Die Neue Swiss Hawk
Seite 10 von 30 Neuester Beitrag: 13.09.09 13:16 | ||||
Eröffnet am: | 16.10.08 11:54 | von: Jack Power | Anzahl Beiträge: | 728 |
Neuester Beitrag: | 13.09.09 13:16 | von: Wesley_ | Leser gesamt: | 77.726 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 78 | |
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Zeitpunkt: 13.12.08 06:09
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - unbewiesen Behauptung o. Quellangabe
und sind nicht mal fähig, nen Spellchecker einzusetzen:
Hier sind 2 Fehker in einem Satz auf der SH Webseite zu finden:
• Aggresive deal making in specific targeted segmants to generate significant turnaround value and returns in short time frames, with a secured exit strategy.
Bei "aggressive" fehlt ein s und "segments" kriegt auch nirgend ein a . . . hochprofessionell, das Ganze.
tomix: Fehler .. nun ja, ich bin ja net so "profesionel" wie die Herren der SH AG
Letzte Kurse
Handelsplatz | Letzter | Veränderung | Vortag | letzte Stk. | Tag-Stk. | Kursspanne | Zeit | |||
Stuttgart | 0,10 € | - | -9,09% | 0,11 € | 250 | 0 | 0,10 - 0,10 | 09:09:33 |
dann heisst das wohl, dass aber auch quasi niemand mehr an die Aktie glaubt, und auch niemand sie mehr kauft. . . . bei einem Rebound kann sich das sehr schnell ändern. . . die einzigen , die hier noch drin sind, sind wohl die, die jetzt eh soviel verloren haben, dass es ihnen egal sein kann. Ich rechne mit mit einer 20%igen Chance auf 300-500% Gewin, vom jetztigen Kurs aus gesehen. Aber die Kursziel 0,o1 Euro ist eher möglic . . .
Und dann ist das hier eine 100%ige Change auf 1000% Gewinn ;-)
ansonsten sollte man mal Conrad anrufen und mal nachfragen ob man nicht mal auf der SH Webseite was veröffentlichen kann
Zum Beispiel:
24-12-2008
Aktualisierung für Aktionäre
Im Zusammenhang mit der laufenden Untersuchung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und der Kotierung der Swiss Hawk AG an der Berne eXchange, haben am 04. September 2008 Gespräche zwischen dem Verwaltungsrat der Gesellschaft und Vertretern der EBK stattgefunden..................................................................................
Sobald wir die Portokosten zusammen haben werden wir die angeforderten Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung stellen, damit die EBK die entsprechenden Unterlagen rasch bis Ende 2009 einer Prüfung unterziehen kann.
und warum ich daran Glaube das es hier für investierte Positiv wird
Hätte Swiss Hawk die Untersuchungsbeauftragten arglistig getäuscht um an der Berner Börse Kotiert zu werden wäre es doch schon längst aufgeflogen und die Untersuchungsbeauftragten hätten sofort der EBK diese arglistige Täuschung mitgeteilt.
Ziele der EBK
Die Aufsichtstätigkeit der EBK verfolgt die Ziele "Gläubigerschutz", "Anlegerschutz", "Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Effektenmärkte" und "Funktionsschutz". Diese Begriffe können wie folgt umschrieben werden:
Gläubigerschutz | Anlegerschutz | Funktionsfähigkeit | Funktionsschutz |
Verhinderung und Minimierung von Verlusten für Publikumseinleger | Vertrauensschutz bei individuellen und kollektiven Vermögensanlagen | Transparenz der Effektenmärkte | Systemstabilität |
Schutz der Kunden | Transparenz der Anlage und des Verhaltens | Gleichbehandlung der Marktteilnehmer | Vertrauensschutz |
Verhinderung der unbewilligten Entgegennahme von Publikumseinlagen | Sicherheit der Kundenvermögen | Schutz von Minderheitsaktionären | Rufschutz |
Effiziente Sanierung oder Liquidation | Gleichbehandlung | Schutz vor gesetzwidrigen Angeboten | Unterstützung bei Verbrechens- bekämpfung |
Indirekter Schutz der Eigentümer, inklusive Steuerzahler bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften | Vermeidung oder Offenlegung von Interessenskonflikten | Internationale Wettbewerbs- fähigkeit | |
Schutz vor unbewilligten Anbietern | Schutz vor unbewilligten Anbietern |
Die EBK überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, trifft die zum Gesetzes-
vollzug notwendigen Verfügungen und hat hierzu ein umfassendes Auskunftsrecht. Ihr kann das Bankgeheimnis nicht entgegengehalten werden. Als Informationsmittel dienen ihr neben den Revisionsberichten verschiedene Genehmigungs- und Meldepflichten, Mitteilungen und Anzeigen anderer Behörden, Kunden oder Dritter sowie die Bericht-
erstattung der Medien.
Zu den Überwachungsaufgaben der EBK gehört auch der Kampf gegen die Geldwäscherei. Die EBK kontrolliert dabei, ob die durch sie überwachten Finanzintermediäre die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes einhalten.
