+++Die zehn Steuerhämmer+++
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 10.02.04 20:43 | ||||
Eröffnet am: | 28.10.02 09:21 | von: Boersiator | Anzahl Beiträge: | 73 |
Neuester Beitrag: | 10.02.04 20:43 | von: Boersiator | Leser gesamt: | 8.667 |
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So will Eichel abkassieren
- Steuerhammer 1: Griff ins Depot
- Steuerhammer 2: Hausverkauf
- Steuerhammer 3: Firmenwagen
- Steuerhammer 4: Flugreisen
- Steuerhammer 5: Energiesteuer
- Steuerhammer 6: Eigenheimzulage
- Steuerhammer 7: Mindestmiete
- Steuerhammer 8: Unternehmen
- Steuerhammer 9: Bankgeheimnis
- Steuerhammer 10: Ökosteuer
Steuerhammer 1: Der Griff ins Depot
Aktiengewinne sollen künftig generell versteuert werden.
Das ist geplant: Aktienbesitzern vergeht so langsam das Lachen. Kaum sind die Kursverluste der vergangenen zwei Jahre verdaut, müssen sie schon wieder "bluten": Finanzminister Hans Eichel will voraussichtlich Gewinne aus Aktienverkäufen besteuern. Bisher waren Spekulationsgewinne aus dem Handel mit Aktien oder Aktienfonds nach einem Jahr steuerfrei.
Der Griff ins Depot kann richtig teuer werden. Denn die Gewinne aus Aktienverkäufen werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Wer also beispielsweise schon den Spitzensteuersatz von 48,5 Prozent zahlt, muss auch seine Gewinne aus Spekulationsgeschäften mit 48,5 Prozent versteuern. Unter dem Strich halbiert sich also der Gewinn.
So können Sie sich schützen: Ob diese Pläne tatsächlich so umgesetzt werden, ist noch unklar. Zeichnet sich eine Neuregelung ab, ist folgendes zu empfehlen: Aktien, die Sie bereits seit über einem Jahr halten und bei denen Sie noch im Plus sind, sollten Sie verkaufen. Aktien mit Verlusten sollten Sie erst im kommenden Jahr verkaufen, um dann die Verluste mit Gewinnen zu verrechnen.
Für Fondssparer gilt: Grundsätzlich wäre zu überlegen, auf Investments in Aktienfonds zu verzichten und stattdessen eine fondsgebundene Lebensversicherung abzuschließen. Denn entsprechende Erträge hieraus sind nach zwölf Jahren steuerfrei. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass fondsgebundene Lebensversicherungen teuer sind und so die Rendite schmälern können.
Steuerhammer 2: Immobilien nicht mehr befreit
Immobilien sollen nicht mehr steuerfrei verkauft werden können.
Das ist geplant: Keinen Grund zur Freude haben Immobilienbesitzer. Wer früher ein nicht selbstgenutztes Haus nach Ablauf einer Frist von zehn Jahren verkauft hat, musste den Gewinn nicht versteuern. Diese Befreiung soll wegfallen. Und es geht noch weiter: Verluste aus Immobiliengeschäften dürfen nicht mehr mit dem Einkommen verrechnet werden.
So können Sie sich schützen: Wenn Sie beispielsweise ein Haus, das Sie bisher vermietet haben, verkaufen, können Sie nichts gegen die geplante Besteuerung des erzielten Gewinns tun. Einzige Lösung: Sie verkaufen das Haus vor Inkrafttreten der Neuregelung, wobei ein Verkauf im Familienkreis zu empfehlen ist, um eine Zahlung von Grunderwerbssteuer zu vermeiden.
Steuerhammer 3: Firmenwagen wird teurer
Fahrer von Firmenwagen müssen sich auf höhere Kosten einstellen.
Das ist geplant: Fahrern von Firmenwagen soll es nach Eichels Plänen an den Kragen gehen. Denn wer ein solches Fahrzeug privat nutzt - das gilt als geldwerter Vorteil -, muss nach den Plänen 1,5 Prozent des Listenpreises pro Monat versteuern (bisher 1 Prozent). Der Finanzminister erhofft sich von der Änderung Steuermehreinnahmen von 500 Mio. €.
