Daytrading mit Optionen gilt als Wette! WICHTIG!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.06.02 01:23 | ||||
Eröffnet am: | 14.06.02 23:21 | von: Expropriateu. | Anzahl Beiträge: | 2 |
Neuester Beitrag: | 15.06.02 01:23 | von: Kicky | Leser gesamt: | 4.259 |
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Begründung: Daytrading sei eine volkswirtschaftlich sinnlose Differenzspekulation und habe keinen Güterumsatz zur Folge. Daher handele es sich nicht um Börsentermingeschäfte im regulären Sinne, sondern um ein bloßes Wettgeschäft, das keine Rechtsverbindlichkeit entfalte.
Nach Meinung von Kay Wagner von der Kanzlei Graf von Westphalen Bappert & Modest, der das Urteil erstritten hatte, dürfte die Entscheidung, wenn sie sich auch in anderen OLG-Bezirken durchsetzt, zu erheblichen Forderungsausfällen bei Online-Banken führen.
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Also Leute: Frohes, unbeschwertes Zocken!
Gruß
Expro