COOP News (ehemals: Wamu /WMIH)
Der Begriff Holding ist eine Kurzform für Holding-Gesellschaft/Dachgesellschaft oder Holding-Organisation und umschreibt keine eigenständige Rechtsform, sondern eine in der Praxis etablierte Organisationsform der Muttergesellschaft von verbundenen Unternehmen. Der Begriff Holding ist gesetzlich nicht definiert und wird daher auch in der Literatur nicht einheitlich verwendet.
Holdingstrukturen stellen seit Jahren eine verbreitete Form der Organisation national wie international tätiger Unternehmen dar. Historisch betrachtet ist sie die älteste Form der Unternehmensorganisation bzw. Bildung von Firmengruppen.
Merkmale
Die Holding-Organisation besteht aus mindestens zwei Ebenen, einer Muttergesellschaft, die auch als Holding-Gesellschaft bezeichnet wird, und mehreren rechtlich und organisatorisch selbstständigen Tochterunternehmen, an denen die Holding-Gesellschaft eine Kapitalbeteiligung hält (vom englischen to hold). Handelt es sich hierbei um einen Mehrheitsbesitz und/oder ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, so spricht man von einem Konzern.[1]
Die Organisationsform der Holding definiert sich über die interne Verteilung der Eigentumsrechte, Aufgabenverteilung, oder Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse über dieRechtsformgrenzen hinweg.
Die Leistungserstellung erfolgt in den Tochterunternehmen, den Grundeinheiten des Konzerns. Ob diese vertikalen Teilstufen in demselben Wertschöpfungsprozess operieren und damit eine funktionale Gliederung vorliegt oder ob sie in unterschiedlichen Wertschöpfungsprozessen aktiv sind und damit eine Gliederung nach Objektbereichen gegeben ist (divisionale Organisation), ist irrelevant. Viele Holding-Gesellschaften versuchen, Synergieeffekte zwischen den Tochterunternehmen zu nutzen. Aus dieser Absicht entstehen Zentralbereiche mit entsprechender funktionaler Anordnungsbefugnis gegenüber den Tochterunternehmen, die nach regionalen oder produktorientierten Gesichtspunkten geschaffen werden.
Formen der Holding
Es werden verschiedene Formen der Holding-Organisation unterschieden, je nachdem, welche Funktionen und Entscheidungen von der Konzernzentrale wahrgenommen werden:
Operative Holding oder Stammhauskonzern
Hierbei handelt es sich um die traditionelle Organisationsform von Großunternehmen. Die Muttergesellschaft im klassischen Sinne entfaltet hier wesentliche zum Leistungserstellungsprozess notwendige Aktivitäten selbst, das heißt, sie ist direkt am Markt tätig (operativ im Sinne ‚tätig handelnd‘). Die Gründung oder der Erwerb von Tochtergesellschaften dient der Ergänzung bzw. Unterstützung, z. B. Auslandsniederlassungen. Die Tochtergesellschaften sind daher in der Regel deutlich kleiner als die Muttergesellschaft und hängen von dieser strategisch, strukturell und personell ab. Die Konzernzentrale übt sehr starken Einfluss auf die Tochterunternehmen aus. Die operative Holding findet man vor allem bei Konzernen, die durch vertikale und horizontale Diversifikation aus einem dominierenden Geschäftsfeld heraus gewachsen sind.
Management-Holding oder Strategie-Holding
Die Management-Holding hat dagegen kein eigenes operatives Geschäft. Anders als die Finanzholding hält sie jedoch nicht nur die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften, sondern führt diese auch. Zu diesen Führungsaufgaben gehören typischerweise die Festlegung der strategischen Geschäftsfelder, die strategische Steuerung, die Besetzung von Führungspositionen und die Steuerung des Kapitalflusses innerhalb der Gruppe. Es ist möglich, dass die Vorstandsmitglieder der Holdinggesellschaft auch die Leitungsfunktionen der Tochtergesellschaften, z. B. als Vorstandsvorsitzende, wahrnehmen. Größter Vorteil dieser Holding ist ihre Flexibilität, da jedes Tochterunternehmen Strategien für sein Geschäftsfeld entwickelt. Diese Holdingform kombiniert die Marktnähe und Flexibilität von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit der Kapitalkraft und Marktpräsenz großer Unternehmen. Beispiele für Management-Holdings finden sich bei Automobil- und Elektrokonzernen.