Fährt ein Angestellter beispielsweise einen Firmenwagen für 50.000 €, muss er bislang 6000 Euro pro Jahr ansetzen (monatlich 500 €). Sollte sich nun der Pauschalsatz auf 1,5 Prozent erhöhen, müssen 9000 € (monatlich 750 €) angesetzt werden, was bei einem Steuersatz von z.B. 40 Prozent zu einer zusätzlichen Steuerbelastung von 1200 € führen würde.
So können Sie sich schützen: Listen Sie in einem Fahrtenbuch alle privaten Strecken auf. Denn Sie müssen nur den Anteil der Kosten für den Dienstwagen ansetzen, den Sie privat gefahren sind. Hierzu zählen sowohl die laufende Nutzung als auch die Abschreibungen auf den Anschaffungspreis. Die Summe dieser Kosten ist dann der geldwerte Vorteil, den Sie versteuern müssen.
Steuerhammer 4: Flugreisen werden teurer
Bei Flügen ins Ausland soll künftig Mehrwertsteuer fällig werden.
Das ist geplant: Einige Produkte, für die bisher ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt, sollen mit den sonst üblichen 16 Prozent besteuert werden. Betroffen davon sind unter anderem Zahnersatz, bestimmte zahnärztliche Leistungen, Kunstgegenstände, Sammlerstücke, Gartenprodukte wie Blumen und Zierpflanzen oder landwirtschaftliche Vorprodukte wie z.B. Düngemittel.
Besonders bitter: Auch Flugreisende werden zur Kasse gebeten. Bisher ist für Flüge ins Ausland keine Mehrwertsteuer fällig. Künftig will Finanzminister Eichel jedoch 16 Prozent kassieren. Sie müssen also bei einer Urlaubsreise mit einem höheren Flugpreis rechnen. Dafür reduziert sich ab 2005 die Mehrwertsteuer bei einer Bahnfahrkate ab 50 Kilometern auf sieben Prozent.
So können Sie sich schützen: Mehrwertsteuer ist automatisch im Kaufpreis eines Produktes enthalten. Nur Unternehmen zahlen keine Mehrwertsteuer. Bei den meisten Produkten beträgt der Mehrwertsteuersatz 16 Prozent, Lebensmittel und Zeitungen bleiben mit sieben Prozent die großen Ausnahmen. Und was die Flugticketbesteuerung betrifft: Auf Ihren Urlaub sollten Sie auf keinen Fall verzichten.
Steuerhammer 5: Erdgassteuer steigt
Ein paar Cent mehr auf den Verbrauch von Gas.
Das ist geplant: Wer mit Erdgas heizt, sollte sich auf höhere Kosten einstellen. Eichel will die sogenannte Erdgassteuer von rund 3,5 € auf 6 € pro Megawattstunde erhöhen. Das bedeutet für einen Vier-Personen-Haushalt eine jährliche Mehrbelastung von etwa 60 €.
So können Sie sich schützen: Sie müssen wohl in den sauren Apfel beißen. Ein Umstieg auf Öl bringt nichts, weil hier Ökosteuer fällig wird. Dennoch - Sie können Heizkosten und damit Steuern sparen, indem Sie intelligent heizen. Lesen Sie dazu: Zehn Tipps, um die Heizkosten in den Griff zu bekommen.
Steuerhammer 6: Weniger Geld für Häuslebauer
Häuslebauer bekommen weniger - und wer keine Kinder hat, bekommt gar nichts mehr.
Das ist geplant: Die Eigenheimzulage wird gekürzt. Derzeit erhalten Häuslebauer maximal 20.448 € über einen Zeitraum von acht Jahren, bei Altbauten die Hälfte. Außerdem gibt es pro Kind 6136 €. Diese Maximalförderung wird nur gezahlt, wenn das Gehalt bei Ledigen in zwei Jahren zusammengerechnet nicht 81.807 € übersteigt, bei Ehepaaren 163.614 €. Pro Kind steigt diese Grenze um 30.677 €.