Für die von der EBK durchgeführten Verwaltungsverfahren ist das Verwaltungsverfahrensgesetz anwendbar, das insbesondere die Rechte der Verfügungsadressaten regelt. Gegen Verfügungen der EBK ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig. Das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht bestimmt sich nach dem Verwaltungsgerichtsgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts können mit Ausnahme von Amtshilfesachen in Anwendung von Art. 38 des Börsengesetzes an das Bundesgericht weitergezogen werden. Das Verfahren vor dem Bundesgericht richtet sich nach dem Bundesgerichtsgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht veröffentlichen ihre Entscheide.
ist leider vertraulich, soll bis Ende 2008 ein Zwischenbericht auf die HP veröffentlicht
werden, und zwar positiv.
Ohne den Untersuchungsbeauftragten geht nichts bei Swiss Hawk – Momentan –
Also
- - Veränderungen an der Website www.swisshawk.com
- - Antrag zu Kotierung an der Berner Börse www.swisshawk.com/PresseMitteilungGerman20082008.html
- - Eintragung oder Veränderungen im Handelsregister www.moneyhouse.ch/u/pub/swiss_hawk_ag_CH-170.3.024.739-7.htm
Das geht alles nur mit dem Segen der Untersuchungsbeauftragten
Was meinst du, warum wurde diese verschoben?
Ist Swiss Hawk Weißer als der Schnee der hier seit Stunden vom Himmel fällt
Das ist es für Deutsche Aktionär die noch 2008 gekauft haben vielleicht sinnvoll die haltefrist von einem Jahr einzuhalten um dann Steuerfrei zu verkaufen
und deswegen verschoben wurde.
Also verschoben nicht wegen der EBK sonder wegen der Berne eXchange
Was wiederum die EBK dann von Swiss Hawk verlangte - logisch –
die EBK Untersuchungsbeauftragten hatten ja nicht den Auftrag die Beteiligungen zu Prüfen sondern Swiss Hawk,
aber durch die Kotierung wurde nun auch die Beteiligungen geprüft - und das dauert -
halte ich aber auch für ausgesprochen unrealistisch. wäre zufrieden wenn sich der kurs irgendwo dazwischen einpendelt.
Der Antrag zur Kotierung mag von den Untersuchungsbeauftragten unterschrieben worden sein.
Aber die Kotierung wurde von der EBK "wegen Bedenken im Bereich des Anlegerschutzes " - auf Eis gelegt.
Jack, du solltest diesen Artikel in dem dies geschrieben wurde doch mittlerweile bekommen haben, die nette Dame im Archiv wollte dir doch ein Exemplar zu schicken nicht wahr? Als User "Jungfeld" in WO hast du doch zumindest so etwas erzählt... irgendwann im November...
Das hast du doch geschrieben eben als Jungfeld (meine Güte, hast du viele Identitäten schon verbraucht...)
"Ich hatte gerade ein Gespräch mit dem Tages-Anzeigers
Die lassen mir die Zeitung vom 5.9.2008 zukommen – Nett dieses Schweizer –
Vorab schaute Sie ins Kostenpflichtige Online Archiv
Sie konnte mir sagen dass in diesem Artikel kein Bezug zu Swiss Hawk und Kotierung gäbe
das Wort Kotierung komme in diesem nicht Artikel vor "
Und? Hast du nun die Zeitung erhalten und den Artikel gelesen oder war das nur einfach Geplapper so ganz nach Jack alias A5 alias Jungfeld und wie du dich sonst noch so nennst wenn du durch die Foren plapperst...
Nachfolgend der Auschnitt aus dem Artikel veröffentlich im Tages-Anzeiger vom 5.9.2008 mit besagter Erwähnung von Swiss Hawk und Kotierung aus dem Archiv. (Beim ersten Fall gings um Amitelo)
Die EBK darf und kann gar nicht die Beteiligungen Prüfen die ihren Firmensitz außerhalb der Schweiz haben.
und warum wird den sooo Lange geprüft - Nur Swiss Hawk -
Ps: IM Jack ist gesperrt Elvis- Lebt als auch alle anderen Nicks sind wieder zugelassen
„zum Schutze der Anleger“
Was den nun elvis-lebt ??? mal hin mal her ??? so wie es dir gefällt ???
Und elvis-lebt, die EBK Prüft nur die Swiss Hawk und nicht deren Beteiligungen da das Selbständige Autonome und nicht in der Schweiz ansässige Firmen sind.
Und sooo groß ist Swiss Hawk auch wieder nicht, das man nach 8 Monaten immer noch nichts Betrügerisches gefunden hätte
wenn es denn so wäre.
8 Monate sind wirklich lange...........................
außer man Arbeitet auf eine Kotierung hin und braucht dafür die Geprüften Unterlagen aller Beteiligungen,
das kann natürlich bei einem so großen Portfolio schon länger dauern..................................