Zu den strategischen Holdings zählt man aber auch Finanzholdings, die dem Darstellen der Firmengruppe nach außen als Gesamtheit dienen, so etwa im Sinne der Dachmarke: Der leitende Körper der Firmengruppe, die Firmenzentrale, ist dann – hierarchisch neben den produktiven Zweigen – als Tochtergesellschaft unterhalb der Dachmarke angesiedelt, in der alle gemeinsamen strategischen Konzepte zusammengefasst sind. Diese Struktur wird in allen Branchen angewendet, in denen eine Firmengruppe sich als Unternehmen mit weitgefassten Kompetenzen darstellen will, etwa im Bausektor ebenso wie bei Einzelhandelsgruppen.
Finanzholding oder Vermögensholding
Die Finanzholding ist das Gegenstück der operativen Holding. Sie verwaltet vorrangig das Vermögen der Gesamtgruppe und übt weder die operative noch die strategische Leitung in ihren Tochtergesellschaften aus. Durch die Besetzung der obersten Führungspositionen, die Vorgabe von finanziellen Zielgrößen und die Zuteilung finanzieller Ressourcen besteht nur mittelbar Einfluss. Im Vordergrund steht die Ertrags- und Wertoptimierung des Konzerns als Gesamtheit, oder auch lediglich einzelner (Minderheits-) Beteiligungen.
Die Finanzholding kann in ihrem unternehmerischen Einfluss so weit zurückgenommen werden, dass sie nur noch Vermögensverwaltungsgesellschaft ohne Konzerneigenschaft ist. Dann spricht man von einer Beteiligungsgesellschaft, solche Firmenkonstrukte reduzieren sich oft auf einen eingetragenen Namen und keinerlei Personal. Verwendet werden solche Holdings einerseits in Firmengruppe mehr oder minder eigenständiger Unternehmen, um der zunehmend strengeren Konzernabschlusspflicht nachzukommen, also dem Konsolidieren der nur internen Geschäftsflüsse, andererseits auch, um die gesamte Gruppe in sich sowohl monetär wie auch operativ eigenständiger und elastischer handelnd strukturieren zu können (Entkonsolidierung, Entherrschungsverträge). Außerdem verwendet man Finanzholdings zur Vorbereitung der organisatorischen Abwicklung von Firmenübernahmen, oder aus strategischen Gründen, etwa um einen renommierten Firmennamen zu erhalten, oder mehrere etablierte Namen nach Firmenfusionen nebeneinanderzustellen, ohne die Teilfirmen selbst firmenbücherlich umnennen zu müssen, oder einen neuen gemeinsamen Namen zu etablieren. Ein weiterer Sektor, in dem reine Finanzholdings angesiedelt sind, sind etwa Firmengruppen in Privatbesitz, wo die Beteiligungsgesellschaft den Besitz von Privatpersonen oder Privatstiftungen – oft auch ohne jeglicher wirtschaftlicher Kompetenz – darstellt, sowie bei internationalen Konzernen, in denen die nationale Holding die Gesamtheit der Konzernteile in einem Staat widerspiegelt. Die letzteren Formen reduzieren sich auf eine reine Darstellung einer Rechtsperson.
Organisatorische oder strukturelle Holding
Zunehmend werden – über Firmenübernahmen und Neugründungen hinaus – heute Holdinggesellschaften auch für die interne Organisation genutzt.[2] Dann spricht man auch vonOrganisatorische Holding: So könnte etwa ein Bahnunternehmen seine gesamten Personen- und Frachttransport-Agenden (divisionäre Gliederung) in zwei Holdings zusammenfassen, um Überblick über die Sparten zu bewahren (Geschäftsbereichs-Konsolidierung), oder ein Telekommunikationsanbieter Datenleitungsbetrieb und Dienstleistung (funktionelle Gliederung), um unter verschiedenen Namen auftreten zu können. Diese Firmengruppenstruktur ist unabhängig davon, ob die divisionäre oder funktionale Dachholding selbst im Sinne einer Abteilungsleitung operativ tätig ist, ob sie im Sinne einer Aufsichtsabteilung nur strategisch arbeitet, oder ob sie eine reine Beteiligungsgesellschaft der Konzernmutter darstellt. Über diese Form lassen sich auch komplexe Firmenstrukturen organisieren, oder mehrfach ineinander verschachteln: Die Holdinggesellschaften sind nur mehr Tochterfirmen innerhalb der Gruppe.