Eichel will die Eigenheimförderung nun auf Familien mit Kindern beschränken. Deshalb gibt es keine Grundzulage mehr, sondern nur noch einen Förderbetrag pro Kind. Wer keine Kinder hat, geht leer aus. Ansonsten gibt es pro Kind insgesamt 9.600 € über einen Zeitraum von acht Jahren. Die Zwei-Jahres-Einkommensgrenzen sollen bei Ehepaaren auf 140.000 € und bei Ledigen auf 70.000 € abgesenkt werden.
Ein Ehepaar mit zwei Kindern erhält also insgesamt eine Eigenheimzulage von 19.200 €. Nach der bisherigen Regelung wären es jedoch 32.720 €. Erst ab sechs Kindern wird der Verlust der Grundförderung ausgeglichen. Unter dem Strich müssen Sie sich – sollten die Pläne so umgesetzt werden – auf deutlich weniger Zuschüsse einstellen.
So können Sie sich schützen: Noch sind die Pläne nicht beschlossen. Wenn doch, dann gilt die Neuregelung ab dem 31. Dezember 2002. Schließen Sie einen notariellen Kaufvertrag vorher ab (bzw. reichen Sie einen Bauantrag vorher ein), profitieren Sie noch von der alten Regelung. Wer bereits eine genehmigte Förderung hat, muss sich keine Sorgen machen.
Kinderlose können bei Inkrafttreten der Neuregelung nichts tun. Wer Kinder hat, aber aufgrund der abgesenkten Einkommensgrenze nicht in den Genuss der Förderung kommt, muss versuchen, sein Einkommen zu drücken. Hier gibt es mehrere legale Möglichkeiten, die Sie mit einem Steuerberater besprechen sollten. Dies kann sich unter dem Strich lohnen.
Ein Beispiel für die Einkommensminderung ist der Kauf festverzinslicher Wertpapiere mit hohen Stückzinsen. Denn die vom Käufer an den Verkäufer einer Anleihe gezahlten anteiligen Zinsen wertet das Finanzamt als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, was wiederum das für die Eigenheimzulage ausschlaggebende Einkommen mindert.
Steuerhammer 8: Firmen müssen mehr zahlen
Auf Unternehmen kommen einige Änderungen zu.
Das ist geplant: Auf Unternehmen kommt einiges zu. So soll der Verlustabzug auf 50 Prozent des Gewinns begrenzt werden. Damit wird verhindert, dass Unternehmen ihren Gewinn durch Verlustvorträge auf null drücken. Außerdem sollen Verlustvorträge auf sieben Jahre begrenzt werden und nicht vererbbar sein.
So können Sie sich schützen: Wer von dieser geplanten Neuregelung betroffen ist, sollte stille Reserven in der Bilanz (Gewinne, die durch eine niedrigere Bewertung quasi noch versteckt sind) aufdecken, um sie mit den vorhandenen Verlustvorträgen zu verrechnen. Dies gilt auch bei Verlusten im Erbfall.
Das ist geplant: Ein weiteres Beispiel ist die gewerbesteuerliche Organschaft. Sie ermöglicht Verlustverrechnungen zwischen Kapitalgesellschaften, was dazu führen kann, dass ein Tochterunternehmen keine Gewerbesteuer zahlt. Dies soll nach Eichels Plänen künftig nicht mehr möglich sein.
So können Sie sich schützen: Eventuell kommt die Bildung eines Einheitsunternehmens in Frage, um der geplanten Änderung auszuweichen. Auf jeden Fall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren, da die Unternehmensbesteuerung sehr "trickreich" ist.
Steuerhammer 9: Adieu Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis soll durchlöchert werden.
Das ist geplant: Das Bankgeheimnis schützt bisher Steuersünder, weil es den Zugriff des Finanzamtes zwar nicht ausschließt, aber erschwert. Wer also beispielsweise Aktiengewinne, die er innerhalb der Spekulationsfrist realisiert hat, nicht angegeben hat, musste sich keine Sorgen machen. Damit soll Schluss sein. Die Banken werden zu sogenannten Kontrollmitteilungen verpflichtet.
