

 
  
    #89
27.07.15 18:50
Ich habe zunächst einmal Einspruch bei der Bank eingelegt. Die ING DiBa hat mich dann an das für die Bank zuständige Finanzamt, unter Nennung der Anschrift des FA und der Steuernummer der Bank, verwiesen.

Hier mein Schreiben. Ich habe ein ähnliches Musterschreiben im Internet gefunden.


Einspruch gegen abgeführte Kapitalertragsteuer aus Ebay (WKN 916529) Aktiensplit

hiermit lege ich Einspruch gegen die am 21.07.2015 erhobene und abgebuchte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag  auf den Ebay-Aktiensplit vom 17.07.2015 ein.

Durch Inkrafttreten des sogenannten Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz im Jahr 2013 wurden einige Passagen im Einkommensteuergesetz neu geregelt. Dies betrifft insbesondere die Regelung von Spin-¬Offs. Aus diesem Gesetz trat insbesondere die sogenannte Fußstapfen-Theorie hervor, die besagt, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten im Verhältnis des Spin-Offs, vorliegend 1:1, auf die neuen und die alten Papiere aufzuteilen sind.

Die Abspaltung führt nicht dazu, dass die Anleger mit ihren Ebay-Aktien Gewinne oder Verluste realisieren, sondern es werden nur die vorhandenen Bestandteile in zwei Teile aufgespaltet. Eine Deklarierung als Sachdividende ist unsachgemäß, die Aktionäre haben nichts bekommen, was sie nicht schon vorher in anderer Form gehabt haben. Ein Geldwerter Vorteil liegt hier nicht vor. Die Abspaltung folgt daher steuerneutral. Seit 2013 gilt die Fußstapfentheorie auch für ausländische Unternehmen.

Der Ebay Spin-Off ist somit  als steuerneutrale Maßnahme zu werten. Dies ergibt sich aus dem in 2013 begründeten Fußstapfen-Prinzip. Ich fordere Sie daher auf, die Steuerneutralität der Maßnahme festzustellen und meine Bank anzuweisen, die einbehaltene Steuer  wieder an mich zurückzuführen.

Meine Bank:
ING DiBa AG
60628 Frankfurt am Main

Die ING-DiBa wird bei Ihnen unter der Steuernummer 47 220 2800 4 geführt.

 

1 Posting, 3390 Tage MikschHats funktioniert?

 
  
    #90
12.08.15 16:35
Hallo Madeira123,

hat der Einspruch funktioniert? Ich hatte auch Einspruch erhoben, allerdings aus Unkenntnis mit dem Google Split als Vergleich. Ich habe eine Absage erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Miksch  

4 Postings, 3412 Tage Madeira123Noch keine Antwort

 
  
    #91
14.08.15 10:58
Ich habe noch keine Antwort vom Finanzamt erhalten.

So etwas kann sich ja lange hinziehen.

Von wem hast du die Absage erhalten?
Vom Finanzamt oder deiner Bank?  

1000149 Postings, 3796 Tage youmake222Ebay führt Abo für kostenlosen Versand und Rücksen

 
  
    #92
11.09.15 10:47
Für 19,90 Euro: Ebay führt Abo für kostenlosen Versand und Rücksendungen ein 11.09.2015 | Nachricht | finanzen.net
Die Handelsplattform eBay bietet künftig für eine Abo-Gebühr einen kostenlosen schnellen Versand und Rücksendungen bei einigen Artikeln an. 11.09.2015
 

7 Postings, 4559 Tage Visionary_73Abgeltungssteuer

 
  
    #93
03.04.16 19:26
Hallo zusammen,

hat einer von den hier anwesenden Ebay Aktionären vom Finanzamt die beim Split von Paypal einbehaltenen Steuern zurückgefordert und erstattet bekommen? Im Rahmen der Steuererklärung für 2015 hätte man ja noch die Möglichkeit dies zu beantragen...
Bei Google gab es ja ca. ein Jahr nach dem Split ein Schreiben des BMF, das besagte, dass die Depot führenden Banken das zu Unrecht einbehaltene Geld erstatten müssten.
Ist die Sachlage bei Ebay eine andere oder ist Ebay/Paypal zu klein, als dass sich das FA veranlasst sähe, hier ähnlich vorzugehen?
In den Foren finde ich leider nichts dazu - vielleicht hat hier jemand einen Rat?

Danke schon mal vorab!


 

1 Posting, 3111 Tage knobi90Veranlagung 2015 und Einspruch

 
  
    #94
17.05.16 20:19
Hi Leute,

hab meinem Finanzamt bei der Veranlagung die Sache geschildert, natürlich wurde es dort nicht berücksichtigt. Ich habe dann vor kurzem Einspruch gegen die Bescheide eingelegt und heute meine Antwort bekommen.

Lt. Finanzamt kann über die Sache noch nicht entschieden werden, es schlägt RdV vor und will auf eine Verfügung der OfD oder ein BMF Schreiben warten.

Bin gerade am überlegen ob ich der Verfahrensruhe zustimme oder doch lieber den "harten Weg" wähle.

Ich bitte aber alle ggfs. Einspruch einzulegen damit das Thema bei euren OfD hochkommt und dort oder auf Bundesebene mal was passiert.

LG Knobi  

1202 Postings, 3271 Tage St.MartinAktiensplit: Geld zurück - jetzt noch einfacher

 
  
    #95
04.06.16 13:38

1202 Postings, 3271 Tage St.MartinPaypal Ebay Spin off Gerichtsurteil?

 
  
    #96
20.02.17 11:53
Und wieder vergeht ein Jahr ohne Entscheidung (Gerichtsurteil) oder hat jemand von Euch neue Erkenntnisse?

Besten Dank im Voraus für eure Antworten.

Lg. Martin  

2 Postings, 2930 Tage Antares2016Steuer Ebay Spin-off Paypal

 
  
    #97
22.02.17 18:23
Hallo,

in zwei Verfahren VIII 47/13 und VIII 73/13 wurde beim Bundesfinanzhof in ähnlichen Fällen am 13.07.2016 (veröffentlicht am 12.10.2016) entschieden.

Aber keine endgültige Klärung, denn die Vorinstanz muss erst noch eine weitere Feststellung zur Qualifizierung der vorliegenden Sachausschüttung nachholen, ob etwa nicht doch eine vergleichbare Einlagenrückgewähr vorliegt.

Es bleiben wohl nur 2 Wege.
Entweder warten bis das Bundesfinanzministerium endgültig die Abspaltung bewertet oder selbst das Finanzamt verklagen.







 

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