Vorteile
Die Holding-Organisation ist ein Instrument zur Verschaffung von Steuervorteilen, zur Umgehung von Kapitalbeteiligungsgrenzen und zur Verwirklichung von Größen- und Spezialisierungsvorteilen im Rahmen der Kapitalanlage. Des Weiteren ermöglicht diese Organisationsform die leichte Integration von akquirierten Unternehmen.
Steuervorteile können genutzt werden, indem die Holding-Gesellschaft ihren Firmensitz in ein Land verlegt, in dem attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen gegeben sind. Die von den Tochterunternehmen an die Holding-Gesellschaft abgeführten Gewinne unterliegen dann u. U. einer günstigeren Steuergesetzgebung.[3]
Aus kartellrechtlichen Gründen ist es Unternehmen häufig untersagt, größere Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen zu halten. In vielen Fällen ist die Überschreitung einer Mindestbeteiligung darüber hinaus mit gesetzlichen Pflichten verbunden. Um dies zu umgehen, werden vielfach Holding-Gesellschaften gegründet.
Holding-Gesellschaften ermöglichen es den betreffenden Unternehmen, direkte in indirekte Kapitalbeteiligungen zu verwandeln. Für den Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden ist es durch die Zwischenschaltung von Zwischenholdings u. U. schwieriger, indirekte Kapitalbeteiligungen aufzudecken und zu untersagen. Beteiligungen müssen heute in vielen Staaten jedoch offengelegt werden.[4] Die Mitteilungspflichten gelten auch für ausländische Unternehmen, soweit sie an deutschen Unternehmen beteiligt sind.
Nachteile
Die Nachteile einer Holding liegen in der allgemeinen Abhängigkeit, Anonymisierung und der Ähnlichkeit wie bei der Geschäftsbereichorganisation. Durch die Strukturierung in Tochterunternehmen kann in diesen eine Blindheit gegenüber den Zielen des Gesamtkonzerns entstehen. Durch deren rechtliche Selbstständigkeit entsteht darüber hinaus ein deutlich höherer administrativer Aufwand.
de.wikipedia.org/wiki/Holding#Vorteile
ich sehe gerade, daß wieder das Thema NOL´s diskutiert wird.
Nochmals:
1. der innere Wert der Verlustvorträge wurde, wenn ich mich recht erinnere, sowohl von den vom EC beauftragten Sachverständigen, als auch von den AAOC-Sachverständigen im zweistelligen Millionenbreich gesehen.
Wenn beide "konkurrierenden" Seiten zu ähnlichen Bewertungs-Ergebnissen gekommen sind, sollten wir (als Nicht-Sachverständige) davon ausgehen, daß das, was von diesen Sachverständigen ermittelt wurde, korrekt ist.
Die immer wieder herumgeisternden Milliarden-Gegenwerte dieser NOL´s erscheinen angesichts der Gutachter-Bewertungen als groteske und peinliche Pusherei.
Vorreiter in Sachen milliardenschwerer NOL´s sind weiterhin permanent der User Faster und einige erkenntnisresistente US-Boys.
2. Zum gefühlt hundertsten Mal und wie der User Ecki völllig korrekt feststellt: NOL´s werden erst nutzbar durch das Erzielen entsprechender Vorsteuergewinne (!).
Solange völlig unklar ist,
- was die WMIH zu tun beabsichtigt,
- wie sie ihr Fremdkapital einzusetzen gewillt ist,
- wie ertragreich die "Einsatz-Ziele" dieses Fremdkapitals sind,
- wie sich das BOD aus der Firma bedienen wird,
- wie die Kostenstruktur, vom BOD mal abgesehen, aussehen wird (ich erinnere in Bezug auf die beiden vorgenannten Punkte nochmals daran, daß 85 Mio. USD EK nicht viel und u. U. schnell verfrühstückt sind),
kann man beim besten Willen derzeit noch nicht mal sagen, ob (!) die WMIH in absehbarer Zeit Gewinne machen wird, geschweige denn, ob hieraus NOL-Nutzungen in einer Größenordnung entstehen könnten, die den Shareholdern nachhaltige Kursgewinne bescheren würden.