Banken müssen den Plänen zufolge die Finanzämter über Aktiengewinne, Dividenden sowie Zinsen informieren – und zwar durch Kontrollmitteilungen. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter bei Inkrafttreten dieser Regelung auch Gewinne aus früheren Jahren abfragen. Wer also nie Aktiengewinne in seiner Steuererklärung angegeben hat, muss mit Konsequenzen rechnen.
So können Sie sich schützen: Hier hilft nur Ehrlichkeit. Wer beispielsweise Aktiengewinne realisiert, sollte sie in seiner Steuererklärung als Kapitaleinkünfte ausweisen. Wer in der Vergangenheit massiv Gewinne aus Spekulationsgeschäften verschwiegen hat, sollte über eine Selbstanzeige nachdenken. In diesem Fall ist es jedoch ratsam, vorher mit einem Steuerberater den Sachverhalt zu besprechen.
Steuerhammer 10: Der Ökosteuerrabatt fällt
Ermäßigte Energiesteuer-
sätze sollen künftig eingeschränkt werden.
Das ist geplant: Die Ökosteuer ist vielen ein Dorn im Auge. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft profitieren bisher noch von ermäßigten Energiesteuersätzen. Sie sollen künftig stärker belastet werden.
So können Sie sich schützen: Gegen eine höhere Belastung durch die Ökosteuer gibt es keinen Schutz. Jedoch können Unternehmen versuchen, den Energieverbrauch durch Sparmaßnahmen zu reduzieren.
1. Erst muß man Umsatz machen
2. Wenn man dabei Gewinn macht hat fällt Umsatzsteuer an
3. Erst wenn tatsächlich Gewinn erzielt kann man diesen investieren
4. Die Investitionen mindern den Gewinn
5. derjenige der investiert darf Investitionen vom Gewinn abziehen
6. Der Gewinn der dann übrig bleibt wird versteuert.
Dies für die unwissenden "Speesenritter" hier im Bord die tatsächlich glauben, alle Gewerbetreiben bevölkern ständig Restaurants mit laufenden Geschäftsessen und Umsatz ist Gewinn!
Ich bin übrigens nicht selbstständig, weil man bei dieser Schwachmatten- Regierung als Kleinunternehmer mehr Steuern zahlt als der gesamte Daimler-Chrysler Konzern.
Da hast Du schon Deine Belohnung Karlchen_I.
Die gruenen Sterne sind jedoch nicht als Belohnung gedacht, sondern als Hinweis auf einen lesenswerten Thread. Das erste Posting halte ich alle mal fuer lesenswert und deshalb auch die "Gruenen" fuer gerechtfertigt. Was ich bei Deinem Beitrag nicht behaupten kann.
dir "Monopoly". Damit du auch die andere Seite der Medaille kennen lernst, auch noch "Klassenkampf".
So lernt man spielerisch. Allerdings sage ich dir jetzt schon, dass das nur die Vorstufe sein kann. Irgendwann musst du dir auch ein Lehrbuch anschaffen.
Mannomann, das man denen heute alles bunt anmalen muss !!
Ich wollte lediglich die wichtigsten 10 Punkte ausführen und wie man sieht, ist das Thema sehr interessant, wie die verdammt hohe Leserzahl bescheinigt (aktuell wohl knapp 1200 an einem Tag).
Gutes, aber leidiges Thema, viele tolle Meinungen, einige Unwissende, einige Nullchecker, ist doch aber ok.
Niemand ist unfehlbar, weiter so!
Gute N8!
Boersiator
lass es von deinem steuerberater mal durchrechnen.
