Deutsche Cannabis AG
Seite 50 von 90 Neuester Beitrag: 12.12.22 08:54 | ||||
Eröffnet am: | 12.01.15 01:03 | von: Mr.Esram | Anzahl Beiträge: | 3.237 |
Neuester Beitrag: | 12.12.22 08:54 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 584.785 |
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karibik big lion whiskas die sind voll dabei die verdienen doppelt einmal durch Ihre immensen Aktien die sie schon haben und fürs schönschreiben......
Sämtliche 2016er fehlen und Strafe wegen fehlender Berichte sind noch anhängig.
Egal.......... Einfach kaufen und kucken was passiert...
Ironie: ON
https://www.start-trading.de/2017/02/09/...nnabis-wie-geht-es-weiter/
"Die Richtung der kommenden Tage entscheidet sich demnach an dieser besagten Marke. Kurse drunter sprechen für sinkende Notierungen. Kurse über dieser Marke für steigende."
Fundamental betrachtet, voll daneben, würde ich sagen. Armes Deutschland. Gier frisst Hirn ? :-(
mir alles ins reine bringen und dann auf der Basis entscheiden, ob und in welchem Umfang
ich einsteige. Sieht schon mal sehr vielversprechend aus.
Vielen Dank
seht selbst, der markt entscheidet! TH bei 1,589 €
Nachdem das heiß ersehnte “Cannabis-Gesetz” vor genau drei Wochen den Bundestag passieren konnte, steht morgen die nächste gesetzgeberische Hürde an: Der Deutsche Bundesrat, in dem Vertreter der 16 Landesregierungen sitzen, wird voraussichtlich gegen Mittag das Gesetz besprechen.
Die Chancen stehen gut: Das Gesetz stammt aus der Feder der “GroKo”-Parteien, die – in der einen oder anderen Form – in jeder deutschen Landesregierung mitmischen. Der Gesetzentwurf hatte den Bundestag bereits ohne Gegenstimmen passieren können.
...
http://www.bundesrat.de/DE/homepage/homepage-node.html
Bundesrat billigt Cannabis-Therapie für Schwerkranke
Schwerkranke Patientinnen und Patienten erhalten künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel, die aus Cannabis-Blüten und –Extrakten hergestellt sind. Der Bundesrat billigte am 10. Februar 2017 einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 19. Januar 2017.
Eigenverantwortliche Entscheidung
Danach dürfen die behandelnden Ärzte eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Die Betroffenen müssen also nicht "austherapiert" sein, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben. Krankenkassen dürfen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Auch in der Palliativversorgung kann Cannabis künftig helfen, das Leiden der Schwerkranken auf ihrem letzten Lebensweg zu lindern.
Bisher durfte Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingesetzt werden, etwa um Schmerzpatientinnen und Patienten zu helfen. Die nicht unerheblichen Kosten mussten diese in der Regel selbst tragen. ......
Zum Vergleich:
A0BVVK: ca. 1.50
A2DA6T: ca. 0.80
Ich dachte, hier wird es eine Zusammenlegung geben ...
Hat jemand genauere Infos dazu? Danke!