Start-Ups, die sofort (oder wenigstens zeitnah) Gewinne machen, sind ingesamt statistisch gesehen eher selten.
Insofern ist und bleibt die Frage nach den NOL´s zumindest im Moment eine höchst akademische.
Und bevor jetzt einige gleich wieder aufschreien: ja (!), es ist natürlich schön, bzw. sogar sehr schön, daß die WMIH solch große Verlustvorträge nutzen könnte.
Eine solche Nutzungsmöglichkeit ist für jede Firma höchst angenehm.
3. Und ja, es ist natürlich nicht (!) absolut auszuschließen, daß die niedrige Bewertung der NOL`s eine von allen (!) Parteien gespieltes taktisches Spiel war (z. B., um sich günstig mit Shares der WMIH eindecken zu können). Ausschließen kann man dies nie.
Aber man sollte sich von derartigen Verschwörungstheorien m. E. endlich mal verabschieden.
Warum ich dieser Ansicht bin ?
Ganz einfach: es gibt mit Sicherheit unzählige, externe und sehr professionelle Beobachter dieser WMI-Szenerie und wenn die NOL´s in einem deutlich größeren Umfang, als von den EC- und AAOC-Gutachtern und vom Gericht festgestellt, nutzbar WÄREN, dann wäre dies längst von irgendeinem gut informierten oder gut beratenen Alt-Shareholder oder irgendeinem einem externen Beobachter öffentlich gemacht worden.
In einem Land wie den Staaten kann ein Vorgang von derartiger Brisanz (es handelte sich ja immerhin um eine der größten Banken-Pleiten) m. E. niemals "leckdicht" gehalten werden.
@ Neverenough
ich gehe davon aus, daß Pfandbrief damit meint, daß der bei rund 0,60 USD/WMIH-Share pari mit seinem R-Serien-Einkaufspreis wäre.
Erst ab 0,60 USD/WMIH-Share aufwärts wird er hier mit seinem Engagement Geld verdienen.
Kann sein, daß hier solche Notierungen sehr schnell gesehen werden, kann aber auch sein, daß es nicht so ist. Und dann hat Pfandbrief mit seinem P-Invest halt ein Verlustgeschäft gemacht. Dieses Risiko ist er bewußt eingegangen. Das ist sehr respektabel (hat z. B. mich persönlich aber sehr überrascht).
Aus diesem Grunde hatte ich bereits vor einigen Monaten auf den Foren vorgerechnet, daß es möglicherweise deutlich ökonomischer sein könnte, P-Preferreds über USD 15,-- und K-Preferreds über 0,40 grundsätzlich zu verkaufen und, wenn man partout Shareholder von WMI bzw. der Reorg sein wolle, erst nach Erstnotiz der Reorg wieder einzusteigen.
Warum ich das empfahl ?
Ganz einfach: weil die nun tatsächlich entstandenen Tausch-Verhältnisse bereits vor Monaten (!) zumindest in Größenordnungen klar erkennbar waren.
Der Rest ist reine Mathematik.
Und weil es sicher risikoärmer (wenn auch möglicherweise ertragsärmer), ist, in einen Laden erst dann einzusteigen, wenn wenigstens ansatzweise erkennbar wird, was der Laden zu tun beabsichtigt und wie seine Kostenstruktur annähernd aussieht.
Grüße und schönes Wochenende
VanDelft
When you begin investing for the first time, you are going to encounter something known as a holding company. In fact, many of the most successful companies in the world are really holding companies. This basic introduction the holding company will explain what holding companies are, why you need to understand how they work, and some things to consider before investing in one.
beginnersinvest.about.com/od/beginnerscorner/a/understanding-a-holding-company.htm
Die Nutzung ist nur dann profitabel, wenn "Verluste" mit "Gewinnen" gegengerechnet werden können. Jedenfalls ist dies meine Auffassung von korrekter Betrachtung.
Die Frage isr nur (wird hoffentlich bald beantwortet), wie das Geschäfstfeld - das noch nicht richtig bekannt ist, aud 200 Mio Grundkapital die Verlustvorträge wettmachen will.
Erschließt sich jedenfalls mir - mit kaufmännischen Grundkenntnissen (noch) nicht.