Oder vielleicht doch nicht?
von Ursula Wanders / Euro am Sonntag
Finanzminister Hans Eichel hat den Steuer-Hammer rausgeholt. Anleger, Immobilienbesitzer, Arbeitnehmer, Selbstständige - alle sind von seinen Plänen betroffen. Ärger, Zorn, Enttäuschung sind die Reaktionen. Werden alle Maßnahmen Wirklichkeit, bleibt einer Durchschnittsfamilie 207 Euro weniger im Monat. Bei Besserverdienenden ist die Belastung noch höher. Jetzt überlegt Eichel sogar, Lebensversicherungen zu besteuern. Jahrzehntelang von Politikern aller Couleur als Altersvorsorge gepriesen, könnte sie eben dies bald nicht mehr sein. Konsequenz: Steuerzahler sollten - auch wenn der Bundesrat das ein oder andere noch abmildern dürfte - für den schlimmsten aller Fälle die Weichen stellen und so Eichel doch noch ein Schnippchen schlagen. EURO erklärt, wie man sogar noch Hunderttausende von Euro retten kann.
Anleger
Keine Planungssicherheit Rot-Grün will künftig alle Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und vermieteten Immobilien versteuern. Wahrscheinlich schon ab 2003. Die Spekulationsfristen - ein Jahr bei Wertpapieren und zehn Jahre bei Mietimmobilien - sollen dann nach einer Übergangsregelung abgeschafft werden. Details sind noch unklar. Fraglich ist, ab wann die neuen Regeln gelten: Für Käufe ab einem Stichtag, also etwa ab dem 1.1.2003, oder auch für bereits gekaufte Papiere oder Immobilien? Nur eines ist so gut wie sicher: Steuer-Schummler fliegen bald leichter auf. Die Banken sollen künftig Kontrollmitteilungen an die Finanzbehörden verschicken.
Auf Nummer Sicher gehen
Wer dieses Jahr noch Wertpapiere verkauft, die über ihrem Kaufkurs notieren und länger als ein Jahr im Depot liegen, geht auf Nummer Sicher. Der Gewinn ist noch steuerfrei.
Depotleichen halten
Wer Papiere hat, die an Wert verloren haben und länger als zwölf Monate im Depot liegen, sollte sie getrost noch ein Weilchen dort lassen. Der Grund: Derzeit lassen sich nur die Verluste steuerlich geltend machen, die innerhalb der Jahresfrist anfallen. Das könnte sich aber im nächsten Jahr ändern.
Lebenspolicen
Die Gewinner der rot-grünen Streichliste könnten eigentlich Lebensversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherungen sein. Die Erträge daraus sind nach zwölf Jahren meist steuerfrei. Doch auch das wird sich möglicherweise ändern. Zu hoffen ist, dass dann nur Neuverträge betroffen sind. Tipp: Mit solchen Investmensts noch abwarten.
Alternative für VL-Sparer
Wer vermögenswirksame Leistungen in einen Fondssparplan investiert und vermeiden will, dass er später Kursgewinne versteuern muss, sollte vor Jahresende auf einen (Bau-) Sparvertrag ausweichen. Die Zinsen sind im Rahmen des Sparerfreibetrags steuerfrei.
Spekulations-Verluste
Wer noch Speku-Gewinne aus dem Vorjahr oder aus 2002 drücken will, sollte Kursverlierer, die noch in die Speku-Frist fallen, bis Jahresende versilbern. Achtung: Gewinne und Verluste aus Aktien, für die das Halbeinkünfteverfahren gilt, sind steuerlich nur die Hälfte wert. Das PC-Rechenprogramm SteuerkompassWP hilft (www.steuerkompasswp.de).
Verlustmasche
Steuerhit für Mutige: Wer seine Steuerlast mindern will, beteiligt sich an Geschlossenen Immobilien-, Schiffs-, Windkraft- oder Filmfonds. Vor allem Filmfonds sind steuerlich lukrativ. Der Anleger kann Verluste von bis zu 100 Prozent seiner Einlage geltend machen. Wermutstropfen: Nach einem Erlassentwurf will der Fiskus künftig alle Anleger als Erwerber abstempeln, wenn zum Zeitpunkt ihres Beitritts alle Verträge unter Dach und Fach sind und kein Einfluss mehr möglich ist. Folge: Der Anleger kann Investitions- und Fondsnebenkosten nicht mehr auf einen Schlag absetzen, die Anfangsverluste gehen also gegen null. Steuerlich interessant sind dann nur noch Blindpools, bei denen der Anleger unternehmerisch tätig wird. Doch wer bis Jahresende einen Fonds zeichnet, dessen Vertrieb bis Ende 2001 begonnen hat, sichert sich die alten Vorteile. Gerüchten zufolge wird die Übergangsfrist verlängert.
Eine Fonds-Liste gibt’s per EURO-Faxabruf (0190/884708 - 89; Computel, 1,86 Euro pro Minute.
Stückzins-Spiel
Mit Stückzinsen können sich Anleger ärmer rechnen. Und zwar so: Wer festverzinsliche Anleihen kauft, zahlt neben dem Kaufpreis Stückzinsen, also die Zinsen, die seit der letzten Ausschüttung aufgelaufen sind. Damit mindert der Käufer seine Kapitalerträge und darüber hinaus andere Einkünfte, etwa das Gehalt. Je länger die Ausschüttung zurückliegt, desto mehr Stückzinsen fallen an. Tipp: Ende 2002 Anleihen kaufen, die Anfang 2003 fällig sind. Dieser Trick lohnt sich vor allem, wenn im nächsten Jahr kaum Kapitaleinkünfte anfallen.
Lukrative Null-Nummer
Mit Zerobonds (Null-Kupon-Anleihen) lassen sich Einkünfte in Zeiten geringerer Steuerlast verschieben. Grund: Zerobonds werden mit Abschlag zum Nennwert herausgegeben, und Anleger müssen die Zinsen erst bei Einlösung oder Verkauf versteuern.
Miese aus Aktienanleihen
Mit Verlusten aus Verkauf oder Einlösung von Aktienanleihen lassen sich Kapitalerträge und andere Einkünfte mindern. Tipp: Wer in diesem Jahr seine Steuerlast mindern will, schmeißt Verlustbringer aus dem Depot. Die Spekulationsfrist spielt hier keine Rolle.
Selbstständige und Unternehmer
Werbegeschenke
Geschenke an Kunden und Geschäftsfreunde lassen sich als Betriebsausgaben absetzen - und zwar in Höhe von bis zu 40 Euro pro Empfänger und Jahr. Möglicherweise nicht mehr lange. Rot-Grün will diesen Steuervorteil streichen.
Früher investieren
Weniger Steuern durch höhere Kosten: Selbstständige und Unternehmer sollten ohnehin geplante Investitionen ins Jahr 2002 vorziehen, wenn sie ihre Steuerlast in diesem Jahr mindern wollen und in 2003 geringere Einkünfte erwarten. Rücklagen bilden Freiberufler und Mittelständler können für geplante Investitionen eine steuermindernde Rücklage bilden - und zwar in Höhe von maximal 40 Prozent der beabsichtigten Aufwendungen. Allerdings muss die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes im Jahr 2004 über die Bühne sein. Sonst sind nachträglich Steuern fällig - plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Existenzgründer haben dafür fünf Jahre Zeit.
Teurer Firmenwagen
Wer den Firmenwagen privat nutzt, soll künftig 1,5 Prozent des Listenpreises versteuern - statt wie bislang ein Prozent. Tipp: Statt der Pauschalmethode Fahrtenbuch führen.
Ehepartner anstellen
Stellen Selbstständige und Unternehmer für die letzten Monate des Jahres ihre bisher nicht berufstätigen Ehepartner oder Kinder auf Steuerkarte ein, kommen diese in den Genuss der Werbungskostenpauschale (1044 Euro). Angehörige profitieren auch von Rabatten, die Unternehmer Angestellten gewähren dürfen. Solche Sachprämien sind derzeit bis zu 1224 Euro pro Jahr steuerfrei. Rot-Grün will diesen Freibetrag streichen.
Familien Mit Kindern sparen
Kinder sind wie Erwachsene steuerpflichtig. Ihnen stehen aber auch die gleichen Freibeträge und Freigrenzen zu. Eltern können also schon zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder übertragen. Doppelter Vorteil: Die Eltern sparen selbst Steuern. Und: Der Staat zwackt zwar Schenkungssteuer ab - es gibt aber einen Freibetrag in Höhe von 205000 Euro pro Elternteil und Kind. Und der lässt sich alle zehn Jahre neu ausschöpfen. Achtung: Auf Einkommensgrenzen fürs Kindergeld und für Familienkrankenversicherung achten.