Bitte um KOrrektur, wenn es jemand besser weiß - und nicht nur schönrechnet.
OW
Tatsache ist aber, das man zur Nutzung von Verlustvorträgen erstmal Gewinne machen muß. Also ist das Thema erst in einiger Zeit aktuell und bringt nicht jetzt sofort irgendeinen Nutzen.
Nicht ganz richtig, die Verlustvortäge werden gerade jetzt in der Startphase den größten Nutzen haben, da WMIH von den anfangs möglicherweise mageren Gewinnen nichts an den Staat abdrücken muß und das Geld für andere Zwecke verfügbar ist.
Grüße
kroetendetektor
wissen wie, wann und über welchen Zeitraum man die NOls man am besten nutzt.
Für mich sind jedoch die festzustellenden Assets
( Patente,Geschäftsfelder , LiZENZEN.....rechte u.a. )
von entscheidender Bedeutung !!!
Da steckt das wirkliche Potenzial, dass man ausschöpfen könnte!
1 common (wamuq) entspricht 0,03349842 neue Aktien
oder anders ausgedrückt:
29,85 Wamuq = 1 Aktie (neu)
für die prefs gilt:
2,02 Wamkq = 1 Aktie (neu)
1,0 Wampq = 19,80058250 Aktien (neu)
Wenn jemand anderer Meinung ist bitte ich um Korrektur.
nur kurz: ich habe mich über 2 Monate nur noch sporadisch mit dem Fall WMI beschäftigt und deshalb bei weitem nicht jedes Dokument gelesen, aber ich meine, daß es kein solches "Tauschverhältnis" bei Wahuq gibt.
Die Wahuq/Piers werden m. E. aus dem Liquidation-Trust bedient und dort auch nur nach APR bzw. in ihrer Rangstellung innerhalb des Waterfalls.
D. h. , nach vollständiger Bedienung vorrangiger Klassen erhalten die Piers Cash oder Werte aus dem Trust, die aus der WMI-Masse stammen.
Gibts kein Cash oder Werte aus der WMI-Masse, wird man wohl auf die emittierten Runoff-Notes der Reorg zurückgreifen.
Diese sind irgendwie werthaltig und werden attraktiv verzinst (wenn die Zinsen bezahlt werden können).
Das Board des Liquidation Trust wird diese Masse-Verteilungen überwachen und ich gehe wegen der unter den Parteien aufgeteilten Besetzung der Board-Sitze davon aus, daß es hier fair zugehen wird.
Grüße
VanDelft
P. S.:
Hallo Janfer, ja, die von Dir eingestellten Zahlen sind gerundet (!) korrekt. Schnurrstracks meinte aber die Piers/Wahuq und nicht die Commons, oder R/K-Serien-Preferreds.
Alt-Aktionäre von Wamu waren bisher schon Aktionäre einer Holding (das war die WMI nämlich, man war hier nie Aktionär der WaMu-Bank), und sind es jetzt mit WMIH wieder.
Es wurde vor einiger Zeit mal was von Assets im Wert von ca. 33 Mrd. Dollar gemunkelt, aber dann hörte man plötzlich nichts mehr darüber. Mit einem Mal waren all die Werte wie vom Erdboden verschluckt. Ich weiß natürlich nicht, was da vielleicht im "nachhinein" noch möglich ist.
Jedenfalls beginnt die neue Firma wohl mit ca. 200 Mill. Dollar Startkapital. Das ist zum
Leben zu wenig und zum Sterben zu viel........ (altes Sprichwort).
Wie gesagt, ich lass mich überraschen......aber ohne große Erwartungen!
weiter unter
Pfandbrief du hast doch eine US-Depot, in deinem Post #287
schreibst du das die WM HOLDINGS Corp. eingebucht sind?
aber auch die tendered shares???
Ausgebucht wurde die alte Position von getenderten WAMPQ (US9393IN9770). Dafür eingebucht wurde
a) die Neuaktien, im Verhältnis 19,8 zu 1, CUSIP 92936P100
b) die LT Tranche für WAMPQ, CUSIP 939ESC992
b) ist unhandelbar und meiner Meinung nach wertlos.