Immobilien verschenken
Es gilt als sicher, dass die Erbschaft- und Schenkungssteuer auf Immobilien erhöht wird. Derzeit werden Immobilien aber bei der Erbschaftsteuer noch günstiger bewertet als etwa Bar- oder Aktienvermögen. Wer seinen Lieben höhere Steuern ersparen will, sollte also darüber nachdenken, ob er seine Immobilie schon vor Jahresende überträgt. Oder: Bargeld für den Kauf oder den Bau einer bestimmten Immobilie verschenken. Dann gelten die günstigen Bewertungsregeln für Immobilien.
Lebensversicherung
Statt Bargeld eine noch nicht fällige Lebensversicherung schenken. Dann wird nur für zwei Drittel der eingezahlten Prämien Schenkungssteuer fällig. Noch lukrativer: Der Beschenkte ist Versicherungsnehmer. Der Schenker zahlt die Prämien. Dann fallen keine Steuern an. Vorsicht: Die Prämien selbst sind Schenkungen. Freibeträge beachten! Immo-Schenkung mit Gegenleistung Ein familiäres Steuersparmodell: Eltern übertragen eine Mietimmobilie auf ihr Kind und vereinbaren im Schenkungsvertrag, dass der Sprössling ihnen regelmäßig Geld zahlt. Das Kind finanziert die Zahlungen aus der Miete und setzt sie als Sonderausgaben ab. Das lohnt sich vor allem dann, wenn die Eltern keine oder nur niedrige Steuern zahlen und das Kind eine hohe Steuerlast hat (Tipps: www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de).
Kindergeld retten
Eltern, aufgepasst: Haben volljährige Kinder Einkünfte von mehr als 7188 Euro im Jahr, fordert der Staat das Kindergeld zurück. Tipp: Kinder sollten ihre Einkünfte unter die kritische Grenze drücken - etwa durch besondere Ausbildungskosten oder durch Werbungskosten (Infos: www.lohi.de).
Häuslebauer Eigenheimzulage sichern
Rot-Grün will die Eigenheimzulage für Kinderlose abschaffen. Künftig gibt es nur noch acht Jahre lang eine Kinderzulage von 1200 Euro jährlich und eventuell Ökozulage. Stichtag: 31.12.2002. Wer bis dahin einen Bauantrag stellt oder einen notariellen Kaufvertrag abschließt, profitiert noch von der alten Förderung: Derzeit erhalten Bauherren oder Käufer eines neuen Hauses acht Jahre lang eine Grundförderung von fünf Prozent ihrer Kosten (maximal 2556 Euro). Für Alt- und Ausbauten gibt es acht Jahre 2,5 Prozent (maximal 1278 Euro). Pro Kind fließen zudem jährlich 767 Euro. Voraussetzung: Das Einkommen beträgt im Jahr des Einzugs und im Jahr davor maximal 81807 Euro (zusammen veranlagte Ehepaare 163614 Euro). Ab 2003 liegt die Grenze bei 70000 (140000) Euro. Pro Kind erhöht sie sich bisher um 30678 Euro. Wie das künftig sein wird, ist noch unklar.
Neue Regeln nutzen
Für Familien mit Kindern kann sich die neue Regelung manchmal sogar rechnen. Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern baut einen Altbau aus. Kosten: 25000 Euro. Nach der neuen Regelung bekäme sie acht Jahre lang 2400 Euro, also 19200 Euro. Nach der alten Förderung gäbe es dagegen nur 17272 Euro (8 x 2,5 Prozent Grundförderung + 1534 Euro Kinderzulage (Infos: www.steuern-transparent.com). Einkommen drücken Gutverdiener können Eigenheimzulage kassieren, wenn sie sich für die entscheidenden zwei Jahre arm rechnen. Etwa durch Werbungskosten oder Verluste aus Fondsbeteiligungen (siehe Kasten Anleger). Tipp für Ehepaare: Es kauft derjenige die Immobilie, der unter der Einkommensgrenze für Singles liegt. Für die zwei Jahre müssen die Eheleute getrennte Veranlagung wählen. Nachteil: höhere Steuern.
Clever verkaufen
Die Spekulationsfrist für Mietimmobilien - bisher zehn Jahre - soll fallen. Das heißt: Bald sind alle Verkäufe steuerpflichtig. Wer Gewinne noch steuerfrei einstreichen will, muss Immobilien, die nicht mehr der Speku-Frist unterliegen, noch 2002 verkaufen. Oder: Wer einen späteren Verkauf plant, veräußert das Objekt vor Jahresende zunächst steuerfrei an Frau oder Kinder. Verkaufen diese später, ist der dann zu versteuernde Gewinn kleiner. So kann man leicht Hunderttausende von Euro Steuern sparen. Möglich auch: Immobilien in eine GmbH & Co KG einbringen. Renovierung vorziehen Vermieter einer Gebrauchtimmobilie können nach neuester Rechtsprechung Renovierungskosten auf einen Schlag Steuer mindernd geltend machen - und zwar unabhängig davon, wann die Renovierung stattfindet und wie viel sie kostet. Bislang durften sie in den ersten drei Jahren nach Erwerb maximal 15 Prozent der Erwerbskosten sofort absetzen. Minister Eichel will das Rad zurückdrehen. Wer Renovierungen vorzieht und vor Ende 2002 die Rechnungen zahlt, sichert sich den vollen Abzug.
Arbeitnehmer Fahrtenbuch statt Pauschale
Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen privat nutzen, müssen pro Monat ein Prozent des Listenpreises versteuern (plus monatlich 0,03 Prozent x Entfernungskilometer für Fahrten zum Job). Bald sollen 1,5 Prozent versteuert werden. Tipp: Fahrtenbuch führen und alle PKW-Kosten nachweisen. Die Mühe kann sich lohnen (Rechner Ein-Prozent-Methode: www.steuer.niedersachsen.de).
Freibetrag: Mehr netto
Wer Monat für Monat Steuern sparen will, lässt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen, etwa für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Verluste aus Vermietung und Verpachtung. Dazu muss er Werbungskosten (über der Pauschale von 1044 Euro), Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen von insgesamt 600 Euro nachweisen. Tipp: Freibetrag für 2003 spätestens im Januar beantragen, dann wird er auf zwölf Monate verteilt. Wer für 2002 einen Freibetrag eintragen oder ändern lassen will, hat Zeit bis Ende November 2002 (Infos: www.steuer.niedersachsen.de, Service, Lohnsteuer 2003).
Eine Frage der Klasse
IV/IV oder III/V? Ehepaare können durch die Wahl der richtigen Steuerklasse ihren monatlichen Lohnsteuerabzug mindern. Faustregel: Verdienen beide gleich viel, ist die Kombi IV/IV günstiger. Verdient einer mindestens 60 Prozent des Gesamteinkommens, sollte er Klasse III wählen, der andere V. Vorsicht: Nach dem Nettoeinkommen richten sich Bezüge wie Arbeitslosengeld (Rechner: www.steuer.niedersachsen.de, Steuern 2003).
Betriebliche Altersvorsorge
Einen Teil des Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge stecken. Beispiel Direktzusage oder Unterstützungskasse: die Beiträge sind steuer- und - bis 2008 - sozialabgabenfrei (bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung, die derzeit bei jährlich 54000 Euro liegt. Finanziert der Chef die Beiträge, sind sie unbegrenzt sozialabgabenfrei. Eine Alternative zur Gehaltserhöhung (Übersicht über Steuervorteile: www.gdv.de).
Mehr Geld vom Chef
Apropos Gehaltserhöhung: Wer verhindern will, dass Steuern und Sozialabgaben einen großen Teil auffressen, bittet den Chef, lieber Fahrtkosten oder Kindergartenbetreuung zu sponsern (Alternativen: www.lohi.de).
Nächste Woche gehts weiter.