.......das Umtauschverhältnis für die Wahuq's ?
bzgl. WAHUQ nochmals, diese Klasse erhält KEINE Neuaktien (es sei denn man hat freiwillig 1 Dollar erfüllte Forderung gegen eine Neuaktie getauscht, was aber ein schlechtes Geschäft gewesen wäre), diese Klasse erhält VORERST lediglich eine LT Tranche (CUSIP weiss ich hier nicht), diese Tranche wird aber im Gegensatz zu der aus dem Geld befindlichen Equity LT Tranche werthaltig sein; wie werthaltig wird sich noch rausstellen, wenn mit den verbleibenden disputed claims aufgeräumt ist und die litigation gegen D&O Versicherungen etc. abgeschlossen ist. Dann werden sie die letzten Tropfen des alten WMI-Wasserfalls erhalten, in Form von runoff notes, die mit 13 % verzinsliche Forderungen an die innerhalb der WMIH eine protected cell bildende WMMRC darstellen.
das die nicht handelbar sein werden war mir klar.
Ob die jedoch so wertlos sind? da hab ich so meine Zweifel ;-)
Die werden ja nicht aus jux & tollerei mit gebucht.
Ich würde eher auf zusätzliche Zahlung tippen.
sehen wir ja dann ob die werthaltig sind oder nicht.
erwähnt hast macht mich nachdenklich. >;->
Gewisse Superexperten verkünden zwar, dass das alles schon klar sei was für Möglichkeiten vom Gesetz her vorgegeben sind und es diesbezüglich verlaufen würde. Ich meine aber, da gibt es schon noch Spielraum und Wege wie man gewisse Punkte einordnet. Auch hätten wir von den staatlichen Stellen diesbezüglich noch etwas goodwill zu erwarten!
Unter folgendem Link könnt Ihr euch selber den lukrativsten Labirinthweg suchen.
http://www.nysscpa.org/cpajournal/2007/307/images/ex1p52.pdf
Und wenn seit 2007 die Gesetze was die NOL`s betrifft nicht komplett geändert haben liesst sich die ganze Seite sehr Interessant.
Ganz ohne Fantasie gepaart mit Geduld wird es auch hier schwer sein die Chancen in diesem interessanten Geschäft auszumachen! Meiner Meinung nach stehen die aber weiterhin gut.
http://www.nysscpa.org/cpajournal/2007/307/essentials/p52.htm
Der weiß mehr als Andere, zugegebenermassen!
Bauchgefühl und Realist!!!
...erklärt auch die Anti-Common Haltung und die Tranche an Trust-Shares die es für Commons angeblich gibt...Wert unbekannt???!!!
Nix für ungut Poly eder glaubt das Seine!!!
lt. Reorgplan ist möglich: "treat all amounts paid, waived, allocated or transferred by WMI to WMB, the FDIC Receiver, FDIC Corporate or to JPMC as capital contributions from WMI to WMB, which amounts may be significant.
Whether and the extent to which such amounts will be respected as capital contributions for federal income tax purposes, increasing stock basis and the Stock Loss, however, is uncertain."
Wie siehst du das NOL-Potential aus diesen Contributions? Meinem Verständnis nach waren diese NOLs nicht in der Bewertung durch Solomon, etc, während der Confirmation Hearings beinhaltet, oder?
A month ago, I introduced a new set of writers to Distressed Debt Investing: Martin Bienenstock, Phil Abelson, and Vincent Indelicato from Dewey & LeBouef which penned their first (amazing) piece on Bankruptcy Rule 2019. This month, they wrote a fantastic piece on the federal judgement rate and its application in Chapter 11 bankruptcies, which came to the forefront in the Washington Mutual bankruptcy. Enjoy!
The Postpetition Interest Debate: What Distressed Debt Investors Need to Know
Bankruptcy Courts have long taken divergent approaches to the appropriate calculation of postpetition interest on general unsecured claims in solvent debtor cases. While some courts have applied the federal judgment rate of interest pursuant to 28 U.S.C. § 1961(a), other courts have favored the interest rate agreed upon prepetition between the debtor and its creditors to the extent enforceable under state contract law. The prepetiton contract rate of interest often substantially exceeds the federal judgment rate. Therefore, the decision to apply one rate of postpetition interest over the other can dramatically alter recoveries to holders of general unsecured claims.
The controversy surrounding the postpetition interest debate lies in fundamental disagreement over the statutory interpretation of section 726(a)(5) of the Bankruptcy Code, which provides that an unsecured claimholder of a solvent debtor is entitled to “payment of interest at the legal rate from the date of the filing of the petition.” 11 U.S.C. § 726(a)(5) (emphasis supplied).
Although the requirements of chapter 7 typically do not apply to chapter 11 proceedings, section 726 of the Bankruptcy Code applies indirectly through the “best interest of creditors” test in section 1129(a)(7), which requires that distributions proposed under a chapter 11 plan must at least equal the amount such holder would have received under a chapter 7 liquidation. Applying section 726(a)(5), a solvent debtor liquidating under chapter 7 would have to pay holders of general unsecured claims postpetition “interest at the legal rate” before it can make any distributions to equity interest holders.
While courts have historically split over whether the term “interest at the legal rate” means a rate fixed by federal statute (i.e., the federal judgment rate) or a rate determined by a prepetition contract (i.e., the contract rate), several recent decisions have favored the federal judgment rate as an appropriate metric for postpetition interest. See, e.g., Opinion, In re Washington Mutual, Inc. et al., Case No. 08-12229 (MFW) (Bankr. D. Del. Sep. 13, 2011); Onink v. Cardelucci (In re Cardelucci), 285 F.3d 1231 (9th Cir. 2002); In re Garriock, 373 B.R. 814 (E.D. Va. 2007); In re Adelphia Communications Corp., 368 B.R. 140 (Bankr. S.D.N.Y. 2007); In re Dow Corning Corp., 237 B.R. 380 (Bankr. E.D. Mich. 1999).
These courts have argued the application of a single, uniform interest rate, as opposed to varying rates based upon the individual contracts of each unsecured claimholder, ensures that no single creditor will receive a disproportionate share of any remaining assets to the detriment of other creditors. In addition to promoting the equitable treatment of creditors, these courts have ruled that the federal judgment rate also achieves judicial efficiency by eliminating the burdensome scenario under which a chapter 11 debtor would have to calculate postpetition interest at a different rate, based upon a different contract, for each individual creditor. Of course, the notion of equality among creditors who bargained for different deals may not be fair. And, the calculation of interest at different rates is hardly a daunting task.
Notwithstanding the courts that support the federal judgment rate in their calculation of postpetition interest, however, the jurisprudence still leaves the door open for the application of interest at the contract rate. This should come as good news to distressed debt investors holding unsecured claims against a solvent debtor’s estate that carry prepetition interest at a contract rate considerably higher than the governing federal judgment rate.
Even in the most recent bankruptcy court decision applying the federal judgment rate, Judge Walrath conceded that while “the federal judgment rate [is] the minimum that must be paid to unsecured creditors in a solvent debtor case . . . the [c]ourt [has] discretion to alter it.” See Opinion, Washington Mutual at 77 (citing Judge Walrath’s previous decision In re Coram Healthcare Corp., 315 B.R. 321, 346 (Bankr. D. Del. 2004) (ruling “the specific facts of each case will determine what rate of interest is ‘fair and equitable.’”)). But, Judge Walrath then clarified that “[t]o the extent that [she] suggested in Coram that the federal judgment rate was not required by section 726(a)(5), [she] was wrong.” See Opinion, Washington Mutual at 78 n. 35.
While the Washington Mutual decision may ultimately mean that holders of general unsecured claims have no entitlement to postpetition interest at the contract rate in the Third Circuit, Judge Walrath did recognize the appropriateness of contract rate interest in two limited circumstances: (i) when creditors are over-secured pursuant to section 506(b) of the Bankruptcy Code and (ii) when contractual subordination provisions require junior creditors to pay senior creditors all interest at the contract rate. See Opinion, Washington Mutual at 80-81. Of course, the latter observations were dicta.
Absent these two limited circumstances, distressed debt investors in the Third Circuit and elsewhere can utilize the equities of the case to argue for the application of contract rate interest. Even then, holders of unsecured claims have no certainty that they will prevail. Distressed debt investors must discount this risk as they try to analyze recoveries on general unsecured claims in chapter 11 cases of solvent debtors.
http://www.distressed-debt-investing.com/2012/03/...sson-federal.html
Martin Bienenstock
Phil Abelson
Vincent Indelicato